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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 29.07.2021, 17:10
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Wenn ich als Deutscher der Schiffseigener bin ja.
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Grüße aus Potsdam, Norbert
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  #27  
Alt 29.07.2021, 17:16
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Zitat:
Zitat von fdsegler Beitrag anzeigen
Wenn ich als Deutscher der Schiffseigener bin ja.
Ich glaube nicht daß in Schweden deutsches Recht gilt... Ich denke eher dass die nur nach schwedischem Recht handeln
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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  #28  
Alt 29.07.2021, 18:03
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Das Gesetz bezieht sich darauf wie ich mich als Deutscher Staatsbürger mit meinem eigenen Schiff in Deutschen und Ausländischen See- und Binnengewässer zu verhalten habe. Wenn ich also Eigner eines Schiffes bin und ich bin Deutscher Staatsbürger gilt für mein Schiff deutsches Recht.
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Grüße aus Potsdam, Norbert
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  #29  
Alt 29.07.2021, 22:50
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359 Danke in 222 Beiträgen
Standard Flaggenführung

Ihr dürft aber nicht den zweiten Teil des oben zitierten Paragraphen unterschlagen: „und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.“

Die Nationalität alleine reicht also nicht.

Bei der Frage hier ist ja Wohnsitz in Deutschland gegeben. Aber ist es auch ein Seeschiff?

Gruß
Andreas
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