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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 10.02.2018, 09:52
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ruessel10_1 ruessel10_1 ist offline
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Ich schätze mal, dass 99% bei uns im Hafen keinen Funk haben. Wird auf der Donau auch nicht wirklich gebraucht bei kleineren Booten.
__________________
Gruß
Andi


Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !!
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  #27  
Alt 10.02.2018, 12:38
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Seit 2013 kein Problem mit WSA-Zulassung und CE...
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Viele Grüße
Guido
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  #28  
Alt 10.02.2018, 12:51
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Zitat:
Zitat von Detto Beitrag anzeigen
Hallo Ingo,

Danke Dir für´s recherchieren - jetzt gibt´s da (fast) keine Unklarheiten mehr bei mir!

Habe mir mal ein bissl die Vorschriften in dem von Dir genannten Link durchgelesen, und bin dabei auf folgendes gestoßen:


§ 1.11 Mitführen der Verordnung und der Handbücher

1.
An Bord jedes Fahrzeugs, ausgenommen unbemannte Fahrzeuge, offene Kleinfahrzeuge und Schwimmkörper, muss sich ein aktualisierter Abdruck der für den befahrenen Streckenabschnitt geltenden Verordnung befinden. Im Donauraum betrifft dies auch die vorübergehenden Anordnungen gemäß § 1.22.
2.
Im Donauraum muss an Bord von Fahrzeugen mit Sprechfunkanlage das Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk – Allgemeiner Teil und Regionaler Teil – Donau – mitgeführt werden.

3.
Eine auf elektronischem Weg kurzfristig lesbare Textfassung der Dokumente nach Z 1 und 2 ist zulässig.


Habt Ihr in A denn alle brav diese Dokumente mit an Board, oder den dementsprechenden Link am Handy hinterlegt?

Gruß
Detto
Ziffer 3 sieht bei mir so aus:
Tante Google: "handbuch binnenschifffahrtsfunk" -> kommt genau an erster Stelle dieser link:
https://www.google.de/url?sa=t&sourc...iT0gxWq4tTOI8r
Wenn kein Empfang möglich sein sollte, hab ich eben Pech gehabt.
Die Angst vor der Strafe sollte nicht schlimmer sein als die Strafe selbst...
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Viele Grüße
Guido
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  #29  
Alt 10.02.2018, 12:58
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Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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Versucht mal einen kennenzulernen von dem diese Dinger schon verlangt wurden.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #30  
Alt 10.02.2018, 16:16
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
also wenn ihr ein Funkzertifikat besitzt, dann solltet ihr das eigentlich wissen. Das ist nicht nur in Österreich, sonder auch in Deutschland und ganz Europa so... der Allgemeine und der Regionale Teil der Region in der man unterwegs ist, hat immer an Board zu sein, Wenn ein Funkgerät an Board ist.

https://www.bmvit.gv.at/ofb/funk/fun...nhandbuch.html

http://www.fvt.wsv.de/handbuch/
Hab keinen Funk an Bord ausser Mobilfunk, das reicht.
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  #31  
Alt 22.12.2023, 09:56
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petzeler petzeler ist offline
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Standard Sportbootzulassung aus Polen in Österreich

Ahoi!
Bei mir stellt sich demnächst das Problem: Ich lasse mir ein Kajütboot in Polen bauen und fahre gemütlich am Wasserweg heim nach Stopfenreuth/Donau/Österreich. Dazu muss/will ich das Boot in Polen zulassen und dann mit genau dieser Zulassung in Österreich permanent weiterfahren. Das ist erheblich billiger und ich hoffe, dem österreichischen Amtsschimmel zu entkommen. Daher begab ich mich auf Recherche:

Chatgptx meint auf die Frage
Zitat:
Ich besitze ein Sportboot unter 10 Meter Länge mit polnischer Zulassung und polnischem Kennzeichen. Ich bin österreichischer Staatsbürger. Darf ich auf der internationalen Wasserstraße Donau in Österreich zeitlich unbegrenzt unter polnischer Flagge fahren? Welche EU-Verordnungen oder Gesetze sind hier anzuwenden?
dieses:
Zitat:
Gemäß der EU-Verordnung (EU) 2019/1243 über die gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen innerhalb der Europäischen Union dürfen EU-Bürger, die im Besitz eines gültigen Bootsführerscheins sind, ein Sportboot unter 15 Metern Länge auf Binnengewässern der EU führen. Da Sie österreichischer Staatsbürger sind, dürfen Sie daher auch auf der Donau in Österreich mit Ihrem Sportboot fahren.

In Bezug auf die Flaggenführung und Zulassung des Bootes gelten die Bestimmungen des Heimatlandes des Bootes, in diesem Fall Polen. Solange das Boot ordnungsgemäß in Polen registriert ist und alle erforderlichen Dokumente und Kennzeichen vorliegen, dürfen Sie zeitlich unbegrenzt unter polnischer Flagge auf der Donau in Österreich fahren.

Es ist jedoch ratsam, sich über spezifische nationale Vorschriften und Gesetze zu informieren, die möglicherweise zusätzliche Anforderungen oder Einschränkungen für den Betrieb von Sportbooten auf der Donau in Österreich festlegen könnten.
Klingt schon mal ganz gut, allerdings der letzte Absatz ließ mich im österreichischen Schifffahrtgesetz nachlesen:

§101 Absatz 1 Ziffer 2 bestätigt, dass für im Ausland zugelassene Sportboote keine österreichische Zulassung erforderlich sei.

§101 Absatz 3 hingegen schränkt ein:
Die Ausnahme gemäß Abs. 1 Z 2 gilt nur für Sportfahrzeuge, für die eine entsprechende ausländische Zulassungsurkunde oder ein nach den Empfehlungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ausgestelltes Internationales Zulassungszertifikat für Sportfahrzeuge vorliegt und bei denen der Sitz oder Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland liegt.

Und genau hier beißt sich nationales mit EU-Recht.

Da im Gesetzestext undifferenziert vom "Ausland" gesprochen wird, kann es ja sein, dass damit beispielsweise eine Sportbootzulassung aus den Vereinigten Staaten gemeint ist.
Die Einschränkung des Artikel 3 in §101 auf das "EU-Ausland" (welches es ja wegen des gemeinsamen Binnenraumes EU so gar nicht geben kann, denn dann müsste es heißen: ...entsprechende Zulassungsurkunde aus einem anderen EU-Staat...) anzuwenden würde hingegen eine Diskriminierung österreichischer EU-Bürger gegenüber anderen EU-Bürgern darstellen. Denn es ist EU-Recht immer noch höherrangig gegenüber nationalem Recht - insoferne dürfte ich sehr wohl mit meiner polnischen Zulassung unbeschränkt auf der Donau fahren.

Nun meine Fragen an das Schwarmwissen:

  1. Gibt es konkrete Erfahrungen von Österreichern mit Sportbooten mit einer EU-Zulassung aus Polen (oder einem anderen EU-Staat)?
  2. Gibt es Rechtskundige in Sachen EU-Recht, die eine Rechtsmeinung zu der oben dargestellten Sache äußern können?
Danke vielmals für eure Mühe
Ich wünsche euch ein wunderschönes Weihnachtsfest und alles Gute für 2024
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Liebe Grüße
Peter

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Geändert von petzeler (22.12.2023 um 10:11 Uhr)
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  #32  
Alt 22.12.2023, 14:08
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Zitat:
Zitat von petzeler Beitrag anzeigen
Ahoi!
...
Nun meine Fragen an das Schwarmwissen:

  1. Gibt es konkrete Erfahrungen von Österreichern mit Sportbooten mit einer EU-Zulassung aus Polen (oder einem anderen EU-Staat)?
  2. Gibt es Rechtskundige in Sachen EU-Recht, die eine Rechtsmeinung zu der oben dargestellten Sache äußern können?
Danke vielmals für eure Mühe
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Zu 1: Nein
Zu 2: Nein

Deine Ausführungen zeigen ja schon das Dilemma in der Auslegung. Mein Tipp:

Entweder einfach fahren und abwarten, bis es zu einer Kontrolle kommt.
oder mit Deiner Fragestellung an das nächstgelegene Schifffahrtsamt zur Klärung wenden. Deren Antwort schriftlich und immer am Boot mit sich führen, falls sie positiv ausfällt.
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Gruß Axel

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  #33  
Alt 22.12.2023, 15:35
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Zitat:
Zitat von petzeler Beitrag anzeigen
........

Nun meine Fragen an das Schwarmwissen:

  1. Gibt es konkrete Erfahrungen von Österreichern mit Sportbooten mit einer EU-Zulassung aus Polen (oder einem anderen EU-Staat)?
  2. Gibt es Rechtskundige in Sachen EU-Recht, die eine Rechtsmeinung zu der oben dargestellten Sache äußern können?
Danke vielmals für eure Mühe
Ich wünsche euch ein wunderschönes Weihnachtsfest und alles Gute für 2024

Zu 1: Nö
Zu 2: Wenn ich einer währe, würde ich mir diese "Rechtsmeinung" auch entsprechend bezahlen lassen und nicht einfach so der Allgemeinheit zugänglich machen UND dann auch noch dafür "geradestehen" müssen wenn es drauf ankommt.

Ansonsten mal wieder der Klassiker:
Warum nicht die Behörden direkt anfragen?
Ah ja, da könnte man ja auffallen und das schöne "Sparmodel" fliegt auf.

Lass den Kahn ordentlich zu.
In deinem Heimatland, wo der Kahn ja auch hauptsächlich fahren wird.
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LG Arne
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  #34  
Alt 22.12.2023, 15:52
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Lass das Boot in Österreich zu und hole das Boot mit den österreichischen Papieren und Kennzeichen in Polen ab. Das ist doch das Einfachste.
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Gruß Axel

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  #35  
Alt 22.12.2023, 16:10
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Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Lass das Boot in Österreich zu und hole das Boot mit den österreichischen Papieren und Kennzeichen in Polen ab. Das ist doch das Einfachste.
Das glaubst aber auch nur Du - sorry, aber Du hast noch keine Realerfahrung mit der Wiener Magistratsabteilung 58 Wasserrecht gemacht. Meine letzte Zulassung hat 2022 dort über sieben Wochen für ein Neuboot von der Stange (Honwave T40 AL) gebraucht. Die Zulassung eines nach meinen Spezifikationen gebauten Bootes würde den ortsansässigen Amtsschimmel trotz vorhandenem CE Zertifikat und aller anderen erforderlichen Papierln in Schnappatmung mit anschließender Schockstarre fallen lassen.
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Liebe Grüße
Peter

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  #36  
Alt 26.12.2023, 12:17
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Zitat:
Zitat von Detto Beitrag anzeigen
Wohnort ist Wien, aber als Zweitwohnsitz angemeldet.
Gruß
Detto
Also für mich eindeutig: dort wo dein Hauptwohnsitz ist meldest du dein Boot an. Am Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz wird dir die Schiffahrtsbehörde Tulln oder Wien dein Boot nicht anmelden.

Als Deutscher Hauptwohnsitz hast du in Österreich mit einer deutschen Zulassung absolut kein problem. Und mir ist bis jetzt kein Verein oder Marina in Österreich bekannt der das nicht will, solange du eine passende Versicherung für dein
boot vorweisen kannst..am besten Haftpflicht und Feuerversicherung..bzw Vollkasko.

Die Schiffahrtsbehörde macht nur Schwierigkeiten wenn du als Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich dein Boot in Deutschland anmeldest...das wollen sie nicht. warum?? hat mir noch niemand erklären können.

Das es möglich ist..wäre wieder eine andere Frage die ich aber nicht eröffnen will solch eine Diskussion

Weiters möchte ich anmerken, daß so eine Überprüfung alle 5 Jahre ja kein Hexenwerk ist...die Notwendigkeit könnte man ausdiskutieren..aber es ist halt so..und 66,- eur für die Verlängerung in 5 jahren bringt uns ja auch
finanziell nicht wirklich um. Aber das ist halt meine Meinung dazu nach 35 Jahren auf der Donau.

Geändert von Sunnynmd (26.12.2023 um 12:33 Uhr)
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  #37  
Alt 26.12.2023, 17:24
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Hallo,

Zitat:
Weiters möchte ich anmerken, daß so eine Überprüfung alle 5 Jahre ja kein Hexenwerk ist...die Notwendigkeit könnte man ausdiskutieren..aber es ist halt so..und 66,- eur für die Verlängerung in 5 jahren bringt uns ja auch
finanziell nicht wirklich um. Aber das ist halt meine Meinung dazu nach 35 Jahren auf der Donau.
Zitat:
Das Land OÖ hat es zusammen mit dem Land Tirol binnen 7Tagen geschafft den Tiroler Seebrief abzumelden und quasi simultan den neuen (meinen) OÖ-Seebrief auszustellen und zuzustellen.

Die haben sich sogar gegenseitig angerufen zur Abstimmung! * ganz großes Daumen hoch*

Wenn man an die richtigen Leute gerät kann Verwaltung Spass machen.
also meine österreichische Zulassung ist auf 7 Jahre ausgestellt...
Dann ist wieder eine Verlängerung nötig.

Aber mir wurden von der Behörde fünf Stellen genannt, die ein Gutachten zum Boot ausstellen könnten, zwei davon haben aber zurückgemeldet, dass sie nichts mehr machen.
Zwei von den anderen haben das offizielle Gutachten des beeideten holländischen Gutachters der das Ankaufsgutachten erstellt hat nicht anerkannt und meinten sie müssen da selber zum Boot nach Frankreich fahren (gegen entsprechende Kosten und Kilometergeld von Wien aus). Nur einer hat es dann akzeptiert, der war aber nicht der Schnellste mit der Abwicklung und hat auch nachträglich zusätzlich zum ausgemachten Honorar noch die emails, die ich an ihn als Erinnerung warum nichts weitergeht als Aufwand seinerseits verrechnet. Ja die Behörde hat dann recht zügig die Papiere ausgestellt...

Alles in allem - typisch österreichischer Bürokratismus.

Grüße

Markus
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  #38  
Alt 27.12.2023, 06:24
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ist bei uns vom Überprüfer und Baujahr des Bootes abhängig in NÖ ob 5 Jahre oder 7 Jahre gewährt werden.
Aber ist doch egal ob 5 od 7 Jahre...manche Bootskollegen ärgern sich wenn sie nur 5 jahre bekommen und Stegnachbarn 7 Jahre...gg
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  #39  
Alt 29.12.2023, 20:00
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Andrée Andrée ist offline
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Mallorca ist voll mit Booten mit ausländischer Flagge. Von denen fährt keiner nach Hause.
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www.Worldoffshore.de
Bourbon and Coke
and Big Block Boats
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  #40  
Alt 31.12.2023, 09:23
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
also wenn ihr ein Funkzertifikat besitzt, dann solltet ihr das eigentlich wissen. Das ist nicht nur in Österreich, sonder auch in Deutschland und ganz Europa so... der Allgemeine und der Regionale Teil der Region in der man unterwegs ist, hat immer an Board zu sein, Wenn ein Funkgerät an Board ist.

https://www.bmvit.gv.at/ofb/funk/fun...nhandbuch.html

http://www.fvt.wsv.de/handbuch/
Bin seit über 10 Jahren auf der Donau Wien Umgebung mit Boot und Funk unterwegs aber derartige Unterlagen hab ich noch nie an Bord gehabt und auch bei Kontrollen wurde noch nie danach gefragt, selbst das Handfunkgerät das auch ständig zum Einbaufunkgerät mitläuft, hat auch noch nie jemanden interessiert……
Diese ganzen Vorschriften existieren nur am Papier und das ist in Österreich sehr geduldig
__________________
Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹
„nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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  #41  
Alt 01.01.2024, 08:21
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Zitat:
Zitat von Stoffy 2100sc Beitrag anzeigen
Bin seit über 10 Jahren auf der Donau Wien Umgebung mit Boot und Funk unterwegs aber derartige Unterlagen hab ich noch nie an Bord gehabt und auch bei Kontrollen wurde noch nie danach gefragt, selbst das Handfunkgerät das auch ständig zum Einbaufunkgerät mitläuft, hat auch noch nie jemanden interessiert……
Diese ganzen Vorschriften existieren nur am Papier und das ist in Österreich sehr geduldig
Da muß ich dir widersprechen, bin in Melk kontrolliert worden und da wurden sehr wohl die Funkunterlagen kontrolliert und als vorbildlich bezeichnet, da ich alles in einem extrigen Ordner hatte

aber das ist ja nicht das Thema in diesem Thread
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