wo steht das der geschäftliche Termin unaufschiebbar sein muss?
Es obliegt den einzelnen Bundesländern, unter welchen Bedingungen die Einreise erlaubt ist. In Nordrhein-Westfalen regelt dies die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten“ in der aktuellen Fassung vom 27. März 2021. In §4 wird folgendes festgehalten:
Bei einer Reisedauer unter 24 Stunden ist keine Quarantäne nötig.
Bei einer Reisedauer über 24 Stunden muss:
Die Einreise angemeldet werden
10 Tage in Quarantäne
Die Quarantäne kann mit einem negativen Testergebnis vermieden werden. Der Test darf bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein oder muss innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise stattfinden. Laut der Landesregierung ist ein Schnelltest ausreichend.
Die Quarantäne kann auch während der 10 Tage durch einen Test aufgehoben werden.
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Einfach nur Moin, denn Moin Moin wäre schon Gesabbel
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