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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 08.04.2024, 13:22
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Darfste halt nur mit BE/3er lappen ziehen wenn du 150kg stützlast hast...sonst nur mit c1e

hatten wir doch alles schonmal :O Die Deutschen regelungen sind reformenwürdig aber das macht halt keiner.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #52  
Alt 08.04.2024, 14:04
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Zitat:
Zitat von Tinduck Beitrag anzeigen
Das ist die Seite der Anhängelast.

Es gibt aber auch noch die Seite des Anhängers selbst.

Ein 1500-Kg-Trailer gilt trotzdem noch als überladen, wenn er auf der Achse zulässige 1500 Kg hat und 100 Kg Stützlast am Zugfahrzeug.

Wenn man den nämlich single auf die Waage stellt, zeigt die 1600 Kg an und damit ist der Anhänger überladen.

In deinem Beispiel wäre ein für 3600 Kg zGG zugelassener Anhänger hinterm PKW zulässig, weil er formal nur 3500 Kg Anhängelast darstellt, wenn er 100 Kg Stützlast dem Zugfahrzeug auferlegt. Und den darf man dann mit BE fahren, weil für den Führerschein die reale Anhängelast des Anhängers zählt und nicht das zulässige Gesamtgewicht.

Andererseits ist für Anhänger über 3500 Kg zGG eine durchgängige Bremsanlage vorgeschrieben, also nix Auflaufbremse...

Es ist kompliziert...

bis denn,

Uwe
Bitte nicht diese Diskussion wieder aufmachen, die ist hier in diesem Forum schon länglichst geführt worden inkl. Verlinkungen der ganzen relevanten Vorschriften.
In Kurzfassung: nach EU-Recht ist die Anhängelast das zGG des Anhängers abzüglich der Stützlast, und die 3500kg-Grenze bezieht sich auf Anhängelast, nicht auf zGG.
Es ist also völlig legal möglich, einen Anhänger mit zGG 3850kg hinter einem PKW mit zul. Anhängelast von 3500kg und zul. Stützlast von 350kg zu ziehen, sofern man eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E besitzt (weil die Fahrerlaubnis gerade nicht auf die Anhängelast sondern explizit auf das zGG abzielt).

lg, justme

Geändert von justme (08.04.2024 um 15:08 Uhr)
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  #53  
Alt 08.04.2024, 15:14
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Darfste halt nur mit BE/3er lappen ziehen wenn du 150kg stützlast hast...sonst nur mit c1e

hatten wir doch alles schonmal :O Die Deutschen regelungen sind reformenwürdig aber das macht halt keiner.
nein, den darfst Du entweder mit Klasse 3 ODER mit Klasse C1E ziehen, aber niemals mit BE:

§6 FEV:
Zitat:
Klasse BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Zulässige Gesamtmasse ist auch nach EU-Regularien immer die Summe aus Anhängelast und Stützlast - für derartige Anhänger reicht BE nicht aus (auch wenn das tatsächliche Gewicht deutlich darunter liegt, d.h. einen Sigma UltraLight o.Ä. darf man legal mit BE nicht mal leer hinter einem PKW ziehen).


lg, justme
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  #54  
Alt 08.04.2024, 16:45
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



nein, den darfst Du entweder mit Klasse 3 ODER mit Klasse C1E ziehen, aber niemals mit BE:
In was muss dann die Klasse 3 umgeschrieben werden?
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Viele Grüße
Michael
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  #55  
Alt 08.04.2024, 16:54
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
In was muss dann die Klasse 3 umgeschrieben werden?
In gar nichts, da nicht nötig.
Die Klasse 3 erlaubt schon immer bis 7,49to. Zugfahrzeug und die Anhängelast je nach Alter.
Bis zum vollendeten 50. wäre da nochmal 11to. Anhänger möglich.
Wie viel das nach dem 50. ist, habe ich vergessen. Man hätte das aber rechtzeitig verlängern können mit einer ärztlichen Untersuchung alle 5 Jahre.


Gruß

Totti
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  #56  
Alt 08.04.2024, 17:38
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
In gar nichts, da nicht nötig.
Die Klasse 3 erlaubt schon immer bis 7,49to.
Jo ... Klasse 3 habe ich ja. Noch.
Allerdings kommt bald die Zwandsumschreibung in die neuen Klassen und als Karte. Bin im Juni dran.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #57  
Alt 08.04.2024, 17:45
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Jo ... Klasse 3 habe ich ja. Noch.
Allerdings kommt bald die Zwandsumschreibung in die neuen Klassen und als Karte. Bin im Juni dran.
Ich meine, die Beschränkung ist ab dem vollendeten 50.LJ bei 12to. zul. Gesamtmasse, statt vorher eben 7,49to. + 11to.
Bei mir im Karten-FS sind umgeschrieben von 3 auf BE, C1E, CE (hier eben bis 12to., Beschränkung 79), ausserdem B, C1 Beschränkung 171, M, L Beschränkungen 174 und 175, T/S mit Beschränkung 181.
Was auch immer die Beschränkungen aussagen sollen, ich weiss es nicht.
Ich habe den Klasse 3 1988 gemacht.

Grüße

Totti
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  #58  
Alt 08.04.2024, 18:02
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ich meine, die Beschränkung ist ab dem vollendeten 50.LJ bei 12to. zul. Gesamtmasse, statt vorher eben 7,49to. + 11to.
Bei mir im Karten-FS sind umgeschrieben von 3 auf BE, C1E, CE (hier eben bis 12to., Beschränkung 79), ausserdem B, C1 Beschränkung 171, M, L Beschränkungen 174 und 175, T/S mit Beschränkung 181.
Was auch immer die Beschränkungen aussagen sollen, ich weiss es nicht.
Ich habe den Klasse 3 1988 gemacht.

Grüße

Totti
Danke. Meine Klasse3 ist von 1985.

Und nun: zurück zu Lück - äh den Bootsgewichten.
Um hier auch noch was beizutragen: Hab hier schon sehr oft gelesen, dass das tatsächliche Gewicht deutlich höher ist als das in den Papieren eingetragene Gewicht. Flüssigkeiten, Ausrüstung, etcpp, da kommt Einiges zusammen.
Da fällt mir ein, dass ich auch mal mit unserem beladenen Trailer auf die Waage fahren könnte, wenn der Dampfer ausm Winterlager kommt.
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Viele Grüße
Michael
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  #59  
Alt 09.04.2024, 08:12
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Da fällt mir ein, dass ich auch mal mit unserem beladenen Trailer auf die Waage fahren könnte, wenn der Dampfer ausm Winterlager kommt.
Ich hatte das auch unlängst gemacht und mein Segelboot mit Trailer abgehängt ohne Motor mit exakt 2to. gewogen.
Sollte man überprüfen, um vor Überraschungen sicher zu sein.

Grüße

Totti
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  #60  
Alt 09.04.2024, 12:47
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
In was muss dann die Klasse 3 umgeschrieben werden?
wenn Du eine alte Klasse 3 umschreibst bekommst Du immer und in jedem Fall die Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E und L tlw. mit Einschränkungen (weil sich teilweise die Einteilung von Fahrzeugen geändert hat und man für Trikes jetzt einen Motorradführerschein benötigt, der dann auf diese beschränkt wird), aber allesamt unbefristet und im Fall der Klasse L ohne die Einschränkung auf LoF-Zwecke.

Bist Du unter 50 bekommst Du zusätzlich genauso in jedem Fall die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79, die die nach Klasse 3 zulässige Kombination aus 7,5t-Zugfahrzeug und maximal möglichem Zentralachsanhänger beschreibt - aufgrund der Regelung, daß LKW i.V.m. durchgehender Bremsanlage Anhänger bis zum 1,5fachen ihres eigenen zGG ziehen dürfen darfst Du einen theoretisch 18,75t, praktisch 18,5t schweren Zug führen, was über die Gewichtsbeschränkung der Klasse C1E (12t) hinausgeht.
Diese Fahrerlaubnis ist die einzige, die grundsätzlich befristet gilt - auch für Altführerscheininhaber und auch wenn man seinen rosa oder grauen Lappen nicht umtauscht ist jede Fahrerlaubnis der Klassen C/CE und D/DE immer bis maximal zum 50. Geburtstag befristet und muß danach alle fünf Jahre verlängert werden.

Und zusätzlich kannst Du auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen auch noch die Klasse T bekommen - die hat aber im praktischen Leben so gut wie keine Relevanz für die allermeisten Leute, weil man damit zwar schnelle und große Schlepper (und den Rübenroder, die Maus, Mähdrescher u.ä.) fahren darf, diese Klasse aber immer eine Bindung an LoF-Zwecke hat (also mit dem 60km/h-Schlepper das Boot auf dem Hafentrailer ziehen ist nicht).

lg, justme
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  #61  
Alt 09.04.2024, 12:58
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Sicher?
Mir ist so, dass man A (Motorrad) gar nicht automatisch und A1 (125er Motorräder ) nur automatisch wenn der Klasse 3 FS vor dem 01. April ( ? ) 1980 ausgestellt wurde
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #62  
Alt 09.04.2024, 13:07
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ich meine, die Beschränkung ist ab dem vollendeten 50.LJ bei 12to. zul. Gesamtmasse, statt vorher eben 7,49to. + 11to.
Bei mir im Karten-FS sind umgeschrieben von 3 auf BE, C1E, CE (hier eben bis 12to., Beschränkung 79), ausserdem B, C1 Beschränkung 171, M, L Beschränkungen 174 und 175, T/S mit Beschränkung 181.
Was auch immer die Beschränkungen aussagen sollen, ich weiss es nicht.
Ich habe den Klasse 3 1988 gemacht.

Grüße

Totti
das kann man halbwegs einfach herausfinden - im Übrigen wird vermutlich Dein FS beim nächsten Umtausch auch noch ein paar mehr Einträge und Schlüsselzahlen bekommen, also nicht wundern

Du hast im Moment vermutlich
-nur bei Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E>12000kg, L<=3) ein Ablaufdatum (Dein 50. Geburtstag bzw. wenn schon verlängert dann 5, 10, 15, ... Jahre später) eingetragen, alle anderen Klassen unbefristet (aufgrund von §76 Abs. 9 FeV)
-bei C1 die Schlüsselzahl 171, die Dir erlaubt auch Fahrzeuge der Klasse D mit zGG<7,5t, aber ohne Fahrgäste zu führen
-bei L (M gibt's nicht mehr) die Schlüsselzahl 174, die Dir erlaubt die Fahrzeuge dieser Klasse auch außerhalb von LoF-Zwecken zu führen
-bei L die Schlüsselzahl 175 (das sind Kraftfahrzeuge bis 50cm³ Hubraum oder 25km/h Höchstgeschwindigkeit bzw. entsprechende landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge)
-bei Klasse T/S die Schlüsselzahl 181, das ist die Beschränkung auf Klasse S (die fällt z.B. beim nächsten Umtausch weg, stattdessen kriegst Du Klasse AM zugeteilt).

Die meisten Schlüsselzahlen bei Dir sind also Erweiterungen bzw. Aufhebungen von normalerweise geltenden Beschränkungen, nur CE und T/S hast Du eingeschränkt.

lg, justme
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  #63  
Alt 09.04.2024, 13:11
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



wenn Du eine alte Klasse 3 umschreibst bekommst Du immer und in jedem Fall die Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E und L tlw. mit Einschränkungen (weil sich teilweise die Einteilung von Fahrzeugen geändert hat und man für Trikes jetzt einen Motorradführerschein benötigt, der dann auf diese beschränkt wird), aber allesamt unbefristet und im Fall der Klasse L ohne die Einschränkung auf LoF-Zwecke.

Bist Du unter 50 bekommst Du zusätzlich genauso in jedem Fall die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79, die die nach Klasse 3 zulässige Kombination aus 7,5t-Zugfahrzeug und maximal möglichem Zentralachsanhänger beschreibt - aufgrund der Regelung, daß LKW i.V.m. durchgehender Bremsanlage Anhänger bis zum 1,5fachen ihres eigenen zGG ziehen dürfen darfst Du einen theoretisch 18,75t, praktisch 18,5t schweren Zug führen, was über die Gewichtsbeschränkung der Klasse C1E (12t) hinausgeht.
Diese Fahrerlaubnis ist die einzige, die grundsätzlich befristet gilt - auch für Altführerscheininhaber und auch wenn man seinen rosa oder grauen Lappen nicht umtauscht ist jede Fahrerlaubnis der Klassen C/CE und D/DE immer bis maximal zum 50. Geburtstag befristet und muß danach alle fünf Jahre verlängert werden.

Und zusätzlich kannst Du auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen auch noch die Klasse T bekommen - die hat aber im praktischen Leben so gut wie keine Relevanz für die allermeisten Leute, weil man damit zwar schnelle und große Schlepper (und den Rübenroder, die Maus, Mähdrescher u.ä.) fahren darf, diese Klasse aber immer eine Bindung an LoF-Zwecke hat (also mit dem 60km/h-Schlepper das Boot auf dem Hafentrailer ziehen ist nicht).

lg, justme

Danke.
Bist Du bei A und A1 sicher, wenn ich nur Klasse 3 habe und mein Führerschein von 1985 ist? Ich denke, A und A1 bekomme ich beide nicht.
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Viele Grüße
Michael
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  #64  
Alt 09.04.2024, 13:21
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Danke.
Bist Du bei A und A1 sicher, wenn ich nur Klasse 3 habe und mein Führerschein von 1985 ist? Ich denke, A und A1 bekomme ich beide nicht.
nochmal kurz OT zum Abschließen des Ganzen:
Ja, die bekommst Du - mit Schlüsselzahlen 79.03 "Nur dreirädrige Fahrzeuge" und 79.04 "Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg".
Grund: mit Klasse 3 durftest Du schon immer Trikes (ohne Leistungs- oder Gewichtsbeschränkung) fahren, die sind mittlerweile jedoch in der Klasse A/A1 gelandet. Daher kriegen Altführerscheinbesitzer bei der nächsten Umstellung der Kartenführerscheine auch diese Klassen zugeteilt, um die Erlaubnis eindeutig sichtbar zu machen (betrifft mich auch - mein derzeitiger Kartenführerschein, der vor dieser Klassenneueinteilung erstellt wurde hat die auch noch nicht drin).

lg, justme
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  #65  
Alt 09.04.2024, 13:30
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Sicher?
Mir ist so, dass man A (Motorrad) gar nicht automatisch und A1 (125er Motorräder ) nur automatisch wenn der Klasse 3 FS vor dem 01. April ( ? ) 1980 ausgestellt wurde
siehe Antwort an Michael - bekommen tut man sie immer, interessant ist welche Schlüsselzahlen dahinter stehen.
Bei einer vor 1.12.1954 bzw, im Saarland vor dem 1.10.1960 ausgestellten Fahrerlaubnis der Klassen 2/3 bekommt man allerdings tatsächlich auch eine unbeschränkte Klasse A inkl. A1 und A2 bei der Umschreibung zugeteilt. Ansonsten hilft nur nachgucken in der Anlage 3 der FeV, die Anzahl der möglichen Varianten ist ein wenig zu komplex...

lg, justme
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