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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootstransport - 3 cm zuviel
Liebe Bootsfreunde,
heute morgen gab es für uns eine unerfreuliche Nachricht von der Spedition: "... leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Transport morgen früh nicht in Braunschweig eintreffen wird, da der LKW an der Deutsch-Niederländischen Grenze heute Abend um 22:15 Uhr in eine Verkehrskontrolle gekommen ist und eine Breite des Bootes von 3,08m festgestellt wurde. Die Genehmigung wurde aber lediglich auf eine Breite von3,05m ausgestellt. Nach langen Diskussionen konnten wir wenigstens erreichen, dass der Transport noch von der Polizei bis zu unserem Betriebsgelände begleitet wurde und Ihr Boot somit sicher und verschlossen steht. Es tut uns sehr leid, dass wir den Transport wie geplant nicht durchführen konnten, jedoch hatten wir keine Chance auf Verhandlung mit der Polizei. Wir werden nun die Genehmigung ändern lassen und rechnen mit einer Dauer von ca. 10-14 Tagen bis wir die neue Genehmigung erhalten werden. ..." Krantermin abgesagt, der für heute morgen angesetzt war. Wann wir einen neuen Krantermin erhalten können, steht im Moment auch in den Sternen - arg ausgebucht! Kennt ihr die genauen Abmessungen Eurer Boote? Verlasst Euch lieber nicht auf Werksangaben / Datenblätter. Herzliche Grüße von Harry und Sabine
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trotz allem, ... die Erde dreht sich weiter und das ist gut... |
#2
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Unglaublich, wenn der Spediteur wirklich 3,05 beantragt hat die Weiterfahrt bei 3,08 zu verweigern. Das ist doch mit normalen Geräten inkl Messtoleranz kaum Nachweisbar..
Etwas anderes wäre es, wenn der Spediteur nur eine Genemigung für 2.99 m beantragt hatte . M.k.n. ändern sich ab 3.00 die Anfoderungen, Aufwand und Kosten für die Genehmigung. Hast du die Transportpapiere etc gesehen ?
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Gruß Olli |
#3
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Zitat:
Die Polizei hat gestern Abend 3,08 m gemessen... Wir können ja schon glücklich sein, dass unser Boot nicht mitten in der "Walla-Pampa" einfach abgestellt, sondern doch noch auf ein sicheres Terrain gebracht werden durfte.
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#4
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Vor 3 Jahren hatten wir eine andere Spedition, die unser Boot von DE nach NL gebracht hatte beauftragt - damals waren die Papiere ebenfalls mit einer zusätzlichen "Genehmigung" von 3,05 m ausgestellt!
Wie genau die Polizei vor Ort messen kann - wir haben keine Ahnung... Ärgerlich, einfach ärgerlich!
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#5
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na, ich möchte nix unterstellen... aber das die Genehmigung auf der Rechnung steht schließt nicht aus das es keine gibt und der Spediteur das Risiko in Kauf genommen hat..
udn natürlich ist man kulant wenn es dadurch Probleme gibt... Spätestens wenn er für die neue Genehmigung erneut Geld verlangt, würde ich mir die alte zeigen lassen... ich glaube einfach nicht an ein Problem durch die 1,5 cm je Seite wenn dadurch nicht eine Schmerzgrenze wie die 3.00 Meter überschritten werden. Da braucht ja schon die Ladungssicherung mehr Platz....
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Gruß Olli
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#6
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Das ist doch wieder Behördenunsinn
und der einfache Bürger kann es ausbaden, natürlich hatte die Spedition nachmessen MÜSSEN, denn der LKW Fahrer ist verantwortlich und ich Glaube er hatte kein NL Kennzeichen. Sorry das ist meine Meinung und sollte nichts Aussagen gegen ......... !
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Mit besten Grüßen Andreas |
#7
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Bis 3m bekommt der Spediteur eine pauschale Genehmigung ohne jeden einzelnen Transport genehmigen lassen zu müßen. Ich denke er hatte nur die Pauschalgenehmigung. Somit ist klar, daß er bei einer Kontrolle stehenbleibt, bei über 3 m muß er eine Einzelgenehmigung mit Streckenplanung beantragen, wo auch genau die Fahrtstrecke vorgegeben wird
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Gruß Jörg |
#8
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Zitat:
Hast du mal versucht in ein 10mm-Loch einen 10,5mm-Bohrer zu stecken? Wer hat denn die Breite des Schiffes gemessen? Du oder der Spediteur? Ich würde mir die Sondergenehmigung zeigen lassen. Wenn er dann wirklich nur 2,99 oder 3,05 Meter angemeldet hat würde ich die Mehrkosten und Folgekosten wie Kran doppelt bestellen in Rechnung stellen. Wenn du ihm die Maße durchgegeben hast wirst du das wohl bezahlen müssen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#9
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Die Spedition soll das Boot aus NL nach D (Braunschweig ?) transportieren. Es gibt eine Kontrolle und man darf nicht weiter. Zum Glück ist das Betriebsgelände der Spedition in der Nähe. Bei so viel Glück werde ich immer misstrauisch. Kann es auch andere Ursachen geben weswegen das Boot da steht wo es steht ?
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#10
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Zitat:
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe |
#11
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Zitat:
Ich finde es auch merkwürdig mit dem Stützpunkt der 'zufällig' in der Nähe ist...
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Viele Grüße Michael |
#12
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Moin,
nein, wir haben keine Abmessungen durchgegeben! Uns war jedoch klar, dass eine Sondergenehmigung vorliegen muss. Der Spediteur kommt aus M'Gladbach und konnte unser Boot mit Polizeibegleitung auf das Betriebsgelände fahren. Unser Freund, der in den Nähe wohnt, wird vorbeitfahren und sich vergewissern, dass ansonsten alles ok ist.
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#13
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Zitat:
nenene .... lass dir jedenfalls mal so oder so - quasi interessehalber - die ursprügliche Genehmigung zeigen (so die denn existiert) .... ich kann das so aus meiner (beruflichen...) Erfahrung heraus nicht wirklich glauben....
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Grüsse aus dem Süden! Joschka
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#14
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Unser Freund hat gestern nach unserem Boot gesehen...es steht auf dem Betriebsgelände des Spediteurs und zur Info: die Polizei hat mit Laser gemessen.
Es bleibt dabei: statt angemeldeten 3,05 m - 3,08 m gemessen, daher Weiterfahrt gestoppt.
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#15
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ich glaube du verstehst uns falsch,
wir zweifeln nicht daran dass die Polizei mit dem Laser 3,08 gemessen haben.. es gibt nur bisher keinen Nachweis darüber , dass es für einen Transport > 3 Meter eine individuelle Genehmigung gab. > 3 Meter reicht eine Dauergenehmigung, die Fla... sicher haben wird....
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Gruß Olli |
#16
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ich glaube auch das er es Falsch versteht.
Hier wird bezweifelt, dass die Spedition überhaupt für die 3,05m eine Genehmigung beantragt hat sondern nur die Genehmigung bis 3m hatte. Dann wären es nicht 3cm drüber sondern 8cm drüber und von einer freien Fahrt mit LKW zu einer Fahrt mit Begleitfahrzeug und Routenplanung usw. was wesentlich teurer ist. Daher würde ich mir vom Spediteur die Genehmigung für 3,05m zeigen lassen. Wenn diese nicht besteht, haftet der Spediteur für den dir entstandenen Schaden. (Krankosten, Ausfall, neue Genehmigung....) Wenn die Genehmigung bis 3,05m da war, dann hast du halt Pech.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#17
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Würde die Polizei nie machen, die würden sich viel zu angreifbar machen wegen Messfehler.
Der Boden müsste 100% eben, die Laser 100% im rechten Winkel vom Boot nach unten, auf beiden Seiten exakt an der gleichen Stelle....da muss es eine Messtoleranz geben. Entweder ist dein Boot 3,12-3,15 breit oder der Spediteur hatte nur die normale Genehmigung bis 2,99m Stell dir vor die Polizei macht das so und du lässt einen Gutachter anrücken und der sagt 3,05m - dann zahlt die Polizei alles....
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#18
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Zitat:
Daher vermute ich dass der Spediteur keine Genehmigung für >3m hatte und sich die Kosten für Begleitfahrzeuge und das ganze Prozedere gespart hat. Da ist die Polizei dann ganz schnell bei einer Stilllegung wie hier geschehen.
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#19
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Warum sollte der Spediteur auch 3,05 beantragen die nächste Grenze ist doch meines Wissens nach 3,15m..
Es gibt ausserdem sehr viele Gründe warum eine Genehmigung nicht gültig sein kann (falscher LKW, falsches Datum, etc...) Ich würde den Spediteur um die Unterlagen bitten, da du überlegst einen Sachverständigen einzuschalten um die Polizei ihren Irrtum nachzuweisen. Mal schauen wie er dann reagiert!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#20
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Ohne dass ich in dem Fall mein eigenes Boot nachmesse, würde ich hier locker bleiben mit Unterstellungen.
Eine umlaufender Rammschutz aus 3cm überstehendem Gummi macht oft den Unterschied. Wenn ich als Spediteur Masse bekomme und daraufhin eine Genehmigung beantrage ist das eine Genehmigung die mir erteilt wird. Ist das zu verladende Objekt in dem Fall breiter, Pech für den, der die Masse durchgegeben hat. Ausser zusätzlichen Fahrt- und Standkosten kommen nochmals Genehmigungskosten hinzu. Bin ich froh, das ich nicht für Privatleute arbeite.
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#21
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Zitat:
Dann kommen sehr kostenintensive Auflagen auf den Spediteur zu
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#22
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Naja, wenn ein Spediteur 3,05m bekommt meldet er nicht 3,05m an. Da er eventuell noch Scheuerschutzleisten oder ähnliches zur Transportsicherung anbringen muss! Also geht er bei der Genehmigung (zahlt ja eh der Kunde) auf 3,49m, denn dann reicht ein firmeneigenes Begleitfahrzeug und er hat Luft!
Oder er sagt 3,05 sind ja fast 2,99m also fahre ich ohne Begleitfahrzeug mit meiner Dauergenehmigung und kassiere vom Kunden die Genehmigungsgebühren als zusätzlicher Gewinn. Klappt das, alles gut - klappt es nicht darf der Kunde noch Standgebühren und eine "zweite" Genehmigung blechen
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#23
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Zitat:
Daher würde ich mir vom Transporteur di Genehmigung zeigen lassen. Hat er keine Genehmigung für diesen Transport wird teuer
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#24
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Hi,
Harry und ich gehen erstmal davon aus, dass der Spediteur eine Genehmigung über 3,05 m hatte. 1. schreibt er das ausdrücklich in der Mail (Beitrag #1) 2. ist in unserer Rechnung/Angebot eine Gebühr für eine Genehmigung angeführt Wir warten nun auf Rückmeldung des Spediteurs, dass die neue Genehmigung vorliegt und bemühen uns dann um einen neuen Krantermin. Bis bald
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#25
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Zitat:
Ich würde mir die Genehmigung zeigen lassen.
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