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  #26  
Alt 09.06.2022, 22:50
gninneh gninneh ist offline
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Nochmal was aus der KlFzKV-BinSch:
Zitat:
§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind

1. Binnenschifffahrtsstraßen:
die Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel und Donau sowie diejenigen sonstigen Bundeswasserstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt,
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...1/01-node.html


Ich behaupte mal ganz dreist, dass die WSP in Düsseldorf etwas Nachschulung braucht.
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Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #27  
Alt 09.06.2022, 23:37
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NIDO NIDO ist offline
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Wie hast du den SBF-Binnen bestanden?
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  #28  
Alt 09.06.2022, 23:59
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Zitat:
Zitat von NIDO Beitrag anzeigen
Wie hast du den SBF-Binnen bestanden?
passt gut zu
Zitat:
Zitat von NIDO Beitrag anzeigen
Hier ist mir zuviel Agressivität im Spiel.

Aber ich mache dann mal mit der RheinSchPV weiter, die du ja grad als das ultimative Nachschlagewerk preist:
Zitat:
2. Kleinfahrzeuge können durch besondere Vorschriften der zuständigen Behörde von der Kennzeichnung nach Nummer 1 ausgenommen werden.
zu finden unter genau deinem Link. Hier wird doch genau gesagt, dass andere Vorschriften diese außer Kraft setzen können. Eine solche Vorschrift wäre z.B. die KlFzKV-BinSch.

Nur weil die WSP Düsseldorf "sich die Taschen voll macht" heißt das nicht, dass sie es auf einer eindeutigen Rechtsgrundlage macht. Und wenn ich das von den anderen so lese sind die WSP Düsseldorf auch die einzigen, die das so tun. Das spricht jetzt nicht unbedingt dafür, dass sie das auf Basis der richtigen Verordnung tun.
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Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #29  
Alt 10.06.2022, 00:21
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Henning.

Ich weiss nicht ob es rüber kam. Mir ist es Latte wer was wo Bezeichnet. Was ich jedoch weiss ist das die RheinSchPv für den Rhein maßgeblich ist. Alles was woanders geregelt ist, ist ja super aber gilt eben nicht für den Rhein. Als anderes bekanntes Beipiel die 5/15 PS Regelung oder die 15/20m Limitierung.

Ihr habt aber wohl recht. Ich hab mich geirrt. Sorry.

Out.
Udo
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  #30  
Alt 10.06.2022, 01:35
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Da hast du vollkommen recht, für den Rhein gilt erstmal die nur RheinSchPV und nichts anderes.
Hier steht aber in der RheinSchPV, dass der Absatz zur Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen durch andere Vorschriften der zuständigen Behörde (hier das Bundesministerium für Verkehr, welches den Vertrag der ZKR in deutsches Recht umsetzt) außer Kraft gesetzt werden kann. Eine solche Vorschrift existiert mit der KlFzKV-BinSch, in der auch explizit der Rhein mit eingeschlossen ist und somit den Absatz zur Kennzeichnung in der RheinSchPV außer Kraft setzen sollte. Damit gilt dann neben der RheinSchPV auch die KlFzKV-BinSch. An anderen Stellen wird das sicher mit anderen Verordnungen genauso sein und es entsteht der gleiche Flickenteppich wie bei der BinnenSchStrO.
Das Problem ist, dass man erstmal nicht weiß, ob es irgendwo eine andere Verordnung oder ein anderes Gesetz gibt, welches da noch mit rein pfuscht. Das betrifft leider nicht nur uns Laien, sondern halt eben auch die Behörden, denn das sind ja auch nur Menschen die Fehler machen können. Bei der Beleuchtung ist das ja auch so. Da gibt es das "gewöhnliche Licht", aber dass das ein irgendwo anders definierter Begriff ist, der was anderes bedeutet als man umgangssprachlich damit verbindet weiß man erstmal nicht, wenn man nur die Vorschrift für die Beleuchtung durchliest.

Wer von uns wirklich recht hat, kann nur ein Richter entscheiden. Ich bin keiner (nichtmal Jurist), also will ich auch nicht beanspruchen, dass meine Interpretation der Verordnungstexte absolut richtig ist. Aber für mich klingt sie vor allem in Verbindung mit der Praxis (außerhalb des Bereichs der WSP Düsseldorf) so einfach logisch. Mich würde ja freuen, wenn das mal jemand durcheskalieren und vor Gericht Klarheit schaffen lassen würde. Und ich hoffe, dass die Richter da eher der oben beschriebenen Logik folgen, da sonst in Deutschland das komplette Konzept des IBS in sich zusammenbrechen würde (was grundsätzlich erstmal nicht schlecht wäre, weil es das Kennzeichenwesen dann vereinfacht) und einige tausend Bootsfahrer ein Problem bekommen, weil sie dann mit ihrem Kennzeichen nicht mehr auf Rhein, Mosel/Saar oder Donau fahren dürften (was wiederum scheiße wäre). In den Verordnungen zu den anderen Flüssen stehen genau die gleichen Absätze wie beim Rhein.
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Henning

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  #31  
Alt 10.06.2022, 08:49
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Gibt es aktuell kein Thema wo es nicht im Streit endet? Passt zur aktuell aggressiven Stimmung im Land...
An der Weser wird zB vom Land aus gelasert und da macht es wenig Sinn wenn das Kennzeichen am Heck / am Spiegel ist. Ich kenne es auch so, dass es am Bug Backbord und Steuerbord sein muss.
Was mir halt nicht klar war, dass es fest mit dem Boot verbunden sein muss. Um etwas Anderes ging es hier in dem Fred auch gar nicht.
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Viele Grüße
Olli
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  #32  
Alt 10.06.2022, 08:54
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Gibt es aktuell kein Thema wo es nicht im Streit endet? Passt zur aktuell aggressiven Stimmung im Land...
An der Weser wird zB vom Land aus gelasert und da macht es wenig Sinn wenn das Kennzeichen am Heck / am Spiegel ist. Ich kenne es auch so, dass es am Bug Backbord und Steuerbord sein muss.
Was mir halt nicht klar war, dass es fest mit dem Boot verbunden sein muss. Um etwas Anderes ging es hier in dem Fred auch gar nicht.
hier am Neckar wird auch von Land gelasert... zum GLück war ich nur im Standgas unterwegs...
wenn mein Staudruckmesser damals was angeziegt hätte wäre ich zu schnell gewesen...

seitdem habe ich einen GPS Tacho...
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Gruß Volker
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  #33  
Alt 10.06.2022, 08:54
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
...
Hier steht aber in der RheinSchPV, dass der Absatz zur Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen durch andere Vorschriften der zuständigen Behörde (hier das Bundesministerium für Verkehr, welches den Vertrag der ZKR in deutsches Recht umsetzt) außer Kraft gesetzt werden kann....
Moin,

ich kann den Gedankengang und deine Erklärungen zu den verwirrenden Unklarheiten völlig nachvollziehen, aber hier siehst du einen falschen Zusammenhang.

Dem Satz 1 (in § 2.02 Abs. 2)

"Kleinfahrzeuge können durch besondere Vorschriften der zuständigen Behörde von der Kennzeichnung nach Nummer 1 ausgenommen werden."

Folgt nämlich im Satz 2 sofort die Forderung:

"In diesem Fall sind an diesen Kleinfahrzeugen folgende Kennzeichen anzubringen:..." (Bootsname / Anschrift des Eigentümers).

Damit sind durch diesen Absatz keine weiteren Möglichkeiten der Kennzeichnung gegeben.

Auch ich habe keine weitere Erklärung des Konflikts zwischen den Vorschriften, zu diesem Thema passende Durchführungsverordnungen sind mir nicht bekannt.

Geändert von Pepper (10.06.2022 um 09:07 Uhr)
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  #34  
Alt 10.06.2022, 09:04
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
...An der Weser wird zB vom Land aus gelasert und da macht es wenig Sinn wenn das Kennzeichen am Heck / am Spiegel ist....
Naja, zum "lasern", also der Feststellung der Geschwindigkeit, ist es doch völlig unerheblich, wo ein Kennzeichen angebracht ist - durch das Lasergerät wird ja kein Beweisfoto vom Kennzeichen erstellt.
Ich habe allerdings noch keine Laserkontrolle vom Land aus erlebt aber ich denke, dass anschließend das gemessene Boot auf dem Wasser angehalten wird.
Sollte die Bearbeitung ausschließlich durch die Landkräfte und nicht auf dem Wasser erfolgen warten sie halt ab, bis sie das Kennzeichen am Spiegel lesen könnten.
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  #35  
Alt 10.06.2022, 09:49
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Zitat:
Zitat von NIDO Beitrag anzeigen
Henning.

Ich weiss nicht ob es rüber kam. Mir ist es Latte wer was wo Bezeichnet. Was ich jedoch weiss ist das die RheinSchPv für den Rhein maßgeblich ist. Alles was woanders geregelt ist, ist ja super aber gilt eben nicht für den Rhein. Als anderes bekanntes Beipiel die 5/15 PS Regelung oder die 15/20m Limitierung.

Ihr habt aber wohl recht. Ich hab mich geirrt. Sorry.

Out.
Udo
Ja Udo, du irrst

Die 15/20m Limitierung findet sich im §1 1. und 2. der SpFV:
Diese Verordnung gilt:
1. auf dem Rhein:
für Sportboote von weniger als 15 Metern Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet,
2. auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen:
für Sportboote von weniger als 20 Metern Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet,


Die 5/15 PS Regelung findet sich im §5 (1) 1. und 2. der SpFV:
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
1. Personen beim Führen eines Sportbootes auf dem Rhein, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 3,68 Kilowatt beträgt,
2. allen übrigen Binnenschifffahrtsstraßen und auf den Seeschifffahrtsstraßen Personen beim Führen eines Sportbootes, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 Kilowatt beträgt,

Beides ist also auch unabhängig von der RheinSchPV eindeutig geregelt.

Gruß Lutz
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  #36  
Alt 10.06.2022, 09:54
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Moin,

ich kann den Gedankengang und deine Erklärungen zu den verwirrenden Unklarheiten völlig nachvollziehen, aber hier siehst du einen falschen Zusammenhang.

Dem Satz 1 (in § 2.02 Abs. 2)

"Kleinfahrzeuge können durch besondere Vorschriften der zuständigen Behörde von der Kennzeichnung nach Nummer 1 ausgenommen werden."

Folgt nämlich im Satz 2 sofort die Forderung:

"In diesem Fall sind an diesen Kleinfahrzeugen folgende Kennzeichen anzubringen:..." (Bootsname / Anschrift des Eigentümers).

Damit sind durch diesen Absatz keine weiteren Möglichkeiten der Kennzeichnung gegeben.

Auch ich habe keine weitere Erklärung des Konflikts zwischen den Vorschriften, zu diesem Thema passende Durchführungsverordnungen sind mir nicht bekannt.
Hi Andreas.

Schade dass man nur ein Danke vergeben kann

So ich geh jetzt Boot fahren.

Gruß,
Udo
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  #37  
Alt 10.06.2022, 09:57
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
... Ich kenne es auch so, dass es am Bug Backbord und Steuerbord sein muss. ...
Glauben ist nicht wissen

Nach der KlFzKV-BinSch §2 (3) gibt es halt drei Möglichkeiten für die Anbringung des Kennzeichen:
Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muss das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anbringen.

Gruß Lutz
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  #38  
Alt 10.06.2022, 09:57
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
...

Beides ist also auch unabhängig von der RheinSchPV eindeutig geregelt.

...
Ja das habe ich auch nicht gemeint sondern dass der Rhein nunmal neben der RheinSchPV auch sonst seine Sonderlocken hat. Eben meine Beispiele. Sorry das war nicht klar ausgedrückt und geschrieben. So ist das in Foren leider.

Gruß,
Udo
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  #39  
Alt 10.06.2022, 10:13
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
... Auch ich habe keine weitere Erklärung des Konflikts zwischen den Vorschriften, zu diesem Thema passende Durchführungsverordnungen sind mir nicht bekannt.
Ich habe mal die WSV per Kontaktformular um Aufklärung zu diesem Thema gebeten.

Werde dann hier über die Antwort berichten.

Gruß Lutz
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  #40  
Alt 10.06.2022, 13:19
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Ob die WSP dafür der richtige Adressat ist? Da habe ich meine Zweifel.
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Gruß Mirko
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  #41  
Alt 10.06.2022, 13:54
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Ob die WSP dafür der richtige Adressat ist? Da habe ich meine Zweifel.
Den Unterschied zwischen WSV und WSP sollte man schon kennen...
Er hat beim WSV nachgefragt nicht bei der WSP
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Gruß Volker
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  #42  
Alt 10.06.2022, 19:25
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Den Unterschied zwischen WSV und WSP sollte man schon kennen...
Er hat beim WSV nachgefragt nicht bei der WSP
Stimmt!
Ich war so beeindruckt von den Berichten wie auf eurem „Fluss“ die WSP das offensichtlich je nach Region unterschiedlich handhabt, das ich das übersehen habe.
Mea maxima culpa!

Und jetzt mal OT:
Volker, deine Art und Weise, wie Du andere Forenmitglieder auf „Fehler“ in ihren Beiträgen hinweist ist oft, gelinde gesagt, unter aller Sau! Das geht auch anders!

Wenn Du wissen möchtest wie, lies einfach alle meine Beiträge!

Unabhängig davon, sollte ich mal in deiner Ecke unterwegs sein, würde ich mich freuen, wenn wir ein Bierchen zusammen trinken.
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Gruß Mirko
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  #43  
Alt 10.06.2022, 19:38
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Stimmt!
Ich war so beeindruckt von den Berichten wie auf eurem „Fluss“ die WSP das offensichtlich je nach Region unterschiedlich handhabt, das ich das übersehen habe.
Mea maxima culpa!

Und jetzt mal OT:
Volker, deine Art und Weise, wie Du andere Forenmitglieder auf „Fehler“ in ihren Beiträgen hinweist ist oft, gelinde gesagt, unter aller Sau! Das geht auch anders!

Wenn Du wissen möchtest wie, lies einfach alle meine Beiträge!

Unabhängig davon, sollte ich mal in deiner Ecke unterwegs sein, würde ich mich freuen, wenn wir ein Bierchen zusammen trinken.
Sry für meine direkte Art... So bin ich halt...

Wenn du kommst stell ich gern ein Bier kalt... Sehr gern
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Gruß Volker
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  #44  
Alt 10.06.2022, 19:44
Saeldric Saeldric ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Sry für meine direkte Art... So bin ich halt...

Wenn du kommst stell ich gern ein Bier kalt... Sehr gern
Direkt bin ich auch. Wirst Du merken wenn wir mal zusammen hocken.
Aber eben nicht in einem Forum, wo mich nur wenige persönlich kennen, und es deshalb schwer ist das einzuordnen.

Und jetzt genug OT!
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Gruß Mirko
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  #45  
Alt 11.06.2022, 14:39
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Naja, zum "lasern", also der Feststellung der Geschwindigkeit, ist es doch völlig unerheblich, wo ein Kennzeichen angebracht ist - durch das Lasergerät wird ja kein Beweisfoto vom Kennzeichen erstellt.
Ich habe allerdings noch keine Laserkontrolle vom Land aus erlebt aber ich denke, dass anschließend das gemessene Boot auf dem Wasser angehalten wird.
Sollte die Bearbeitung ausschließlich durch die Landkräfte und nicht auf dem Wasser erfolgen warten sie halt ab, bis sie das Kennzeichen am Spiegel lesen könnten.
Wofür ein Beweisfoto wenn die "Jungs" zu zweit sind?
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  #46  
Alt 11.06.2022, 15:25
edjm edjm ist offline
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Wofür ein Beweisfoto wenn die "Jungs" zu zweit sind?
Wozu messen, wenn man zu zweit ist?
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  #47  
Alt 11.06.2022, 15:44
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Miracle Man Miracle Man ist offline
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Zitat:
Zitat von edjm Beitrag anzeigen
Wozu messen, wenn man zu zweit ist?
???

Damit sie wissen was sie berechnen?

Also in der Neustädter Bucht zB haben mich 6km/h zu schnell vor ein paar Jahren 35 Euro gekostet. Und da haben sie großzügigere weise noch 3 km/h abgezogen.
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Viele Grüße
Olli
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  #48  
Alt 11.06.2022, 16:06
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Wofür ein Beweisfoto wenn die "Jungs" zu zweit sind?
Ich habe kein Beweisfoto gefordert.
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  #49  
Alt 11.06.2022, 22:14
Neuboot Neuboot ist offline
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Direkt bin ich auch. Wirst Du merken wenn wir mal zusammen hocken.
Aber eben nicht in einem Forum, wo mich nur wenige persönlich kennen, und es deshalb schwer ist das einzuordnen.

Und jetzt genug OT!
Das passt schon Mirko, mir ist diese Art die liebste!
Beim nächsten Treffen und Bierchen sind wir trotzdem gern dabei.
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VG Ulf
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  #50  
Alt 13.06.2022, 15:27
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Ob die WSP dafür der richtige Adressat ist? Da habe ich meine Zweifel.
Sicher nicht, deshalb hab ich ja an die WSV, also die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes geschrieben

Gruß Lutz
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