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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 23.06.2023, 09:59
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Leider geben die Forumregeln keinen Spielraum für einen angemessenen Kommentar zu Deinem widerlichen Ausfluss.
wenn man diese Diskussion mit Manfred nicht zum 4 oder 5 mal führt wo er diese Falsche Behauptung aufstellt...

da zweifle ich halt daran das er je ein Patent hatte....
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  #27  
Alt 23.06.2023, 10:04
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
natürlich muss auch ein Sportboot nachts ein Ankerlicht führen genau wie bei fahrt die restlichen Navigationslichter....

du solltest dich raushalten wenn du in deinem Beruf nur das Deck geschruppt hast...
Billi, du tust mir Leid, weil du mit deinen Argumenten immer Recht haben willst.
Ja , ich habe mal Deck geschrubbt kommt vom Schrubber oder Leuwagen, und später das Patent gemacht, wo du noch weit von entfernt bist.

Ein Sportboot braucht kein Ankerlicht, weil es nicht vorgeschrieben ist für Sportboote.
Wenn du an deiner Nußschale eine Ankerlicht hast ist das Lobenswert, aber brauchen tust du es nicht, weil im Hafen genug Licht von Land aus ist und dein Boot gesehen wird.
In einer verschwiegenden Bucht willst du wohl allein sein und ein Berufler kommt mit Sicherheit nicht dahin.
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  #28  
Alt 23.06.2023, 10:11
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
jedes Navigationslicht braucht eine zulassung das wurde schon 1000x hier diskutiert und mit Quellen belegt.
Auch wenn es hier nur um den Stromverbrauch geht:
Bitte nenne mir eine Quelle dafür, dass ein 6m langes Sportboot ein Ankerlicht mit BSH-Zulassung haben muss.
P.S. Navigationslichter nutzt man während der Fahrt, das Ankerlicht beim Stillliegen. Bei meinem Boot gibt es dafür (sicher aus gutem Grund) zwei unterschiedliche Schalter.
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  #29  
Alt 23.06.2023, 10:13
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Auch wenn es hier nur um den Stromverbrauch geht:
Bitte nenne mir eine Quelle dafür, dass ein 6m langes Sportboot ein Ankerlicht mit BSH-Zulassung haben muss.
P.S. Navigationslichter nutzt man während der Fahrt, das Ankerlicht beim Stillliegen. Bei meinem Boot gibt es dafür (sicher aus gutem Grund) zwei unterschiedliche Schalter.
siehe Link in #10

und auch das Bild mit der Tabelle gibt darüber auskunft...

ein Navigationslicht genau wie ein Ankerlicht dient nicht dir zur Navigation sondern dem anderen Verkehrsteilnehmer.. .daher ist auch ein Ankerlicht ein Navigationslicht....
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  #30  
Alt 23.06.2023, 10:17
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
siehe Link in #10
§3.20 BinSchStr= spricht aber von einem "gewöhnlichen" weissen Licht.

https://www.gesetze-im-internet.de/b...12/__3_20.html

Also Ankerlicht ja, aber was heisst "gewöhnlich"?
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  #31  
Alt 23.06.2023, 10:19
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Wenn das hier so weitergeht, hat der Beitragszähler bald 'nen Lagerschaden
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  #32  
Alt 23.06.2023, 10:21
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Zitat:
Zitat von Silberkorn Beitrag anzeigen
§3.20 BinSchStr= spricht aber von einem "gewöhnlichen" weissen Licht.

https://www.gesetze-im-internet.de/b...12/__3_20.html

Also Ankerlicht ja, aber was heisst "gewöhnlich"?
die Stärke der Lichter wird in drei Kategorien eingeteilt diese sind ebenfalls klar beschrieben

die Drei Kathegorien sind

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  #33  
Alt 23.06.2023, 10:22
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Stärke der Lichter wird in drei Kategorien eingeteilt diese sind ebenfalls klar beschrieben

die Drei Kathegorien sind

Gewöhnlich
Hell
Stark
Ok, braucht aber dann trotzdem eine Europäische Zulassung.
Dann hatten wir also recht
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  #34  
Alt 23.06.2023, 10:24
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Zitat:
Zitat von Silberkorn Beitrag anzeigen
Ok, braucht aber dann trotzdem eine Europäische Zulassung.
Dann hatten wir also recht
klar... die Steuerradzulassung (EU-Zulassung) ist Binnen Pflicht

BSH, RINA, ... reichen auf See...

in #10 ist es klar im Dokument aufgeführt.. in der Tabelle Ersichtlich was es haben muss...
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  #35  
Alt 23.06.2023, 11:14
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Um das Thema mal etwas praxisgerechter darzustellen, hänge ich mal ein paar Bilder von Ankerlichtern an, wie sie überall von Binnenschiffen an Liegestellen benutzt werden unter Anderem auch bei Pontons des WSA, die irgendwo in den Kanälen rum liegen.
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  #36  
Alt 23.06.2023, 11:15
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Um das Thema mal etwas praxisgerechter darzustellen, hänge ich mal ein paar Bilder von Ankerlichtern an, wie sie überall von Binnenschiffen an Liegestellen benutzt werden unter Anderem auch bei Pontons des WSA, die irgendwo in den Kanälen rum liegen.
würde dir dazu empfehlen die Binnenschiffahrtstrassenordnung zu lesen ... das Thema mit Beleuchtung von Schwimmenden Anlagen ohne eigene Stromversorgung...

§3.02 nummer 3 https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...3-02-node.html

Zitat: Die Nachtbezeichnung eines stillliegenden nicht motorisierten Fahrzeugs braucht nicht den Anforderungen der Nummer 2 zu entsprechen; sie muss jedoch bei klarer Sicht und dunklem Hintergrund eine Tragweite von mindestens 1 000 m haben.
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Geändert von billi (23.06.2023 um 11:24 Uhr)
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  #37  
Alt 23.06.2023, 12:19
stefanbla80 stefanbla80 ist offline
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Hui,

also das meine Frage nach Erfahrungswerten, da ich keine weiteren Technischen Daten finden konnte, so weit „ausschlägt“ hätte ich nicht gedacht.
Bitte schlagt Euch nicht die Köpfe ein, das ist es doch gar nicht wert …

Trotzdem danke für die wertvollen Hinweise und Einschätzungen.

Auch ich muss gestehen, dass ich das Thema Ankerlicht nie so richtig ernst genommen habe.
Beginnend von keinem Ankerlicht, über eine einfache LED-Camping-Laterne bis zu dem „Lichtmast“ habe ich bisher alles gemacht.
Bin bisher aber auch nicht kontrolliert worden.

Außerdem bin ich davon ausgegangen, dass wenn ich ein Boot von einem Händler aus Deutschland kaufe, auch das Zubehör entsprechend den gültigen Richtlinien ist.
Ob dies nun in Kroatien richtig und wichtig ist … - glaube trotzdem allemal besser als meine Camping Laterne.

Freundliche Grüße und ein schönes, vor allem aber ein friedliches Wochenende.
Stefan

Geändert von stefanbla80 (23.06.2023 um 13:05 Uhr)
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Alt 23.06.2023, 13:11
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Ein Sportboot braucht kein Ankerlicht, weil es nicht vorgeschrieben ist für Sportboote.
Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Auch wenn es hier nur um den Stromverbrauch geht:
Bitte nenne mir eine Quelle dafür, dass ein 6m langes Sportboot ein Ankerlicht mit BSH-Zulassung haben muss.
P.S. Navigationslichter nutzt man während der Fahrt, das Ankerlicht beim Stillliegen. Bei meinem Boot gibt es dafür (sicher aus gutem Grund) zwei unterschiedliche Schalter.
ich weiß nicht warum es diese Diskussion hier zum x-ten Mal geben muß wenn die Rechtslage zumindest auf Binnenwasserstraßen im Geltungsbereich der BinSchStrO mit einem einfachen Blick in diese glasklar zu ermitteln ist:

§ 3.20 BinSchStrO "Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen"

Zitat:
Ein Kleinfahrzeug – mit Ausnahme eines Beibootes – muss beim Stillliegen bei Nacht ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht auf der Fahrwasserseite führen.
§ 1.01 BinSchStrO "Begriffsbestimmungen"
Zitat:
In dieser Verordnung gelten als:
[...]
31. „starkes Licht“, „helles Licht“ und „gewöhnliches Licht“:
ein Licht, dessen Stärke den Anforderungen der Tabelle 1 der Norm DIN EN 14744:2006-01 entspricht
[...]
Und in der DIN EN 14744 findet man dann u.a. die angehängter Tabelle (nebst der vorgeschriebenen Prüfungen für derartige Lampen etc.)

In der gesamten BinSchStO gibt es im Übrigen weder den Begriff 'Navigationsleuchten' noch 'Ankerlicht' - der Begriff für alle Leuchten lautet "Signalleuchten", siehe § 3.02, und statt eines Ankerlichts gibt es eben den bereits zitierten Paragraphen § 3.20. Im Unterschied zum auf See verwendeten Ankerlicht gilt binnen z.B. auch, daß das Licht beim Stillliegen auf der dem Fahrwasser zugewandten Seite und nicht in Bootsmitte geführt werden muß.

Und selbstverständlich muß es auf Kleinfahrzeugen einen getrennten Schalter für das 'Licht beim Stillliegen' geben - nicht nur den, sondern auch eine getrennte Leuchte, da für die in Fahrt verwendete Leuchte eine andere Leuchtstärke vorgeschrieben ist ('hell' im Gegensatz zu 'gewöhnlich').

lg, justme
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Geändert von justme (23.06.2023 um 13:25 Uhr)
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,





ich weiß nicht warum es diese Diskussion hier zum x-ten Mal geben muß wenn die Rechtslage zumindest auf Binnenwasserstraßen im Geltungsbereich der BinSchStrO mit einem einfachen Blick in diese glasklar zu ermitteln ist:

§ 3.20 BinSchStrO "Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen"



§ 1.01 BinSchStrO "Begriffsbestimmungen"


Und in der DIN EN 14744 findet man dann u.a. die angehängter Tabelle (nebst der vorgeschriebenen Prüfungen für derartige Lampen etc.)

In der gesamten BinSchStO gibt es im Übrigen weder den Begriff 'Navigationsleuchten' noch 'Ankerlicht' - der Begriff für alle Leuchten lautet "Signalleuchten", siehe § 3.02, und statt eines Ankerlichts gibt es eben den bereits zitierten Paragraphen § 3.20. Im Unterschied zum auf See verwendeten Ankerlicht gilt binnen z.B. auch, daß das Licht beim Stillliegen auf der dem Fahrwasser zugewandten Seite und nicht in Bootsmitte geführt werden muß.

lg, justme
Vor allem wenn immer der gleiche behauptet das es nicht nötig ist.... ich frage mich echt ob Manfred die Binnenschifffahrtstraßenordnung überhaupt kennt...
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Im Unterschied zum auf See verwendeten Ankerlicht gilt binnen z.B. auch, daß das Licht beim Stillliegen auf der dem Fahrwasser zugewandten Seite und nicht in Bootsmitte geführt werden muß.
Damit dürften alle hier (außer Billi natürlich) mit illegaler Beleuchtung unterwegs sein, denn ich kenne niemand, der ein tragbares (und zugelassenes!) Ankerlicht an Bord hat, um es an der je nach Ankerposition richtigen Seite zum Fahrwasser zu positionieren. Beim Schwoien steht dann eine schlaflose Nacht bevor
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Damit dürften alle hier (außer Billi natürlich) mit illegaler Beleuchtung unterwegs sein, denn ich kenne niemand, der ein tragbares (und zugelassenes!) Ankerlicht an Bord hat, um es an der je nach Ankerposition richtigen Seite zum Fahrwasser zu positionieren. Beim Schwoien steht dann eine schlaflose Nacht bevor
Ich hab nie behauptet das ich zugelassene Leuchten habe...

ich weise nur auf die gültige Vorschriften hin....
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Alt 23.06.2023, 13:47
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ich hab nie behauptet das ich zugelassene leuchten habe...
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Damit dürften alle hier (außer Billi natürlich) mit illegaler Beleuchtung unterwegs sein, denn ich kenne niemand, der ein tragbares (und zugelassenes!) Ankerlicht an Bord hat, um es an der je nach Ankerposition richtigen Seite zum Fahrwasser zu positionieren. Beim Schwoien steht dann eine schlaflose Nacht bevor
dann kennst Du jetzt zwei - ich hab tatsächlich ein originales Hella-Classic-Ankerlicht mit zugelassener Glühlampe (sieht ein wenig aus wie Aqua Signal Serie 50) zum Vorheißen an Bord und es gibt sogar noch die passende Steckverbindung dafür irgendwo im Armaturenbrett.
Allerdings ist das genau die richtige Wortwahl - ich 'habe es an Bord', wirklich benutzen würde ich nur wenn ich weiß daß es am gewählten Liegeplatz etwas, sagen wir mal, übermotivierte Kontrollen geben könnte. In allen anderen Fällen verwende ich natürlich auch ein fest montiertes LED-Ankerlicht als 'Licht beim Stillliegen', im Heimatrevier ist die WaschPo auch glücklich und zufrieden solange da irgendwas leuchtet.

Und beim Ankern dürfte das binnen auch relativ egal sein, ob das Licht denn nun mittig oder auf der Fahrwasserseite montiert ist - die Vorschrift dient ja in allererster Linie dazu, das Boot kenntlich zu machen wenn man an einer unbeleuchteten Liegestelle am Ufer einer Wasserstraße liegt und der durchgehende Verkehr in 10m oder schlimmstenfalls noch weniger Entfernung passieren muß.

lg, justme
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  #44  
Alt 23.06.2023, 14:11
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Gerhard,
deine Aussage sehe ich sehr realistisch,
denn wass ist ein Ankerlicht ? Nichts. Was ist ein Nachtlicht ? auch nichts,
aber mit eienm Ankerlicht kann ich etwas amfangen, weil Maritim. Ein Nachtlicht ist vielleicht eine Stallaterne.

Wenn ein Schiff schwoit, ein Schiffer weiß das, dann sezte ich 4 Ankerlichter, 2 Vorne je Seite und 2 Achtern, so kann ich gut Schlafen.

Aber ich als Schiffer mach noch die Gangbordbeleuchtung und alle Decksbeleutungen an, die natürlich nicht den Vorschriften lt. Rschpv entsprechen, aber sinnvoll sind weil ich schon von weiten gesehen werde.
Da werden die legalen Ankerlichter nicht wahrgenommen.

Stilliegen liegen an Bekannten Liegeplätze, das wissen wir und fahren langsamer vorbei, außer auf Strom, da wird keine Fahrt reduziert.

Liegt am Anleger nur ein Fahrzeug mit einem Ankerlicht, heißt das, es ist eine "Frühsücksbude" vom WSA oder "Bi " liegt mit seiner Nußschale und beide bedürfen keinen besondern Schutz von mir.Bei mir vor der Haustür liegt ein seid Wochen ein Binnenschiff. Der Eigner meinte zu mir " wenn das Nachtlicht nicht mehr an ist ruf mich an, ich bring eine neue Akkulampe vorbei.

Das vorschriftsmäßige Ankerlicht darf nur 12 oder 24 V haben, wie auch alle anderen Navigationlichter.

Die von mit erwähnten Gangbord und Decksbeleuchtungen haben alle 230 oder 400 V
aber nicht 24 V.
gruß
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  #45  
Alt 23.06.2023, 14:20
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carandi27 carandi27 ist offline
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Zitat:
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Moin moin,





ich weiß nicht warum es diese Diskussion hier zum x-ten Mal geben muß wenn die Rechtslage zumindest auf Binnenwasserstraßen im Geltungsbereich der BinSchStrO mit einem einfachen Blick in diese glasklar zu ermitteln ist:

§ 3.20 BinSchStrO "Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen"



§ 1.01 BinSchStrO "Begriffsbestimmungen"


Und in der DIN EN 14744 findet man dann u.a. die angehängter Tabelle (nebst der vorgeschriebenen Prüfungen für derartige Lampen etc.)

In der gesamten BinSchStO gibt es im Übrigen weder den Begriff 'Navigationsleuchten' noch 'Ankerlicht' - der Begriff für alle Leuchten lautet "Signalleuchten", siehe § 3.02, und statt eines Ankerlichts gibt es eben den bereits zitierten Paragraphen § 3.20. Im Unterschied zum auf See verwendeten Ankerlicht gilt binnen z.B. auch, daß das Licht beim Stillliegen auf der dem Fahrwasser zugewandten Seite und nicht in Bootsmitte geführt werden muß.

Und selbstverständlich muß es auf Kleinfahrzeugen einen getrennten Schalter für das 'Licht beim Stillliegen' geben - nicht nur den, sondern auch eine getrennte Leuchte, da für die in Fahrt verwendete Leuchte eine andere Leuchtstärke vorgeschrieben ist ('hell' im Gegensatz zu 'gewöhnlich').

lg, justme

Ehrlich gesagt, sehe ich diese Unterscheidung zwischen gewöhnlich und hell nicht zwingend. Meine Aquasignal Serie 34 weiße Rundumleuchte hat eine Tragweite von 2 sm. Das entspricht dann dem Maximum für ein gewöhnliches Licht und dem Minimum für ein helles Licht. Also müsste diese Leuchte doch für beides taugen?

Gruß
Andreas
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  #46  
Alt 23.06.2023, 14:24
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Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt, sehe ich diese Unterscheidung zwischen gewöhnlich und hell nicht zwingend. Meine Aquasignal Serie 34 weiße Rundumleuchte hat eine Tragweite von 2 sm. Das entspricht dann dem Maximum für ein gewöhnliches Licht und dem Minimum für ein helles Licht. Also müsste diese Leuchte doch für beides taugen?

Gruß
Andreas
richtig daher kann man sie als Fahrtlich und als Ankerlicht benutzen...
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  #47  
Alt 23.06.2023, 14:27
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richtig daher kann man sie als Fahrtlich und als Ankerlicht benutzen...
Benutzen kannst du wohl auf einem Teich im Zoo, als Sportboot aber Zugelassen für Binnenschiffe ist das nicht.
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  #48  
Alt 23.06.2023, 14:29
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Das kannst Du bitte mal erklären ?
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  #49  
Alt 23.06.2023, 14:32
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Benutzen kannst du wohl auf einem Teich im Zoo, als Sportboot aber Zugelassen für Binnenschiffe ist das nicht.
dazu hätte ich auch gern eine Erklärung

das Aquasignal Serie 34 hat Steuerradzulassung und kann daher Binnen auf einem Sportboot eingesetzt werden... Das wäre auch das was ich mir drauf machen würde wenn mein jetziges defekt wäre...

https://www.bauhaus.info/positionsla...hoCfjQQAvD_BwE
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Alt 23.06.2023, 14:40
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dazu hätte ich auch gern eine Erklärung

das Aquasignal Serie 34 hat Steuerradzulassung und kann daher Binnen auf einem Sportboot eingesetzt werden... Das wäre auch das was ich mir drauf machen würde wenn mein jetziges defekt wäre...

https://www.bauhaus.info/positionsla...hoCfjQQAvD_BwE
Weil die Navigationslampen, 4 Stück an der Zahl, zusammen einen Radius von 360 Grad ergeben.
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