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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Ja, das waren dann aber höchstwahrscheinlich Fahrzeuge welche auf irgendwelchen Wiesen oder Schotterplätzen angeblich restauriert wurden und dabei eine Umweltverschmutzung dargestellt haben. Hast du die Vorgehensweise des Amtes mit eigenen Augen gesehen oder nur davon gehört? Man sagt ja, das nichts so heiss gegessen wird, wie man es kocht...... |
#52
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Ich könnte mir einzig vorstellen, daß ein Gerichtsvollzieher aufs Grundstück kommt wenn er Geld eintreiben muß, dann wird er unter Umständen alles pfändbare zu Geld machen. Dementsprechend auch zerlegte Oldtimer als Schrott verkaufen um somit zu Geld zu kommen... bei solchen Geschichten kennt man halt meist die Gesamtumstände nicht. aber ich hab seit ca. 10 Jahren auch einen PKW ohne HU und sogar ohne Kennzeichen auf meinem Grundstück stehen. Nen Bootstrailer hab ich auch ohne Kennzeichen da stehen, aber der Trailer hat sogar ne gültige HU und ne Zulassung nur das Kennzeichen liegt hat in der Garage... Solange davon keine Gefahren ausgehen - für die Umwelt oder Menschen die an meinem Grundstück vorbeigehen - solange hat auch niemand mein Hab und Gut anzufassen.
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MfG, Frank.
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#53
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Da Du das aber wahrscheinlich nicht tun wirst, fände ich es fairer, den Lesern hier die Rechtslage zu erklären und nicht Deinen persönlichen Glauben oder was immer Du für sinnvoll hälst. Das interessiert den Polizisten im Zweifel kein Stück. Wobei die Summen ja doch überschaubar sind, aber die Punkte können natürlich mal ärgerlich sein. Gruss Axel |
#54
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Ist doch gar nicht nötig. Ein Blick über den Zaun reicht doch. Deswegen das Kennzeichen abschrauben oder abdecken.
Irgendwann haben die Straßenverkehrsämter auch Datenbanken, dann wissen sie genau, wann der Tüv abgelaufen ist.
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Gruß, Jörg!
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#55
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Da reicht wahrscheinlich schon ein mißgünstiger Nachbar.
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Gruß, Jörg! |
#56
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http://www.edk.de/pdfs/Oldtimer%20als%20Abfall.pdf
https://www.ra-dr-graf.de/blog/2010/...-zu-entsorgen/ Unsere Gesetze sind zuweilen recht eigenartig, kommen dann noch ein gehässiger Nachbar und ein bekloppter Beamter dazu, wird's wirklich komisch.
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#57
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Ich habe hier auch NIEMANDEN einen Ratschlag gegeben, sondern nur MEINE persönliche Meinung aus Meiner persönlichen Erfahrung geschildert. Ich bin seit 27 Jahren in der Kfz-Branche (gelernter Kfz-ler) unterwegs und in meinem persönlichem Umfeld sowie aus meiner eigenen Erfahrung kann ICH von keinem Vorfall diesbezüglich berichten. Das das Gesetz diese Option vorsieht, steht außer Frage aber gehandhabt wird es anscheinend bei weitem nicht so konsequent wie es sich anscheinend viele hier wünschen. By the was, wir haben gelernt, das es verboten ist die Hauptuntersuchung zu überziehen wenn das Fahrzeug zugelassenen ist. OK, das wusste aber Ansich vorher auch schon jeder. Dabei spielt es keine Rolle, on das Fahrzeug auf einer privaten Einfahrt, in einer abgeschlossenen Garage oder im Wohnzimmer steht. Ab einem gewissen Zeitpunkt kostet es beim TÜV mehr Kohle für die HU weil der Aufwand der Prüfung immens Höher wird und unser Freund und Helfer verlangt dann auch von Monat zu Monat des Überziehens immer mehr Knete. Wenn wir dann den Highscore erreicht haben gibts sogar noch ein Pünktchen zurück. Darüberhinaus kann man sogar noch belangt werden wenn man das Fahrzeug ohne gültige HU abmelden geht. Kaum zu glauben aber wohl wahr.
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#58
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#59
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Naja, vielleicht waren die besagten Oldtimer die entsorgt werden sollten ja wirklich sowas von Desolat das die Behörden da wirklich reagieren mussten.? Es gibt ja auch sehr viele Schrott Messi........ Es ist ja schon ein Unterschied ob da jetzt ein top gepflegter erhaltungswürdiger Young/Oldtimer in der Einfahrt steht oder eine 30 Jahre alte Ruine mit platten Reifen wo schon Sträucher im Scheibenwischerkasten wachsen....
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#60
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MfG, Frank.
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#61
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Endlich mal was konstruktives. Bei mir in der Halle (Scheune) stehen mehrere Oldtimer die auch teilweise zerlegt sind weil sie demnächst lackiert werden sollen. Bei einem Cabrio ist die HU jetzt seit 5 Jahren abgelaufen, das Fahrzeug ist aber auch noch angemeldet - Warum? Weil ich sonst keinen Versicherungsschutz mehr hätte. Das andere Cabrio hat ein Saisonkennzeichen und das andere Coupè besitzt noch nicht einmal eine deutsche Zulassung. Da fehlt ja nun alles - keine Anmeldung, keine HU, keine Versicherung, .... Muss ich die jetzt alle verschrotten? @Erposs - So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört! Zugelassen - Zerlegt - für Müll erklärt - standen in einer Scheune Und wer hat die jetzt entsorgt? Doch wohl nicht der Nachbar oder das Amt!
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941)
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#62
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Irgendwann in den 90ern gab es eine Altautoverordnung. Darin stand das bei Fahrzeuge die länger als ein Jahr abgemeldet waren nachgewiesen werden mußte ob diese verkauft worden sind oder sich in der Reparatur befinden. Es mußte nachgewiesen werden das es sich um erhaltungswürdige Fahrzeuge handelt. Das ist natürlich bei manchen Fahrzeugen schwer gewesen. Man bekam damals eine Frist bis wann man nachweisen mußte das entweder das Fahrzeug verkauft, verschrottet oder in Reparatur war. habe ich selber miterlebt.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#63
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Noch besser, ich habe Ende der 90er/Anfang der 2000er Dutzende Autos zum ausschlachten gekauft. Die leeren Karossen wurden immer einfach nem privaten Schrotthändler mitgegeben. Die alten Fahrzeugbriefe sind irgendwann im Ofen gelandet. NIE hat es irgendwen interessiert. Den Verwertungsnachweis müssen nur die Gewerblichen erbringen und selbst da kann man es kaum kontrollieren.
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#64
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Du darfst mit abgelaufener HU zum TÜV/DEKRA/KÜS etc fahren. Aber nur auf kürzestem Weg. trotzdem und da hast du recht, kannst du dafür mit max. 60€ und einem Punkt bestraft werden - wenn du in eine Kontrolle kommst. http://www.autobild.de/artikel/hu-tu...n-8635849.html
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MfG, Frank. |
#65
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Umgekehrt stehen hier in vielen Hamburg Tiefgaragen Fahrzeuge (auch von mir ) mit teils seit Jahren abgelaufener HU. Da hat ein 'aufmerksamer Mitbürger' mal versucht einen Platz frei zu bekommen, in dem er das Amt holte - der Typ vom Amt war aber sowas von abgeklärt, "also so lange da nichts rausläuft, sehe ich hier keinen Handlungsbedarf, bereichert doch die Vielfalt" und "außerhalb der Verkehrsflächen der STVO sehe ich keine Verfolgungsnotwendigkeit etwaig abgelaufener HU". Auch die Kollegen haben Augenmaß, ein mit Autoteilen um und über das Fahrzeug zugemüllter Stellplatz bekam aber Ärger wegen Brandschutz. Hier dürfen nur versicherte Fahrzeuge in der Tiefgarage stehen und da stehen eben viele, der eine wollte mal... (restaurieren) der konnte nicht mehr (fahren bzw. kuppeln, 88 Jahre)... der Dritte beruflich seit längerem im Ausland...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#66
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Kommt immer darauf an, welches "Amt" da kommt. Das Umwelt oder Ordnungsamt hat mit der Verkehrssicherheit nix zu tun.
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#67
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Hallo,
Sorry ich verstehe die Diskussion nicht im §29 heißt es: 1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind Das heißt jedes angemeldete Fahrzeug muss regelmäßig zur HU. Ob es auf privatem Gelände steht spielt keine Rolle. Es gibt Zulassungsstellen die leiten Bußgeldverfahren ein, wenn Fahrzeuge mit sehr lange abgelaufener HU abgemeldet werden sollen. Mit diesen Problemen haben wir regelmäßig zu kämpfen und müssen Halter immer wieder aufklären. Ein zugelassenes Fahrzeug muss regelm. Zur Hu. Die nächste Diskussion ist dann wie ist es aussieht mit Fahrzeugen die länger im Ausland sind. Aber auch das ist geregelt und wird nur oft anders umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen Tobias
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#68
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@Tobias:
ein Fahrzeug wird ja aber erst zulassungspflichtig, wenn es sich im öffentlichen Verkehrsraum befindet - egal ob abgestellt oder ob es bewegt wird. Solange das Fahrzeug auf einem privatem Grundstück steht ist es nicht zulassungspflichtig. Es dürfen halt nur keine Gefahrstoffe in die Umwelt gelangen können. Zitat aus der FZV die Du ja schon angeführt hast: § 3 Notwendigkeit einer Zulassung (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
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MfG, Frank.
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#69
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Bei "Oldtimern" unter freiem Himmel sehe ich die Sache mit dem erklärten Abfall ja sogar noch ein. Für direkte Wege zur HU im selben oder benachbarten Landkreis gibt es doch immer noch Kurzzeitkennzeichen, man muss sich also nicht mal kurz strafbar machen wenn man ohne HU zur Untersuchung fährt.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#70
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Das gilt nur wenn das Fahrzeug im öffentlichen Raum steht. Bisher gibt es noch keine Meldepflicht der HU an das KBA. Und was ich auf meinem privaten gepachteten oder eigenem Grund mach geht keinem was an. Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#71
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das ist nicht korrekt... für ein Kurzzeitkennzeichen benötigst Du eine Versicherungsbestätigung und eine gültige HU... und die roten Kennzeichen gibts nur für Händler und die dürfen die nur noch selbst bzw ihre Angestellten für dienstliche Zwecke nutzen... (Arbeitsauftrag) also Privatnutzung ist schwer
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MfG, Frank.
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#72
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#73
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aber du bekommst auch ein KZK ohne gültige HU, aber nur für die direkte Fahrt zur Prüfstelle.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#74
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na versuch mal... ich hatte es im letzten Jahr 2 mal... ich mußte immer erst die HU vorlegen bevor ich ein Kennzeichen bekommen hab.
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MfG, Frank.
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#75
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Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnis Es sind lediglich Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle - vom Standort des Fahrzeugs aus betrachtet - zulässig. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für die Hin- und Rückfahrt im Zulassungsbezirk oder angrenzend genutzt werden. Fahrten zur unmittelbaren Reparatur bei im Rahmen der Prüfung festgestellter Mängel zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk oder angrenzend sind gestattet. Dies gilt nicht, wenn beim Fahrzeug „Verkehrsunsicherheit“ festgestellt wird. Quelle https://www.kreis-pinneberg.de/Kreis...nnzeichen.html Auch dort nachzulesen : https://www.adac.de/der-adac/rechtsb...itkennzeichen/
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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