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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Die Frage hätte mich nicht dazu gebracht, etwas dazu zu sagen.
Manche Reaktionen hier aber durchaus.. Obwohl Boatnick deutlich gewünscht hat, hier nicht über Sinn, Unsinn und Moralisches zu sprechen, wird das von den selbsternannten Saubermännern und Moralaposteln geflissentlich ignoriert und einfach mal dazugesenft. Wenn wir also schon beim Senfen sind, mach ich da doch gerne mit. A) "Drogen" - völlig unspezifisch. Sind damit Drogen nach dem deutschen BtmG gemeint? Oder Drogen nach medizinischer Definition? Oder berauschende Substanzen im Allgemeinen? Geht es nach hiesigem Recht, sähe das in NL schon wieder ganz anders aus. Blöd, oder? Geht es nach medizinischer Definition, dürfte man an Bord auch nicht rauchen - und geht es nach dem Rauschfaktor, auch nicht saufen. Niemand. B) Die Kopfschüttler mögen das doch bitte gerne tun, aber leise. Interessiert den Fragesteller 'nen Scheiß und außer den anderen Kopfschüttlern vermutlich auch sonst keinen. Ich hab so ein sendungsbewusstes Entrüstetsein sowas von dick, gerade bei einer Frage wie dieser, die tatsächlich vielmehr aus Sorge und auch Verantwortungsbewusstsein vorgetragen ist als von sonst irgendetwas, worüber man sich entrüsten könnte. C) Zitat:
Wer "nicht's" mit Apostroph schreibt, dessen Boot will ich nichtmal bekifft oder besoffen betreten. Besteht zwar auch kein Zusammenhang, aber klingt dafür recht blöd. Ich maße mir nicht an, über Leben, Lebensgewohnheiten, Vorlieben, Bedürfnisse oder oder oder Anderer zu urteilen oder gar zu richten. Wer saufen will, soll saufen. Wer kiffen will, kiffen und wer meint, sich mit irgendwas anderem die Birne zuzudröhnen - bitteschön, ist ja seine Birne. Ich maße mir dagegen schon an, zu entscheiden, was bei mir zuhause (und damit auch auf dem Boot) passieren darf, kann oder soll. Diese Entscheidungen sind teils rein willkürlich (was völlig okay ist, ist ja MEIN Zuhause/Boot) und teils auf Rahmenbedingungen, welche wiederum tatsächlicher oder eben auch gesetzlicher Natur sind, gegründet. Als Beispiel für eine tatsächliche Rahmenbedingung: Wenn ich nur eine 35m²-Bude habe, kann ich halt kein Buffet für 60 Menschen ausrichten, und für eine gesetzliche Rahmenbedingung auch noch eines: Ich darf feiern wollen, wie ich will, aber Werktags nachts um 3 Uhr im Wohngebiet halt nicht so laut, wie ich vielleicht möchte. Und genau diese Rahmenbedingung versucht der Threadersteller für sich greifbar zu machen - daran kann ich tatsächlich genau gar nichts verwerfliches finden, ganz im Gegenteil. Eine Diskussion darüber, warum etwas gesetzlich zulässig ist oder was nicht, ist etwas anderes - der Eine empfindet schon die bestehende 0,5er-Grenze beim Blutalkohol als verantwortungslos, der Andere ist da noch nicht mal warmgesoffen. Ist aber für die Betrachtung, dass es eben diese Grenze gibt, völlig einerlei. Etwas machen zu wollen ist das Eine, es auch zu können was anderes und es zu dürfen steht völlig losgelöst davon unabhängig im Raum. Ich finde vorher fragen und schlaumachen immer besser als hinterher zu greinen.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#27
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@Mork
.... vom Namenloser darf ich fragen was Du für ein Zeug rauchst ??? .... hier könnte mein Name stehen |
#28
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Darfst du gerne, wenn du deine Frage orthographisch korrekt vorträgst. ^^
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Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#29
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......eben, bis dato gab es (fast) nur Spekulationen oder emotionale Antidrogenaussagen
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
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Grüße Richard |
#30
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Zitat:
Willkommen im nebulösen Reich der Spekulationen. Zitat:
Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#31
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Junkie?
Wie kommst Du darauf das es sich in dem Fall um Junkies handelt und nicht nur um Menschen die Marihuana konsumieren? Oder ist das für dich gar das Gleiche? Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
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Grüße Richard |
#32
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Zitat:
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#33
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Zuerst mal danke an die, die sich sachlich mit der Frage auseinandergesetzt haben und einige der Antworten helfen mir auf jeden Fall schon weiter.
Vielleicht hier noch mal ein Beispiel um die Frage besser zu illustrieren: 1. Ein Passagier trinkt ein paar Bier, was rechtlich legal ist und was ich bis zu einem bestimmten Punkt auch aus Sicherheitsgründen vertreten kann. Wenn es aber zu viele werden, dann sollte ich auch als Schiffsführer eingreifen. 2. Ein Passagier raucht einen Joint, was rechtlich problematisch ist (ohne jetzt auf genaue Details was Konsum/Besitz angeht einzugehen). Wie bei Alkohol ist auch das bei geringen Mengen sicherheitstechnisch meiner Meinung nach vertretbar (und in zunehmend mehreren Ländern auch legal). Auch hier kann es natürlich ab einem bestimmten Punkt gefährlich werden. Erfinden wir jetzt einfach mal zum Vergleicht den Begriff "Rauschzustand". Wenn ein Fahrgast einen Rauschzustand eines Bieres hat, ist das kein Problem, sollte die Polizei vorbei kommen. Hat aber ein Fahrgast einen äquivalenten Rauschzustand durch Marihuanna erreicht, kann dann der Schiffsführer in Schwierigkeiten geraten? Bonusfrage: Wenn ein Passagier eine Menge Drogen mit sich führt, die über dem Eigenbedarf liegt, aber nichts davon konsumiert, kann der Schiffsfüher dadurch Probleme bekommen? |
#34
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@Wolf... danke für die Steilvorlage .
Zitat:
Willkommen im Reich der Dyslexie. Und wie kommst du darauf dass es sich um Menschen handelt die Marihuana konsumieren und nicht um jemanden der sich einen Schuss setzt? Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. Geändert von Joshua Slocum (09.05.2017 um 18:26 Uhr)
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#35
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Nö, aber ich kann lesen
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
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Grüße Richard |
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Moin boatnick,
woher nimmst du diese Behauptung? Zitat:
Ich gehe davon aus, daß wir von einem Sportboot in Deutschland (Binnen oder Buten) sprechen, was nicht gewerblich genutzt wird und kein Schadesfall vorliegt. Bonusfragen beantworte ich nicht, wir sind hier nicht bei Günter Jauch. Außer du begründest deine Frage sinnvoll. Klaus, der gerne die Rechtslage genauer erforscht aber zu Sportbooten keine Gesetze/Verordnung hierzu findet |
#37
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zu 2: Das Jointrauchen ist rechtlich völlig unbedenklich. Konsum ist nicht strafbewehrt.
Frei nach Paracelsus: Alles ist Gift, es kommt nur auf die Dosis an. Zuviel ist immer schlecht, egal, von was. Wegen was auch immer jemand ohne Kontrolle über Deck torkelt, ist das zu unterbinden und die Fahrt ggfs. zu unterbrechen, das sollte klar sein. Ob das nun wegen THC, Heroin, Alk oder einem Schlaganfall passiert ist dabei völlig piepe. Die Polizei wird sich immer dann für Dich und/oder deine Besatzung interessieren, wenn ihr euch auffällig verhaltet. Das ist nach einem Bier (oder eben dem "Äquivalent") kaum zu erwarten. Ebensowenig wird die Polizei dich fragen ob du wusstest, dass er 'ne Tüte gezogen hat - weswegen auch, ist ja in jeder Hinsicht irrelevant, solange nichts passiert. Zur Bonusfrage: Hier in D wohl nicht, wie es in anderen Ländern ist, kann ich nicht sagen. Bei uns in Bayern ist das Ordnungsorgan regelmäßig am unentspanntesten, wenn der Begriff "Droge" fällt und selbst hier juckt das keinen Uniformierten, wenn Fritz was hat und Franz nicht. Mit Fritz wollen sie sprechen, Franz kann heimgehen. Auch, wenn er der Fahrer ist. Vielleicht ist für dich noch der Unterschied zwischen "festgemacht" und "vor Anker liegend" wichtig, ist das Boot festgemacht, greift auch keine Grenze, vor Anker liegend dagegen schon.
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Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#38
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Zitat:
Hier in Bayern sind sie extrem und du könntest evtl. eine Hausdurchsuchung erleben wenn du beim Joint rauchen dabei warst. Zitat:
Hab ich jetzt die Baggerfahrt gewonnen, da auch die Bonusfrage beantwortet?
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#39
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Zitat:
Zur Bonusfrage: Der Gedanke dahinter und eigentlich an der gesamten Fragestellung ist, ob ich als Schiffsführer für illegale Aktivitäten auf meinem Boot verantwortlich bin, wenn diese keinen direkten Einfluss auf die Sicherheit haben. |
#40
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Zitat:
Zu "illegalen Aktivitäten" gehört u.a. auch das Vorbereiten eines Anschlags, das Bauen eines Atomsprengkopfs, Organentnahme und Frauenhandel. Auch, wenn die Schifffahrt dadurch in keinster Weise beeinträchtigt wird. Was das Kiffen betrifft: Eher nicht, solange nichts passiert. Auf welcher Grundlage denn auch. Das Allerschlimmste, was passieren kann, ist eben ein Hausbesuch. Das ist ja noch kein "zur Verantwortung ziehen", wobei mir auch nicht einfiele, zu welcher Verantwortung du überhaupt ohne Schadenseintritt gezogen werden könntest.
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Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. Geändert von Mork (09.05.2017 um 18:03 Uhr)
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#41
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Also:
Marihuana = Cannabis = Hanf Bei "geringen" Mengen (z.B. bis 10 g) erfolgt in Deutschland i.d.R. keine Strafverfolgung sofern der Konsum für den Eigenbedarf ist. Es gibt also keinen Grund das die WSP besonders auf BTM kontrollieren sollte. Natürlich bist du als Bootsführer für die Sicherheit an Bord verantwortlich. Aber deine Mitfahrer/innen können besoffen sein oder begifft wie sie wollen. Soweit sie nicht als Rudergänger oder in sonstiger Weise in die Bootsführung einbezogen sind ... was solls? Besoffene Mitfahrer gibt es regelmäßig. Das interessiert aus meiner Erfahrung die WSP nicht soweit der verantwortliche Bootsführer klar ist. Wenn dein Boot für den Drogenschmuggel oder -Handel eingesetzt wird dann ist das von der rechtlichen Seite eine ganz andere Nummer. Klaus, der die Fragestellung als ziemlich theoretisch ansieht |
#42
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Die Frage ist wo die Droge gefunden wird, wenn einer Person in der Tasche oder am Körper ist es ja klar zuzuordnen, hat der böse Bub es aber einfach an Bord liegen oder sogar beim Auftauchen der Staatsmacht irgendwo versteckt siehst du erstmal ziemlich blöde aus und hast Erklärungsnot vor allem wenn dann vielleicht ein Wischtest gemacht wird und du dem bösen Buben vorher die Hand gegeben hast zur Begrüßung oder um ihm an Bord zu helfen.
Alles nicht so einfach , mir geht da auch immer ein bisschen die Muffe wenn ich mit einem Mierwagen unterwegs bin. Von daher kann ich die Fragestellung schon verstehen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#43
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Zitat:
;)
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#44
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So boatnick,
jetzt musst du dich aus meiner Sicht erstmal erklären: Bist du als Troll hier um mit uns zu spielen oder was sind deine wahren Absichten? Warum als erstes Posting diese doch sehr spezielle Frage? Stell dich mal bitte in dem entsprechenden Tröt vor und sag was zu deinem Bezug zum Bootssport. Klaus, der sich die Zeit auch anders vertreiben kann |
#45
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Zitat:
Damals war es so, daß diese "geringen" Mengen von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich festgelegt wurden und die Strafverfolgung bis zu dieser Menge im Ermessen der Staatsanwaltschaft lag. |
#46
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Zitat:
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#47
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Zitat:
Klaus, auf dem Boot um sich an der frischen Luft zu berauschen |
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Echt? Geht das in Cottbus?
Ich komm vorbei wenns mir mal danach ist.
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#49
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Zitat:
Die Frage bezog sich ja erst mal nur auf den Konsum durch Passagiere, die nichts mit dem Boot machen. Ohne Juristin zu sein, würde ich den Schiffsführer da nicht in der Verantwortung sehen, die Leute sind ja erwachsen. Wäre jemand aus der Crew auf Blauwassertörn betrunken, würde ich ihm als Schiffsführerin untersagen, an Deck zu kommen. Aber ich denke, solche Fälle sind nicht gemeint, sondern Happy Sailing/Ankern/Motorboating im Freizeitbereich auf dem heimischen See, bzw. küstennah. |
#50
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Yepp !! Seit wann wird denn auf Booten NICHT getrunken ?!
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