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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wasser in der Bilge / undichte AB Verschraubung
Hallo in die Runde, ich bräuchte mal Euer Schwarmwissen:
Ich habe vor ein paar Tagen ein gebrauchtes Boot mit einem ADAC Kaufvertrag erworben . Das Set besteht aus Anhänger und einem Boot mit Außenborder. Offensichtliche Schäden bzw. Mängel wurden damals sehr offen benannt und angesprochen. Das war auch soweit alles akzeptabel. Jetzt befinde ich mich gerade in der Endphase meines Urlaubes und habe das Boot auf See genutzt. Vorgestern habe ich festgestellt, dass über die Verschraubung des Außenborders, welche in die Bilge führt, Wasser eindringt. Die Bilge ist mit einem Lukendeckel verschlossen und normalerweise liegt diese Verschraubung über der Wasserlinie, allerdings wenn man im Fahrbetrieb ist, bzw Mitfahrer hinten im Heck sitzen ist die Verschraubung unter Wasser und somit dringt Wasser ein. Ich habe gestern ca 2 l aus der Bilge geschöpft. Was über die Tage nach vorne gelaufen ist kann ich noch nicht sagen. Jetzt ist natürlich die große Frage wie man damit umgeht: da es sich um ein Gebrauchtboot handelt, und ich davon ausgehe dass dieser Zustand schon seit der Montage vor etlichen Jahren vorliegt, muss ich davon ausgehen, dass innerhalb der Spiegels wahrscheinlich Torf anzutreffen ist. Ich bräuchte daher mal von euch einen Rat, wer von Euch schon einmal das selbe Problem hatte und sich hat rechtlich beraten lassen. Mich würde in erster Linie ein Anwalt interessieren, der sich mit dem Metier Boote auskennt und mir eine kurze Beratung bezüglich Möglichkeiten und Vorgehensweise geben kann. Bei der Sache unterstelle ich noch nicht mal Böswilligkeit, sondern der Mangel ist wahrscheinlich einfach nicht bemerkt worden. Letztendlich ist aber die Eigenschaft des Bootes nicht gegeben und damit auch bei den Preisverhandlungen nicht berücksichtigt worden. Wer einen geeigneten Anwalt kennt kann mir auch gerne eine Nachricht zukommen lassen.
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Gruß Clever Geändert von Gemueselaster (13.08.2024 um 07:09 Uhr) |
#2
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Das ist ja kein großer Mangel, Schrauben mit Sika neu einkleben und fertig, ist ne Arbeit von 20 Minuten
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#3
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Anwalt wegen einer losen schraube bei einem 30 jahre alten Boot....ja das klappt sicher.
Im Wasser festziehen und wie Stoffy schon sagt, abdichten, wenn die Möglichkeit besteht. Der spiegel hat sicher auch Wasser gezogen, da solltest du das Ding am Saisonende mal eine weile aus tropfen lassen. Spiegel erneuern, so lange er noch fest ist, würde ich jetzt nicht tun.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#4
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Der Kollege ist doch nur unsicher und hat Sorge, dass der Spiegel rott ist.
Ich habe es so verstanden, dass wenn es nur die Schraube ist, er dann kein Thema damit hat. Sehe ich zumindest genauso. Gruß Rüdiger
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#5
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Wenn der TE nicht sieht, wie Wassertropfen an der Schraube runterlaufen kann es auch noch an 300 anderen Stellen dazu kommen, dass Wasser eindringt. z.b. Kabeldurchführen, Schwitzwasser, gischtwasser uvm. 2 Liter sind jetzt nicht wirklich viel.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#6
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Wurde das nicht bei der Probefahrt gesehen ?
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#7
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2 Liter an einem ganzen Fahrtag ist nicht viel. Und das kann wie erwähnt auch noch aus anderen Quellen kommen, ist z. B. der Lenzstopfen ganz dicht?
Dafür kann man glaube ich bei keinem gebrauchten Boot ein Faß aufmachen. Ein verrotteter Spiegel wäre ärgerlich, aber wie willst Du dem Verkäufer nachweisen, dass er davon wusste? Nur dann könnte man ihn theoretisch belangen, weil er den Mangel verschwiegen hat. Praktisch wird selbst das nicht funktionieren. Ich nehme doch stark an, im (ADAC)Vertrag wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen? bis denn, Uwe
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A boat is a depression in the water lined with fiberglass into which money is poured |
#8
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Zitat:
hast du nur eine Chance, wenn du eine arglistige Täuschung nachweisen kannst. Edit: Hatte Uwe ja schon gesagt - zu spät gesehen.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) Geändert von Conni (13.08.2024 um 09:49 Uhr)
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#9
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Moinsen,
na halbe Nacht später noch n Nachtrag. Wie gesagt: habe weder den Dolch zwischen den Zähnen,noch bin ich anderweitig aktiv. Dreht sich nur um Möglichkeiten. Das Wasser habe ich natürlich Tropfen sehen, sobald der Bereich eingetaucht ist. Mir ging es um die Frage bzgl. Spiegel, neues Gebrauchtboot, und dann haste doch ne Baustelle erwischt. Da ich gerade im Urlaub bin, habe ich auch nicht die Vertragsunterlagen zur Hand. Habe aber mittlerweile die Ansicht, dass es wohl meine eigene Sache ist. Auch kein Problem. Danke erstmal.
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Gruß Clever |
#10
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Zieh auf jeden Fall mal die Schraube nach, ggf löst sich das Problem dann schon kurzfristig. Langfristig musst du das natürlich mal kontrollieren/trocknen/neudichten
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#11
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Wenn ich wieder daheim bin kommt ja mal irgendwann n Samstag.
Dinger raus, Schmiere rein und dann festziehen. Problem ist, dass ich nicht trocknen kann - sind keine Stopfen am Spiegel vorhanden müsste zur Kontrolle das Heck aufschneiden, oder bohren. Der Bereich ist von innen und aussen laminiert.
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Gruß Clever |
#12
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Trocknen im sinne von, Schraube raus und ne weile offen stehen lassen. Richtig trocken bekommste das nicht, dafür müsste der Spiegel geöffnet und erneuert werden.
Aber keine Panik. Ich würde behaupten gut 50% der Außenbordmotorboote hat nen feuchten aber dennoch festen Spiegel. Schlimm wird es erst, wenns weich wird.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#13
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So ein Fall ist ein Klassiker und ganz einfach zu beantworten:
a) Liegt überhaupt ein Sachmangel vor? Könnte ja auch "altersgemäßer Zustand" sein. Das persönliche Empfinden reicht nicht aus. Hier könnte es durchaus dazu kommen, dass ein Sachverständiger seine Meinung abgeben muss. Das kostet. b) Wenn es ein Sachmangel ist: lag der zum Zeitpunkt der Übergabe schon vor? Beweispflicht. c) Wenn der Mangel zur Übergabe vorlag: wusste der Verkäufer davon und hat ihn arglistig verschwiegen? Beweispflicht. Hier könnte es helfen, wenn man frühere Kaufinteressenten herausfindet, denen der Schaden bei einer Besichtigung aufgefallen war. Die einzige Chance darüber hinaus wäre, wenn der Verkäufer irgendwelche Eigenschaften oder Zustände explizit zugesichert hat (Verkaufsanzeige?). Bei einem Formularkaufvertrag ist darin eher nicht davon auszugehen. Zu guter Letzt sind Streitfälle um motorisierte Wasserfahrzeuge in den üblichen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Den Anwalt zahlst du also selbst. Summa summarum: wenn sich hier nicht ein aussergewöhnlicher Angriffsvektor gegen den Verkäufer bietet, dann ist das aussichtslos.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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