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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#26
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Gibt es wirkliche noch die richtigen Deutschen die meinen was bei uns in Deutschland geht oder gilt muß in allen anderen Ländern auch gehen oder gelten weil wir halt Deutsche sind oder sind diese Leute nur zu faul sich zu informieren ob es in anderen Ländern andere Vorschriften zur Fortbewegung gibt.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#27
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Die wird es sicherlich geben. Vielleicht gibt es aber auch richtige Europäer, die meinen Regeln sind weitgehend einheitlich.....
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#28
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nur wen das Gesamtgewicht des Gespanns unter 3,5t ist (was bei einem Bootsgespann selten der Fall sein dürfte)...
dann gilt in Frankreich 90...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#29
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Und da wirds nun „lustig“.
Einem bekannten ist im. November folgendes passiert: Er fährt mit 120km/h durch Frankreich mit einem Anhänger mit 100km/h-Zulassung. Wird von der franz. Polizei angehalten. „Sie sind zu schnell gefahren, weil ihr Anhänger nur bis 100km/h zugelassen ist“. Er hat die Strafe (120 oder 150€, weiß ich nicht mehr) gezahlt und probiert nun über einen RA das Geld zurück zu bekommen bzw. zumindest Rechtsicherheit zu haben. …bin mal gespannt ob das ne neue Art ist im Ausland die Deutschen abzukassieren.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#30
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Wo ist jetzt bezüglich Rechtssicherheit eine Frage offen?
Der Hersteller vom Anhänger sagt Vmax 100kmh. Noch Fragen? Mich würde einfach mal interessieren, welche Hänger für Max 120kmh zugelassen sind, evtl Französische? |
#31
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Ja, die gibt es mit Sicherheit. Und solange du selber oder wir von "weitgehend einheitlich" sprechen scheint dann wohl Unwissenheit, Gleichgültigkeit oder doch Faulheit im Spiel zu sein.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#32
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Das heißt also, dass ich mit einen nirmalen Anhänger mit 120km/h durch Frankreich fahren darf. Und wenn ich den selben Anhänger eine 100km/h Plakette ran mache darf ich in Deutschland statt 80 dann 100 fahren und in Frankreich statt 130 nur 100?
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (27.01.2022 um 12:59 Uhr) |
#33
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Wenn in den Papieren vom Anhänger 120 eingetragen ist und das Zugfahrzeug dementsprechend ist darfst du die auch fahren. Da aber nur 100 eingetragen sind würde zumindest ich keine 120 fahren.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#34
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Der Hersteller des Anhängers sagt nicht generell, dass man max 100km/h fahren darf, sondern dass die Vorraussetzungen erfüllt sind um in Deutschland die 100km/h-Plakette zu erhalten.
Das ist ein Unterschied. Genauso sagt der Hersteller nicht, dass man generell nur 80km/h fahren darf. Das geben die Vorschriften vor. Die 100km/h-Plakette am Anhänger ist eine deutsche „Erfindung“ und gilt nur in Deutschland. In Frankreich darf man mit jedem Anhänger (solang zul. Zuggesamtgewicht unter 3,5t) 130km/h fahren - selbst mit dem Anhänger der in Deutschland nur 80km/h fahren dürfte. In Spanien sinds glaube ich 120km/h. (Edit: ich fahre in F auch meist zw. 120 und 130 mit dem Anhänger der in D die 100km/h Zulassung hat) Man muss auf die Reifen achten bezüglich Geschwindigkeits-Index…und solang es da passt gibt es keine Probleme. Dass nun die nationale deutsche Zulassungsverordnung die nationale französische Straßenverkehrsordnung übertrifft ist unwahrscheinlich. Andersrum ists ja auch z. bsp in den Niederlanden, Österreich, Schweiz bezüglich Sicherungsseil und „Hollandöse“, dass das nationale Gesetz dem deutschen pbergeordnet ist. …und genau das gilt es zu klären! Nun kann gern ein Fachanwalt für (internationales) Verkehrsrecht sich hier „outen“ und die Sache klarstellen. Aber solang das keiner tut vertraue ich doch eher dem, was der beauftragte RA von meinem Bekannten dazu ermittelt und ob mein Bekannter am Ende sogar das Bußgeld zurückerhält. Ich möchte niemanden hier zu nahe treten, freue mich über Diskussionen, und jeder darf seine Meinung/Einschätzung hier kundtun. Edit2: https://www.stema.de/de/download/506...-pkw-anhaenger Ein Auszug aus der dt. bedienungsanleitung für STEMA-Anhänger (Seite 7)
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (27.01.2022 um 13:08 Uhr)
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#35
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Zitat:
Die 100km/h Plakette ist ein rein deutscher Alleingang des Gesetzgebers ohne dass der im Ausland irgendeine Bedeutung hat. Ich habe z.B. einen Hänger mit breiter Spur, welcher sehr windschnittig ist. Sobald ich über die Grenze bin, gebe ich Gas. Ich bin damit einige Male am Mittelmeer gewesen oder nach England, wo halt auch ein Stück F Autobahnen bei sind. Das hat niemanden interessiert. Grundsätzlich sind die aber sehr empfindlich bei Tempolimits, auch messen die Franzosen teilweise die Durchschnittsgeschwindigkeiten. Gruß Totti
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#36
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Hallo Mark,
dein Sachverständiger hat warscheinlich recht . Ich habe jetzt nicht in den VO's nachgesehen, vermute aber, dass die max. 500 mm Überstand passen . Dies ist die technisch bauliche Bestimmungen ! Überhang von Ladung, also das Boot, ist wieder ein ganz anderes Gebiet . Ja, ja, die vielen Experten im BF . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#37
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Es kommt auch immer gut wenn der v-max der Reifen für die gefahrende Geschwindigkeit nicht ausreicht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#38
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Jetzt sind wir vom Ladungsüberstand schon beim Geschwindigkeitindex der Reifen angelangt......https://www.youtube.com/watch?v=KzEO...nel=fritz51227
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#39
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Zitat:
Ich habe in den letzten Jahren immer mal vereinzelt ähnliches von Anhängerkollegen aus Frankreich/Spanien/… Kollegen mit der 100km/h-Plakette gehört. Allerdings immer eher flüchtig auf irgendwelchen Treffen und nie den Ausgang davon erfahren. Nun kann ich über meinen Bekannten das Ergebnis abwarten und in Zukunft noch gelassener über ausländische Autobahnen brettern. Bei uns handelt es sich dabei um meinen gebremsten Stema 850kg-Motorradtrailer, der schon einige male ganz gelassen mit 120-130 durch F gefahren wurde. Die Reifen passen natürlich vom Geschwindigkeitsindex her…sind soweit ich mich errinnere Q oder T.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#40
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Hallo
Ich denke nicht, dass er die Zahlung auf jeden Fall zurück bekommt. Warum? Nach meinem Wissen sind die 130 km/h in Frankreich die zulässige Höchstgeschwindigkeit (auch für Anhänger), wenn denn das Fahrzeug überhaupt so schnell fahren darf. Und genau das ist der Knackpunkt. Viele Anhänger (z.B. auch Wohnwagen), haben vom Hersteller oft eine im Fahrzeugschein eingetragene HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT von 100 km/h. Hat gar nichts mit der 100er Ausnahmeregel für Deutschland zu tun. Kann auch in den Papieren stehen, wenn man für den Anhänger gar keine 100er Zulassung hat. Und natürlich darf man, zumindest nach meinem Verständnis, mit so einem Anhänger in Frankreich NICHT 130 fahren. Einfach, weil vom Hersteller nicht freigegeben. Da ist es egal, ob die lokalen Regeln so eine Höchtgeschwindigkeit eventuell zulassen. Und jetzt kommt es darauf an, ob in dem vorgeschriebenen Fall so eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren besteht. Wenn ja, sehe ich keine Chance auf Erstattung. Andersrum: Gibt es diesen Eintrag nicht, dann könnte es klappen. Gruß Rüdiger
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#41
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Da es mein Anhänger ist kann ich ganz sicher sagen dass da nix im „Schein“ von einer Höchstgeschwindigkeit steht.
Um ehrlich zu sein habe ich auch noch nie eine Anhängerzulassung mit einer Höchstgeschwindigkeit gesehen…womit ich aber nicht sagen möchte, dass es das nicht gäbe.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#42
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Doch, ich habs schon gesehen. Und auf dem Herstellerzertifikat von meinem Brenderup stand so sinngem. Die Zulassungsstelle wird gebeten, folgenden Satz einzutragen... Dann kam der lange Satz mit den 0,3 usw.
Bei einem Bekannten stehts so drin. Ich weiss nicht, ob es helfen würde, wenn man den Zettel des Herstellers mitnimmt ? Da mein Zugfahrzeug leider nur knapp 2 t wiegt, ist es mir erstmal egal, dass es bei mir nicht eingetragen wurde.
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte Geändert von Lippi (27.01.2022 um 15:30 Uhr)
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#43
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Zitat:
Dank im Voraus.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#44
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Zitat:
Ich habe auch diverse normale Anhänger gehabt, aktuell 3 Stück, davon ein Tandem, einen ungebremsten. Solche Angaben gibt es nicht. Mit meinem derzeit dritten Anhänger Excalibur S2 bin ich mehrfach am Mittelmeer und England gewesen, der läuft auch 160 bequem in der Spur. Es gibt derartiges in keinem meiner bisherigen Fahrzeuge und habe ich auch noch niemals von Kollegen gehört. Gruß Totti
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#45
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Zitat:
Gruß Totti
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Ich habe zB. eine Bestätigung vom Hersteller, dass der Anhänger für 100kmh geeignet ist. Das steht aber nicht im Fahrzeugschein.
Und: Es könnte natürlich durchaus sein, dass er sogar für 120, 130, 160kmh, geeignet sein könnte, aber schriftlich habe ich es nicht. |
#47
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Zitat:
Kann man auch bei fast jedem Hersteller direkt von der Homepage laden. Grüße Totti
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#48
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@Totti
Ich habe so einen Eintrag schon gesehen. Den Wohnwagen habe ich aber nicht mehr. Warum sagst Du, „das gibt es nicht“ nur weil Du es noch nicht gesehen hast? Gruß Rüdiger |
#49
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Zitat:
Es wird aber sehr gerne mit der nationalen 100er Plakette/Zulassung für Deutschland verwechselt, sieht man ja auch deutlich in diesem Thema und den Gegenbeleg kannst du ja nun auch nicht erbringen. Und warum sollen die deutschen Händler/Hersteller mit Verkaufsladen in Deutschland überhaupt darauf hinweisen, dass 100 erlaubt sind, aber 130 auch ok sind für den Hänger? Frag doch mal einen Anhängerhändler in Frankreich an und schau, was ein baugleicher Brenderup oder Westfalia dort für Auflagen hat. Es geht auch nicht darum, was vernünftig ist. Sondern, dass es pauschal kein Limit gibt. Das wird ohnehin jeder Hersteller selbst entscheiden, was er seinen Achsen und Konstrukten zutraut. Wenn die Qualität schlecht ist, wird er natürlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorschreiben. Nur so was wird gar nicht mehr zur Zulassung kommen (als Neubau meine ich!!). Ich hatte mal einen uralt Jollentrailer, EZ. Ende der 60er Anfang der 70er, müsste die Kopie raussuchen (der durfte eh nur 80 wegen der Achse), auf einen geschlossenen Kasten umgebaut. Der hatte Mopedreifen mit Mini-Kugellagern und würde per se keine 100er Zulassung bekommen. Da ist mir auf dem Heimweg das Rad verloren gegangen, zum Glück auf der Strasse, wo ich wohnte. Und das war dann auch dort der Grund für mich, auf eine neue Achse mit Stoßdämpfern umzubauen mit gescheiten 13" Rädern, denn damit hatte ich auch gleich eine 100er Zulassung für Deutschland. Es geht aber insgesamt nicht um irgendwelche Uralt-Anhänger. Gruß Totti
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