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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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im Gebiet Iffezheim bis Mannheim kenn ich min. 7 Leute mit Funkschein (alleine 3 bei mir im Hafen) die hier im Forum angemeldet sind... für die reine Überführungsfahrt ist es das einfachste davon jemanden mitzunehmen wenn das Ausbauen etwas aufwendiger ist.....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#27
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Ansonsten könnte man auch die Antenne abbauen......
Dann sieht es nicht mehr nach Funk aus . ![]()
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
#28
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OK, was geht schneller. Funke oder Sprechteil ausbauen,oder für Volker zwei bis drei
Kisten Bier an Bord zu schleppen? Gruß Wolle
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#29
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Hi zusammen
Antenne ab und Stromversorgung der Funke kappen hat bei mir bei einer Kontrolle ausgereicht. Im Notfall! kann die Anlage schnell wieder in Betrieb genommen werden. Evtl. Strafe wäre mir dann egal. ![]()
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#30
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#31
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O-Ton der Holländer in Holland: Bau die Funke im Winterlager aus sonst kommen die Polen und klauen die.
Wem die paar 100 € natürlich egal sind und wer noch mal paar hundert € in die Beseitigung von Diebstahlschäden stecken mag, der soll seine drin lassen und darauf hoffen dass jedem Dieb klar ist, dass es sich um personalisierte Geräte handelt. Schöner Nebeneffekt, man kann sein Boot auch legal verleihen an jemand ohne Funkschein indem man das Teil einfach abbaut. Gruß Chris
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#32
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Im Winterlager .......
![]() Im Sommer sind die „ Polen „ wo ? ![]()
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#33
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Nicht in der Marina wo im Sommer ständig Leute in und auf ihren Booten sind und wo mit Sicherheit jemand mal nachfragen würde wenn sich jemand am Nachbarboot zu schaffen macht den man nicht kennt.
Gruß Chris |
#34
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Ich glaube ein gewisses Risiko bleibt immer.
Aber ich verstehe schon was du meinst. ![]()
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#35
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Gehe auf dein neues Boot starte den Motor und genieße die fahrt nach Hause, in hundert Jahren wir dich keine Wasserschutz kontrollieren und dich nach deinem Ubi fragen solange du die Funke nicht benutzt, warum auch. Solltest du dennoch bedenken haben, melde dich bei mir, ich begleite dich gerne! Achse UBI habe ich.
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#36
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Wo wir sograd hier besprechen was legal oder illegal ist ... ist hier ein lizensierter Funkamateur ? Die dürfen alle möglichen Funkgeräte besitzen ...sogar TV-Sender, Polizei-Sender oder ähnliches ... und eine Antenne kann auch an das PMR gehören, das am Boot ist ...brauchen die eigentlich eine "Durchsuchungserlaubnis" um aufs Boot zu kommen ?
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#37
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Das ist etwas zu optimistisch. Letztes Jahr musste ich bei einer "allgemeinen Sportbootkontrolle" UBI und Zuteilungsurkunde vorzeigen. Das Funkgerät war allerdings auch deutlich zu sehen.
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#38
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Gruß Fabian |
#39
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Frage 13 der UBI-Prüfung: 13. Welches Funkzeugnis berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk? Antwort a. Amateurfunkzeugnis Gruß Ulf
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#40
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Moin,
Bin gerade nicht 100%ig sicher ob das Ausbauen beim Ubi hilft, beim SRC definitiv nicht. Da musst du das Funkgerät auch abmelden um sicher zu gehen. Denke, dass das beim ubi ebenfalls so ist. |
#41
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Liebe Freunde des Wassersports, hier noch einmal der aussagekräftige Artikel zum hier diskutierten Thema.
https://www.skipper-bootshandel.de/a...issen-sollten/ Brunello |
#42
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#43
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Aber das ist im Falle des TO ja relativ egal.. Wenn ich mitfahre habe ich natürlich auch meinen Binnenscheindabei und bin dann halt Schiffsführer (auch wenn ich nur daneben auf der Sitzbank die Fahrt geniese). Als Schiffsführer muss ich ja nicht Rudergänger sein...
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#44
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Vielleicht etwas OT aber ich habe den SRC und fahre fast ausschliesslich nur auf dem Meer .
Nur kommt es hin und wieder mal vor das ich Zuhause auf der Oder = binnen - eine Probefahrt mache . Beim Auslaufen von der Slipstelle auch noch an der Station Wasserschutzpolizei vorbei . Wer denkt sich denn so einen Blödsinn aus ? Ich baue doch nicht jedes mal meinem Funk aus .. Sent from my SM-G965F using Tapatalk
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Gruss Jürgen ![]()
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#45
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man darf halt nur nicht am Funkverkehr teilnehmen.... Dies muss man wenn das Funkgerät eingebaut und angemeldet ist. Das wäre vielleicht auch ein Ausweg des TO wenn es noch nicht angemeldet ist kann er eigentlich auch ohne Funkschein fahren.... bei mir war mal das Problem, dass mein Funkgerät im Urlaub kaputt gegangen ist.. Theoretisch hätte ich ab dem Zeitpunkt mein Boot nicht mehr fahren dürfen... da ich nicht die Möglichkeit hatte am Funkverkehr wie vorgeschrieben Teilzunehmen....
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#46
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@Billi, ich denke seit 2012 gilt, Schiffsführer hat den Funkschein zu haben. Im Extremfall gilt eh, Not kennt kein Gebot.
Das klassische Beispiel war ja immer Ehemann hat SBF und Ehefrau hat UBI (aber kein SBF). Damals konnte man das so wohl noch tun, seit 2012 muss der Schiffsführer auch dann den Funkschein haben, sonst kann er in einem Boot mit verbautem FuG nicht die Rolle übernehmen. Brunello |
#47
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er hat den UBI und sie den Führerschein... Theoretisch darf also keiner der beiden mehr das Boot fahren.... (ER nicht da er keinen Führerschein hat und sie nicht das sie keinen UBI hat)... In dem Fehlerhaften Artikel wird auch suggeriert, dass auf kleineren Fahrzeugen ein Handfunkgerät durchaus sinn macht oder auch als Zweitgerät.... mit keinem Wort wird erwähnt das dies innerhalb von Deutschland illegal ist auf Binnenwasserstraßen.. hier ist zu sehen wie gut der Artikel recherchiert ist.
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#48
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Es geht Ihm doch nur um eine Überführungsfahrt. Wenn ein Funkgerät ausgebautes/unbrauchbar gemacht ist, ist es doch egal ob und auf wen das zugelassen ist, es funktioniert ja nicht bzw ist gar nicht da. Gruß Ulf |
#49
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Also zur Bedienung des Funkgerätes reicht der UBI-Schein, SBF muß man nicht haben (siehe Frage 27 aus UBI-Fragenkatalog). Der Schiffsführer muß auch nicht selber funken, er hat aber die Entscheidungsgewalt was gefunkt wird (siehe Frage 130 aus UBI-Fragenkatalog). Wo steht denn, das der Schiffsführer einen Funkschein haben muß ? Gruß Ulf |
#50
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![]() Muss er nicht, es muss nur einer MIT an Bord sein. Gruß Totti
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