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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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Kuckst Du !
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#27
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Echt klasse wie hier mit Gas umgegangen wird
Bernhard hat alles gesagt Geh vor Ort zu deinem sachkundigen zeige ihm was du hast und sage ihm was du vor hast. Er wird dir dann sagen ob es zulässig ist. Was ich auf dem Typenschild sehe ist er für 30 mir ausgerüstet Für mich nicht ersichtlich ob er eine Zulassung für boote hat
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Gruß Frank |
#28
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![]() Zitat:
![]() ![]() Gruss Edi https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=...%29+systems%22 Geändert von nini (30.01.2016 um 17:57 Uhr) |
#29
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naja, die Ausgabe ist von 2004
![]() Zitat:
zudem ist die von dir verlinkte Version von 2008, also auch nicht mehr State of the Art Geiz ist ja so geil --- besonders wenn es um die Gesundheit geht ![]() ![]() ![]() rein interessehalber, was zahlt ihr denn für ne Gasprüfung???
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() |
#30
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![]() Zitat:
@Herrmann Danke für das Merkblatt!
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh Geändert von onkelrocco (31.01.2016 um 20:04 Uhr) |
#31
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![]() Zitat:
ich lese da keine wesentliche Änderung in den Vorschriften der Installation, Gegenüber DIN EN ISO 10239:2008-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) geeignete Verfahren zur Überprüfung der Dichtheit des Systems aufgenommen; b) Festlegung geeigneter Schlauchwerkstoffe aufgenommen; c) Beschreibung der Informationen, die im Handbuch für Schiffsführer anzugeben sind, aufgenommen; d) klargestellt, ob LPG angetriebene Brennstoffzellen im Anwendungsbereich enthalten sind; e) redaktionelle Änderungen vorgenommen. Gegenüber DIN EN ISO 10239:2015-03 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) Anhang ZA geändert, „mit der Änderung 2003/44/EG“ aufgenommen; b) Tabelle ZA.1 aufgenommen Rocco hat nur nachgefragt, ob die Normen im Netz auffindbar sind, um sich zu informieren. Darin sehe ich weder „Geiz ist geil“, noch eine Gefahr für seine Gesundheit. ![]() Gruss Edi
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#32
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Moin Moin,
Weber z.B. Liefert alle Gasgrills mit 50 mbar Regler aus. 30 mbar hatt man meistens nur bei den Kleinen Einweg Kartuschen! |
#33
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Mein Weber Gasgrill funktioniert wunderbar mit 30mbar
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#34
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50 mbar ist bei fest eingebauten Bootsanlagen gestern. Sie haben Bestandsschutz. Neuanlagen sind mit 30 mbar auszuführen.
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Gruß Ewald |
#35
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Hallo Edi,
ich stimme dir zu, dass es bei der neuesten Ausgabe keine weltbewegenden Änderungen gibt. Ist es aber zum Sylvesterknall gekommen, wird bei der Beurteilung der Ursache die letzte gültige Fassung zu Grunde gelegt. Es mag meinem Haupt-Job geschuldet sein, dass ich in Punkto Sicherheit etwas empfindlich bin. jeder der wegen seiner Gasanlage auf seinem Boot zu mir kommt, wird von mir beraten, wie es sicher zu machen ist. Tatsache ist ebenfalls, dass Versicherungen zunehmend genauer hinschauen wenn es geknallt hat, besonders wenn es noch zu Personenschaden gekommen ist. Bei meiner letzten Schulung waren 3 Versicherungsleute da, die sich, im Auftrag ihrer Gesellschaften, informieren wollten, worauf sie genau achten müssen. Hier wird so oft darüber lamentiert, wie "gefährlich" Gas auf einem Boot ist und ich habe schon oft genug geschrieben, dass eine sauber installierte Gasanlage nicht unsicherer als andere Komponenten ist. Woher soll aber derjenige, der sich eine arabische (englische) Ausgabe von 2004 runtergeladen hat wissen, ob diese auch noch gültig ist Unterm Strich ist jeder Kapitän selbst für die Sicherheit auf seinem Dampfer verantwortlich, wie er das macht, obliegt ihm selbst.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() Geändert von Flieger (31.01.2016 um 19:17 Uhr) |
#36
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Woran erkenne ich denn, ob ein Gasgerät für die Verwendung auf Booten zugelassen ist?
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#38
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Tjalk !
Da habe ich nicht beachtet , dass die KA vom DSV son uraltes Papierchen noch im Netz hat. Aber zum Glück gibt's genügend Neues.
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#39
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![]() Zitat:
Das fällt bei Gas vergleichsweise schwer. Ich wollte nichts Besonderes, nur passende Komponenten zusammensuchen. Nicht mehr als Druckregler, Schlauch, 2flammiger Kocher. Eine 5 kg-Gasflasche besitze ich. Da wird aber im Netz ein Geheimnis draus gemacht, das ist kaum zu glauben.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh Geändert von onkelrocco (01.02.2016 um 12:36 Uhr) |
#40
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Gasgeräte auswählen nach der Niederspannungsrichtlinie?
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#41
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![]() Zitat:
Allen voran der Beuth-Verlag, der zwar gemeinnützig sein soll, aber in echt ein rein profitorientiertes Unternehmen ist. Dem ist es scheißegal, ob die Normen mit öffentlichen oder Steuermitteln erstellt/verabschiedet wurden(Informationsfreiheitsgesetz läßt grüßen), das Leben z.B. der Gasgerätebesitzer ist weniger Wert als der Gewinn durch Verkauf lebenswichtiger Normen, sogar wenn diese in Gesetzen zitiert werden und dadurch sowieso gemeinfrei sind. Aber ich will nicht weiter an den Grundfesten unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung rütteln. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#42
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Schwieriges Thema. Es gibt Sachverständige und Sachkundige, die diese Anlagen abnehmen müssen/dürfen.
Denjenigen, der die Anlage abnehmen soll, mal vorher fragen kostet in der Regel nichts und macht kaum Mühe. Bringt aber Planungssicherheit. ![]()
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Gruß Ewald
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#43
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![]() Zitat:
Die Genauen Richtlinien stehen in den DIN Normen und diese sind sozusagen der Gesetzestext für den Ersteller der Anlage. egal ob es die Steganlage ist oder die Im Boot. Selbst ich als Fachmann musst beim lesen der DIN dinge feststellen die gefordert sind die ich nicht auf dem Schirm hatte. Dann zeig mir mal wo du folgende DIN Vorschriften im Netz findest
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#44
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hier
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() |
#45
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![]() Zitat:
Ich hab ja beide normen bei mir liegen.
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#46
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du hattest nichts von kostenlos geschrieben
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() aber du hast schon recht, die, die es brauchen bezahlen dafür und andere wollen es für lau haben ![]()
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() |
#47
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Es muss ja nicht immer das Netz sein
![]() Einblick in das gesamte DIN-Normenwerk haben Interessenten kostenfrei in einem der über ganz Deutschland verteilten Normen-Infopoints. |
#48
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![]() Zitat:
Dort aber auch Sicher auf die Norm die die Erstellung einer Gasanlage beschreibt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#49
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Ich meinte ja im Grunde doch eher brauchbare Informationen über Gasanlagen, nicht unbedingt nur DIN/EN in Beamtendeutsch.
Über Elektro findet man mit wenig Suche u.a. diese interessante Seite.
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#50
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