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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 01.04.2018, 18:12
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Zitat:
Zitat von Capitaneus Beitrag anzeigen
... Laut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht....

Wo verbietet EU Recht den Formzwang bei Verkauf von Booten?
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  #27  
Alt 01.04.2018, 18:19
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In welchem Gesetz schreibt Kroatien einen Formzwang beim Kauf von Booten vor?
Ausserdem wurde der Kaufvertrag ja schriftlich also förmlich zwischen 2 Deutschen gemacht.
Fragt besser einen deutschen, einen kroatischen und einen im EU-Recht bewanderten Rechtsanwalt, wir drehen uns im Kreis...
__________________
Viele Grüße
Guido
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  #28  
Alt 01.04.2018, 18:25
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Zitat:
Zitat von Capitaneus Beitrag anzeigen
In welchem Gesetz schreibt Kroatien einen Formzwang beim Kauf von Booten vor?
Ausserdem wurde der Kaufvertrag ja schriftlich also förmlich zwischen 2 Deutschen gemacht.
Darauf habe ich jetzt echt gewartet: https://gov.hr/moja-uprava/promet-i-...is-brodice/515

Zitat Google:

Zitat:
Erforderliche Dokumente
Mit dem Antrag auf den ersten Eintrag des Bootes muss folgendes beigefügt werden:

ein Instrument, das die rechtliche Grundlage für die Eintragung eines Eigentumsrechts an einem Schiff darstellt, und ein Instrument, das das Eigentum an einem Abrechnungsgerät belegt (zB ein Kaufvertrag, ein Kaufkonto, eine Erbschaftsentscheidung usw.)
eine Urkunde, die beweist, dass das Boot aus dem ausländischen Register des Bootes entfernt wurde (wenn das Boot auf der Seite des Schiffseintritts registriert wurde)
ein Instrument, das die Tragfähigkeit des Bootes für kommerzielle Zwecke beweist
Bescheinigung über die Bau- oder Baubescheinigung oder Konformitätserklärung, die gemäß der Richtlinie 2013/53 / EU ausgestellt wurde
Erlaubnis zur Nutzung eines Radiofrequenzspektrums auf einem Boot, wenn das Boot mit einer Radiostation ausgestattet ist (diese Lizenz ist bei der kroatischen Agentur für das Management von Netzwerkoperationen - HAKOM erhältlich)
Haftpflichtversicherung für immaterielle Schäden (wenn die Gesamtleistung von Antriebsgeräten 15 Kilowatt übersteigt)
Personalausweis
Auszug aus dem Unternehmensregister für eine juristische Person oder ein Handwerksregister für eine physische Person-Handwerker
vorgeschriebene Vollmachtsvollmacht (wenn der Antrag vom Vollmachten eingereicht wird)
(falls erforderlich, aber obligatorisch, wenn die Person, auf deren Antrag das Verfahren eingeleitet wurde, sich im Ausland befindet und es keine vertretungsberechtigte Person in der Republik Kroatien gibt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der Eigentümer des Bootes ganz oder teilweise Eigentümer ist von der natürlichen oder juristischen Person oder Personen ohne Staatsangehörigkeit oder Bürger der kroatischen, die keinen Wohnsitz in der Republik Kroatien hat, die im Ausland ist, aber nicht in der Republik Kroatien, die Person zu vertreten befugt, so hat er einen Vertreter erhalten Kommunikation von der Residenz in der Republik Kroatien) zu ernennen.


Dokumente, die dem Antrag auf Eintragung in das Bootsregister beizufügen sind, sind dem Original, der beglaubigten Abschrift oder der beglaubigten Kopie beizufügen. Wenn das Dokument in einer Fremdsprache verfasst ist, muss eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments beigefügt werden.


Zitat:
Zitat von Capitaneus Beitrag anzeigen
Fragt besser einen deutschen, einen kroatischen und einen im EU-Recht bewanderten Rechtsanwalt, wir drehen uns im Kreis...
Mach das bitte. Bin echt gespannt, was der/die dir darauf sagen.
__________________
Gruß, Ranko


Geändert von wwoody (01.04.2018 um 18:33 Uhr)
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  #29  
Alt 01.04.2018, 21:18
Sayang Sayang ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Capitaneus Beitrag anzeigen
In welchem Gesetz schreibt Kroatien einen Formzwang beim Kauf von Booten vor?
Ausserdem wurde der Kaufvertrag ja schriftlich also förmlich zwischen 2 Deutschen gemacht.
Fragt besser einen deutschen, einen kroatischen und einen im EU-Recht bewanderten Rechtsanwalt, wir drehen uns im Kreis...
Mit den Quellen von Ranko muesst ihr nicht mehr im Kreis laufen.

Der TE will wissen, welche Dokumente er braucht, um das Boot in Kroatien anzumelden.
Hier greift ausschliesslich kroatisches Recht.
Ob der Vertrag in Deutschland gueltig ist, spielt dabei keine Rolle.
EU Recht spielt dafuer ebenfalls keine Rolle.
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Alt 03.04.2018, 11:49
Wolfmax Wolfmax ist offline
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