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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 19.12.2016, 12:10
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Nach §14, Abs. 1, letzter Satz müssten sich die Zulassungsbehörden demnach bereits mit einem Bild des Bootes zufrieden geben, wo die CE-Plakette zu sehen ist.

§14
CE-Kennzeichnung
(1) Wasserfahrzeuge, Bauteile und Antriebsmotoren müssen vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten oder im Falle des Anhangs V der Richtlinie 2013/53/EU von der dort genannten Person mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt werden oder erstmals verwendet werden.
Die
zuständigen Behörden gehen bei den genannten Produkten, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, davon aus, dass sie den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.
Theoretisch ja.
Allerdings hilft das dem TO nicht weiter.
da auf dem Boot das er kaufen will wohl keine solche Plakette angebracht ist.
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  #27  
Alt 19.12.2016, 12:12
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In der 10.ProdSV ist mit der Änderung der Passus - Befahren der Wasserstraßen des Bundes nur mit CE-Plakette weggefallen

und im § 7 der Kleinfahrzeugkennzeichenverordnung fehlt seit Neuestem beim Antrag die Konformitätserklärung.
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Wolfgang
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  #28  
Alt 19.12.2016, 12:15
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
In der 10.ProdSV ist mit der Änderung der Passus - Befahren der Wasserstraßen des Bundes nur mit CE-Plakette weggefallen

und im § 7 der Kleinfahrzeugkennzeichenverordnung fehlt seit Neuestem beim Antrag die Konformitätserklärung.
Also beim offiziellen Antrag

https://www.elwis.de/Freizeitschifff...uge/Antrag.pdf

ist sie unter punkt 22
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  #29  
Alt 19.12.2016, 12:19
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Stand 8/16
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  #30  
Alt 19.12.2016, 12:22
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Stand 8/16
dann verlinke ein aktuelleres
Du hast bisher nur haltlose dinge gebracht ohne eine richtige Quelle zu nennen.
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  #31  
Alt 19.12.2016, 12:22
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Zitat:
Zitat von sailorbrand Beitrag anzeigen
Fehler:
Es gibt hier keine Zulassung!

Hier gibt es nur die Registrierung. Dafür ist das "Vorleben" des Bootes egal.
Und dass die CE-Geschichte für das Boot (Baujahr) nicht gilt, wurde ja bereits erwähnt.
exakt! da braucht man nix für! erst für die schiffe ab 2000; da muss CE Nachweisbar sein. Obwohl- auch einige neue Schiffe werden von Werften in Holland ohne CE ausgeliefert.
Und registrieren kann man auch bei ADAC (mein ist z.B. bei ADAC registriert); bekommt man auch einen Bootsschein.
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  #32  
Alt 19.12.2016, 12:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
dann verlinke ein aktuelleres
Du hast bisher nur haltlose dinge gebracht ohne eine richtige Quelle zu nennen.
Wenn dir die neuesten Fassungen der beiden Verordnungen nicht reichen,
reicht dir vielleicht die Weihnachtskarte von einem WSA?
Besser nicht ...
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Wolfgang
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  #33  
Alt 19.12.2016, 12:39
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Also ich hab jetzt mal angerufen beim WSA Mannheim

der Hr. Heilmann war sehr auskunftsfreudig.

Derzeit gilt noch der alte Stand bis die Verordnung rechtskräftig ist. Solange noch keine Unterschrift und den Neuen Verordnungen ist (Veröffentlicht sind sie ja schon) gelten diese auch noch nicht.
Daher benötigt man Stand Heut zum Anmelden eine Konfirmationserklärung.

sollte diese Verordnung so kommen wie sie jetzt veröffentlicht ist, Dann wird die Pflicht einfach auf den Besitzer umgewälzt.
d.h. kein Produkt ohne CE darf dann mehr betrieben werden.
Der Besitzer ist dafür verantwortlich .
Bei der Anmeldung wird dies dann nicht mehr kontrolliert.

Derzeit ist aber noch zu klären was mit jetzt bereits angemeldeten Booten ist, die noch keiner CE-Pflicht unterlagen. (wie in meinem Fall)
Für diese kann dann eine CE-Pflicht bestehen.
Aus diesem und anderen Gründen die auch noch zu klären sind, ist diese Veränderung noch nicht Rechtskräftig.

Somit ist derzeit noch eine CE-Erklärung vorzulegen
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  #34  
Alt 19.12.2016, 12:40
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Ist rechtskräftig!!!

Bundesgesetzblatt 2016 Teil 1 Nr. 56 vom 2.12.16

Seite 2668-2679

Änderung der Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung: §7 Abs 3 wird aufgehoben (das war das mit der Vorlagepflicht der CE).

Inkrafttreten am 6.12.16

Die gesamte WSV (incl. Herr H. aus M) sind davon so überrascht worden, dass es sich noch nicht ganz rumgesprochen hat (oder noch nicht geglaubt wird).
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Michael

wer Fehler findet, darf sie behalten

Geändert von sailorbrand (19.12.2016 um 12:48 Uhr)
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  #35  
Alt 19.12.2016, 13:09
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Hallo
ich habe letztes Jahr meine 1974 Glastron in Duisburg zugelassen.
Das Boot war vorher nicht in Deutschland zugelassen, ich hatte auch keine anderen Papiere. Kaufvertrag und Antragsformular geschickt , gezahlt und Anmeldung bekommen.
Es wurde nicht einmal gefragt, der Händler war jedoch auch aus Deutschland.
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Gruß Norbert

Glastron Fan

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Glastron V212 http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=226018
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  #36  
Alt 19.12.2016, 13:23
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
sollte diese Verordnung so kommen wie sie jetzt veröffentlicht ist, Dann wird die Pflicht einfach auf den Besitzer umgewälzt.
d.h. kein Produkt ohne CE darf dann mehr betrieben werden.
Der Besitzer ist dafür verantwortlich .
Bei der Anmeldung wird dies dann nicht mehr kontrolliert.

Derzeit ist aber noch zu klären was mit jetzt bereits angemeldeten Booten ist, die noch keiner CE-Pflicht unterlagen. (wie in meinem Fall)
Für diese kann dann eine CE-Pflicht bestehen.
Das war doch aber bei unseren Mitt-90er Baujahren noch nie gefordert. Da wird bei einer Kontrolle ein Blick in die Papiere genügen.

Allerdings zwingt das ja nahezu die Besitzer neuerer Boote, die CE-Bescheinigung auf dem Wasser mitzuführen. Oder reicht dann auch die Plakette am Boot als Nachweis? Die Neuregelung wirft genau so viele Fragen auf wie sie eleminiert.
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Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #37  
Alt 19.12.2016, 13:26
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Das war doch aber bei unseren Mitt-90er Baujahren noch nie gefordert. Da wird bei einer Kontrolle ein Blick in die Papiere genügen.

Allerdings zwingt das ja nahezu die Besitzer neuerer Boote, die CE-Bescheinigung auf dem Wasser mitzuführen. Oder reicht dann auch die Plakette am Boot als Nachweis? Die Neuregelung wirft genau so viele Fragen auf wie sie eleminiert.
ja die Plakette am Boot reicht.
Der Mitarbeiter argumentierte , dass genau dies (Boote vor einfuhr der CE) noch offen ist.
Müssen diese Nachzertifiziert werden.
Besteht Bestandschutz
Was ist im Versicherungsfall.

Wobei im Produktgesetz ja nur vom Einführenden gesprochen wird. Das bin ich ja nicht. ich bin ja der Nutzer (weder der Ersteller noch der Importeur)
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  #38  
Alt 19.12.2016, 13:34
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Das kann und wird nicht so kommen, sonst würde es doch einen 1921er Fischkutter auch betreffen.

Sind Plaketten fälschungssicher?
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Grüße aus Randberlin, Rocco

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  #39  
Alt 20.12.2016, 06:42
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Das kann und wird nicht so kommen, sonst würde es doch einen 1921er Fischkutter auch betreffen.

Sind Plaketten fälschungssicher?
Im Gesetzblatt steht irgendwo das magische Datum "vor 1950".....
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  #40  
Alt 12.01.2017, 13:16
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Falls es noch jemanden interessiert ...
Ich möchte mir in Italien ein Boot kaufen und es dort belassen. Da es aber in Deutschland zugelassen und versichert werden soll, habe ich heute mit der WSV Braunschweig telefoniert.
Dort hat man mir erklärt, dass die Konformitätserklärung nicht mehr erforderlich ist (aufgrund einer neuen ges. Regelung). Es wäre nur noch der Kaufvertrag und der Personalausweis erforderlich für die Zuteilung des Kennzeichens.
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  #41  
Alt 12.01.2017, 15:41
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Aus ERFAHRUNG NICHT hörensagen, Vorschriften lesen, etc. wirkliche echte ERFAHRUNGEN!!!! kann ich zum Thema folgendes berichten:

Mit Booten, welche vor dem 15.6.1998 gebaut und aus dem EU-Ausland nach D verbracht worden sind, hat das in den letzten 3 Jahren jeder Aussteller von Bootsausweisen/IBS, d. h. DMYV, ADAC und WSAs etwas anders in der Praxis gehandhabt. Und die WSAs untereinander nochmal unterschiedlich!

So wollten z. B. einige besonders kluge WSAs die Boote aus NL, obwohl deutlcih vor 1998 gebaut nicht ohne CE registrieren. Der ADAC, DMYV und andere WSAs haben dies anstandslos getan.
Das Verhalten dieser WSAs war/ist gemäß der EU-Richtlinie aber rechtswidrig, was ich denen auch sehr nett mitgeteilt habe
In der Richtlinie steht eindeutig, wenn ein Boot in einem EU-Mitgliedsland zugelassen ist und vor dem 15.6.1998 gebaut wurde, dieses keine Konformitätserklärung benötigt! Deutschland ist dahingehend gar nicht berechtigt als "Kontrolleur" z. B. der NL aufzutreten und den dortigen Zulassungen zu misstrauen! Im Gegenteil. Der Registratiebewijs enthält sogar das Datum der ersten Registrierung in NL. Das gibt es in D nicht!
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #42  
Alt 12.01.2017, 15:51
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Das kann und wird nicht so kommen, sonst würde es doch einen 1921er Fischkutter auch betreffen.

Sind Plaketten fälschungssicher?
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Im Gesetzblatt steht irgendwo das magische Datum "vor 1950".....

Zum "magischen" Datum 1950

Kapitel 1: Geltungsbereich, Inverkehrbringen

e) Originalfahrzeuge und vorwiegend mit
Originalmaterialien angefertigte und vom
Hersteller entsprechend gekennzeichnete
einzelne Nachbauten von vor 1950 entworfenen
historischen Wasserfahrzeugen;
Gemäß Buchstabe e sollen vor 1950 entworfene
Wasserfahrzeuge aus dem Geltungsbereich
der Richtlinie ausgeklammert werden. Des
Weiteren sollen mit dieser Bestimmung auch
Wasserfahrzeuge und/oder Arten und Klassen
von Wasserfahrzeugen ausgenommen werden,
die vor 1950 entworfen oder entwickelt wurden
und als Einzelstücke vorwiegend, aber nicht
ausschließlich unter Verwendung von Originalmaterialien
angefertigt werden. Hersteller historischer
Wasserfahrzeuge können nach denselben
historischen Plänen mehrere Boote hintereinander
bauen. Diese Boote gelten dennoch
als einzigartig und einmalig, wenn sie unter Verwendung
der in den ursprünglichen Plänen vorgesehenen
Verfahren und Materialien gefertigt
werden, und bewahren ihren ästhetischen Reiz
und ihre ästhetischen Merkmale. „Vorwiegend“
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass für
den Rumpf wie auch für das Deck Originalmaterialien
verwendet werden müssen, wobei allerdings
heutzutage übliche Werkstoffe zulässig
sind, beispielsweise Sperrholz anstatt Vollholz,
Rahmen aus Schichtholz, moderne Klebstoffe,
Farben, Dichtungsmasse und Befestigungen.
Serienproduktion unter Zuhilfenahme von Formen
(z. B. die Herstellung mit glasfaserverstärkten
Kunststoffen) ist in diesen Fällen nicht gestattet.
Einige Bootsarten, die vor 1950 entworfen und
ursprünglich ausschließlich aus Holz hergestellt
wurden, werden heute aus modernen Kunststoffen
nachgebaut. Auf diese modernen
Nachbauten findet die Richtlinie Anwendung,
da sie das Ausschlusskriterium „vorwiegend mit
Originalmaterialien angefertigt“ nicht erfüllen.
Hinweis: In allen Mitgliedstaaten gibt es einzelne
Bootsarten, die für das Land oder für eine
Region typisch sind, beispielsweise „pattini“ in
Italien oder „treehandiri“ in Griechenland.

Allgemeine Merkmale dieser Boote sind:
– Entwurf vor 1950,
– Fertigung in speziellen Werften unter
Verwendung von Originalmaterialien.

Von diesen beiden Punkten hat der erste
Vorrang. Der betreffende Mitgliedstaat muss
sich vergewissert haben, dass der Ausschluss
von dem Geltungsbereich der Richtlinie nicht
als Freibrief für eine Serienproduktion
betrachtet wird.
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 18.01.2017, 17:10
monetaer monetaer ist offline
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Zitat:
Zitat von monetaer Beitrag anzeigen
Liebe BF Freunde.

ich habe diese Woche über einen Makler ein Sportboot gekauft...bzw angezahlt ( Probefahrt steht noch aus für Januar).

Boot ist aus 1993 und 6,5m mit 4.3l Mercruiser.

Nun stellt sich heraus das der Vorbesitzer das Boot ( obwohl auch in Holland wohl Pflicht) nicht zugelassen hatte. Makler meint wäre kein Problem das zuzulassen.

Ich denke aber, das ist dann wie eine Neuzulassung in der EU und bedeutet das eine CE Erklärung dazu gehört und auch MWST Nachweis. Boot ist zwar BJ 93, aber wenn es tatsächlich noch nie zugelassen war dann gibt es doch ein Problem... ODER ?

Wäre schön wenn mirjemand kurzfristig daweiter helfen kann.



LG
Hans

Hallo zusammen.

Alles erledigt. Boot konnte gestern bei WSA problemlos zugelassen werden.

VG
Hans
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