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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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STGB § 5. (1) Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.
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Cheers, Ingo
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#27
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Gruß Chris
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#28
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Hi!
Ich denke, auch, dass zwischen österreichischem und deutschem Recht nicht so gravierende Unterschiede bestehen dürften. In Österreich heißt es zum Teil anders. Was bei uns Ausländerrecht ist, ist dort wohl Fremdenpolizeirecht usw. Bewährung heißt in Österreich glaube ich "bedingt". Von daher dürften sich auch die Normen ähneln, die den Handelnden betreffen. Beim Schiffseigentümer bzw. des Vertreter dürfte es es ja eher um Unterlassen bzw. Gestatten gehen und wie das in Österreich geregelt ist, da habe ich keinen blassen Schimmer.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#29
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#30
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Ich habe beim Mann über Bord Mannöver (nennt sich heute ja Person/Mensch ÜBM) 1987 mal gelernt, dass man einen weiten Kreis zurück in Richtung des eigenen Fahrwassers und gegen die Strömung und mit Sichtkontakt fahren muss, von Rückwärtsgang einlegen und Gas geben hat nie jemand gesprochen... aber so ist das mit sehr viel Alkohol im Blut und vermutlich noch mangelnder Praxiserfahrung ![]() P. S. ob sich das Boot rückwärts fahrend schwer lenken lässt ist völlig schnuppe, man darf niemals bei so etwas rückwärts fahren ![]() ![]()
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Viele Grüße Thomas |
#31
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Für mich eines der interessentasten Aspekte ist nicht der Unfallhergang sondern die Verflechtung der Beteiligten und was dies letztendlich für das Gerichtsverfahren bedeutet. Das Boot gehört einer Medienfirma eines Kärtners, die in Geschäftsbeziehung mit dem ORF steht wo der Beschuldigte ja lange Finanzdirektor war. Soweit so gut, man kannte sich. Spannender ist aber, dass der Beschuldigte bestens mit dem ehemaligen niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) befreundet ist und mit Unterstützung der ÖVP Generaldirektor des ORF werden sollte. Die Wahl hat er aber verloren womit er dann für das Land Niederösterreich als Aktionär in den Aufsichtsrat für den Flughafen Wien bestellt wurde. Und dann gibt's ja noch unseren Innenminister, der von der niederösterreichischen ÖVP stammt, laut seinen Aussagen keine Weisungen bis dato erteilt hat und den Beschuldigten vermutlich bestens persönlich kennt. |
#32
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Das die Aktion völlig ohne Sinn und Verstand war steht ausser Frage. |
#33
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Im übrigen habe ich heute morgen eine interessante Radiomeldung gehört: http://www.hessenschau.de/panorama/v...sjagd-100.html. Da hat ein zugedröhnter Autofahrer auf Polizisten bzw. Unbeteiligte zugehalten - jetzt sitzt er wegen versuchten Mordes (!!!) in U-Haft. Jetzt fragen wir uns nach dem Unterschied zwischen "ich stehe irgendwo und ein Auto rast auf mich zu" und "ich schwimme irgendwo und ein Boot rast rückwärts auf mich zu". Richtig: Im zweiten Fall kann ich deutlich schwerer ausweichen. Nur zur Klarstellung: Ich hatte oben im Thread lediglich meine Verwunderung ausgedrückt, dass hier nur wegen grober Fahrlässigkeit angeklagt wird, und ausgeführt, dass man das auch anders sehen kann. Ich kenne die kompletten Fakten - hier und im zitierten U-Haft-Fall - genausowenig wie jeder andere, der hier mitliest. Wie Thomas oben geschrieben hat, wird einem bei der Ausbildung zum SBF eingebläut, dass IMMER das Boot zwischen dem Überbordgefallenen und der Schraube sein muss. Wenn überhaupt bei der Ausbildung irgendetwas hängen bleibt, dann ja wohl das. Und wer das ignoriert, kann m.E. wirklich von Glück reden, wenn er nur wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird. |
#34
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Hallo Gammel
![]() Ich finde es ist schon ein Unterschied ob ich bewusst mit dem Auto versuche Menschen zu überfahren oder ob ich nach dem jemand aus dem Boot gefallen ist versuche den Überbordgegangenen möglichst schnell zu erreichen um ihn wieder an Bord zu holen. Das 1. ist Vorsatz und das 2. war der zwar absolut falsche aber gut gemeinte Versuch zu helfen. Bei der Strafe allerdings sollte das keinen Unterschied machen weil wenn jemand so betrunken ist das er solche Manöver fährt nimmt von vornherein in kauf das etwas derartiges passiert. |
#35
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Wer ist denn nun überhaupt gefahren, einer mit oder einer ohne Schein? In Deutschland muss ja nur ein Scheininhaber an Bord sein, aber nicht zwingend am Steuer (er muss aber eingreifen können).
Wenn jetzt jemand ohne Schein am Steuer saß und dann in Panik den Rückwärtsgang reingekloppt hat - nun dann....
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#36
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@Hendrik: Wenn ich die Presseberichte richtig verstanden habe, hatten beide den Schein.
@Thomas: Hat der Fahrer wirklich bewusst versucht, Menschen zu überfahren, oder hat er fest damit gerechnet, dass sie rechtzeitig zur Seite springen? Beste Grüße, Karsten |
#37
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Erstere sind ja klar verboten, aber da wäre nur die Trunkenheitsfahrt mit dem Überbordgehen. Da war aber weiter noch nichts passiert. Kritischer ist das zweite Manöver. Die Konsequenz wäre dann aber, dass man jemanden in so einer Situation einfach absaufen lässt. Dann wäre man ja nicht mal wegen unterlassener Hilfeleistung dran, denn man durfte ja nicht fahren. Wäre ja dann fast schon juristisch interessant, ob dann jemand ohne Führerschein aber nüchtern eher fahren dürfte und was passieren würde, wenn der den dann mangels Übung überfährt. |
#38
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Sorry - ganz falsch. Die Konsequenz wäre, dass man ein vernünftiges MoB-Manöver fährt, wie einem das im SBF-Kurs beigebracht wurde.
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#39
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![]() ![]() ![]() Wenn ich jemanden der über Bord gegangen ist aufnehmen will, muß der an die Badeplattform die nun mal neben der Schraube ist gelangen. Nur sollte dann die Schraube nicht mehr drehen ..... |
#40
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Das wollte ich mit meiner Zusammenfassung nicht ausschließen. Ich persönlich würde dann aber immer den Motor abstellen. Mir passiert es durchaus ab und zu, dass ich glaube, ich hätte den Leerlauf eingelegt, in Wirklichkeit ist aber noch ein Gang drin.
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#41
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Aber soll man deswegen gar nichts machen ? Und wie ist das ohne Führerschein ? Da ist im Prinzip das gleiche Problem. Und sollte man wirklich jemanden, der es trotzdem versucht, deswegen in den Knast stecken ? Gruss Axel |
#42
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Ja, sollte man. Es sei denn, der Täter wäre (z.B. wegen Volltrunkenheit) schuldunfähig.
Merke: Wenn Du ein Boot so "führst", dass jemand über Bord geht, sieht's nicht gut aus für Dich. Machst Du gar nichts und der Überbordgegangene ertrinkt, dann ist das nicht nur unterlassene Hilfeleistung, sondern ein Tötungsdelikt (durch Unterlassen). Machst Du das, was der Angeklagte getan hat, dann ist das nach Ansicht der Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung, nach meiner Ansicht (bedingt vorsätzlicher) Totschlag. Schuldunfähigkeit wird ganz schwierig ... er konnte ja immerhin das Boot vorwärts fahren. In der Situation gibt es doch einige Optionen, auch wenn man das MoB-Manöver nicht kennt oder sich dazu nicht in der Lage fühlt: Motor abstellen, versuchen, den Überbordgefallenen zu lokalisieren, einen Rettungsring zuwerfen, selbst mit Rettungsmittel auf ihn zuschwimmen, oder auch VORWÄRTS vorsichtig auf ihn zufahren. Der Angeklagte hat nun aber genau das gemacht, was man auf gar keinen Fall machen sollte - und wegen seiner Ausbildung wusste er das auch. Leute, die rückwärts mit dem Boot auf im Wasser schwimmende Personen zufahren und diese dadurch umbringen, gehören angeklagt und - wenn keine Schuldunfähigkeit vorliegt - verurteilt. Ob die dabei betrunken sind oder nicht, spielt erst einmal keine Rolle. |
#43
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Tja, du warst ja offensichtlich dabei. Dann kannst du mir sicher folgendes beantworten.
Wann hat der Fahrer den Rückwärtsgang reingeknallt, erst als der Überbord gegangene achteraus war oder direkt beim über Bord gehen? Versuch ihn nicht zu überfahren? Hat der Propeller den getöteten definitiv im Rückwärtsgang erwischt oder eventuell schon beim überfahren in Vorwärtsgang direkt nach dem über Bord gehen? Bin gespannt auf deine Antwort!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#44
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EDIT 2: Das könnte natürlich eine Erklärung für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sein, wegen fahrlässiger Tötung anzuklagen. Ich kann mir das praktisch aber wirklich nicht vorstellen - das Boot ist doch schon längst weg, wenn der Herausgefallene das Wasser erreicht?! Geändert von Gammel_Dansk (14.11.2017 um 18:09 Uhr) |
#45
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![]() Im §1.02 Schiffsführer heißt es unter 4. lediglich Der Schiffsführer muss während der Fahrt an Bord sein, ... und im §1.09 Besetzung des Ruders heißt es unter 1. Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug hat der Schiffsführer sicherzustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist. Nirgends steht, dass der Schiffsführer den Rudergänger überwachen und eingreifen können muss. Deshalb muss der Rudergänger ja eine geeignete Person sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#46
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Wobei natürlich grundsätzlich nicht zu bestreiten ist, dass der Bootsführer das Boot in dem Zustand nicht hätte fahren dürfen und dass das erheblich zum Tode des Opfers beigetragen hat. Aber das ist zu Recht kein Totschlag sondern fahrlässige Tötung. Gruss Axel
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#47
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Cheers, Ingo |
#48
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Das dürfte sich (indirekt) aus § 1.02 Abs. 5 S. 1 ergeben: "Der Schiffsführer ist, unbeschadet der Verantwortung anderer Personen, für die Befolgung dieser Verordnung verantwortlich."
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#49
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Eine Bootsgeschwindigkeit von 50 km/h bedeutet, dass das Boot knapp 14 Meter pro Sekunde zurücklegt. Ich halte die These daher nicht für gewagt, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
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#50
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Gerne. Das unglückliche Opfer fällt ja nicht direkt in Richtung Erdmittelpunkt, wie ein Blumentopf vom Fensterladen (die Annahme, bei der Deine These weniger gewagt wäre), sondern folgt dank des Geschwindigkeitsvektors in Fahrtrichtung einer Parabel - und bewegt sich während der Falldauer, nur gebremst vom Luftwiderstand, nahezu gleich schnell wie das Boot
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Cheers, Ingo
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