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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 16.03.2016, 13:26
ribfan ribfan ist offline
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Hallo Mercurius,

scheinbar geht es in der Münchner Sache um einen PKW.
Habe so schnell nicht alles gelesen.

Dann schreibst du.
Zitat:
Der regelmäßige (Anm. gewöhnliche) Standort ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird

Ob das einmalige Abholen beim Verkäufer der regelmäßige Standort ist?
Wo ist in England der "regelmäßige Standort" ohne Zulassung?
Da gibt es aber viel aufzuarbeiten.

Gruß Stefan
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  #52  
Alt 16.03.2016, 13:28
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Zitat:
Zitat von ribfan Beitrag anzeigen
Deutsche Schilder (Kurzzeit/Rote) gelten nur für Fahrzeuge die im Inland stehen.
Bist Du Dir sicher, dass rote 06er Kennzeichen nicht im Ausland gelten? Es werden auch im Ausland Fahrzeuge gekauft und hierher überführt.
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Grüße aus Randberlin, Rocco

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  #53  
Alt 16.03.2016, 13:49
ribfan ribfan ist offline
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Hallo Rocco,
wie gesagt google mal nach Unzulässiger Fernzulassung.
Hier noch ein Text vom ADAC:

Zitat

Nach dem Autokauf ist er mit der Frage
konfrontiert, wie er sein neu erworbenes
Fahrzeug nach Deutschland transportieren soll.
Die Kfz-Über
führung von einem
Mitgliedstaat in einen anderen ist regelmäßig höchst problematisch,
denn das
Fahrzeug muss grundsätzlich mit einem Kfz-Kennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) des
Kaufstaates ausgestattet sein. In der Praxis steht der Käufer aber vor folgenden
Problemen:
-
Das deutsche Überführungskennzeichen wird außerhalb Deutschlands nicht
anerkannt.
-
Ein Ausfuhrkennzeichen wird dem Käufer nicht erteilt,
da er dafür einen

Wohnsitz im Kaufstaat nachweisen müsste.
Als legaler Weg verbleibt einzig der Transport auf einem Anhänger,
was in der Praxis
häufig nur schwer zu bewerkstelligen ist. Viele Käufer behelfen sich damit,
deutsche
Überführungskennzeichen, die relativ einfach erhältlich sind,
mitzunehmen und
dieses Kennzeichen dann
im Kaufstaat an das Kfz anzubringen.
Hierbei wird
allerdings sowohl gegen das Zulassungsrecht des Kaufstaates
als auch gegen
deutsches Zulassungsrecht verstoßen (Stichwort: Unzulässige Fernzulassung).
Italien hat im Januar 2013 diese (illegale) Praxis mittels eines Gesetzesdekrets noch
einmal explizit untersagt. Dem ADAC und
seinen Vertrauensanwälten liegen bereits
zahlreiche Fälle vor, in denen es
zu Beschlagnahmen des Fahrzeugs und
drakonischen Strafen kam - bei einem Fall
Mitte Februar wurde von 800,- € Strafe
berichtet. Die hohe Strafe resultiert
einerseits aus dem Vorwurf des „Fahren ohne
ordnungsgemäße Zulassung“ und
andererseits des „Fahren ohne
Versicherungsschutz“. Die Tatsache, dass
über das deutsche Kurzzeitkennzeichen
eigentlich ein Versicherungsschutz bestand, spielt insofern keine Rolle, als die
italienische Behörde dies nicht anerkennt.
Der ADAC und seine Vertrauensanwälte
können den Betroffenen nur raten, die Strafe zeitnah zu bezahlen, um das Fahrzeug
kurzfristig wieder ausgehändigt zu bekommen.
Zitat Ende

Nicht das der ADAC von mir noch Kohle haben will bei so vielen Zitaten innerhalb von 2Std

Gruß Stefan
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  #54  
Alt 16.03.2016, 14:06
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Wenn der ADAC behauptet, dass deutsche KZK würde im Ausland nicht anerkannt, dann liegt er wie so oft falsch.

Auch vom ADAC:
Zitat:
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien und seit kurzem auch mit Dänemark.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet.
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  #55  
Alt 16.03.2016, 14:14
ribfan ribfan ist offline
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Ich tippe mal der ADAC meint die KZK sind nur für Deutschland Richtung Ausland und nicht umgekehrt.

Gruß Stefan
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  #56  
Alt 16.03.2016, 14:32
herrmic herrmic ist gerade online
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Zitat:
Zitat von ribfan Beitrag anzeigen
Ich tippe mal der ADAC meint die KZK sind nur für Deutschland Richtung Ausland und nicht umgekehrt.

Gruß Stefan
So ist es.

Ostsee hier wurde doch schon einige Male der Begriff Fernzulassung gepostet.
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  #57  
Alt 16.03.2016, 18:52
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Zitat:
Zitat von ribfan Beitrag anzeigen
Da gibt es aber viel aufzuarbeiten.
Wohl nicht. Ist doch alles geklärt. Das VGH bestätigt nur die ohnehin schon bestehende Rechtsprechung. Auch das kann man in dem Urteil nachlesen.
Regelmäßiger Standort bei einem Kauf ist nun mal der Standort des Verkäufers. Das ist gefestigte internationale Rechtsprechung. Deshalb auch das Problem mit den Fernzulassungen. Damit wird in das Hoheitsrecht eines anderen Staates eingegriffen, weil eben der regelmäßige Standort noch im Ausland liegt und das Fahrzeug erst an den neuen Standort zu überführen ist.
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  #58  
Alt 16.03.2016, 19:06
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
Wenn der ADAC behauptet, dass deutsche KZK würde im Ausland nicht anerkannt, dann liegt er wie so oft falsch.
Er hat wie immer schon deshalb recht, weil gemäß des im April 2015 neu eingeführten § 16a FZV, der die Voraussetzungen für ein Kurzzeitkennzeichen regelt, überhaupt kein Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug mit ausländischen Paieren und ohne HU beantragt werden kann. Schau mal hier. Alles weitere hat der ADAC ja auch selbst unter dem Thema Fernzulassung beschrieben.

In dem von Dir genannten Zitat des ADAC geht es ausschließlich um den Grenzübertritt mit einem Kurzzeitkennzeichen von Deutschland aus. Das ergibt sich auch aus dem Kontext.
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  #59  
Alt 16.03.2016, 19:52
ribfan ribfan ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Damit wird in das Hoheitsrecht eines anderen Staates eingegriffen, weil eben der regelmäßige Standort noch im Ausland liegt und das Fahrzeug erst an den neuen Standort zu überführen ist.
Aber ich habe mich doch an die englischen Vorschriften gehalten.

Und an die deutschen auch:

In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz, müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV). Der ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben ist. Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs führen.

Gruss Stefan
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  #60  
Alt 16.03.2016, 20:27
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Zitat:
Zitat von ribfan Beitrag anzeigen
Aber ich habe mich doch an die englischen Vorschriften gehalten.

Und an die deutschen auch:

In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz, müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV). Der ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben ist. Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs führen.

Gruss Stefan
Stefan, wir drehen uns im Kreis. Das Zitieren von Gesetzen hilft nicht weiter.

An die englischen Vorschriften hast Du Dich nicht gehalten, weil Du einen Trailer mit regelmäßigem Standort in England mit einem deutschen Wiederholungskennzeichen ausgeführt hast. Das ist ähnlich einer unerlaubte Fernzulassung

An die deutschen Vorschriften hast Du Dich nicht gehalten, weil Du für den Trailer keine englischen Fahrzeugpapiere/Betriebserlaubnis hattest (davon gehe ich mal aus, weil es bei englischen Trailer fast immer so ist). Dann greift § 21 FZV nicht und der BFLA hat die Nutzung hinter einem deutschen Zugfahrzeug in Deutschland nur für zulässig erklärt, wenn Du zuvor eine separate Haftpflichtversicherung für den Anhänger abgeschlossen und eine entsprechende Bescheinigung mitgeführt hast (dass es einen Versicherer gibt, der einen Anhänger versichert, ohne dass der über eine Betriebserlaubnis verfügt, halte ich für ausgeschlossen)

Wenn bei Dir trotzdem alles geklappt hat, dann sei froh. Spätestens in D provozierst Du aber eine Kontrolle, weil ein Wiederholungskennzeichen an einem Bootstrailer dem dümmsten Polizisten auffallen würde.
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  #61  
Alt 17.03.2016, 09:12
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Zitat:
Zitat von DerSchwabe Beitrag anzeigen
Hallo,

Bei mir war die Strecke etwas größer, daher habe ich das so gelöst:
Ich habe über uShip eine Transportfirma in England mit dem Transport beauftragt, das war dann letztendlich aber auch nur ein Fahrer mit einem Land Rover, der sein Auto Kennzeichen einfach an den Trailer gemacht hat.
Wenn ich Fahr-/ Fähr-/ Übernachtungskosten usw. Zeit usw. rechne wäre eine eigene Abholung ohnehin Quatsch gewesen.

Gruß,
Joachim
Moin Joachim.
Dann hast du auf jeden Fall alles richtig gemacht.
Nicht lange schnacken , einfach machen !

Gruß Hermann
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Es grüßt GINA ,
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  #62  
Alt 17.03.2016, 14:47
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Stefan, das beantwortet aber nicht die Frage mit dem 06er Händlerkennzeichen. Dies dient ja im Grunde der Überführung und für Probefahrten.
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  #63  
Alt 17.03.2016, 15:16
ribfan ribfan ist offline
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Hallo Rocco,

wie Mercurius schon schrieb ( nicht zu Unrecht ) wir drehen uns im Kreis.

Mit meiner Methode bin ich, vielleicht mit Glück durchgekommen,
mit rotem Kennzeichen, welcher Art auch immer, bin ich der Meinung das:
Innerhalb Deutschlands, keine Frage,
von Deutschland ins Ausland auch nicht,
von draussen rein es Probleme geben kann.

Gruß Stefan
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  #64  
Alt 17.03.2016, 15:36
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Laß dir das Boot doch bringen, dann hast du keine Probleme mit irgendwelchen Kennzeichen und es wird keinem schwindelig wegen dem im Kreis drehen.
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  #65  
Alt 17.03.2016, 16:52
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Also ich kann im Internet nichts Stichhaftes zu roten Kz finden, außer dass es teilweise Probleme gibt. gerade aber von 07ern ist da die Rede.

Das Problem wird aber nicht wirklich neu sein. Ich kenne jemanden aus einer Werkstatt sehr gut, den muss ich mal live danach fragen.

Ist ja nicht wirklich eine Fernzulassung, wenn z.B. ein englischer Händler ein Ausfuhrkennzeichen in England besorgt, mir anschließend einen Bootstrailer verkauft und ich das Ding - zugelassen auf seinen Namen - nach Deutschland bewege.
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  #66  
Alt 17.03.2016, 17:08
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Das englische Zulassungsrecht kennt kein Ausfuhrkennzeichen. Wurde alles schon in diesen thread geschrieben. England ist was das Zulassungsrecht betrifft eine Insel - man möge mir dieses Wortspiel verzeihen.

Mit einem deutschen Kennzeichen, also auch mit einem 06 oder 07-Kennzeichen, ein bis dato im Ausland zugelassenes Fahrzeug aus dem Ausland holen ,erfüllt überall den Tatbestand einer unerlaubten Fernzulassung. Auch das ist hier schon hinreichen beschrieben worden.

Geändert von Mercurius (17.03.2016 um 17:17 Uhr)
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  #67  
Alt 17.03.2016, 17:22
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Von einem 07er wird wohl niemand ernsthaft reden wollen.

Mit einem 06er kann ich alles überführen was Räder hat, das ist keine Zulassung in diesem Sinne weil gar keine Fz-Bindung existiert. Die einzige Frage die bleibt ist, ob die Gültigkeit fürs Ausland gegeben ist. Lesen kann man u.a. hier:

Zitat:
5. Auslandsfahrten
Fahrten mit roten Kennzeichen sind innerhalb der EU möglich, wenn der Zielstaat dies zulässt.
Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Fahrt Informationen über alle Staaten die befahren werden sollen bezüglich der Verwendung solcher Kennzeichen einzuholen. Eine Aufstellung in welchen Staaten und unter welchen Voraussetzungen solche Fahrten zulässig sind ist derzeit leider nicht verfügbar, die Bestimmungen sind auch einem ständigen Wandel unterworfen, aktuelle Auskunft kann nur die jeweilige Auslandsvertretung des betroffenen Landes geben.
In vielen nicht EU-Staaten werden deutsche rote Kennzeichen nicht anerkannt, dies kann bis
zur (dauerhaften) Beschlagnahme des verwendeten Kraftfahrzeugs führen. Nähere Auskünfte
erteilen zum Teil die Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulat) des jeweiligen Staates.
Auslandsfahrten mit roten Kennzeichen sind nur zulässig, wenn die Fahrt mit dem jeweiligen
Fahrzeug in Deutschland beginnt.



Ich sehe somit nur die Deklarationsfrage bei einer etwaigen Kontrolle, wo die Fahrt begonnen hat. Man müsste also von Deutschland aus losgefahren sein nach England und wieder zurück.
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  #68  
Alt 17.03.2016, 17:40
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Mir ist schon ganz schwindelig. Wie soll er denn mit dem Roten Kennzeichen und dem Bootsanhänger nach GB kommen wenn er noch nicht mal weiß wie er das Ding von GB nach hier kriegen soll.
Woher bekommt man eigentlich so ein Rotes Kennzeichen wenn beruflich man nichts mit KFZ'S zu tun hat?
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  #69  
Alt 17.03.2016, 18:17
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Gar nicht, weil die Weitergabe an Dritte nicht zulässig ist. Guckst Du hier, damit dürften alle Fragen beantwortet sein. War ausnahmsweise mal faul und hab mir die eigene Schreiberei gespart, weil hier alles wunderbar zusammengefasst ist.
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  #70  
Alt 17.03.2016, 21:05
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Mir ist schon ganz schwindelig. Wie soll er denn mit dem Roten Kennzeichen und dem Bootsanhänger nach GB kommen wenn er noch nicht mal weiß wie er das Ding von GB nach hier kriegen soll.
Wenn lt. dem zu führenden Fahrtenbuch des entsprechenden Kennzeichens hervorgeht, dass die Fahrt von Deutschland aus begann dann ist auch der Rückweg nach D wieder möglich. Den Rest überlasse ich Deiner Phantasie. Die wenigsten Leute werden auch den Besitzer eines Kennzeichens so gut kennen dass die in seinem Auftrag so einen Überführung machen können.
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  #71  
Alt 17.03.2016, 21:55
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Rotes Händler-Kennzeichen ist Privat sowieso verboten

http://roteskennzeichen.de/darf-ich-...hen-verleihen/
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Florian

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  #72  
Alt 17.03.2016, 22:24
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Eine Überführung i.A. zu machen ist aber ebenso wenig wie das Kz nicht personengebunden. Schlupflöcher gibt es immer.
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  #73  
Alt 18.03.2016, 06:30
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Was ich jetzt,
nachdem von fast allen,
fast alles geschrieben wurde,
gerne wüsste:

Was macht Chillout / Rasmus nun ??????

Den Vorschlag von Joachim dem Schwaben (Seite 1) sich das Boot schicken zu lassen ist ja OK, aber ich würde auf keinen Fall in England eine Boot / Trailer Combi kaufen ohne es mir vorher ( auch 2X ) anzusehen. Und wenn er schon einmal da ist, hat er ja schon die Reise bezahlt.

Gruß Stefan

Habe meinen Text im nachhinein natürlich nochmal durchgelesen und kann es mir nicht verkneifen: Schwaben und England:
Wusstet Ihr das Schotten wegen Verschwendungssucht ausgewiesene Schwaben sind?

Geändert von ribfan (18.03.2016 um 06:44 Uhr)
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  #74  
Alt 18.03.2016, 08:08
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Im Moment ist der Deal leider ziemlich ungewiss, Samstag kommt schon jmd anders der sich das Boot anschaut.

Ansonsten ist Trailer mitnehmen wohl meine Lösung, hab schon einmal einen englischen Trailer geholt der wohl mal im Salzwasser stand, sowas hab ich noch nicht gesehen. Hat aber durch gehalten....
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Gruß, Rasmus

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  #75  
Alt 18.03.2016, 10:20
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Zitat:
Zitat von chillout Beitrag anzeigen
Ansonsten ist Trailer mitnehmen wohl meine Lösung
Das wäre auch mein Favorit bei so einem Kauf, habe ich bei der Shetland aus Holland im letzten Jahr auch so gemacht.
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