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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer Lichtleiste - darf etwas über die Lichtleiste stehen
Servus Forum,
ich habe mir vor ein paar Wochen ein kleines Mo-Boot aus Dänemark geholt. Inkl. Trailer (zulässiges Gesamtgewicht 1.260 kg) mit dänischer Zulassung. Mit dem Trailer (BJ 96) war ich heute beim TÜV. Ich wollte mich informieren, was alles zu tun ist, um §21 zu machen und eine deutsche Zulassung zu bekommen. Außer ein paar gebrochene Lampen-/ Begrenzungsgläser zu ersetzen und eine Nebelschlussleuchte nachzurüsten, passt alles! Nun war aber mein letzter Stand, dass über die Kennzeichenleiste nichts ragen darf. Der TÜV sagte heute zu mir - "Solange es nicht mehr als 50 cm über den Lichterbalken hinausragt, nichts verdeckt und z.B. der Z-Trieb/Schraube entsprechend abgedeckt/gepolstert ist, ist nichts gegen einen Überstand über die Kennzeichenleiste einzuwenden. " Ich fände es klasse wenn es so wäre, traue dem Frieden aber nicht.. Was sagt Ihr (bitte) mit Kompetenz? Viele Grüße Mark
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#2
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Tante Googel sagt: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php (Punkt 4)
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#3
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war schon immer so... bis 1m kein Problem darüber rote Flagge bzw. leuchte bei Nacht...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#4
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Finde die Frage echt lustig, da gibt ein Experte Auskunft und dann frage ich nicht Experten ob das stimmt
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#5
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Zitat:
Naja, noch lustiger ist ja, dass der Experte wohl auch nicht ganz korrekt geantwortet hat. Es wäre bis 50cm Überstand nach hinten kein Problem. Aber gemäss Link oben darf man bis 1.50m Überstand hinter der Lichtleiste fahren. Das ist schon mal ein kleinerer Unterschied
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#6
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Zitat:
Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#7
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Dem TÜV-Mann kann kein Vorwurf gemacht werden, er ist ja kein Experte für die StVO. Wenn, dann höchstens für die StVZO und die FZV. Davon abgesehen hat der TE nicht gefragt, ob er vielleicht doch mehr raushängen lassen darf, ihm scheinen also die genannten 50 cm zu reichen. Insofern war also die laienhafte Auskunft des TÜV-Mannes nicht korrekt, aber ausreichend.
@Nikkis-Daddy Jetzt weißt du also, dass du dein Boot bis zu 3 m weit hinten überstehen lassen kannst, wenn du nicht zu weit fährst. Ist so ein Forum nicht toll? |
#8
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Zitat:
Hier im Forum gibt es ausschließlich Experten! Deine diffamierenden Zeilen führen zu einer 4-wöchigen Sperre
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#9
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Interessant vlt. in dem Zusammenhang die Geschichte eines Bussgeldes (und das wohl nicht zu knapp), die mir ein niederländischer Kollege bzgl. einer Kontrolle bei ihm durch die niederländische Polizei erzählte. Er hatte wie immer seine Segeljolle auf dem Trailer. Der Trailer endete (wie bei so vielen Jollentrailern, wo der Slipwagen direkt mit auf den Trailer gefahren wird) quasi an der Achse, das Kennzeichen und die Lichtleiste waren am Heck der Jolle befestigt, der Mast der Jolle ragte über das Kennzeichen nach hinten. Für den erlaubten Überhang nach hinten wurde jetzt nicht der Mastüberstand vom Heck der Jolle bzw. vom Kennzeichen aus gerechnet, sondern vom Ende des Trailers, sprich der Achse. Damit war der Überstand bei weitem zu groß und das Bussgeld entsprechend. Diskutieren war zwecklos. Der Kollege hat sich jetzt einen anderen Hänger besorgt....
Weiß nicht, ob das in D auch so wäre?
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Gruß Ralf eigene Boote bisher: Hobie Mirage 2; Barracuda Möwe, Rügenjolle, Atlanta Kolibri, Snark Wildflower, Alpuna KL 290; Aqualine 640, Selva 7.1 Cabin Plus
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#10
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Zitat:
Nein, es geht um den Überstand über das Fahrzeug. Also Hinterkante des Fahrzeugs/Anhängers. Steht aber auch so im oben verlinkten Gesetzestext. Gruß Totti
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#11
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Wichtige Frage für viele von hier sicherlich:
Wie ist die Regelung in Holland? |
#12
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Zitat:
Nur, wenn die Lichtleiste mit den roten Dreiecken und dem Kennzeichen nicht am Trailer befestigt ist, könnte ein Prüfer argumentieren, dass die Befestigung an der Ladung nicht gültig ist und somit der Überstand des Mastes am Ende des Anhängers anfängt. Jedenfalls hat mir ein deutscher Tüvver das mal so erklärt.............
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#13
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Oh weija, da hatte ich ja letztes Mal Glück in NL. Als CHler hatte ich wenigstens eine Sicherung fürs Abreisseil Auflaufbremse.
In der CH ist das vernünftiger gelöst: https://www.gesetze.ch/sr/741.11/741.11_015.htm Da darf beim Hänger die Ladung - bei uns Boot - bis max. 5m hinter der Hinterachse hinausragen. Das macht eigentlich Sinn, dann ist egal, wie lange das Fahrgestell des Trailers ist. Schade, dass wirklich jedes Land sich was eigenes ausdenkt. Man müsste mindestens so überall fahren können, wie es im immatrikulierten Land gehandhabt wird. Aber eben, einfach wäre ja zu leicht... |
#14
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Es könnte so einfach sein... Eine vernünftige Vorschrift, die nach Prüfung selbiger dann im eigenen Land angewendet wird. Egal, ob EU oder nicht.
Manchmal glaube ich, dass das aber mit Absicht so kompliziert gemacht wird, um abkassieren zu können. Hier noch ein Beispiel, was etwas OT ist: Als ich voriges Jahr meinen nagelneuen Trailer habe zulassen wollen, hatte das 1 1/2 Tage gedauert.... Und dann wars endlich fertig zugelassen, der Meister der Zulassungsbehörde hat aber den Satz nicht verstanden - mit der 100km/h -Regelung und selbigen nicht mit eingetragen. Zugegeben... Die Formulierung der Regelung, die laut Brenderup eingetragen werden sollte, musste ich auch zweimal lesen, um sie zu verstehen Das ist die Geschichte mit den 0,3 zul. Gewicht vom Leergewicht des Zugfahrzeuges .....
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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#15
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Es gibt ja auch nicht viele PKW die eine Leermasse von 2500 kg haben.
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Grüße aus Potsdam, Norbert |
#16
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Aber im Prinzip alle Wohnmobile
Gruß Rüdiger |
#17
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Zitat:
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Gruß Ralf eigene Boote bisher: Hobie Mirage 2; Barracuda Möwe, Rügenjolle, Atlanta Kolibri, Snark Wildflower, Alpuna KL 290; Aqualine 640, Selva 7.1 Cabin Plus
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#18
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Ganz genau
Die Bezeichnung „Experte“ ist rechtlich nicht geschützt. Daher kann eine objektive Qualität der so bezeichneten oder selbst ernannten Experten aus der Bezeichnung nicht abgeleitet werden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#19
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Stimmt, deswegen durfte ich trotz 100er Zulassung nach Spanien fahren. War zwar entspannt, dauert halt knapp 4 Stunden länger.
Naja egal, jetzt ist der Hänger in Spanien und bleibt da auch Grüße aus München
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----- Am besten lebt es sich nach der goldenen 6a Regel |
#20
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Du weißt aber das die 100er Zulassung rein innerdeutsch gültig ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#21
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sei nicht so hart, seit 2021 darfst auch auf dem riesigen Gebiet der Schweiz 100kmh fahren. Brauchst nicht mal nen Schild oder Stossdämpfer oder so.
Dabei spielt nicht mal eine Rolle, wie schwer das Zugfahrzeug im Vergleich zum Hänger ist. Man kann wohl auch 3.5t-Hänger mit 100kmh legal bewegen. Ich bin erstaunt, wie dieses Mal die CH eine völlig entspannte und vernünftige Regelung geschaffen haben... https://www.tcs.ch/de/camping-reisen...-anhaenger.php |
#22
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Übrigens auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen beantragbar, wie auch immer das möglich ist.
Gruß Totti P.S. Frankreich 130km/h.
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#23
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Zitat:
Deelbare lading mag niet meer uitsteken dan: Achterzijde
Ondeelbare lading Ondeelbare lading mag niet meer uitsteken dan: Achterzijde .........aanhangwagens: niet meer dan 0,5 keer de lengte van het voertuig met een maximum van 5 meter vanaf het hart van de achteras. Steekt deze lading meer dan 1 meter uit, dan moet de lading voorzien zijn van een markeringsbord. aus: https://www.anwb.nl/juridisch-advies...-en-aanhangers
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#24
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und das ganze auf Deutsch?
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#25
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Ein Meter Üerhang ist erlaubt, maximal jedoch 5 Meter ab Mitte der Hinterachse (gilt für Anhänger und PKW bei geteilter Ladung). Es brauch keine Kennezchnug/Makierung des Überhanges.
Bei Nichtteilbarer Ladung Überhang bis zur Hälfte der Anhängerlänge, jedoch max 5m ab Mitte der Hinterachse. Ist der Überhang länger als 1Meter muss er duch Schild gekennzeichnet werden. Wenns jemand besser übersetzten kann gerne. bis denne, Rainer c |
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