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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich schätze mal, dass 99% bei uns im Hafen keinen Funk haben. Wird auf der Donau auch nicht wirklich gebraucht bei kleineren Booten.
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Gruß Andi Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !! |
#27
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Seit 2013 kein Problem mit WSA-Zulassung und CE...
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Viele Grüße Guido |
#28
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Zitat:
Tante Google: "handbuch binnenschifffahrtsfunk" -> kommt genau an erster Stelle dieser link: https://www.google.de/url?sa=t&sourc...iT0gxWq4tTOI8r Wenn kein Empfang möglich sein sollte, hab ich eben Pech gehabt. Die Angst vor der Strafe sollte nicht schlimmer sein als die Strafe selbst...
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Viele Grüße Guido |
#29
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Versucht mal einen kennenzulernen von dem diese Dinger schon verlangt wurden.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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#30
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Zitat:
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#31
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Sportbootzulassung aus Polen in Österreich
Ahoi!
Bei mir stellt sich demnächst das Problem: Ich lasse mir ein Kajütboot in Polen bauen und fahre gemütlich am Wasserweg heim nach Stopfenreuth/Donau/Österreich. Dazu muss/will ich das Boot in Polen zulassen und dann mit genau dieser Zulassung in Österreich permanent weiterfahren. Das ist erheblich billiger und ich hoffe, dem österreichischen Amtsschimmel zu entkommen. Daher begab ich mich auf Recherche: Chatgptx meint auf die Frage dieses: Zitat:
§101 Absatz 1 Ziffer 2 bestätigt, dass für im Ausland zugelassene Sportboote keine österreichische Zulassung erforderlich sei. §101 Absatz 3 hingegen schränkt ein: Die Ausnahme gemäß Abs. 1 Z 2 gilt nur für Sportfahrzeuge, für die eine entsprechende ausländische Zulassungsurkunde oder ein nach den Empfehlungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ausgestelltes Internationales Zulassungszertifikat für Sportfahrzeuge vorliegt und bei denen der Sitz oder Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland liegt. Und genau hier beißt sich nationales mit EU-Recht. Da im Gesetzestext undifferenziert vom "Ausland" gesprochen wird, kann es ja sein, dass damit beispielsweise eine Sportbootzulassung aus den Vereinigten Staaten gemeint ist. Die Einschränkung des Artikel 3 in §101 auf das "EU-Ausland" (welches es ja wegen des gemeinsamen Binnenraumes EU so gar nicht geben kann, denn dann müsste es heißen: ...entsprechende Zulassungsurkunde aus einem anderen EU-Staat...) anzuwenden würde hingegen eine Diskriminierung österreichischer EU-Bürger gegenüber anderen EU-Bürgern darstellen. Denn es ist EU-Recht immer noch höherrangig gegenüber nationalem Recht - insoferne dürfte ich sehr wohl mit meiner polnischen Zulassung unbeschränkt auf der Donau fahren. Nun meine Fragen an das Schwarmwissen:
Ich wünsche euch ein wunderschönes Weihnachtsfest und alles Gute für 2024 Geändert von petzeler (22.12.2023 um 10:11 Uhr) |
#32
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Zitat:
Zu 2: Nein Deine Ausführungen zeigen ja schon das Dilemma in der Auslegung. Mein Tipp: Entweder einfach fahren und abwarten, bis es zu einer Kontrolle kommt. oder mit Deiner Fragestellung an das nächstgelegene Schifffahrtsamt zur Klärung wenden. Deren Antwort schriftlich und immer am Boot mit sich führen, falls sie positiv ausfällt.
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
#33
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Zitat:
Zu 1: Nö Zu 2: Wenn ich einer währe, würde ich mir diese "Rechtsmeinung" auch entsprechend bezahlen lassen und nicht einfach so der Allgemeinheit zugänglich machen UND dann auch noch dafür "geradestehen" müssen wenn es drauf ankommt. Ansonsten mal wieder der Klassiker: Warum nicht die Behörden direkt anfragen? Ah ja, da könnte man ja auffallen und das schöne "Sparmodel" fliegt auf. Lass den Kahn ordentlich zu. In deinem Heimatland, wo der Kahn ja auch hauptsächlich fahren wird.
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LG Arne
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#34
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Lass das Boot in Österreich zu und hole das Boot mit den österreichischen Papieren und Kennzeichen in Polen ab. Das ist doch das Einfachste.
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
#35
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Das glaubst aber auch nur Du - sorry, aber Du hast noch keine Realerfahrung mit der Wiener Magistratsabteilung 58 Wasserrecht gemacht. Meine letzte Zulassung hat 2022 dort über sieben Wochen für ein Neuboot von der Stange (Honwave T40 AL) gebraucht. Die Zulassung eines nach meinen Spezifikationen gebauten Bootes würde den ortsansässigen Amtsschimmel trotz vorhandenem CE Zertifikat und aller anderen erforderlichen Papierln in Schnappatmung mit anschließender Schockstarre fallen lassen.
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#36
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Also für mich eindeutig: dort wo dein Hauptwohnsitz ist meldest du dein Boot an. Am Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz wird dir die Schiffahrtsbehörde Tulln oder Wien dein Boot nicht anmelden.
Als Deutscher Hauptwohnsitz hast du in Österreich mit einer deutschen Zulassung absolut kein problem. Und mir ist bis jetzt kein Verein oder Marina in Österreich bekannt der das nicht will, solange du eine passende Versicherung für dein boot vorweisen kannst..am besten Haftpflicht und Feuerversicherung..bzw Vollkasko. Die Schiffahrtsbehörde macht nur Schwierigkeiten wenn du als Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich dein Boot in Deutschland anmeldest...das wollen sie nicht. warum?? hat mir noch niemand erklären können. Das es möglich ist..wäre wieder eine andere Frage die ich aber nicht eröffnen will solch eine Diskussion Weiters möchte ich anmerken, daß so eine Überprüfung alle 5 Jahre ja kein Hexenwerk ist...die Notwendigkeit könnte man ausdiskutieren..aber es ist halt so..und 66,- eur für die Verlängerung in 5 jahren bringt uns ja auch finanziell nicht wirklich um. Aber das ist halt meine Meinung dazu nach 35 Jahren auf der Donau. Geändert von Sunnynmd (26.12.2023 um 12:33 Uhr) |
#37
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Hallo,
Zitat:
Zitat:
Dann ist wieder eine Verlängerung nötig. Aber mir wurden von der Behörde fünf Stellen genannt, die ein Gutachten zum Boot ausstellen könnten, zwei davon haben aber zurückgemeldet, dass sie nichts mehr machen. Zwei von den anderen haben das offizielle Gutachten des beeideten holländischen Gutachters der das Ankaufsgutachten erstellt hat nicht anerkannt und meinten sie müssen da selber zum Boot nach Frankreich fahren (gegen entsprechende Kosten und Kilometergeld von Wien aus). Nur einer hat es dann akzeptiert, der war aber nicht der Schnellste mit der Abwicklung und hat auch nachträglich zusätzlich zum ausgemachten Honorar noch die emails, die ich an ihn als Erinnerung warum nichts weitergeht als Aufwand seinerseits verrechnet. Ja die Behörde hat dann recht zügig die Papiere ausgestellt... Alles in allem - typisch österreichischer Bürokratismus. Grüße Markus
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#38
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ist bei uns vom Überprüfer und Baujahr des Bootes abhängig in NÖ ob 5 Jahre oder 7 Jahre gewährt werden.
Aber ist doch egal ob 5 od 7 Jahre...manche Bootskollegen ärgern sich wenn sie nur 5 jahre bekommen und Stegnachbarn 7 Jahre...gg
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#39
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Mallorca ist voll mit Booten mit ausländischer Flagge. Von denen fährt keiner nach Hause.
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www.Worldoffshore.de Bourbon and Coke and Big Block Boats BOAT=Blow out another thousand |
#40
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Zitat:
Diese ganzen Vorschriften existieren nur am Papier und das ist in Österreich sehr geduldig
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#41
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Zitat:
aber das ist ja nicht das Thema in diesem Thread |
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