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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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#27
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Das eine ist Führerscheinrecht das andere Verkehrsrecht. Für den Führerschein gelten die Theoretischen werte, im Verkehr die echten werte. edit ausser das Auto hat >2,3t ZGG und du hast keinen BE oder b96 oder 3er führerschein...
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#28
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ich darf mit einem Golf einen 3,5t Trailer ziehen wenn dieser Leer ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#29
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Habe schon meinen Text geändert. War mir so nicht bewusst. Dachte es kommt auf das "was kann" der Hänger und nicht "was hat er wirklich drauf" an. ;)
Also, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Man muss auch Fehler eingestehen |
#30
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Genau und im zweiten Absatz hat er dann nur noch von der Anhängelast des Fz geschrieben und dass der Anhänger mit einem Fz, welches nur 2T Anhängelast hat, nicht gezogen werden darf.
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#31
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In der Praxis bedeutet das, wenn die Polente den hänger am Fahrzeug wiegt(radwage) wiegt der Trailer auf allen rädern zusammen 2t weil das stützlastgewicht nicht gemessen wird da dies auf das fahrzeug entfällt. Somit legal. Wird die Stützlast gemessen darf diese 90kg nicht überschreiten bzw 50? 25? kg nicht unterschreiten Eine Überladung bis 2%(ca. 40kg in dem beispiel) wird übrigens nicht geahndet.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#32
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fakt ist mit 2000Kg anhängelast und 90 KG Stützlast am Auto darf ich einen Hänger der 2090kg Gesamtgewicht hat und davon 90kg Stützlast am Auto ziehen (wobei dies relativ Theoretische Werte sind ich bin mir sicher das es keiner Schafft bei 90kg zulässiger Stutzlast am Auto und am Anhänger die Stützlast genau auf 90kg zu bringen.
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#33
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#34
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idr fährt man auf ne Mobile waage oder die packen diese Radwagen unter den Hänger. Abkuppeln muss man eig nie. edit: nachtrag...beim LKW is bei 2% narrenfreiheit...beim pkw bis 5% somit 100kg...also am ende ist die stützlast egal ![]()
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#35
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die Stützlast wird zwar dem PKW zugerechnet trotzdem ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ja die Summe aus Stützlast und Anhängelast... wenn also ein Anhänger der ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg hat bereits eine Anhängelast von 2000kg hat dann ist ja logisch das das Anhänger Gesamtgewicht um die Stützlast überschritten ist. zlGg (2000KG) = Stützlast + Anhängelast (2000kg) oder anders... ein Anhänger der 2000KG zlGg hat darf auf der Achse (Anhängelast) nur 2000kg - Stützlast haben. wenn er also 90kg Stützlast hat, darf er auf der Achse nur noch 1910kg haben
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#36
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Der fehler dabei ist das die Sützlast nicht zum ZGG zählt weil die Stützlast nicht dem Anhänger sondern dem Ziehenden fahrzeug angelastet wird.
Du kannst einen Hänger ja nicht alleine betrachten denn Ohne zugfahrzeug ist es nur ein gestell mit rädern.
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#37
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Das sehe ich so wie billi:
Wenn ein zGG des Anhängers von 2T gegeben ist, sind die 2T die Summe aus Achslast plus Stützlast. Natürlich kann man, wenn man den Anhänger überprüft, diesen alleine betrachten. Wenn man dagegen ein Fz mit 2T Anhängelast hat, darf man einen Anhänger ziehen, dessen Achslast die 2T nicht überschreitet, weil dann die Stützlast dem Fz-Gewicht zugeschlagen wird. Dazu ist es natürlich notwendig, dass der Anhänger mindestens ein zGG von 2T plus Stützlast hat.
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#38
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siehe Grafik von Ginneh in #9 da sieht man es Bildlich... nur im Fahrbetrieb wird die Stützlast dem Ziehenden Fahrzeug zugerechnet... die bedeutet aber nicht das man das Gewicht des Hängers erhöhen kann.. damit überschreitet man das zulässige Gesamtgeicht des hängers.
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#39
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Musste doch nochmal nachsehen. Stützlast abzgl gewicht zählt nur wenn das ZGG des Anhängers nicht erreicht wird(was ein schmarn) Am ende aber egal da <5% nichts geandet wird...
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#40
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und damit ist auch der Beitrag von chili, zu dem ich fest gestellt hatte, dass der im Widerspruch zu anderen Beiträgen steht und zudem er sich selbst leider nicht mehr geäußert hat, korrekt.... |
#41
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Den Inhalt kann man mit ein paar schlichten Zeilen m.E. besser darstellen.
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#42
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Ich fand die erste Grafik verwirrender. Diese geht von 3 zuständen aus:
1. Auto darf 1,5t ziehen anhänger zgg ist 1t 2. Auto darf 1,5t ziehen anhänger zgg ist 1,5t 3. Auto darf 1t ziehen anhänger zgg ist 1,5t Das Szenario des te ist somit die nr.2. Er überschreitet die zgg um 90kg darf das somit nicht ziehen. Wird er kontrolliert passiert aber trotzdem nichts da <5% überladen.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#43
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Du schmeißt schwer was durcheinander. Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht darf 2000 Kg wiegen, mehr nicht.
Wenn ein Zugfahrzeug eine Anhängelast von 2000 hat und eine Stützlast von 90 Kg dann darfst du da einen Anhänger der 2090 Kg wiegt dranhängen. Dann muß der Anhänger aber ein zulässiges gesamtgewicht von mindestens 2090 Kg haben und nicht 2000 Kg. Der Anhänger wäre um 90 Kg überladen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#44
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ist nun klar soweit.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#45
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da ist es ermessenspielraum des Polizisten vor Ort wenn der Polizist bei 4% die Weiterfahrt untersagt bleibt die Fuhre erst mal stehen... was willst du dann machen ?
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#46
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An diesem Thread wird deutlich, dass dieses nicht bei jedem vorhanden war. |
#47
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Ich habe für meine Monterey 218SS einen Steinbacher Alutrailer, zGG 2200 kg. Mein (früherer) Dienstwagen durfte 2.100 kg ziehen (Mercedes E-Klasse, Kombi). Mit der Stützlast durfte der Hänger 2.084 kg haben... hat geklappt. Mit Alu-Trailer kann man auch größere Boote ziehen... Nun habe ich ein Fahrzeug, das 3,5 t ziehen kann
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Nessy - Owner! |
#48
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Ich möchte noch um folgende Info ergänzen:
Anhänger bis 2.000kg zGG werden anders geahndet als Anhänger mit einer zGG >2.000kg. Während bei Anhängern bis 2.000 zGG eine Strafe für Überladung bei 5% beginnt, liegt die Grenze bei Anhängern >2.000 zGG schon bei 2% und die Strafen sind hier auch deutlich empfindlicher. Das ganze kann hier in der Tabelle gefunden werden. https://www.bussgeldkatalog.org/uebe...n%20Fahrverbot
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Schöne Grüße Ole
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#49
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Moin moin, interessanter und aufschlussreiche Berichte.
In meinem Fall darf mein PKW 2100 kg zulässig Gesamt ziehen und hat eine maximale Stützlast von (glaube) 88 kg. Somit dürfte ich 2188 kg tatsächlich ziehen. Nun zu meinem Problem. Mein Gespann wiegt ca. 2250 kg-2280 kg. Gibt es Erfahrungen zu solch ähnlichen Überschreitungen hinsichtlich von Strafen ? Müsste eine einmalige Überführung in der Kombination machen. Ja die 88 kg Stützlast sind wahrscheinlich auch weniger. Im Bußgeldkatalog bin ich nicht wirklich fündig geworden. Gruß und vielen Dank |
#50
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Bei den strafen geht es von "Dudu" bis geeignetes Fahrzeug holen und Fuhre bleibt stehen ...
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