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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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1.: 3,5t ist nicht die "Gesamtmasse des Zuges" in Deutschland. Die ist weiter unten im Fahrzeugschein einzeln ausgewiesen. insbesondere bei Fahrzeugen mit 3,5T Gesamtgewicht (oder nahe dran) - würde ja auch sonst kaum Sinn machen... Anhängergewicht - auch in Bezug auf 100er Zulassung - richtet sich dann danach. 2.: Die 100er Zulassung richtet sich nicht nach der "Gesamtmasse" des Fahrzeugs, sondern nach der "Leermasse"! Entscheidender Unterschied mit Fahrzeugen mit hoher Zuladung und teils echt dämlich: Während der Vorbesitzer meines Bootes dieses hinter seinem Wohnmobil legal mit 100 hinterherziehen durfte (fast 3,5T leer das Ding), durfte ich das mit meinem Pickup nicht. (2,3T Leer - 3,5 Gesamt) Und das, obwohl ich Bremsen, Achsen, Reifen in der Größe eines 7,5Tonners habe - im Gegensatz zur vergleichsweise mäßig bemessenen Ausstattung eines Womos... ![]() Aber gut - Gesetz ist Gesetz. Hilft halt nix. Damals half nur: Hänger ablasten oder Leergewicht vom Fahrzeug hoch... ![]() Jan
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#27
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Ich habe das z.B. so verstanden, dass der Oberbayer wissen möchte, ob es rechtliche Folgen hat, wenn man ein 100er Zeichen ohne 100er Zulassung an seinem Trailer anbringt. Vlt. Thematik Vortäuschung, oder was weis denn ich.... Es soll auch gar kein Problem sein, wenn einer mal etwas lustiges dazu schreibt. (Wenn es dazu passt) Aber was hilft es dem Fragesteller, wenn man nur seine Frage in Frage stellt und sonst nichts zur Aufklärung beiträgt? Solche Beiträge versauen doch den ganzen Thread! Da braucht man sich dann auch nicht wundern, wenn 100x das selbe Thema eröffnet wird, weil sich keiner mehr durch die Seiten quälen möchte. So, das musste ich jetzt einfach loswerden! ![]() ![]()
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Sportliche Grüße Tom
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#28
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Ich würde ganz einfach zu Rennleitung fahren und nachfragen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#29
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...dazu Info´s über erlaubte Abmessungen, Maut, und Sondergenhmigungen im Ausland.
https://www.adac.de/_mmm/pdf/bti_21_...l_b_286491.pdf Gruß Detto
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Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke! ![]() |
#30
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Gespann = Zulässiges Gesammtgewicht PKW + ZlgG Hänger ...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#31
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Grüße Matthias ![]() |
#32
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Mal was anderes, ich habe die 100 km/h Zulassung für meinen Trailer, aber das Straßenverkehrsamt hat vergessen mir den Aufkleber mitzugeben. Muss ich diesen führen?
Oder ist das einfach nur um die Polizei zu besänftigen, dass sie einen nicht gleich anhalten? Im Schein ist es eingetragen. Beim Pferdeanhänger ist auf der 100 km/h Plakette das Landeswappen drauf geklebt, so sollte es doch auch beim Trailer sein oder?
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Gruß Basti ![]() |
#33
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![]() Aber angeboten haben sie mir den Aufkleber als ich die Sache eintragen lies bei der Zulassungsstelle.
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Grüße Matthias ![]() |
#34
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In Österreich dürfen Gespanne bis 3,5 t ohnehin 100 km/h auf der Autobahn fahren, auch ohne Plakette
ist falsch Bei uns gilt 50 Stadt, 70 Freiland, 80 Autostraße, 80 Autobahn. Gilt für alle Hänger zwischen 751kg und 3500kg
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![]() Harry |
#35
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Gespann mit zGM bis 3500 kg dürfen sehr wohl mit Tempo 100 die österreichischen Autobahnen befahren.
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Gruß Andreas |
#36
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Die genaue Temporegelung mit Anhängern in Österreich:
Geschwindigkeiten Ort / Landstraße / Autostraße / Autobahn Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem leichten Anhänger kmh: 50 / 50 / 100 / 100 Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt kmh: 50 / 50 / 100/ 100 Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, die entsprechend der Typengenehmigung für dieses Fahrzeug technisch zugelassen sind (Klasse BE) kmh: 50 / 50 / 80 / 80 Nachzulesen hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.063300.html .
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lg. Manfred Eines Tages wirst du aufwachen und keine Zeit mehr haben für Dinge, die du immer machen wolltest. Tu sie jetzt!
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#37
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![]() Zitat:
Generell sind Stoßdämpfer keine Voraussetzung für eine 100er Zulassung. Beim Pferdeanhänger - und um den ging es im Eingangspost - jedoch schon: Das beantwortet auch Dein PDF: ohne Stoßdämpfer gilt: zGM = 0,3 x Leermass Zugfahrzeug. Und da ein Pferde gerne mal 300Kg aufwärts und die Anhänger - ich schätze mal - 600 Kg aufwärts wiegt (unserer für zwei Pferde wiegt 1.000 Kg leer), müsstest Du schon ein seeeehr schweres Zugfahrtzeug haben um überhaupt einen mit Pferd beladenen Anhänger ohns Stoßdämpfer ziehen zu können.
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Viele Grüße Michael |
#38
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![]() Zitat:
So 'n Aufkleber hält vielleicht die Oberlehrer ab die, wenn man mal 95 fährt, sich vor einen setzten und ausbremsen. Vielleicht war das die Intention.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#39
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Sorry aber das is falsch.
50kmh Freiland? wohl eher 70 Zitat:
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![]() Harry |
#40
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Sorry, hast natürlich Recht. Du darfst in Österreich mit einem leichten Anhänger (zGGw max 750kg) auf Freilandstraßen sogar 100 km/h fahren.
Richtig wäre (2.ter Versuch ![]() Die genaue Temporegelung mit Anhängern in Österreich: Geschwindigkeiten Ort / Landstraße / Autostraße / Autobahn Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem leichten Anhänger kmh: 50 / 100 / 100 / 100 Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt kmh: 50 / 80 / 100/ 100 Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, die entsprechend der Typengenehmigung für dieses Fahrzeug technisch zugelassen sind (Klasse BE) kmh: 50 / 70 / 80 / 80 Nachzulesen hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.063300.html .
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lg. Manfred Eines Tages wirst du aufwachen und keine Zeit mehr haben für Dinge, die du immer machen wolltest. Tu sie jetzt! |
#41
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![]() Dann noch kurz nen Siegel auf Folie gedruckt und FERITG ! ![]() ![]() Und da die Polizei nicht so schnell mithalten kann alles Prima ![]()
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Gode Wind, Kamerad! ![]() |
#42
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Ich finde die Diskussion sehr hilfreich, weil sie zeigt, dass es zu jeder Regel noch eine Weitere gibt, die sie einschränkt, erweitert oder ungültig macht. An so etwas krankt unser ganzes Land und nicht nur der BER. Niemand weiß nix mehr Genaues, selbst die Aufsichtsbehörden haben offensichtlich keinen Durchblick mehr. Das gilt genauso bei Steuerbehörden, Gesundheits und Sozialwesen wie nicht zuletzt Bauvorschriften insbesondere Brandschutz und Umweltschutz. Ich wollte mir das mit der Anhängelast mal vom Leiter der Zulassungsstelle schriftlich /persönlich erklären lassen, als die FS umgestellt wurden. Der hat kategorisch abgelehnt, mir gegenüber überhaupt eine Erklärung abzugeben. Er meinte ich könne ja in Berlin nachfragen. Aber lassen wir das. Am besten jeder macht wie er lustig ist, und drückt notfalls mal einen Huni ab. Spart viel Stress und wir tun alle so als wäre alles in Ordnung.
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#43
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Solche Diskussionen sind absolut überflüssig. Hier sieht man wieder deutlich das mit sehr viel Halbwissen rumposaunt wird und viele noch nicht mal wissen wie und was mit den 100 im Ausland passiert.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#44
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Viele Grüße Michael |
#45
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Hättest du das getan, hättest du vom Verkehrsministerium die gewünschte schriftliche Antwort bekommen.
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Schöne Grüße, Ulli |
#46
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Das erste Großseriengespann, das über 300 km/h erreicht hat, löste derart heftige Diskussionen in den Medien aus, dass sich die großen Hersteller freiwillig auf ein Limit von 299 km/h einigten, um einem Gesetz für ein generelles Tempolimit für nicht gewerblich genutzte Wohnwagen- Pferdetransport und Bootsanhängergespanne hauptsächlich in den Niederlanden zu entgehen. Dies gilt ausdrücklich nicht für Imbisswagen mit Grilleinrichtung. So ist es jedem Urlauber, der den Drang verspürt sein Gefährt jenseits der 300 km/h Marke zu bewegen, weiterhin möglich, das eigene Zugfahrzeug entsprechend zu entdrosseln oder zu tunen. ![]() Schnelle Grüße Owi |
#47
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Aussage ist FALSCH! Der Faktor 0,3 wird nur für ungebremste Anhänger angewendet! (Das hat nichts mit Stoßdämpfer zu tun, sondern mit der Leermasse. Dass trotzdem Stoßdämpfer für die 100er Zulassung nötig sind, ist etwas anderes!) Es gibt 3 Faktoren für die 100er Zulassung in Deutschland die mit der Leermasse des Zugfahrzeugs multipliziert werden: - 0,3 --> ungebremste Anhänger - 1,1 --> gebremste Anhänger - 1,2 --> gebremste Anhänger mit Anti-Schlingerkupplung
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Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern. |
#48
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Bei meinem Klaufix wurde mir die 100 Zulassung deshalb verweigert.
Hat keine Dämpfer und der Prüfer montierte: "500 Kg Zl. Gesamt Gewicht 120 Kg Leergewicht. Heißst Sie dürfen Maximal nur 30 KG reinpacken, um noch 100 fahren zu dürfen. So etwas lassen wir nicht mehr zu." Was mich viel mehr bei der ganzen 100 Debatte nervt sind die maximal 5 Jahre alten Reifen. Beim 3 Tüv müssen neue Reifen her. Beim LKW ist das egal, auch meine Corvette hat mit 7 Jahre alten Reifen Tüv erhalten , obwohl man damit 300KmH erreichen kann, spielt ebenso keine Rolle. Ich glaube, das die Gesetzgeber bei der Einbringung dieses Gesetztes irgendwelche Pflanzen geraucht hat .... Grüße Frank
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#49
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Mit einem Tempo 100 zugelassen Anhänger kann man auch mit 10jahrdn alten Reifen zum TÜV. Ein verantwortlich handelnder Prüfer wird einen darauf Hinweisen aber ein Mangel ist das nicht wenn die Reifen keinen Mangel haben. Mann / Frau darf damit nur nicht mehr 100 fahren.
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Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ... ![]()
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#50
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Das ist korrekt, der Prüfer kann aber auch die 100 km/h löschen.
Da hiermit nicht mehr alle Bedingungen für die Zulassung erfüllt sind. Mein Prüfer teilte mir mit nachdem die Reifen die 6 Jahre überschritten hatten, dass das 100er Schild weg muss. Oder ich neue Reifen aufziehen muss, um wieder alle Bedingungen dafür zu erfüllen.
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden ) |
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