boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 76Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 76
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 16.02.2023, 09:25
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.127
4.551 Danke in 3.075 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ichnunmal Beitrag anzeigen
Bist du dir da ganz sicher? Ich denke eher nicht. Du darfst ja auch keinen 40tonner fahren wenn du einen 7.5to fahren darfst und der 40tonner nur 7.5to wiegt.
Es kommt immer auf das "zulässige Gesamtgewicht" an. Darf der Hänger 2200 und dein Auto nur 2000, dann darfst du ihn NICHT ziehen, egal ob er am Schluss nur 500kg wiegt
OK, dann hat ichnunmal die 100km/h-Regelung, um die es direkt vor seinem Beitrag ging, nicht gemeint......vielleicht sollte man sich bei seinen Beiträgen schon mal Gedanken machen, ob es eindeutig klar ist, auf was sich die eigene Aussage bezieht....
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 16.02.2023, 09:26
Benutzerbild von Føx
Føx Føx ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2014
Ort: Potsdam
Beiträge: 3.621
Boot: Makros SF21/Picton 21 Family
2.689 Danke in 1.773 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ichnunmal Beitrag anzeigen
Darf der Hänger 2200 und dein Auto nur 2000, dann darfst du ihn NICHT ziehen, egal ob er am Schluss nur 500kg wiegt
Doch darfst du.

Das eine ist Führerscheinrecht das andere Verkehrsrecht. Für den Führerschein gelten die Theoretischen werte, im Verkehr die echten werte.

edit ausser das Auto hat >2,3t ZGG und du hast keinen BE oder b96 oder 3er führerschein...
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #28  
Alt 16.02.2023, 09:26
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.777
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.812 Danke in 21.057 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ichnunmal Beitrag anzeigen
Bist du dir da ganz sicher? Ich denke eher nicht. Du darfst ja auch keinen 40tonner fahren wenn du einen 7.5to fahren darfst und der 40tonner nur 7.5to wiegt.
Es kommt immer auf das "zulässige Gesamtgewicht" an. Darf der Hänger 2200 und dein Auto nur 2000, dann darfst du ihn NICHT ziehen, egal ob er am Schluss nur 500kg wiegt
das eine ist die Fahrzeugklasse das andere ist das Gewicht...


ich darf mit einem Golf einen 3,5t Trailer ziehen wenn dieser Leer ist.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 16.02.2023, 09:27
ichnunmal ichnunmal ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 12.03.2019
Ort: Ibbenbüren
Beiträge: 95
Boot: Mariah SX 18
112 Danke in 53 Beiträgen
Standard

Habe schon meinen Text geändert. War mir so nicht bewusst. Dachte es kommt auf das "was kann" der Hänger und nicht "was hat er wirklich drauf" an. ;)

Also, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.

Man muss auch Fehler eingestehen
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #30  
Alt 16.02.2023, 09:30
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.127
4.551 Danke in 3.075 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
im #1 wird aber von 2 Hängern gesprochen... einem mit einem max. Gewicht von 2t (der darf mit 2090kg nicht bewegt werden) und einem mit einem Max. Gewicht von 2,2 t (der darf mit 2090kg gezogen werden)...
Genau und im zweiten Absatz hat er dann nur noch von der Anhängelast des Fz geschrieben und dass der Anhänger mit einem Fz, welches nur 2T Anhängelast hat, nicht gezogen werden darf.
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 16.02.2023, 09:39
Benutzerbild von Føx
Føx Føx ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2014
Ort: Potsdam
Beiträge: 3.621
Boot: Makros SF21/Picton 21 Family
2.689 Danke in 1.773 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
im #1 wird aber von 2 Hängern gesprochen... einem mit einem max. Gewicht von 2t (der darf mit 2090kg nicht bewegt werden) und einem mit einem Max. Gewicht von 2,2 t (der darf mit 2090kg gezogen werden)...
Ein Fahrzeug das 2t Ziehen darf und eine Stützlast von 90kg hat darf einen Hänger ziehen der 2090kg wiegt wobei die 90kg zwingend auf die stützlast entfallen müssen.

In der Praxis bedeutet das, wenn die Polente den hänger am Fahrzeug wiegt(radwage) wiegt der Trailer auf allen rädern zusammen 2t weil das stützlastgewicht nicht gemessen wird da dies auf das fahrzeug entfällt. Somit legal. Wird die Stützlast gemessen darf diese 90kg nicht überschreiten bzw 50? 25? kg nicht unterschreiten

Eine Überladung bis 2%(ca. 40kg in dem beispiel) wird übrigens nicht geahndet.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 16.02.2023, 09:41
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.777
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.812 Danke in 21.057 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Genau und im zweiten Absatz hat er dann nur noch von der Anhängelast des Fz geschrieben und dass der Anhänger mit einem Fz, welches nur 2T Anhängelast hat, nicht gezogen werden darf.
dann soll Hans seinen Text mal erklären

fakt ist mit 2000Kg anhängelast und 90 KG Stützlast am Auto

darf ich einen Hänger der 2090kg Gesamtgewicht hat und davon 90kg Stützlast
am Auto ziehen

(wobei dies relativ Theoretische Werte sind ich bin mir sicher das es keiner Schafft bei 90kg zulässiger Stutzlast am Auto und am Anhänger die Stützlast genau auf 90kg zu bringen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #33  
Alt 16.02.2023, 09:43
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.777
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.812 Danke in 21.057 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Ein Fahrzeug das 2t Ziehen darf und eine Stützlast von 90kg hat darf einen Hänger ziehen der 2090kg wiegt wobei die 90kg zwingend auf die stützlast entfallen müssen.

In der Praxis bedeutet das, wenn die Polente den hänger am Fahrzeug wiegt(radwage) wiegt der Trailer auf allen rädern zusammen 2t weil das stützlastgewicht nicht gemessen wird da dies auf das fahrzeug entfällt. Somit legal. Wird die Stützlast gemessen darf diese 90kg nicht überschreiten bzw 50? 25? kg nicht unterschreiten

Eine Überladung bis 2%(ca. 40kg in dem beispiel) wird übrigens nicht geahndet.
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers 2000KG hat und die Waage der Achse im Angehängten Zustand 2000kg anzeigt wird die Polizei sicher auch den Abgehängten Anhänger wiegen um das Gesamtgewicht zu wiegen... was ja dann überschritten ist...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #34  
Alt 16.02.2023, 09:45
Benutzerbild von Føx
Føx Føx ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2014
Ort: Potsdam
Beiträge: 3.621
Boot: Makros SF21/Picton 21 Family
2.689 Danke in 1.773 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers 2000KG hat und die Waage der Achse im Angehängten Zustand 2000kg anzeigt wird die Polizei sicher auch den Abgehängten Anhänger wiegen um das Gesamtgewicht zu wiegen... was ja dann überschritten ist...
Dann wird aber auch die Stützlast gemessen und vom Hänger gewicht abgezogen.

idr fährt man auf ne Mobile waage oder die packen diese Radwagen unter den Hänger. Abkuppeln muss man eig nie.

edit: nachtrag...beim LKW is bei 2% narrenfreiheit...beim pkw bis 5% somit 100kg...also am ende ist die stützlast egal
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 16.02.2023, 09:53
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.777
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.812 Danke in 21.057 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Dann wird aber auch die Stützlast gemessen und vom Hänger gewicht abgezogen.

idr fährt man auf ne Mobile waage oder die packen diese Radwagen unter den Hänger. Abkuppeln muss man eig nie.

edit: nachtrag...beim LKW is bei 2% narrenfreiheit...beim pkw bis 5% somit 100kg...also am ende ist die stützlast egal
nochmal langsam

die Stützlast wird zwar dem PKW zugerechnet trotzdem ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ja die Summe aus Stützlast und Anhängelast...

wenn also ein Anhänger der ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg hat bereits eine Anhängelast von 2000kg hat dann ist ja logisch das das Anhänger Gesamtgewicht um die Stützlast überschritten ist.

zlGg (2000KG) = Stützlast + Anhängelast (2000kg)

oder anders... ein Anhänger der 2000KG zlGg hat darf auf der Achse (Anhängelast) nur 2000kg - Stützlast haben.
wenn er also 90kg Stützlast hat, darf er auf der Achse nur noch 1910kg haben
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #36  
Alt 16.02.2023, 10:01
Benutzerbild von Føx
Føx Føx ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2014
Ort: Potsdam
Beiträge: 3.621
Boot: Makros SF21/Picton 21 Family
2.689 Danke in 1.773 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
zlGg (2000KG) = Stützlast + Anhängelast (2000kg)
Der fehler dabei ist das die Sützlast nicht zum ZGG zählt weil die Stützlast nicht dem Anhänger sondern dem Ziehenden fahrzeug angelastet wird.

Du kannst einen Hänger ja nicht alleine betrachten denn Ohne zugfahrzeug ist es nur ein gestell mit rädern.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 16.02.2023, 10:07
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.127
4.551 Danke in 3.075 Beiträgen
Standard

Das sehe ich so wie billi:
Wenn ein zGG des Anhängers von 2T gegeben ist, sind die 2T die Summe aus Achslast plus Stützlast.
Natürlich kann man, wenn man den Anhänger überprüft, diesen alleine betrachten.

Wenn man dagegen ein Fz mit 2T Anhängelast hat, darf man einen Anhänger ziehen, dessen Achslast die 2T nicht überschreitet, weil dann die Stützlast dem Fz-Gewicht zugeschlagen wird.

Dazu ist es natürlich notwendig, dass der Anhänger mindestens ein zGG von 2T plus Stützlast hat.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #38  
Alt 16.02.2023, 10:09
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.777
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.812 Danke in 21.057 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Der fehler dabei ist das die Sützlast nicht zum ZGG zählt weil die Stützlast nicht dem Anhänger sondern dem Ziehenden fahrzeug angelastet wird.

Du kannst einen Hänger ja nicht alleine betrachten denn Ohne zugfahrzeug ist es nur ein gestell mit rädern.
da bist du falsch.... das ztulässige gesamtgewicht des Hängers ist Achslast + Stützlast....

siehe Grafik von Ginneh in #9 da sieht man es Bildlich...

nur im Fahrbetrieb wird die Stützlast dem Ziehenden Fahrzeug zugerechnet... die bedeutet aber nicht das man das Gewicht des Hängers erhöhen kann.. damit überschreitet man das zulässige Gesamtgeicht des hängers.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #39  
Alt 16.02.2023, 10:11
Benutzerbild von Føx
Føx Føx ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2014
Ort: Potsdam
Beiträge: 3.621
Boot: Makros SF21/Picton 21 Family
2.689 Danke in 1.773 Beiträgen
Standard

Musste doch nochmal nachsehen. Stützlast abzgl gewicht zählt nur wenn das ZGG des Anhängers nicht erreicht wird(was ein schmarn) Am ende aber egal da <5% nichts geandet wird...
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #40  
Alt 16.02.2023, 10:14
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.127
4.551 Danke in 3.075 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
da bist du falsch.... das ztulässige gesamtgewicht des Hängers ist Achslast + Stützlast....

siehe Grafik von Ginneh in #9 da sieht man es Bildlich...

nur im Fahrbetrieb wird die Stützlast dem Ziehenden Fahrzeug zugerechnet... die bedeutet aber nicht das man das Gewicht des Hängers erhöhen kann.. damit überschreitet man das zulässige Gesamtgeicht des hängers.

und damit ist auch der Beitrag von chili, zu dem ich fest gestellt hatte, dass der im Widerspruch zu anderen Beiträgen steht und zudem er sich selbst leider nicht mehr geäußert hat, korrekt....
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 16.02.2023, 10:15
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.127
4.551 Danke in 3.075 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Musste doch nochmal nachsehen. Stützlast abzgl gewicht zählt nur wenn das ZGG des Anhängers nicht erreicht wird(was ein schmarn) Am ende aber egal da <5% nichts geandet wird...
Diese Grafik ist m.E. fürchterlich schlecht gemacht.....verwirrt eher, als dass sie hilft.
Den Inhalt kann man mit ein paar schlichten Zeilen m.E. besser darstellen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #42  
Alt 16.02.2023, 10:20
Benutzerbild von Føx
Føx Føx ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2014
Ort: Potsdam
Beiträge: 3.621
Boot: Makros SF21/Picton 21 Family
2.689 Danke in 1.773 Beiträgen
Standard

Ich fand die erste Grafik verwirrender. Diese geht von 3 zuständen aus:

1. Auto darf 1,5t ziehen anhänger zgg ist 1t
2. Auto darf 1,5t ziehen anhänger zgg ist 1,5t
3. Auto darf 1t ziehen anhänger zgg ist 1,5t

Das Szenario des te ist somit die nr.2. Er überschreitet die zgg um 90kg darf das somit nicht ziehen. Wird er kontrolliert passiert aber trotzdem nichts da <5% überladen.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 16.02.2023, 10:20
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.690
7.404 Danke in 4.533 Beiträgen
Standard

Du schmeißt schwer was durcheinander. Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht darf 2000 Kg wiegen, mehr nicht.
Wenn ein Zugfahrzeug eine Anhängelast von 2000 hat und eine Stützlast von 90 Kg dann darfst du da einen Anhänger der 2090 Kg wiegt dranhängen. Dann muß der Anhänger aber ein zulässiges gesamtgewicht von mindestens 2090 Kg haben und nicht 2000 Kg. Der Anhänger wäre um 90 Kg überladen.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 16.02.2023, 10:22
Benutzerbild von Føx
Føx Føx ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2014
Ort: Potsdam
Beiträge: 3.621
Boot: Makros SF21/Picton 21 Family
2.689 Danke in 1.773 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Du schmeißt schwer was durcheinander. Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht darf 2000 Kg wiegen, mehr nicht.
Wenn ein Zugfahrzeug eine Anhängelast von 2000 hat und eine Stützlast von 90 Kg dann darfst du da einen Anhänger der 2090 Kg wiegt dranhängen. Dann muß der Anhänger aber ein zulässiges gesamtgewicht von mindestens 2090 Kg haben und nicht 2000 Kg. Der Anhänger wäre um 90 Kg überladen.
Richtig. Hatte das verwechselt. man kann damit die Maximale anhängelast des zugfahrzeugs um die stützlast überschreiten nicht jedoch die ZGG des anhängers.

ist nun klar soweit.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 16.02.2023, 10:22
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.777
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.812 Danke in 21.057 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Ich fand die erste Grafik verwirrender. Diese geht von 3 zuständen aus:

1. Auto darf 1,5t ziehen anhänger zgg ist 1t
2. Auto darf 1,5t ziehen anhänger zgg ist 1,5t
3. Auto darf 1t ziehen anhänger zgg ist 1,5t

Das Szenario des te ist somit die nr.2. Er überschreitet die zgg um 90kg darf das somit nicht ziehen. Wird er kontrolliert passiert aber trotzdem nichts da <5% überladen.
die 5% stht niergends ....
da ist es ermessenspielraum des Polizisten vor Ort

wenn der Polizist bei 4% die Weiterfahrt untersagt bleibt die Fuhre erst mal stehen... was willst du dann machen ?
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 16.02.2023, 10:22
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.127
4.551 Danke in 3.075 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Ich fand die erste Grafik verwirrender. Diese geht von 3 zuständen aus:

1. Auto darf 1,5t ziehen anhänger zgg ist 1t
2. Auto darf 1,5t ziehen anhänger zgg ist 1,5t
3. Auto darf 1t ziehen anhänger zgg ist 1,5t

Das Szenario des te ist somit die nr.2. Er überschreitet die zgg um 90kg darf das somit nicht ziehen. Wird er kontrolliert passiert aber trotzdem nichts da <5% überladen.
um die 5% geht es hier aber eher nicht (verwirrt zusätzlich), sondern um das allgemeine Verständnis.
An diesem Thread wird deutlich, dass dieses nicht bei jedem vorhanden war.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #47  
Alt 19.02.2023, 00:43
Benutzerbild von Andi vom Neckar
Andi vom Neckar Andi vom Neckar ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.11.2004
Ort: Waiblingen
Beiträge: 466
Boot: Monterey 218SS
Rufzeichen oder MMSI: DB8596 MMSI: 211499190
222 Danke in 98 Beiträgen
Standard

Ich habe für meine Monterey 218SS einen Steinbacher Alutrailer, zGG 2200 kg. Mein (früherer) Dienstwagen durfte 2.100 kg ziehen (Mercedes E-Klasse, Kombi). Mit der Stützlast durfte der Hänger 2.084 kg haben... hat geklappt. Mit Alu-Trailer kann man auch größere Boote ziehen... Nun habe ich ein Fahrzeug, das 3,5 t ziehen kann .
__________________
Nessy - Owner!
Mit Zitat antworten top
  #48  
Alt 19.02.2023, 04:24
Benutzerbild von locke996
locke996 locke996 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 18.06.2020
Ort: 277**
Beiträge: 188
Boot: Cranchi Hobby 20 "Dream"
443 Danke in 155 Beiträgen
Standard

Ich möchte noch um folgende Info ergänzen:
Anhänger bis 2.000kg zGG werden anders geahndet als Anhänger mit einer zGG >2.000kg.
Während bei Anhängern bis 2.000 zGG eine Strafe für Überladung bei 5% beginnt, liegt die Grenze bei Anhängern >2.000 zGG schon bei 2% und die Strafen sind hier auch deutlich empfindlicher.

Das ganze kann hier in der Tabelle gefunden werden.
https://www.bussgeldkatalog.org/uebe...n%20Fahrverbot
__________________
Schöne Grüße
Ole
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #49  
Alt 14.09.2023, 20:51
Benutzerbild von devil91
devil91 devil91 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 27.01.2013
Ort: NRW- Wuppertal
Beiträge: 73
Boot: Baja Outlaw 20
26 Danke in 16 Beiträgen
Standard

Moin moin, interessanter und aufschlussreiche Berichte.

In meinem Fall darf mein PKW 2100 kg zulässig Gesamt ziehen und hat eine maximale Stützlast von (glaube) 88 kg.

Somit dürfte ich 2188 kg tatsächlich ziehen.

Nun zu meinem Problem. Mein Gespann wiegt ca. 2250 kg-2280 kg.

Gibt es Erfahrungen zu solch ähnlichen Überschreitungen hinsichtlich von Strafen ?

Müsste eine einmalige Überführung in der Kombination machen.

Ja die 88 kg Stützlast sind wahrscheinlich auch weniger.

Im Bußgeldkatalog bin ich nicht wirklich fündig geworden.

Gruß und vielen Dank
Mit Zitat antworten top
  #50  
Alt 14.09.2023, 20:55
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.777
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.812 Danke in 21.057 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von devil91 Beitrag anzeigen
Moin moin, interessanter und aufschlussreiche Berichte.

In meinem Fall darf mein PKW 2100 kg zulässig Gesamt ziehen und hat eine maximale Stützlast von (glaube) 88 kg.

Somit dürfte ich 2188 kg tatsächlich ziehen.

Nun zu meinem Problem. Mein Gespann wiegt ca. 2250 kg-2280 kg.

Gibt es Erfahrungen zu solch ähnlichen Überschreitungen hinsichtlich von Strafen ?

Müsste eine einmalige Überführung in der Kombination machen.

Ja die 88 kg Stützlast sind wahrscheinlich auch weniger.

Im Bußgeldkatalog bin ich nicht wirklich fündig geworden.

Gruß und vielen Dank

Bei den strafen geht es von "Dudu" bis geeignetes Fahrzeug holen und Fuhre bleibt stehen ...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 76Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 76



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Anhängelast - Stützlast- ungebremst Mainfahrer Technik-Talk 38 19.09.2014 09:39
Stützlast + zulässige Anhängelast, Hausbootbewohner Allgemeines zum Boot 49 16.05.2013 12:54
Trailer: zul. GG vs. Anhängelast + Stützlast Seestern Kleinkreuzer und Trailerboote 27 20.10.2010 12:06
Stützlast/Vorgeschriebene Stützlast Zwoggl Kleinkreuzer und Trailerboote 16 16.02.2006 17:44
Erfahrung mit Stützlast Jürgen U Technik-Talk 17 25.04.2005 19:35


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:27 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.