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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Warum sollte der dir diese zeigen?
Willst du dann auch noch TÜV Berichte vom LKW und Auflieger usw sehen ,denn diese Kosten liegen u.a. trägt ja der Auftraggeber auch mit. |
#27
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Zitat:
Vermutlich lag nur eine Genehmigung für <3m vor um auf Begleitfahrzeug usw. zu verzichten. Eine Genehmigung >3m zieht eine menge Folgen nach sich die teuer werden. Streckenangabe in der Genehmigung, Begleitfahrzeug, .... Dies sparen sich die Speditionen gern, Rechnen es aber mit den Kunden ab. Wäre dies der Fall, dann liegt der Fehler nicht beim Kunden und die Folgekosten (neu Genehmigung, neuer Krantermin usw.) müsste die Spedition tragen. Wurde aber schon weiter oben thematisiert.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#28
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nur mal zur Verdeutlichung.
Wenn das Boot tatsächlich 305cm breit ist und die Polizisten haben nur 4cm versetzt gemessen, dann kommt man in durch den Versatz bereits auf 3,08. Die Polizisten müssten also 100% an der gleichen Rumpfstelle die Breite ermittelt haben und das Gespann dürfte in keinster Weise schräg gestanden habe dabei. Ich hab mit einem Polizisten geredet der öfters LKW´s kontrolliert und er war meiner Meinung, dass niemand ein Gespann wegen diesem Mangel festlegt. Nur wenn keine Ausnahmegenehmigung >3m vorliegt oder diese Ausnahmegenehmigung grob verletzt wird und Messfehler auch keine Rolle Mehr spielen (er sagte was von 10-15cm über der Genehmigung oder Überschreitung des nächsten Grenzwertes) dann bleibt das Gespann stehen. Ich gehe daher weiter davon aus, dass keine Genehmigung >3m vorlag und daher das Gespann stehen bleiben musste. Ich würde mir hier: vom Spediteur die Genehmigung zeigen lassen. die Vorgangsnummer geben lassen und bei der Polizei Rücksprache halten zu dem Vorgang halten. Die Folgekosten, neuer Transport mit Genehmigung, seperrat bestellter Kran usw. sind ja nicht unerheblich.
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#29
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Hier wird ja ordentlich spekuliert
Ich erlaube mir mal, mich einzumischen. Kostengünstig und ohne besondere Auflagen gibt es nur eine sogenannte "Allgemeine Dauergenehmigung" für Transporte mit einer Ladung, die 3,0m Breite nicht überschreitet. (VwV zu §46 StVO, Abschnitt V Nr.4 i.Vm. Abschnitt III Nr. 4b) Sie wird für max. drei Jahre erteilt und kostet ca. 120 Euro. Darüber hinaus sind Einzelgenehmigungen erforderlich, die entweder für einzelne oder mehrere Fahrten auf der gleichen Strecke (VwV zu §§29 u. 46 StVO) unter gleichen Bedingungen für max. 3 Monate erteilt werden. Sie machen eine Streckenprüfung und ein Anhörverfahren mit allen zust. Straßenverkehrsbehörden erforderlich und kosten entsprechend. Weitere Breitenmaße sind nur noch für die Auflagen relevant, z.B. BF3, Polizeibegleitung etc. In dem hier zur Diskussion stehenden Fall darf man davon ausgehen, dass der Spediteur nur über einen Allgemeine Dauerausnahmegenehmigung verfügte. Die Polizei hat den Transport nicht etwa stillgelegt, weil nur 3cm überschritten wurden sondern 8cm (3,08m). 5 cm werden noch toleriert (3,05m), so dass es zwar zu einer Anzeige gekommen die Weiterfahrt aber erlaubt worden wäre. Die straßenverkehrsrechtliche Verantwortung liegt beim Spediteur, beim Verlader und beim Fahrer. Alle sind verpflichtet zu messen und erhalten alle drei eine Anzeige. Wer nun für die Mehrkosten aufkommen muss, ist eine Frage der vertraglichen Vereinbarung zwischen Spediteur und Auftraggeber, also Aida. Das lässt sich aus der Ferne, ohne den Vertrag gelesen zu haben, nicht beurteilen. Liebe Grüße von einem Herrn in Blau |
#30
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So sehr ich es auch.
Wenn also Aida eine Größe von 3,05 angegeben hat muss der Spediteur haften den seine Genehmigung ging vermutlich nur bis 3m. Ob bis 3,05m toleriert wird ist dabei nicht relevant. Nun ist es interessant wie der Auftrag lautete
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#31
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Der Auftrag lautete:
Transport unserer Bayliner 2858 Fly Ciera von x nach y - das war's. Längen und Breitenangaben wurden von unserer Seite aus nicht gemacht. Viele Grüße Sabine P.S. heute morgen bekamen wir den Anruf vom Spediteur, dass nun die Genehmigung vorläge und somit der Transport vonstatten gehen könne. Dann schau'n wir mal, wann es mit dem Krantermin klappen wird
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trotz allem, ... die Erde dreht sich weiter und das ist gut... |
#32
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Zitat:
Dann würde die entstandenen Kosten dem Spediteur in Rechnung stellen, da durch seinen Fehler diese Entstanden sind. Er hat keine richtige Genehmigung gehabt und hat dadurch den Termin für die Anlieferung nicht einhalten können. Somit ist er für alle weiteren Kosten haftbar. Solltet ihr keinen Fixen Liefertermin ausgemacht haben, dann müsst ihr leider die entstehenden Kosten selbst tragen da er ja seinen Teil mit der Lieferung erfüllt habt.
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#33
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Jooo, den festen Termin hatten wir ebenfalls genannt. Und den hatte er auch bestätigt in seiner RG, die wir ja noch nicht bezahlt haben.
Grüße Sabine
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trotz allem, ... die Erde dreht sich weiter und das ist gut... |
#34
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Na dann solltet ihr gute Karten haben und eure Mehrkosten muss das Unternehmen erstatten. Der sollte dafür ja eine Haftpflicht haben.
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#35
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Wieso sollte die hier einspringen ?
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#36
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Richtig, handelt sich hier ja um Vorsatz!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#37
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ihr habt recht. Das war ein Fehler von mir. Denke auch das er das aus der Schwarzgeldtasche zahlen muss
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#38
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Dann verstehe ich nicht, warum der Spediteur irgendwelchen Mehraufwand an den Kunden weitergeben könnte. Und wenn der Liefertermin nicht eingehalten wurde kehrt sich die Lage sogar um.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#39
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Zitat:
Der MEhraufwand entsteht bei AIDA und beinhaltet neuen Krantermin, neuen Kran anfahren lassen..... Und diese kosten sind vom Spediteur zu tragen
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#40
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Zitat:
mfg Martin
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#41
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gerne wenn du es willst.
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#42
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Zitat:
wenn Du schon von Lesen und Verstehen schreibst..... wo steht denn überhaupt etwas von entstandenen Mehrkosten..... Ich kann bisher nirgends was raus lesen, der der TO überhaupt Mehrkosten hatte und ausschließlich ein verspäteter Saisonbeginn wird kaum eine Forderung gegen den Spediteur begründen können.......
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Gruß - Georg
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#43
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Zitat:
Ob es sich dabei um einen mobilen Kranwagen oder einen Festen am Hafen befindlichen Kran handelt steht natürlich nicht da. Allerdings hat das Kranunternehmen ja den Termin für die erste Kranaktion reserviert und den Kran für diese Aktion verplant und konnte diesen eventuell nicht anderweitig einsetzen. Ist es ein mobiler Kranwagen wird das Unternehmen sicher eine Pauschale abrechnen für diesen Tag und den neuen Termin ebenfalls berechnen. Ich kenne es in Häfen hier in der Umgebung, das ein Krantermin ausgemacht wird und auf diesen Tag ein mobiler Kran bestellt wird und die Kosten des Krans unter den an diesem Tag gekranten aufgeteilt wird. Da müsste dann für die Einzelkranung ein Kranwagen anfahren. DEr verspätete Saisonbeginn würde ich eventuell ebenffals in Rechnung stellen. Nur mal angenommen, die Liegegebühr im Hafen muss ab April bezahlt werden und das boot kommt erst, wegen des Fehlers der Spedition, Anfang Juni rein, da kein früherer Krantermin zu bekommen war. Dann sind 2 Monate Kosten angefallen für einen Liegeplatz der nicht nutzbar ist aufgrund des Fehlers der Spedition. Zudem: Ich hab ja nur Angemerkt falls AIDA Mehrkosten anfallen kann sie diese vom Spediteur verlangen. Horstj hat ja nicht verstanden warum der Spediteur sein Mehrkosten die er nun zweifelsohne hat weitergeben kann. Und Davon hat nun keiner gesprochen, das der Spediteur kosten weitergeben kann. Der Spediteur hatte einen klaren Auftrag und dafür ja sogar bereits eine Rechnung gestellt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (29.04.2016 um 12:51 Uhr) |
#44
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Zitat:
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#45
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niergds steht das der Spediteur irgendwelche Mehrkosten weitergeben kann. Überall steht das AIDA ihre Kosten dem Spediteur in Rechnung stellen kann.
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#46
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Der ist doch der gleichen Meinung wie du, vielleicht formuliert er ja noch etwas um, damit du es verstehst.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#47
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Ein Beitrag von vor 8 Tagen der in #31 endgültig überflüssig wurde, hälst du mir also vor ?
Da hat wohl horstj nicht zu ende gelesen und mitten im Thröth aufgehört. Eventuell hätte Lucky Boatmann mit den Informationen 7 Tage Später seinen Eintrag nie geschrieben.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#48
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ich würd gern das Thema verfolgen..
Dieses hin und her zwischen Euch ginge doch sicher auch per PN...
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MfG Skip Was ich nicht verstehe: Diejenigen, welche am Meisten über Maßnahmen zum Umweltschutz schimpfen, sind meist für Umweltschutz... aber nur, solange ihn Andere umsetzen! |
#49
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...oder auch gar nicht...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#50
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würde mich mal interessieren ob das Boot mittlerweile schwimmt
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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