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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo, ich interessiere mich für ein altes Boot zum restaurieren.
Es gibt keine Papiere und keinen Schriftlichen Eigentumsnachweis. Was ist zu tun um böses erwachen zu unterbinden? Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
#2
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Moin Thomas.
Über welche Beträge reden wir hier? Gruß, Udo |
#3
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Du kannst das Boot auch als Eigenbau beim WSA anmelden. Dann sind alte Papiere nicht notwendig
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Alles Gute aus Achim Torsten Jede hinreichend fortschrittliche Technologie ist von Magie nicht zu unterscheiden
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#4
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Das Vorhaben ist naturgemäß relativ Schwierig und am Ende bleibt eine kleine Unsicherheit. Wie möchtest du das Boot den zulassen?
Wenn du es als Eigenbau zulässt, dann darfst du das Boot für 5 Jahre (?) nicht weiterverkaufen. Außerdem musst du irgendwie Nachweisen, dass die Steuer bezahlt worden ist. Üblicherweise macht man das über die Einzelrechnungen der Bauteile. Nachdem die ziemlich sicher nicht da sind musst du, am besten ganz am Anfang, das "Boot" zulassen und versteuern. Eine CE Bescheinigung ist zwar nicht zwingend notwendig macht aber teilweise Sinn. Handelt es sich um einen bekannten Bootstyp zu dem es eventuell Pläne gibt. Wichtig ist auch ob es irgend einen Hinweis auf das Alter des Bootes gibt. Je älter desto besser. (Das Schiff steht aber nicht zufällig auf der Isle of Weight und ist 73 Fuß lang?) |
#5
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Hallo Thomas,
ruf doch einfach bei deinem zuständigen WSA an...
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#6
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Das ist natürlich SO nicht richtig.
Wenn du vorgibst, es selber gebaut zu haben, zum jetzigen Zeitpunkt, dann stimmt das. Was aber irgendwer vor 30/40 Jahren mal zusammenlaminiert oder geschweisst oder genagelt hat, ist heute immer noch ein Eigenbau. Und darf natürlich ohne Einschränkung gehandelt werden
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() |
#7
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zu beachten wäre, dass es nicht gestohlen ist.
Lass dir das vom jetzigen "Besitzer" versichern und nimm das mit in den Kaufvertrag/ Übergabevertrag auf - oder wie bist du an das Boot gekommen ? Wenn man die Besitzverhältnisse nicht über einen Vertrag oder ähnliches glaubhaft nachweisen kann, würde ich einfach mal anfragen, was die beim WSA brauchen um eine Anmeldung vorzunehmen. Mein letzter Kontakt insbesondere zum WSA Hamburg war mega nett und zuvorkommend (dies nur mal so nebenbei erwähnt) Grüße Daniel |
#8
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![]() Zitat:
Dann gibt es aber auch Papiere wo steht es handelt sich um ein "Boot" und es handelt sich um einen Eigenbau. Ich wollte im letzten Jahr 3 solche Boote die entweder Eigenbauten oder ohne Papiere waren kaufen. |
#9
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Habe ich mittlerweile 2 x gemacht und nie Probleme gehabt.
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Gruß Heinz
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#10
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Hallo , Eigenbau scheidet aus. Es geht um ein Boot aus den 70ern und der Voreigentümer geht auch nicht.
Das Boot stammt aus einer Immobilie die mit Inventar übernommen wurde. Ich könnte lediglich den Veräusserer erklären lassen das dass Boot Teil seines Eigentums ist. Eine Baunummer gibt es an Boot und Motor.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
#11
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Hallo
Jetzt muß ich doch mal fragen, warum Du nicht bei der Stelle anrufst, wo Du das zulassen willst. Die entscheiden das und lassen sich sehr wahrscheinlich auch nicht davon beeinflussen was man dazu an Meinungen in einem Forum zusammen getragen hat. Mein Tip wäre übrigens auch in Richtung "Kaufvertrag reicht" gegangen, aber das hilft ja auch nicht wenn's keinen gibt ![]() Gruß Ulf
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#12
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![]() Zitat:
Ich denke aber das einige hier bereits ähnliche Umstände hinter sich haben. Klar werde ich beim WSA anrufen, bis zur Zulassung wird es noch dauern, weil restauriert werden soll.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
#13
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Die Regelung mit dem Eigenbau muss ja nicht bedeuten, dass du das Boot gebaut hast. Du bist derjenige der es offiziell zuerst zulässt. Ich habe vor Jahren mal einen holländischen leichten Anhänger importiert. Der hat wie in Holland üblich keine Papiere. Den Anhänger habe ich dann über eine Vollabnahme zugelassen. Dadurch bin ich zum Fahrzeughersteller geworden. |
#14
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Fehler im System.
Erst holt man dich die Zulassung und dann werkelt man an dem Ding herum und investiert. ICH würde es so machen: WSA einen Kaufvertrag vorlegen, in dem der Verkäufer als Herstellungsdatum z.B. 1980 nennt. Dann brauchst du keine CE. Mehrwertsteuer ist nicht das Thema des WSA. Die Modalitäten sind bei allen WSA gleich.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#15
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Für einige neue EU Länder gelten noch kützere Fristen. .
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Gruß Frank Es bleibt spannend! ![]() ![]()
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#16
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Das braucht es auch nicht. Das WSA, zumindest hier in Nürnberg, interessiert das nicht, ob das Boot schon mal zugelassen war. Du mußt glaubhaft versichern, daß das Boot deines ist und dazu hat bei mir bisher ein Kaufvertrag/Rechnung ausgereicht. im "Antrag zur Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens" heißt es dazu: Zitat:
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#17
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Boote aus den Niederlanden werden in hoher Stückzahl nach Deutschland verkauft und die langsamen (d.h. die meisten Segler) haben auch keine offizielle Registrierung weil die keine brauchen. Gruß Chris |
#18
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Im Zweifel ist es deutlich günstiger, jetzt im jetzigen Zustand ein Wertgutachten erstellen zu lassen und den "Schrotthaufen" jetzt zu versteuern. Im blödesten Fall investiert man viel Geld ins Boot und muss dann am Ende auf das fertige, nun deutlich teurere Boot, Steuern zahlen. Kontrolliert wird man aber sehr selten und in Deutschland fühlen sich die Behörden auch nicht zuständig. Man muss aber schauen wie sich das jetzt mit dem Brexit entwickelt.
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#19
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Da druckst du nen Kaufvertrag aus, füllst den aus und holst dir einen von der Straße der den unterschreibt. Was für ne Unbeholfenheit. https://cdn.boote-forum.de/images/sm...on_mrgreen.gif
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#20
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Vor einigen Jahren war das so, dass die Wasserschutzpolizei Konstanz sich auf die Bekämpfung von Bootsdiebstahl spezialisiert hat. Da konnte man vor dem Kauf die Rumpfnummer und die Motor Nr. überprüfen lassen. Dieser Service war kostenlos. Ich denke, dass es diese Möglichkeit immernoch gibt.
Achim |
#21
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#22
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Ich habe beim zuständigen WSA angerufen, und unter den gegebenen Umständen steht einer Zulassung nichts im Wege. Erste Hürde genommen.
Und sollte der Kauf vollzogen werden, möchte ich es auch vor der Restauration zulassen. Der Kauf ist leider noch nicht sicher, da der Verkäufer und ich uns bisher nicht einigen konnten. Wir arbeiten noch daran!
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
#23
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Also, Du hast ein Grundstück/Hais gekauft, wo das Boot stand und dazu gehörte ? Dann gehört das m.E. so auch in den Kaufvertrag. Dann hast Du einen Nachweis, das es jetzt Dir gehört. Nicht, das es irgendwer nur bei dem Grundstückseigentümer abgestellt hat. Ggf. einen ZUsatz zum Vertrag machen.
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Seemännischer Gruß, Katana |
#24
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ZUm Alter des Bootes: Vielleich kann der Vorbesitzer schriftlich bestätigen, dass es sein 19XX auf dem Grundstück stand ?
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Seemännischer Gruß, Katana |
#25
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Gibt's denn jetzt schon Bilder?
Oder andere Daten zum Boot? Macht doch bestimmt für den zu wählenden Aufwand einen Unterschied, ob's ein Angelboot oder ein 30 Fuß Halbgleiter ist.. VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! ![]() |
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