|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#26
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Das Gesetz sieht hierzu vor: Waffengesetz (WaffG) § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung 1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und... ...das muss man dann auf ein Seenotsignalmittel transferieren. Dazu kommt allerdings noch, dass derzeit unsere Behörden - instruiert von unseren Politikern - tendenziell eher den privaten Waffenbesitz einschränken wollen (natürlich nur den legalen der braven Bürger ). Du wirst also in den meisten Ordnungsbehörden eher eine (häufig von der Behördenleitung vorgegebene) Contra-Waffenerlaubnis-Stimmung vorfinden, welche sich in hohen Versagungs- bzw. Verfahrensverschleppungsquoten wiederspiegelt. Praktisch heisst das: Auf jeden Fall reduzierst Du den Ermessenspielraum auf Null, wenn dein Boot im Seeschifsregister eingetragen ist. Damit hast Du das seegehende Schiff quasi amtlich. Daneben hilft halt nur jegliche Glaubhaftmachung im Verwaltungsverfahren, wie z.B. Logbücher mit Seetörns, Stegmietvertrag an einem Seehafen, Buchungsbelege der letzten Kroatien Törns etc. = Good Luck je nach lokaler Stimmungslage. Umgekehrt können Sie Dir natürlich mit einem typischen Binnenboot (Kategorie D) das Bedürfnis leicht versagen. LG Duke Geändert von Duke70 (18.12.2016 um 17:21 Uhr)
|
#27
|
|||
|
|||
Zitat:
Danke, das heißt also, wenn ich auf die verrückte Idee käme, eine SigPi Kal.4 anschaffen zu wollen, müsste ich mich zur ausstellenden Behörde - ist in Berlin, vermute ich, das LaBO - begeben und dort vortragen, weshalb ich die brauche und das mein Boot entsprechend ist. Da denke ich drüber nach, ich bin nämlich so'n "Kärtchensammler" |
#28
|
||||
|
||||
ich sehe keine vorteile die mir der Besitz einer Signalpistole Kal.4 bringen würde. Frei zu erwerbende Seenotsignalraketen, Rauchsignale, Fackeln, Wasserfärber und nicht zuletzt UKW sollten reichen um in Küstennähe im Seenotfall aufmerksamkeit zu erlangen.
Wer meint es etwas heftiger zu brauchen sollte sich einmal mit den Leistungsmerkmalen von Fallschirmraketen vertraut machen. Steigen 50 meter höher, brennen 10 sec. länger und die Lichtleistung liegt 10000 cd. höher als die gängigen Signalpatronen im Kal.4. Gruß Robin
__________________
Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.
|
#29
|
||||
|
||||
Zitat:
Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis ausfüllen (Im Volksmund auch "Antrag auf Waffenbesitzkarte" genannt). Damit zur zuständigen Ordnungsbehörde gehen, um die Verwaltungsgebühren für den Antrag sowie das "große Führungszeugnis" einzuzahlen und idealerweise persönlich mit dem zuständige Sachbearbeiter über die Voraussetzungen zu sprechen: 1. Bedürfnis: weist Du über Dein Boot und ggf. Deine geplanten Törns nach 2. Zuverlässigkeit: das Führungszeugnis muss natürlich negativ ausfallen. Hilfreich ist hier auch schon der Nachweis eines geeigneten Safes zur Unterbringung zuhause, zB durch Kopie Kaufvertrag (oder Amazon Rechnung), Foto etc. 3. Sachkunde: hier musst Du halt irgendwo den Pyroschein gemacht haben und die Bescheinigung einreichen. Damit sollte es gehen - Wartezeit bei mir damals in Frankfurt: 8 Monate... LG Duke |
#30
|
||||
|
||||
Zitat:
...aber die Fallschirmraketen sind auf Deck des manövrierunfähig schlingernden Bootes leider nicht einhand bedienbar - so wie die Signalpistole... LG Duke |
#31
|
||||
|
||||
Zitat:
Zitat:
LG Duke |
#32
|
||||
|
||||
Zitat:
Jetzt weiß z.B. dein Sachkundeprüfer, dass du das Dingen im geladenen Zustand aufbewahrst. Hm. Immerhin hast du mit der Signalpistole schon mal einen Schuß frei. Ein Zweiter wird dann aber auch nicht gelingen. Oder hast du bei der Sachkundeprüfung vorgeführt, wie man das Teil einhändig, womöglich geschickt zwischen den Beinen eingeklemmt, nachläd? Wer allerdings so geschickt ist, der schafft es auch den Ring an der Rakete zu ziehen. Gruß Robin
__________________
Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#33
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Nur mal als Hinweis. Gruß Jens
|
#34
|
|||
|
|||
Moin,
kein Mensch braucht eine Kal. 4 Signalpistole. Abgesehnen von dem Ganzen Zawckel mit dem Waffenrecht und dem gundsätzlichen Einreiseverbot in Schweden sind die Fallschirmraketen einfach besser. Gibt es im Zubehörhandel, noch wird ein Fachkundenachweis verlangt. Warum sind die besser ? A. Eine Kaliber 4 Signalpistole an Bord und 10 Schuss rot / Fallschirm / 30 sec. Brenndauer B. 10 Fallschirmraketen, Rohr rot / 30 sec. Brenndauer Wenn bei A der Schlagbolzen bricht oder das Teil baden geht, kann man kein Notsignal mehr abgeben. Bei B können einem 9 Dinger aus der Hand rutschen, eins hat man immer noch. Zusätzlich Handfackeln und Rauchtöpfe als Tagsignale und gut. Diese kleinen weiter oben genannten Dinger sind was für den Baggersee. Gruß Horst |
#35
|
|||
|
|||
Ich wollte zu dem Thema eigentlich nichts mehr schreiben ...
Da aber das Wort "Falschirmraketen" fiel möchte ich gerne wissen : Wo gibt es die "frei ab 18 Jahren " ... Wir sprechen hier von selbsgenutzten Booten und keine Carterausnahmen ... mfg.Fritz |
#36
|
|||||
|
|||||
Zitat:
|
#37
|
|||
|
|||
Zitat:
Gruß Werner |
#38
|
|||
|
|||
Werner, Du liegst hier falsch. Ich hab das Zeug (Nico Signal) OHNE jeglichen Schein bekommen. Es steht nur drauf, dass ich nen kleinen benötigte. Also einfach ne Geldschneiderei...
Und natürlich will auch ich keine amerikanischen Verhältnisse. Weder Waffen noch deren Präsi... Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
#39
|
||||
|
||||
Hi!
Also: hier geht ja wieder viel durcheinander. Es gibt T1 Seenotsignalmittel, die man frei kaufen kann. Für T2 ist der Fachkundenachweis erforderlich und hier ist im Gespräch, ob er abgeschafft wird. Charteryachten müssen mit T2 Raketen ausgerüstet sein und da geht das Problem los, wenn der Charterer keinen Fachkundenachweis hat. Schleswig-Holstein hat das wohl eine Lösung zusammengefrickelt. Für eine Signalpistole im Kaliber 4 (= 26,5mm) braucht man einen Sachkundenachweis und ein Bedürfnis und muss geeignet und zuverlässig sein im Sinne des WaffG.
__________________
viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#40
|
|||
|
|||
Zitat:
Gruß Werner |
#41
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Oder noch schlimmer mit Signalraketen. Gruß Jens
|
#42
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Gruß Werner
|
#43
|
||||
|
||||
In Ösistan braucht man keinerlei Papiere !
__________________
Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#44
|
|||
|
|||
Da wohne ich ja auch nicht. In Usbekistan vermutlich auch nicht!
Gruß Werner |
#45
|
|||
|
|||
Da kann man mal sehen wie unterschiedlich die Dinge gehandhabt werden in der EU.
Möchte nicht vom Thema abkommen, aber bei manchen Kommentaren stehen mir die Haare zu Berge, auch was das Thema Waffen angeht, aber die meisten Straftaten werden mit illegalen Waffen begangen, bzw. Messern, Autos usw. ich habe noch nicht davon gehört dass ein Verbrecher einen Signalrevolver eingesetzt hat. |
#46
|
||||
|
||||
Zitat:
Du hast noch die Möwe vergessen, die Dir mit dem Schnabel von hinten ins Auge sticht, während Du Deine Sigi nachlädst.... Das kann Dir dann mit Deiner Fallschirmrakete nicht passieren, die kannst Du sogar im Wasser zünden, in dem Du schwimmst, weil Du beim ersten Versuch ohne eine freie Hand fürs Boot über Bord gegangen bist... LG Duke PS: Zitat:
|
#47
|
||||
|
||||
..Dann hast Du einen anderen kleinen Waffenschein als ich. In meinem kann nichts eingetragen werden, er erlaubt mir lediglich PTB-Waffen zu führen.
Gurß, Jörg |
#48
|
||||
|
||||
|
#49
|
|||
|
|||
Duke,
du hast Bock auf ne fette Knarre. Ich will eine vernünftige und sichere Möglichkeit eine Seenotrakete zu starten. Und, übrigens.. ist Dir bekannt was eine Signatur ist ? Nicht ? Macht nix. Gruß Horst Zitat:
|
#50
|
|||
|
|||
Oh Gott,
Du weißt noch nicht mal was ein Schlagbolzen ist. Na dann man Gut Schuss Zitat:
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Sportbootfühererschein Binnen in Polen noch notwendig? | Hontoon | Woanders | 20 | 18.03.2016 16:17 |
Der Pyroschein(FKN) wird überflüssig | Sehbeer | Allgemeines zum Boot | 16 | 24.07.2014 14:09 |
ISt die kleine Finne an der KAvitationsplatte notwendig ? | Sealord69 | Motoren und Antriebstechnik | 14 | 01.10.2009 16:15 |
Pyroschein - kl. Waffenschein | Volker | Allgemeines zum Boot | 88 | 07.11.2003 12:51 |
Pyroschein | chris-b | Allgemeines zum Boot | 5 | 21.05.2002 12:14 |