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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 13.09.2024, 20:54
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Giligan Giligan ist offline
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Ist gut zu wissen ob man mit gutem oder schlechtem Gewissen unterwegs ist

Gruß
Willy
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  #27  
Alt 14.09.2024, 11:13
uli07 uli07 ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen

Meine Interpretation ist:
Nein, Du darfst sie nicht mehr fahren.
Begründung:
Die Hauptvorschrift sagt: Reifen müssen der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges entsprechen (§36(1) StVZO).
Ausnahme gilt für "Reifen für winterliche Verhältnisse", wenn z.B. Aufkleber mit niedrigerer Geschwindigkeit im Sichtfeld und die Geschwindigkeit lt Index des Reifens nciht überschritten wird (§36(5)StVZO).

So kenne ich das auch nur.
Aber teilweise scheint mein Wissensstand veraltet zu sein wenn ich von so manchem die Interpretation von Gesetzen lese.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #28  
Alt 15.09.2024, 14:24
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Die Hauptvorschrift sagt: Reifen müssen der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges entsprechen (§36(1) StVZO).
Ausnahme gilt für "Reifen für winterliche Verhältnisse", wenn z.B. Aufkleber mit niedrigerer Geschwindigkeit im Sichtfeld und die Geschwindigkeit lt Index des Reifens nciht überschritten wird (§36(5)StVZO).
Was "Reifen für winterliche Verhältnisse" sind, wird in §36(4) und §36(4a) StVZO geregelt. Absatz 4 definiert "Winterreifen" als durch mit "Berg mit Schneeflocke" gekennzeichnete Reifen. Absatz 4a tut dieses für M+S Kennung - aber eben nur bis zum 30.09.2024. Ergo gelten Reifen, die nur das M+S Symbol tragen, dann nicht mehr als "Reifen für winterliche Verhältnisse". Ergo gilt für diese Reifen die Ausnahme bzgl. Geschwindigkeitsindex dann nicht mehr.

Wenn ich alles richtig in Erinnerung habe: Genau so war die Rechtslage nach der Änderung auf "Alpinsymbol definiert Winterreifen". Das gab dann erhebliche Unruhe bei Leuten, die grobe Geländereifen mit zu wenig Geschwindigkeitsindex über einen Aufkleber als "Winterrreifen" legalisiert hatten. Denn das ging dann ja nicht mehr. Daraufhin wurde die Änderung so gesplittet: Bei winterlichen Bedingungen ist ist das Alpin Symbol Pflicht. Der Trick für die Geländereifen wurde wieder erlaubt, allerdings dürfen sie nicht bei winterlichen Bedingungen gefahren werden. Ich habe das nur am Rande verfolgt, wenn es euch betrifft, müsst ihr euch kundig machen ob es stimmt.
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #29  
Alt 15.09.2024, 15:17
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Giligan Giligan ist offline
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Vielleicht hole ich mir Retros für die Stahlfelgen, das Angebot ist inzwischen erstaunlich gewachsen. Diese Retros sehen, wenn ich nicht irre, vom Profil her den alten Michelin sehr ähnlich, würde ja passen.
https://www.reifendirekt.de/cgi-bin/...n&typ=R-305498
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