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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Begründen ... gerne. Begründe doch mal, wie du auf "100er Geschwindigkeitsbeschränkung" kommst.
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#27
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Lies Dein eigenes Posting mit den Zitaten von dem TÜV-Experten.
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Viele Grüße Michael |
#28
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Habe ich. Du aber nicht richtig. Da steht nichts von "100er Geschwindigkeitsbeschränkung". Bedenke bitte, dass es auf den tatsächlichen Wortlaut ankommt, der erklärt alles. Mit "meine ich doch" ist es im normativen Bereich nicht getan.
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#29
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Und wo steht, dass Paragraph 58 nicht für Anhänger gilt, die eigentlich für 80 bzw 100 gebaut wurden? DAS ist ja die entscheidende Frage.
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Viele Grüße Michael |
#30
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Gut, den einen Fehler hast du also gefunden
Wo das steht? Im §58 Abs 3 Satz 2 in Verbindung mit §30a Abs.2. Da erklärt sich auch, weshalb Weber sowas völlig problemlos anbieten kann: der Anhänger, den Hendrik verlinkt hat, ist nicht für 100 km/h gebaut. Er ist bauartbedingt nur für 25 km/h geeignet, unter anderem durch die Auflaufbremse. |
#31
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OK.
Stellt sich nun die Frage, ob der TÜV/DEKRA/... bei einem US-Trailer wegen wasauchimmer den Trailer so beurteilt, dass er für weniger als 100 Km/h gebaut und ausgerüstet ist, ein Gutachten erstellt und damit den Trailer entsprechend §58 Abs3 einstuft. Und damit sind wir wieder bei ... Vorstellig werden und fragen.
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Viele Grüße Michael
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#32
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Ja, den Aspekt - alter US-Trailer, der ja wohl, wenn ich das richtig verstehe, ohne Umbau gar nicht zugelassen werden kann - habe ich nicht betrachtet. Und genau genommen könnte sich da die nicht-Zulassungsfähigkeit als Segen erweisen
Weitergedacht könnte da sogar jemand eine Geschäftsidee draus machen und US-Trailer billig aufkaufen |
#33
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Ich bedanke mich für die zahlreichen, wenn auch manchmal kontroversen, Antworten. Ich ziehe mal ein Fazit (berichtigt mich bitte, wenn es falsch ist):
- Die Aussage im eingangs verlinkten Inserat ist richtig, wenn es sich um eine Art "Bestandsschutz" handelt. - Grundsätzlich geht so etwas heutzutage nicht mehr. - US-Trailer könnten aber eine Lücke bieten. Was nun das Nachfragen beim TÜV betrifft, so habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, ob die nun TÜV, DEKRA oder wie auch immer hießen. Motto: Wer fragt, bekommt dumme Antworten. Zwei Beispiele: Anfrage, ob ich ein altes Wohnwagengestell als Bootstrailer umbauen und zulassen kann (Papiere etc. vorhanden). Antwort: Nein, nicht zulassungsfähig als Trailer, weil dafür nicht ausgelegt. Anfrage wegen Zulassung/TÜV-Abnahme eines russischen UAZ. Antwort: So einen alten Dreck lasse ich nicht mehr zu. Sicher sind das Ausnahmen, aber sie setzen sich eben fest. Zugegeben, die sind schon einige Jahre her, aber Bekannte haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Sicher kommt das auf die Prüfer an und kann nicht den Prüforganisationen angelastet werden. Wolfgang |
#34
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Wolfgang, ich behaupte weiterhin:
Du nimmst einen beliebigen Trailer (Ami oder nicht) und lässt die Papiere in der Schublade liegen. Dann fährst du zum Tüv und sagst du möchtest deinen Eigenbau als Einzelgenehmigung nach §4 Abs1 FZV zulassen und schon hast du einen 25 km/h Trailer. Wichtig dabei ist lediglich, das der Trailer nicht im original "gedrosselt" wird, sondern es auf dem Papier in neuer Trailer wird und du Hersteller bist! Das ist der Knackpunkt bei allen Eigenbauten, dann damit stehst du in der Produkthaftung und nicht mehr der eigentliche Trailerhersteller!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#35
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Bei dieser Variante gehe ich mit. Da sagt ja der Hersteller "Mein Produkt ist bauartbedingt nur für 25 km/h geeignet". Das ist letztendlich genau das, was die Firma Weber macht.
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#36
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Ich hole den Tread mal wieder hoch. Gibt es dazu aktuelle Erkenntnisse? Ich hätte ebenfalls einen Trailer den ich auf diese Weise zulassen würde.
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#37
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Leute, wir benutzen hier im wilden Süden alle Arten von Trailern am Bodensee mit diesem 25 km/h Schild. Ohne TÜV und Galama. Das geht easy. Muss nicht zwingend von Weber sein, kann auch uralt sein.....
Abeeer: Der Knackpunkt ist das Zugfahrzeug. Das darf eben auch nicht über die 25 km/h kommen. Zumindest nicht viel. Da leiht man sich eben Traktoren. Oder es gibt sogar Unimogs, wo das Getriebe maximal auf den 2. Gang geht (Rest ist verplombt gesperrt) etc. Aber der Hänger mit Schild allein macht es bei uns nicht.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#38
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Das ist einerseits zwar nachvollziehbar, macht jedoch für die meisten beim Thema Bootstrailer wenig Sinn. Sonst könnte ich auch den Hafentrailer auf einen straßenzugelassenen Trailer oder Anhänger ziehen und mit der Doppelstockfuhre durch die Gegend fahren. Das ist dann aber zu viel Aufwand. Ziel ist doch nur den einfachen alten Anhänger, der natürlich für 25km/h verkehrssicher sein muss, auf öffentlichen Straßen benutzen zu dürfen.
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#39
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Ja klar.
Aber eben net hinter nem Porsche Macan. Der eben auch schneller "könnte". Hinter nem Traktor geht fast alles. Wir hatten so nen 25 km/h Weber Wagen. Alles gut. Aber hinter nen Sprinter hätte man den net hängen dürfen. Man musste nen Traktor buchen.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#40
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Zitat:
Aber das Zugfahrzeug muss nicht begrenzt sein.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#41
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Soweit so gut...
Ich habe aktuell ein Boot mit Trailer von Brenderup "vor der Flinte" bei dem der Trailer nie zugelassen wurde. Für den Trailer gibt eine ABE aus den 1990ern aus der auch hervorgeht, dass er noch nicht zugelassen war. Das Einfachste wäre nun für mich, die komplette Fuhre abzuholen und erstmal mit 25 km/h nach Hause zu bringen. Ein zusätzliches Nummernschild habe ich mir damals gleich fertigen lassen, weil ich einen Fahrradträger kaufen wollte. Fehlt also noch das 25km/h Schild. Die Entfernung beträgt zwar ca. 80 km aber in gut drei Stunden sollte die Überführung erledigt sein. Ist das wirklich so einfach? |
#42
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Ist das auch durch die aktuelle Gesetzeslage gedeckt (welche §§)?
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#43
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Hast Du dafür eine (gesetzliche) Quelle? Ich habe grad die Diskussion mit der Zulassungsstelle, weil ich dort mal angefragt habe. Dort ist man auch der Meinung, dass Wiederholungskennzeichen und 25km/h nur mit entsprechendem Zugfahrzeug erlaubt ist, welches nicht schneller als 25 km/h fährt. Inden betreffenden Paragraphen (3, 4, 8, 10, 58) sind m.E. keine zugfahrzeuge mit bauartbedingter Vmax von 25 km/h angegeben.
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#44
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Da würde ich mal nachfragen, wie es denn mit Wohnwägen und 80/100km/h Zulassung aussieht - deren Zugmaschinen laufen ja auch idR immer schneller als 80/100km/h
Und wieviele Bauern sieht man mit 40km/h Geräten sowie zwei zulassungsfreien Anhängern rumbrettern - legal?? Gibt eine goldene Regel: Wer behauptet muss beweisen -womit begründen die also ihre Meinung?
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver
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#45
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Kann man so sehen, führt aber im Umgang mit Behörden nicht zum Erfolg. Wenn die nämlich NEIN sagen und die Polizei auf der Straße Dich rausfischt und ebensowenig Ahnung hat, muss man die Fuhre im schlechtesten Falle stehen lassen und bekommt noch eine saftige Strafe.
Ich habe keine Lust dann einen Gerichtsprozess mit Kosten für einen Anwalt etc zu betreiben. Davon könnte ich mir dann wahrscheinlich auch den zugelassenen Trailer incl. der Nebenkosten leisten und hätte weniger Ärger. Es muss also vorher Rechtssicherheit bestehen. Unwissenheit schütz bekanntlich vor Strafe nicht. Im konkreten Fall zählt dazu auch die Unwissenheit der Behörden und ggf. des Richters... Trotzdem danke für die gedankliche Anregung und das Argument:
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#46
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Zitat:
Der Trailer braucht ein 25kmh TÜV Gutachten, dann geht es mit Wiederholungskennzeichen los.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#47
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Ich kann´s Euch nur vom Bodensee berichten. Da werden im Herbst und Frühjahr tausende Boote vom See auf irgendwelche Wiesen und Scheunen gefahren. Und umgekehrt.
Ein Hänger mit 6 km/h Schild darf nur von einem Zugfahrzeug (Trecker, .........Unimog, bei dem das Getriebe im ersten Gang amtlich verplombt ist usw.....) das technisch nicht in der Lage ist schneller zu fahren (zumindest auf der Ebene) gezogen werden. Diese Fahrzeuge werden rar und dementsprechend teuer vermietet von den Bauern Dasselbe für 25 km/h. Es hagelt da Strafzettel. Definitiv. Die Ordnungshüter freuen sich da regelmässig drauf. Natürlich auch zu der Story "Ladungssicherung", Beleuchtung und was man so alles finden kann. Und das wird schon eine rechtliche Grundlage haben.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (22.02.2023 um 08:53 Uhr) |
#48
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Nö, bei 25 kmh muss nur die Geschwindikeit eingehalten werden.
Bei über 25 kmh wäre es allerdings dann auch kein einfacher Geschwindigkeitsverstoß sondern ein Verstoß gegen die Zulassungsverordnung ;)
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#49
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Für diese Aussage wäre eine Quelle hilfreich. Ich diskutiere das Thema grad mit der Zulassungsstelle.
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#50
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Zitat:
Oder es das einfach nur Paragraphenreiterei? Bei Fahrzeugen mit Getriebesperre verstehe ich ja, dass es eine spezielle Abnahme geben muss, aber beim Anhänger wird ja keine Bremse verbaut, die das Ding am fahren höherer Geschwindigkeiten hindert. |
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