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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 19.04.2021, 09:57
Benutzerbild von Jontom
Jontom Jontom ist gerade online
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Boot: Ameril 32
893 Danke in 441 Beiträgen
Standard Kauf eines Bootes Ohne Papier und Eigentumsnachweis,was ist zu beachten?

Hallo, ich interessiere mich für ein altes Boot zum restaurieren.
Es gibt keine Papiere und keinen Schriftlichen Eigentumsnachweis.

Was ist zu tun um böses erwachen zu unterbinden?

Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen.
__________________
Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel.

LG Thomas
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  #2  
Alt 19.04.2021, 10:22
Benutzerbild von NIDO
NIDO NIDO ist offline
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Boot: Sealine Statesman 330
1.005 Danke in 457 Beiträgen
Standard

Moin Thomas.

Über welche Beträge reden wir hier?

Gruß,
Udo
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  #3  
Alt 19.04.2021, 10:25
Benutzerbild von mail2torsten
mail2torsten mail2torsten ist gerade online
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9.806 Danke in 2.174 Beiträgen
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Du kannst das Boot auch als Eigenbau beim WSA anmelden. Dann sind alte Papiere nicht notwendig
__________________
Alles Gute aus Achim
Torsten

Jede hinreichend fortschrittliche Technologie ist von Magie nicht zu unterscheiden
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  #4  
Alt 19.04.2021, 10:35
Olsalt Olsalt ist offline
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23 Danke in 12 Beiträgen
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Das Vorhaben ist naturgemäß relativ Schwierig und am Ende bleibt eine kleine Unsicherheit. Wie möchtest du das Boot den zulassen?

Wenn du es als Eigenbau zulässt, dann darfst du das Boot für 5 Jahre (?) nicht weiterverkaufen. Außerdem musst du irgendwie Nachweisen, dass die Steuer bezahlt worden ist. Üblicherweise macht man das über die Einzelrechnungen der Bauteile. Nachdem die ziemlich sicher nicht da sind musst du, am besten ganz am Anfang, das "Boot" zulassen und versteuern.

Eine CE Bescheinigung ist zwar nicht zwingend notwendig macht aber teilweise Sinn. Handelt es sich um einen bekannten Bootstyp zu dem es eventuell Pläne gibt.

Wichtig ist auch ob es irgend einen Hinweis auf das Alter des Bootes gibt. Je älter desto besser.


(Das Schiff steht aber nicht zufällig auf der Isle of Weight und ist 73 Fuß lang?)
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  #5  
Alt 19.04.2021, 10:43
Benutzerbild von turbopapst
turbopapst turbopapst ist offline
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3.990 Danke in 2.727 Beiträgen
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Hallo Thomas,

ruf doch einfach bei deinem zuständigen WSA an...
__________________
Gruß
Werner

es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
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  #6  
Alt 19.04.2021, 10:46
Benutzerbild von volker1165
volker1165 volker1165 ist gerade online
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6.055 Danke in 2.599 Beiträgen
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Das ist natürlich SO nicht richtig.
Wenn du vorgibst, es selber gebaut zu haben, zum jetzigen Zeitpunkt, dann stimmt das.
Was aber irgendwer vor 30/40 Jahren mal zusammenlaminiert oder geschweisst oder genagelt hat, ist heute immer noch ein Eigenbau. Und darf natürlich ohne Einschränkung gehandelt werden



Zitat:
Zitat von Olsalt Beitrag anzeigen
Wenn du es als Eigenbau zulässt, dann darfst du das Boot für 5 Jahre (?) nicht weiterverkaufen.
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #7  
Alt 19.04.2021, 11:05
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zu beachten wäre, dass es nicht gestohlen ist.

Lass dir das vom jetzigen "Besitzer" versichern und nimm das mit in den Kaufvertrag/ Übergabevertrag auf - oder wie bist du an das Boot gekommen ?

Wenn man die Besitzverhältnisse nicht über einen Vertrag oder ähnliches glaubhaft nachweisen kann, würde ich einfach mal anfragen, was die beim WSA brauchen um eine Anmeldung vorzunehmen.

Mein letzter Kontakt insbesondere zum WSA Hamburg war mega nett und zuvorkommend (dies nur mal so nebenbei erwähnt)

Grüße
Daniel
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  #8  
Alt 19.04.2021, 11:10
Olsalt Olsalt ist offline
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Was aber irgendwer vor 30/40 Jahren mal zusammenlaminiert oder geschweisst oder genagelt hat, ist heute immer noch ein Eigenbau. Und darf natürlich ohne Einschränkung gehandelt werden
Solange man nachweisen kann, dass es sich um einen 30 Jahre alten Eigenbau handelt ist alles in Butter. Fotos, Rechnungen usw.

Dann gibt es aber auch Papiere wo steht es handelt sich um ein "Boot" und es handelt sich um einen Eigenbau.

Ich wollte im letzten Jahr 3 solche Boote die entweder Eigenbauten oder ohne Papiere waren kaufen.
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  #9  
Alt 19.04.2021, 11:17
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Der Emsländer Der Emsländer ist offline
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
zu beachten wäre, dass es nicht gestohlen ist.

Lass dir das vom jetzigen "Besitzer" versichern und nimm das mit in den Kaufvertrag/ Übergabevertrag auf - oder wie bist du an das Boot gekommen ?

Wenn man die Besitzverhältnisse nicht über einen Vertrag oder ähnliches glaubhaft nachweisen kann, würde ich einfach mal anfragen, was die beim WSA brauchen um eine Anmeldung vorzunehmen.

Mein letzter Kontakt insbesondere zum WSA Hamburg war mega nett und zuvorkommend (dies nur mal so nebenbei erwähnt)

Grüße
Daniel
Wenn Kaufvertrag vorhanden ist,damit zum WSA gehen !Damit ist eine Anmeldung problemlos möglich.
Habe ich mittlerweile 2 x gemacht und nie Probleme gehabt.
__________________
Gruß
Heinz
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  #10  
Alt 19.04.2021, 11:18
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Jontom Jontom ist gerade online
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Hallo , Eigenbau scheidet aus. Es geht um ein Boot aus den 70ern und der Voreigentümer geht auch nicht.

Das Boot stammt aus einer Immobilie die mit Inventar übernommen wurde.

Ich könnte lediglich den Veräusserer erklären lassen das dass Boot Teil seines Eigentums ist.

Eine Baunummer gibt es an Boot und Motor.
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LG Thomas
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  #11  
Alt 19.04.2021, 11:23
ulf_l ulf_l ist offline
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Hallo

Jetzt muß ich doch mal fragen, warum Du nicht bei der Stelle anrufst, wo Du das zulassen willst. Die entscheiden das und lassen sich sehr wahrscheinlich auch nicht davon beeinflussen was man dazu an Meinungen in einem Forum zusammen getragen hat.

Mein Tip wäre übrigens auch in Richtung "Kaufvertrag reicht" gegangen, aber das hilft ja auch nicht wenn's keinen gibt .

Gruß Ulf
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  #12  
Alt 19.04.2021, 11:34
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Jontom Jontom ist gerade online
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Zitat:
Zitat von ulf_l Beitrag anzeigen
Hallo

Jetzt muß ich doch mal fragen, warum Du nicht bei der Stelle anrufst, wo Du das zulassen willst. Die entscheiden das und lassen sich sehr wahrscheinlich auch nicht davon beeinflussen was man dazu an Meinungen in einem Forum zusammen getragen hat.

Mein Tip wäre übrigens auch in Richtung "Kaufvertrag reicht" gegangen, aber das hilft ja auch nicht wenn's keinen gibt .

Gruß Ulf
Einen Kaufvertrag werde ich abschließen, jedoch wie bereits erwähnt war das Boot nie auf den Verkäufer zugelassen.
Ich denke aber das einige hier bereits ähnliche Umstände hinter sich haben.

Klar werde ich beim WSA anrufen, bis zur Zulassung wird es noch dauern, weil restauriert werden soll.
__________________
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LG Thomas
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  #13  
Alt 19.04.2021, 11:36
Olsalt Olsalt ist offline
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Zitat:
Zitat von Jontom Beitrag anzeigen
Hallo , Eigenbau scheidet aus. Es geht um ein Boot aus den 70ern

Eine Baunummer gibt es an Boot und Motor.
Kann man das Baujahr über die Baunummer bzw. den Motor ableiten? Was kann man sonst noch darüber ableiten. Werft?


Die Regelung mit dem Eigenbau muss ja nicht bedeuten, dass du das Boot gebaut hast. Du bist derjenige der es offiziell zuerst zulässt.


Ich habe vor Jahren mal einen holländischen leichten Anhänger importiert. Der hat wie in Holland üblich keine Papiere. Den Anhänger habe ich dann über eine Vollabnahme zugelassen. Dadurch bin ich zum Fahrzeughersteller geworden.
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  #14  
Alt 19.04.2021, 15:10
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Flybridge Flybridge ist offline
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Fehler im System.

Erst holt man dich die Zulassung und dann werkelt man an dem Ding herum und investiert.

ICH würde es so machen:

WSA einen Kaufvertrag vorlegen, in dem der Verkäufer als Herstellungsdatum z.B. 1980 nennt.
Dann brauchst du keine CE. Mehrwertsteuer ist nicht das Thema des WSA.

Die Modalitäten sind bei allen WSA gleich.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #15  
Alt 19.04.2021, 15:14
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Propelleur Propelleur ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
WSA einen Kaufvertrag vorlegen, in dem der Verkäufer als Herstellungsdatum z.B. 1980 nennt.
Dann brauchst du keine CE. Mehrwertsteuer ist nicht das Thema des WSA.
Mehrwertsteuer ist auch kein Thema wenn vor 1985 in Verkehr gebracht.
Für einige neue EU Länder gelten noch kützere Fristen.
.
__________________
Gruß Frank

Es bleibt spannend!
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  #16  
Alt 19.04.2021, 16:10
ulf_l ulf_l ist offline
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Zitat:
Zitat von Jontom Beitrag anzeigen
Einen Kaufvertrag werde ich abschließen, jedoch wie bereits erwähnt war das Boot nie auf den Verkäufer zugelassen. [...]
Hallo

Das braucht es auch nicht. Das WSA, zumindest hier in Nürnberg, interessiert das nicht, ob das Boot schon mal zugelassen war. Du mußt glaubhaft versichern, daß das Boot deines ist und dazu hat bei mir bisher ein Kaufvertrag/Rechnung ausgereicht.
im "Antrag zur Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens" heißt es dazu:
Zitat:
Angaben zum Eigentumsnachweis und weitere Anlagen
Zeilen 19/20/21 Der Personalausweis oder der Reisepass sowie der Kaufvertrag oder die Rechnung sind bei schriftlichem Antrag in Kopie beizufügen. Kopien werden nicht zurückgesandt, sondern nach Erteilung des Kennzeichens vernichtet. Bei persönlicher Anmeldung des Kleinfahrzeugs ist der Personalausweis oder der Reisepass im Original vorzulegen.
Gruß Ulf
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  #17  
Alt 19.04.2021, 16:43
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von Jontom Beitrag anzeigen
Einen Kaufvertrag werde ich abschließen, jedoch wie bereits erwähnt war das Boot nie auf den Verkäufer zugelassen.
Ich denke aber das einige hier bereits ähnliche Umstände hinter sich haben.

Klar werde ich beim WSA anrufen, bis zur Zulassung wird es noch dauern, weil restauriert werden soll.
Kaufvertrag und Ausweis. Mehr brauchst du auch nicht, Baujahr im KV natürlich das Tatsächliche angeben, im Notfall schätzen. Aber warum willst du es nicht sofort zulassen? Kostet auch nicht mehr als wenn du es in 1 Jahr zulässt.

Boote aus den Niederlanden werden in hoher Stückzahl nach Deutschland verkauft und die langsamen (d.h. die meisten Segler) haben auch keine offizielle Registrierung weil die keine brauchen.

Gruß
Chris
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  #18  
Alt 19.04.2021, 17:16
Olsalt Olsalt ist offline
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Zitat:
Zitat von Propelleur Beitrag anzeigen
Mehrwertsteuer ist auch kein Thema wenn vor 1985 in Verkehr gebracht.
Für einige neue EU Länder gelten noch kützere Fristen.
.
Aufpassen, wie weist man nach, dass das Schiff vor 1985 in Verkehr gebracht wurde? Noch schlimmer, wie weist man das im fremdsprachigen Ausland oder beim Wiederverkauf nach?

Im Zweifel ist es deutlich günstiger, jetzt im jetzigen Zustand ein Wertgutachten erstellen zu lassen und den "Schrotthaufen" jetzt zu versteuern.

Im blödesten Fall investiert man viel Geld ins Boot und muss dann am Ende auf das fertige, nun deutlich teurere Boot, Steuern zahlen.

Kontrolliert wird man aber sehr selten und in Deutschland fühlen sich die Behörden auch nicht zuständig. Man muss aber schauen wie sich das jetzt mit dem Brexit entwickelt.
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  #19  
Alt 19.04.2021, 17:19
uli07 uli07 ist offline
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Da druckst du nen Kaufvertrag aus, füllst den aus und holst dir einen von der Straße der den unterschreibt. Was für ne Unbeholfenheit. https://cdn.boote-forum.de/images/sm...on_mrgreen.gif
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #20  
Alt 19.04.2021, 20:44
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Breezer Breezer ist offline
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Vor einigen Jahren war das so, dass die Wasserschutzpolizei Konstanz sich auf die Bekämpfung von Bootsdiebstahl spezialisiert hat. Da konnte man vor dem Kauf die Rumpfnummer und die Motor Nr. überprüfen lassen. Dieser Service war kostenlos. Ich denke, dass es diese Möglichkeit immernoch gibt.

Achim
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  #21  
Alt 20.04.2021, 05:58
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Zitat:
Zitat von Der Emsländer Beitrag anzeigen
Wenn Kaufvertrag vorhanden ist,damit zum WSA gehen !Damit ist eine Anmeldung problemlos möglich.
Habe ich mittlerweile 2 x gemacht und nie Probleme gehabt.
Klar, so ist ja auch der normale Weg Wenn nicht würde ich mir das dennoch irgendwie zeichnen lassen, so sind wenigstens die aktuellen Verhältnisse geklärt. Was davor war?
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  #22  
Alt 20.04.2021, 06:47
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Jontom Jontom ist gerade online
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Ich habe beim zuständigen WSA angerufen, und unter den gegebenen Umständen steht einer Zulassung nichts im Wege. Erste Hürde genommen.
Und sollte der Kauf vollzogen werden, möchte ich es auch vor der Restauration zulassen.

Der Kauf ist leider noch nicht sicher, da der Verkäufer und ich uns bisher nicht einigen konnten.

Wir arbeiten noch daran!
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LG Thomas
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  #23  
Alt 20.04.2021, 07:13
Katana1 Katana1 ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von Jontom Beitrag anzeigen
Einen Kaufvertrag werde ich abschließen, jedoch wie bereits erwähnt war das Boot nie auf den Verkäufer zugelassen.
Muß es das denn sein ? Es gehört(e) ihm, das reicht.

Also, Du hast ein Grundstück/Hais gekauft, wo das Boot stand und dazu gehörte ? Dann gehört das m.E. so auch in den Kaufvertrag. Dann hast Du einen Nachweis, das es jetzt Dir gehört.

Nicht, das es irgendwer nur bei dem Grundstückseigentümer abgestellt hat.

Ggf. einen ZUsatz zum Vertrag machen.
__________________
Seemännischer Gruß,
Katana
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  #24  
Alt 20.04.2021, 07:17
Katana1 Katana1 ist offline
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99 Danke in 61 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Da druckst du nen Kaufvertrag aus, füllst den aus und holst dir einen von der Straße der den unterschreibt. Was für ne Unbeholfenheit. https://cdn.boote-forum.de/images/sm...on_mrgreen.gif
"Toller" Tipp. So etwas nennt man dann Urkundenfälschung.

ZUm Alter des Bootes: Vielleich kann der Vorbesitzer schriftlich bestätigen, dass es sein 19XX auf dem Grundstück stand ?
__________________
Seemännischer Gruß,
Katana
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  #25  
Alt 20.04.2021, 07:22
Benutzerbild von Weißwurschtcommander
Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
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Boot: Bavaria 808, SeaRay175BR,420er von 1965
Rufzeichen oder MMSI: DK3903
1.318 Danke in 711 Beiträgen
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Gibt's denn jetzt schon Bilder?

Oder andere Daten zum Boot?

Macht doch bestimmt für den zu wählenden Aufwand einen Unterschied, ob's ein Angelboot oder ein 30 Fuß Halbgleiter ist..

VG Stephan
__________________
Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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