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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Aber bei Booten wird es lange nicht so heiß gegessen, wie gekocht. Und um Boote geht es hier doch. Ob überhaupt eine CE besteht, oder das Boot älter ist, wissen wir doch noch nicht. Wenn ich sehe, wie wir mein Boot nach dem Diebstahl wieder aufgebaut haben, da habe ich auch keine Bedenken einen stärkeren Motor zu verbauen, zur Not dann als eigene Kreation. |
#27
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Hi Frank
Nur so als Bsp.: Als ich bei meinem Motorrad (F700GS) die Scheibe austragen lassen wollte, kamen die Kollegen vom TÜV mit der Vorgabe eines Aerodynamik- Gutachtens, weil es das Modell ohne Scheibe eben nicht gibt. Wenn es bei Euch mit Eintragungen einfacher geht, um so schöner. |
#28
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Es gab hier in der Nähe von Stade mal eine Shetland-Vertretung. Mein AB Schrauber sagte mir, das die damals bis 150PS (Zweitakter) drangehängt haben und die Boote das auch schadlos wegsteckten.
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Gruß Heiko
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#29
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Hi Heiko
Shetland ist schon etwas her und schon lange nicht mehr am Markt. CE war da noch nicht mal angedacht . Früher war eben alles einfacher/unkomplizierter. Nicht unbedingt besser.
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#30
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Früher war meiner Meinung nach alles etwas stabiler. Ich würde jedenfalls lieber einen zu großen Motor an eine alte Shetland als an ein neues Polenboot hängen.
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Gruß, Jörg
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#31
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Schön zu lesen, welches Boot eventuell wieviel aushält...
Aber wie genau ist die rechtliche Seite denn nun? |
#32
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Zitat:
Wenn man mal in die von der EU zu der CE Klassifizierung herausgegebene Richtlinie durchliest , so steht da allerhand über die Pflichten und Lasten, die Hersteller, bzw. Importeure von Booten als In Verkehrbringer zu gewährleisten haben, damit der Verbraucher sicher sein kann, das dieses Produkt dem einem Mindeststandard entspricht. Aber wir haben keine Überwachung hinsichtlich der entsprechenden Verwendung. Es gibt zum Glück keinen TÜV für Boote in D, der die "sachgemäße" Nutzung des Bootes überwacht. Und es wäre auch absolut unverständlich, Menschen zuzugestehen, das sie sich einerseits ein Boot selbst bauen dürfen und damit am Verkehr teilnehmen und anderseins Ihnen die Fähigkeit abzusprechen, ihr gekauftes Boot zu modifizieren. Ob dieses dann von einer Versicherung versichert wird, oder ob dies dann später einen Käufer findet steht auf einem anderen Blatt. |
#33
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Hallo!
Als ich gelesen hatte, dass du den Motor günstig bekommen kannst, gingen die Alarmglocken an. Denn: meistens sind diese grossen Motoren so günstig weil sie einen xl schaft haben. Also zu lang. Dann läuft der Propeller zu tief im Wasser und das Boot läuft komplett schlecht und ist nicht kontrollierbar. Ein identisches Boot mit 120 ps fährt dann Kreise um deine fuhre, deren Leistung du trotz 200ps nicht abrufen kannst. Ich erinnere mich da an eine phantom 21 ( rennboot) welches mit einem 225er optimax xl schaft nur 88kmh lief und das unkontrollierbar . Normal geht das weit über 100. Gruss Andi
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www.Fletcher-Sportboote.de - die Seite für Fletcher-Freunde Propeller - Rechner - Propeller Speed calculator - download |
#34
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Dabei geht es um die Kennzeichnungspflicht für Sportboote.
Kann da leider nicht besonders mitreden, da ich nur in Besitz des SBF See bin. Konnte jedoch folgendes dazu im Netz finden: Es heißt ja, das ein deutsches Kleinfahrzeug auf Binnenschifffahrtsstraßen nur geführt werden darf, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Amtliche Kennzeichen der Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA) (Update 19.07.19: Die Vorlage der CE-Konformitätserklärung ist offenbar nicht mehr erforderlich, die CE-Konformität muss aber natürlich noch gegeben sein.) Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens / auf Änderung der Angaben *) 8 Typenbezeichnung: Original Baunummer / II Baunummer: Angaben über den Bootsmotor 1. Motor 11 Motor-Nummer: Motorhersteller: 12 Motor-Fabrikat (Typ): Antriebsart: 13 Leistung in kW: Baujah0r: Seit dem 1. März 1995 müssen auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Sportboote mit einem Kennzeichen versehen sein. Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen lediglich Wassermotorräder ein amtliches Kennzeichen. Bei allen Anderen genügen Heimathafen und Schiffsname. Was ist beim Verfahren zu beachten? - Kennzeichen werden auf Antrag zugeteilt. - Dabei müssen die wichtigsten technischen Fahrzeugdaten und die Eigentumsverhältnisse „glaubhaft" gemacht werden, z.B. durch vorhandene andere Dokumente (Kaufvertrag, Herstellerunterlagen). Sie können auch durch Vorlage von amtlichen Urkunden, Sachverständigengutachten oder des Bootsbriefes nachgewiesen werden. Bei Eigenbauten sind Fotos oder Konstruktionszeichnungen wichtig. - Ändern sich im Laufe der Zeit Merkmale des Fahrzeugs oder persönliche Angaben des Eigentümers, müssen sie gemeldet werden. Kann nur vermuten, dass es bei der Kennzeichen Vergabe schwer werden könnte, wenn die "empfohlene" Motorleistung und die verwendete zu weit auseinander driften. Somit wäre das Fahrgebiet nicht ganz uninteressant.
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Gruß, Chris |
#35
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Zumindest dem Wasserschiffahrtsamt ist es meiner Erfahrung nach egal ob die Kombi aus Boot und Motor passt. Das wird bei der Anmeldung und Kennzeichenvergabe nicht geprüft.
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Gruß, Jörg |
#36
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Zitat:
Gruß Axel
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#37
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Spätestens im Schadensfall wirds richtig Blöde.
Gruß Frank |
#38
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wenn es dir wirklich wichtig ist, würde ich mal beim Hersteller nachfragen,
ob da was geht Grundsätzlich bewegt man sich in einer riesigen Grauzone, wirklich verboten ist es nicht richtig erlaubt ist es auch nicht bei alten Booten ohne CE, bei Booten mit CE ist es nicht erlaubt, weil dann die CE erlischt, da die CE aber so gut wie nicht überprüft wird kann das lange gut gehen, richtig lustig wird es dann erst wenn man in einen Unfall verwickelt wird, dann blüht der Weizen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#39
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Zitat:
(Update 19.07.19: Die Vorlage der CE-Konformitätserklärung ist offenbar nicht mehr erforderlich, die CE-Konformität muss aber natürlich noch gegeben sein.) Das hört sich für mich nach mehr "Eigenverantwortung" an. Gruß, Chris
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Gruß, Chris Geändert von Chris_3 (24.11.2019 um 14:19 Uhr)
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#40
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.... wenn Du jemand anderen verletzt und die Übermotorisierung festgestellt wird, kommst Du finanziell nicht mehr auf die Beine.
.... was nützt ein Motor der zu viele Risiken/ Nachteile birgt?(Schaden Boot, Verlust des Versicherungsschutzes, schlechteres Fahrverhalten, enormer Sprtitverbrauch, höhere Versicherungskosten, .... ) .
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Schöne Grüsse !
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#41
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Vor demselben Problem stand ich auch. UMS 500 DC Aluboot. CE-Zertifikat sagt max 100PS . Da der 2,1L Mercury von 80-115 PS baugleich ist bis auf Übersetzung und Steuergerät - warum nicht 115 PS. Dem Boot ist das von der Stabilität her egal. Hat man mir dringend von abgeraten - eben wegen bereits mehrfach erwähnter möglicher Unfallszenarien. Daher ist das Thema für mich erledigt. 100 PS sind für die 5,4m Wanze bei 650 Kg Gewicht incl. Motor ohnehin mehr als ausreichend.
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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#42
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Ein Bekannter hat einen 65er Suzuki in einem Trainer amtlich eingetragen und haftpflichtversichert. Wo soll also das Problem liegen, auch wenn man dem Boot wohl nur 50 PS zugesteht? Ist ja kein Auto.
Wo bei 135 zu 150 PS der Unterschied in der Geschwindigkeit ist dürfte eher albern sein. Wichtiger wäre in jedem Fall eine Gewichtsangabe vom Hersteller. Ob man 115 PS Zweitakt oder 115 Viertakt am Spiegel hat sind schon mal 60 Kilo Unterschied im Schnitt. Dabei dachte ich jetzt an meine 570er Shetland.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh Geändert von onkelrocco (25.11.2019 um 16:02 Uhr)
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#43
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen
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#44
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Wo lässt man sowas eintragen?
Mit den 135PS zu 150PS ist einfach so gegeben an dem Boot, was mich interessiert. Vmax ist dabei nicht das entscheidende für mich. Und der Motor ist ein moderner 2-Takter mit Einspritzung, also kein fettes Eisenschwein. Zitat:
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#45
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Im Prinzip müsste ja eine neue CE ausgestellt werden, also wäre wohl eine Zertifizierungsfirma zuständig.
Mein US-Boot ist von einer Zertrifizierungsfirma in Belgien begutachtet worden, die machen nichts anderes. Das ist meines Wissens eine private Firma, die dann im Fall der Fälle dafür gerade stehen muss (vermute ich mal). Aber eigentlich ist das ja bei den Booten schon extrem lässig geregelt. Der Hersteller gibt nur die Maximalleistung an, und dann kann man in diesem Rahmen machen, was man will, ohne jedesmal neu zum TÜV und zur Zulassungsstelle zu rennen. Gruß Axel
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#46
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Danke für die Erklärung.
Ist mein erstes Boot, deswegen kenne ich mich da noch nicht aus. Das Boot ist von Baujahr 1992, hatte irgendwo mal gelesen, dass mit der CE erst ab 1995 kam? Ich kann jetzt nicht sagen, ob an dem Boot ein Typenschild ist mit CE Kennung, wo die maximal 135PS/100KW gekennzeichnet sind. Die 135PS „Zulassung“ des Bootes habe ich nur vom jetzigen Eigentümer gehört und dieser wusste nicht, ob man einfach mehr PS dranhängen kann oder nicht, er hat’s einfach gemacht, daher meine ganzen Fragen zu dem Thema.
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#47
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Im Fall des Trainers oder der Shetland schickst Du Deine neuen Motordaten zum WSA Deiner Wahl und er wird eingetragen oder nicht. Ob neueres Baujahr mit CE da hinderlich ist weiß ich nicht. Neuerdings muss man die ja nicht mehr vorlegen bei Anmeldungen, von daher könnte e schon sein dass die übergangen wird bei Motorummeldungen. Könnte ich mir jedenfalls vorstellen.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#48
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Zitat:
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#49
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Na Ja
Es ist nun bei den Booten nicht so, das es ein direkte Verknüpfung CE vs Zulassungsfähigkeit beim WSA gibt. Die Versicherungen haben daher im Schadenfall ab und an eine andere Perspektive/Sichtweise. |
#50
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Ich finde es schon phänomenal, das der Hersteller eines Bootes seinen Kahn zertifiziert - und eine private Firma im Nachgang einfach ein neues Zertifikat malt. Hauptsache der Zettel taugt im Schadenfall zu mehr als zum Fisch einpacken. Grossartig faseln um im Vorfeld an das Geld des Kunden zu kommen klappt ja immer.
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem |
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