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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Gasanlagen auf Hausboote
Ich habe zwei Hausboote, die unzulässiger Weise mit 50 mbar Gasthermen ausgerüstet sind. Die Teile sind sogut wie neu. Ich benötige aber Thermen
für 30 mbar. Wo bekomme ich sowas ? |
#2
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30 mb
Hallo Norbert F
Die Höflichkeit besagt , das man sich Vorstellt . Oder sollte ich das Überlesen haben. Wenn du deine Frage bei Google Plazierst , wirst du mit Informationen Überhäuft . Und dann hättest du deine Frage besser in das Technik Fach gesetzt . Lg Rudolf und einen schönen Tag |
#3
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Hallo coseb52
sorry, ist mir in der Eile und Stress nicht aufgefallen. Die suche bei Google liefert kein Ergebnis. Die Unternehmen wie Truma liefern solche Teile nicht mehr. |
#4
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Bitte alles mit sog. “G-608“-Sachkundigen “Flüssiggasanlagen AUF BOOTEN“ besprechen!
Hier findest Du solche: https://gaspruefung-boote-yachten.de/ Es gibt noch einige G-608-Sachkundige, die auch ältere Truma-Anlagen am Laufen halten und offiziell abnehmen. Ich stand vor der gleichen Frage - mir wurde gut geholfen.... Hinweis: Wenn im Boot bisher 50mbar Anlage verbaut ist, kann das dauerhaft bleiben (Bestandsschutz). Viel Erfolg, lg, Saint-Ex Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) |
#5
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Zitat:
Also , @ Norbert, alles kann bleiben , wie es ist . Laß die Anlage wieder abnehmen , du hast ja die blaue Abnahmekarte gem. G 608 , da wird die Verlängerung eingetragen .
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann Geändert von hermann.l (24.06.2020 um 12:46 Uhr)
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#6
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Zitat:
Zu meinem Boot gab es keinerlei Prüf- oder Abnahmedokumente. Meine Flüssiggas-Anlage stammt aus den 1980er Jahren, Truma-Therme aus 2000. Anlage wurde letztes nach einigen “Aktualisierungen“ erstmalig G-608 abgenommen, neues Prüfbuch erstellt. Die frühere Begrenzung der zugelassenen Nutzungsdauer von 30 Jahren für Gasheizungen gilt mittlerweile nicht mehr. Hauptsache dicht und betriebssicher. Sollte also auch bei Norbert kein unlösbares Problem sein.....
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) |
#7
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Zitat:
Die 30mbar Pflicht gilt selbstverständlich auch für Boote. Aber regelmäßig geprüfte Altanlagen haben Bestandschutz und dürfen weiterhin mit 50mbar betrieben werden. Das Problem ist, dass es keine generelle Prüfpflicht gibt. Für Brandenburger Landesgewässer gibt es zum Beispiel aber eine Prüfpflicht.
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Gruß Kalle Geändert von Dalbolini (25.06.2020 um 07:38 Uhr) |
#8
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Zitat:
Um welche Gasthermen handelt es sich denn bei dir? Kannst du mal ein Foto einstellen? Aktuell ist mir kein Hersteller bekannt, der noch Gasheizungen mit Betriebserlaubnis für Sportboote liefert. Truma liefert noch nicht einmal mehr Ersatzteile für Altanlagen. Suche dir einen Sachkundigen der die Anlage prüft und dir eine "Neudokumentation" ausstellt.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#9
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Wer verlangt die Prüfung denn überhaupt ? dein Hafenmeister ? Einige Hausboote liegen ja einfach nur fest - und wenn dort am Liegeplatz nix gefordert wird - so what.
Was um diese Gasprüfung für ein Aufstand betrieben wird ... echt der Wahnsinn. In dem Zusammenhang - aber bissl OT ... vielleicht erklärt mir mal jemand, warum zwei 10 Liter Flaschen nach wie vor erlaubt sind - jedoch vier 5 Liter Flaschen nicht ? Hatte bei mir an Bord eine Doppelflaschenanlage auf Grund der Bauhöhe und des Ablaufes mit kleinen Flaschen - und immer zwei auf Reserve. Reserve musste ich aus dem separaten Kasten nehmen - dagegen wären zwei große Flaschen nach wie vor erlaubt gewesen am Volumen hätte sich da ja nun nix geändert. Grüße Daniel |
#10
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Zitat:
Es gibt u.a. 5kg- und 11kg-Flaschen, ob ihr Volumen pro kg gleich ist, weiß ich nicht. Es könnte also sein, dass die kleinen Flaschen unter höherem Druck stehen uns deswegen ... Meine 50mbar-Anlage mit einer Truma E4000 hat gerade übrigens gerade wieder eine neue Prüfplakette erhalten.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern Geändert von Emma (26.06.2020 um 10:10 Uhr) |
#11
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Der Druck ist schon ziemlich gleich, ist ja Flüssiggas.
Aber vier Flaschen sind vier bewegliche Teile, vier Möglichkeiten der Beschädigung usw. Ausserdem nicht alles hinterfragen in Deutschland, macht keinen Sinn
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#12
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Die Preisangabe für Autogas (LPG) in €/l ist irreführend, aber nur so für den allgemeinen Bildzeitungsleser verständlich. LPG wird (wie der Name sagt) unter konstantem Druck verkauft und hat eine Dichte von 0,54–0,60 kg/l.
Das ist bei Propan nicht so, das hat keinen konstanten Druck.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#13
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Ja richtig - meines Wissens nach beträgt der Druck aber unabhängig von der Flaschengröße 7-8 bar
Selbst der Gasprüfer konnte mir auf das warum meiner obigen Frage keine Antwort geben. Zumal es ja vorher auch mal erlaubt gewesen sein muss mit vier 5 kg Flaschen unterwegs zu sein. Grüße Daniel
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#14
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Nein, ist er nicht. Erstens ist er temperaturabhängig (p/T = const.), zweitens nimmt er bei leerer werdenden Flasche ab. Ein Manometer misst oben an der Gasblase.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern Geändert von Emma (26.06.2020 um 10:06 Uhr) |
#15
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Könnte sein (bei 20°C z.B.), ist aber nicht zu verwechseln mit dem Druck des Gases oberhalb der Flüssigkeit.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#16
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Der Gasdruck bleibt derselbe bis zum vollständigen Leeren der Flaschen. Abhängig von der Gasart ist der generelle Systemdruck.
Aufgrund der Dampfdruckkurve wird eine Temperaturänderung auch eine Druckänderung zur Folge haben. @Elbbummler Zwei Flaschen in Reserveschaltung sind einfach handhabbar. Hast Du aber vier, besteht u.U. die Gefahr von Überfüllung (Rückfluß von Gas in die kalte Flasche) und dadurch folgend platzt die Flasche mglw. oder die Verbindung der Flaschen. Im Boot richtig gefährlich.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#17
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Ist schon interessant, was an gesammeltem Halbwissen hier so kundgetan wird.
1) 50mbar Anlagen, die geprüft sind, haben Bestandsschutz, es ist allerdings erlaubt, mit einem Vordruckregler einzelne Komponenten auf 30mbar zu tauschen, wenn es keinen 50mbar Ersatz mehr gibt. 2) Ob Hausboote unter die G608 für Wassersportfahrzeuge fallen, müßte ich selber nachfragen. 3) Die G608 ist kein Gesetz, aber der Liegeplatzbetreiber kann aus Sicherheitsgründen verlangen, daß sie regelmäßig absolviert wird. Auch verschiedene Binnenschifffahrtsreviere verlangen sie verbindlich. 4) Das Problem mit den 4 Flaschen hab ich nicht kapiert, mußten die Reserveflaschen von Bord, oder waren alle 4 angeschlossen? Wer mag, kann sich ja mal mein Grundlagenpapier zu Gemüte führen. |
#18
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Die G608 ist Stand der Technik.
Damit hat sie die gleiche Stellung.
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#19
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Hausboote könnten aber auch unter die Regelungen für Mobilheime oder Wohnungen fallen , ich frag bei der DVGW nach.
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#20
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DVFG wäre besser.....
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#21
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wo Du Recht hast...
Obwohl, wenn Wohnung, vielleicht doch DVGW? Geändert von zooom (26.06.2020 um 13:54 Uhr) |
#22
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mußt halt mal bei deinem SHK Fachverband nachfragen.
Bernd |
#23
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#24
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Hallo zusammen,
ich muss noch was gerade rücken. Die Hausboote sind neu und seit Mai 20 bei einem Vercharterer zum verchartern gedacht. So wie es aussieht, sind die Gasanlagen 50 mbar nicht mehr zulässig. 30 mbar gilt auch für Hausboote, wenn sie sich im öffendlichem Raum bewegen. Bestandschutz gilt hier nicht. Mir ging es aber eher um die Frage, ob und wo es 30mbar Gasthermen gibt. Ich habe bisher nichts gefunden.( Wasserheizung und Wasser aufbereitung) |
#25
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Zitat:
Aus deiner Beschreibung schließe ich, daß du eher an eine Therme denkst, wie sie im Haus gebräuchlich sind. Diese haben keine Zulassung für Sportboote. Was spricht gegen eine Diesel Heizung? Damit kannst Du auch heizen und Wasser erhitzen.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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