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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Angler am Bootsliegeplatz
Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach Informationen und vielleicht hatte jemand von euch so einen Fall schon mal :/ ich habe eine Motoryacht auf dem Rhein (11Meter) am eigenen Liegeplatz. Ich habe ca alle 3-5 Wochen einen kaputten Fender oder aber 2-3 Blinker mit spitzen haken auf dem schiff liegen. Die persenning hat auch schon einen ab bekommen. Ich habe immer und immer wieder Angler die offenbar nicht gut werfen können oder wo (sorry) der normale Menschenverstand aussetzt ... im Sinne von Abstandhalten zu Booten/Liegeplätzen oder Schiffen.... Ich habe nun mal gesucht aber bisher nichts gefunden. Gibt es eine Art Mindestabstand oder weiss jemand was ich den Herrn sagen kann mit ausnahmen von "Bitte haltet mehr Abstand"..... Danke vorab.... |
#2
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Hi?
Liegst Du in einem Hafen? Wenn ja, gibt es einen Hafenbetreiber? |
#3
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Eher nicht, denn der TE hatte geschrieben:
Der TE hatte geschrieben: Zum Thema: Mindestabstände die beim Angeln eingehalten werden müssen sind mir nicht bekannt. Solange da keiner auf frischer Tat ertappt wird werden wohl auch Anzeigen gegen unbekannt nichts bringen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#4
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soweit ich weiß, gibt es keine generellen Angelverbote an Liegeplätzen - es sei denn der Grundstückseigentümer erläßt ein Angelverbot. Ebenso kann der zuständige Anglerverband oder auch Anglerverein (korrekter Weise der Inhaber der Fischereireichte) Angelverbote erlassen.
Ich würde mich erst mal an den Inhaber der Fischereirechte wenden. Da Du nicht verrätst um welchem Ort es geht, kann ich auch nicht weiter helfen. Allerdings kann der Inhaber der Fischereirechte auch nichts gegen Schwarzangler machen. PS: Boote und Schiffe sind für Raubfische immer ein schöner Platz um sich zu verstecken... das wissen sogar Angelanfänger, darum wird der Spinnköder fast immer in Richtung der Boote/Schiffe geworfen. Und sehr oft sind halt Leute dabei, die sich beim Werfen leicht verschätzen. Darum ist in vielen Hafenanlagen das Angeln generell untersagt.
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MfG, Frank. |
#5
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Für den Bereich der gültigen Fischereierlaubnis gelten sicherlich keine Abstandsregeln zu deinem Boot. Wenn dir der Angler aber Schaden an deinem Eigentum zufügt, ist er ersatzpflichtig. Die Beweispflicht wird wohl bei dir liegen.
Übrigens kosten gute Blinker viel Geld. Vielleicht kompensiert das Einsammeln den ein oder anderen kaputten Fender. Bei Schäden am Verdeck wird’s ärgerlich. Aber im Ernst, ich kann mir nicht vorstellen, dass der eine oder andere Fehlwurf so immensen Schaden an deinem Boot verursachen kann:
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Gruß Karsten |
#6
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Zitat:
Mjelsvik, direkt vom Kopfende des Steges hat ein Meerforellenangler beim ausholen den Blinker zu weit nach hinten schwingen lassen. Leider befand sich dort mein Verdeck. Die Folge, der Blinker verhakte sich und ein ca. 10 mm langer Riss das Ergebnis. Der Angler, ein Däne schaute betroffen, ich löste das Wurfgeschoss und als es um die Regulierung des Schaden ging, war der gute Jüngling so schnell verschwunden, dass man es kaum glauben wollte. Ende der Geschichte, ich habe es reparieren lassen. Gut, es war nicht die große Investition, aber ärgerlich. p. s. Zu dieser Zeit habe ich selbst noch aktiv als Küstenangler den Meerforellen und Lachsen nachgestellt, aber nie in Liegeplätznähe!!
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#7
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (09.11.2020 um 09:11 Uhr) |
#8
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Auch bei uns in Österreich immer wieder ein Thema, wir haben auch ständig mit zerrissenen Planen zu kämpfen gehabt durch Angelhaken und erst seit wir die Anlage mit Videokameras und Flutlichtanlage ausgestattet haben ist Ruhe so auch mit den Motordiebstählen.
Leider haben sich dadurch auch die Liegeplatzgebühren verdoppelt aber die Leute nehmen den Mehrpreis gerne in Kauf 👍
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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#9
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Zitat:
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Gruß Karsten |
#10
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Ist das Gelände privat und eingefriedet? Dann hätte es sich nämlich ausgeangelt.
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Gruß Heiko |
#11
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§ 17 FischG – Uferbetretungsrecht, Zugang zum Gewässer
(1) Das Fischereiausübungsrecht umfasst die Befugnis, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Anlandungen und Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zu benutzen soweit dies zum Zwecke der Ausübung der Fischerei erforderlich ist und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen. Die Befugnis ist so auszuüben, dass Schäden an angrenzenden Ufern und Anlagen vermieden, der Abfluss in den Gewässern sowie der ökologische Zustand des Gewässers nicht beeinträchtigt und die Funktionsfähigkeit der Anlagen nicht gestört werden. Unsere Häfen gehören da sicher zu den gewerblichen Anlagen auf denen man Hausrecht hat. Gruß Rudolf
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We're not all in the same boat
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#12
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Hallo
Es ist wie bei anderen Freizeit-Deppen (•)auch, die bekommt man nicht mit Regeln, sondern mit der Durchsetzung der Regeln, die es ja schon gibt, und den darauf folgenden Sanktionierungen. Aber an beidem hapert es bei uns leider gewaltig. Gruß Ulf • Das meint nicht die Angler im Ganzen, sondern den Bodensatz von Idioten, die meinen dass es nur sie gibt, egal ob Angler, Bootsfahrer, Drohnen-Piloten und und und ...
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#13
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Warum kostete es schon vor 30 Jahren 3000 Singapur Dollar Strafe,
wenn man in Singapur einen Kaugummi auf die Straße spuckte oder Ähnliches? Weil dadurch Wege und Straßen sauber blieben! Damals ca. 2500DM, Du wirst nur mit empfindlicher Geldstrafe Regeln durchsetzen. Siehe NL Die deutschen Strafen sind keine Strafen!
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Gruß Bully
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#14
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Wir haben auch schon zwei Fenster neu machen müssen, die durch Angelhaken eingerissen waren.
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Schöne Grüße aus dem Westerwald Josef und Charlotte |
#15
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An der Donau bezahle ich für 13 m Lände, die nicht beangelt werden darf fast 65 € im Jahr. Die Auseinandersetzung mit den Anglern, alleine bei der Behinderung des Zuganges bleibt trotzdem.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
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