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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 12.03.2020, 09:04
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Ich sag mal so, in Deutschland darf man sich durchaus abseits der Norm bewegen und sein eigenes Ding machen, im Fall der Fälle muss man sich halt erklären können. Sich an die Norm zu halten, macht es einfacher.
ne viele bewegen sich außerhalb der Norm.. das ist so lange es gut geht auch in gewisser weise ok... wenn was passiert wundern sie sich aber wenn ihre Versicherung sagt das es kein Geld gibt... dann wird über Versicherungen geschimpft obwohl man selbst den Fehler gemacht hat...
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  #52  
Alt 12.03.2020, 09:12
Coal Coal ist offline
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Nun, wenn in den Versicherungsbedingungen die Einhaltung bestimmter, explizit genannter Normen gefordert und als Grundlage für den Vertrag festgeschrieben wird - völlig richtig. Ich habe gerade mal nachgeschaut, in den Versicherungsbedingungen des letzten Bootes, für das ich eine Kasko hatte, steht nichts dergleichen.
Wird im Schadensfall eine enge Kiste für die Versicherung

Interessant wird es dann, wenn unterschiedliche Normen Forderungen aufstellen, die sich gegenseitig ausschließen.
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  #53  
Alt 12.03.2020, 09:21
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Zitat:
Zitat von Coal Beitrag anzeigen
Interessant wird es dann, wenn unterschiedliche Normen Forderungen aufstellen, die sich gegenseitig ausschließen.
die müsstest erst mal zeigen... kenne keine diesbezüglich zumahl es für Sportboote eine gültige Norm gibt.... (DIN EN ISO 13297)

eine andere Norm z.B. vom Hausbau findet bei Sportbooten nicht Anwendung...
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  #54  
Alt 12.03.2020, 09:26
d.osterhoff d.osterhoff ist offline
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Ich habe mir gerade auch einen "Landanschluss" ausschließlich zum Laden meiner beiden Batterien installiert. Dafür habe ich mir im Boot den o.g. Anschluss eingebaut. An diesem wird das entsprechenden Verlängerungskabel vom Steg eingesteckt und von dem o. g. Anschluss dann weiter 2 Schukostecksosen für zwei C-Tec-Ladegräte, wovon jeweils ein Ladegerät dierekt an einer Batterie angeklemmt ist.

Diese Installation hat ein Elektromeister bei mir so installiert (ich sage hier extra privat) aber für richtig und auch gesetzeskonform beurteilt. Insbesondere deshalb für gesetzeskonform, da auf dem Boot ansonsten keine Elektroinstallation verlegt ist und keine Gerätschaften fest installiert sind, die mit 230 Volt, sondern ausschließlich mit 12 Volt betrieben werden.

Ich kann mich in eine Beitrag des Thread-Erstellers erinnern, dass dieser auch davon gesprochen hat, dass er ansonsten auf seinem Boot kein Gerätschaften mit 230 Volt betreibt, respektive diese fest installiert hat. Somit müsste doch auch ihm alles in Ordnung sein, bis auf und das kann ich hier nicht beurteilen, ob die CEE Dose, die er in seinem Boot zur Aufnahme des "Landkabels" vom Steg installiert hat, als solche nicht gesetzeskonform für Boote ist. Hier bin ich dann nur verwundert, wie so etwas auf dem Markt überhaupt verkauft werden kann, wenn das nicht gesetzeskonform ist. Müsste dann nicht der Hersteller daraufhin weisen, dass die Anschlussdose auf Boote nicht verwendet werden darf?

Lieben Gruß

Dirk
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  #55  
Alt 12.03.2020, 09:27
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Also das Boot in meinem Avatar hat die hier gezeigte Philippi Landanschlusseinheit. Und ein CE-Kennzeichen. Das Boot ist Baujahr 1998. also entsprach die Philippi-Einheit den damals geltenden Bestimmungen, denn die Unbedenklichkeitsbescheinigung (vulgo CE) enthielt durchaus die Prüfung der elektrischen Anlage.

Nun sind sich sicherlich alle einig, dass Normen wichtig sind und auch den technischen Fortschritt widerspiegeln. Aber dass der Versicherungsschutz aussetzen soll, nur weil sich während der Lebenszeit eines Bootes Normen ändern, halte ich doch für sehr weit hergeholt. Und Umbauten gefährden den Versicherungsschutz nur dann, wenn sie den Versicherungsbedingungen zuwider laufen. Man prüfe seinen Vertrag dahingehend.

Das ist im häuslichen Bereich ja auch nicht anders. Ein Haus aus 1970 hat eine aus heutiger Sicht veraltete Anlage, ist aber dennoch versicherbar - und das sogar ohne Zuschlag für veraltete E-Installation.

Grüße

Matthias.
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Alt 12.03.2020, 09:31
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Also das Boot in meinem Avatar hat die hier gezeigte Philippi Landanschlusseinheit. Und ein CE-Kennzeichen. Das Boot ist Baujahr 1998. also entsprach die Philippi-Einheit den damals geltenden Bestimmungen, denn die Unbedenklichkeitsbescheinigung (vulgo CE) enthielt durchaus die Prüfung der elektrischen Anlage.

Nun sind sich sicherlich alle einig, dass Normen wichtig sind und auch den technischen Fortschritt widerspiegeln. Aber dass der Versicherungsschutz aussetzen soll, nur weil sich während der Lebenszeit eines Bootes Normen ändern, halte ich doch für sehr weit hergeholt. Und Umbauten gefährden den Versicherungsschutz nur dann, wenn sie den Versicherungsbedingungen zuwider laufen. Man prüfe seinen Vertrag dahingehend.

Das ist im häuslichen Bereich ja auch nicht anders. Ein Haus aus 1970 hat eine aus heutiger Sicht veraltete Anlage, ist aber dennoch versicherbar - und das sogar ohne Zuschlag für veraltete E-Installation.

Grüße

Matthias.
bist du sicher das der Landanschluss bereits bei Ausliefrung dran war...?

Zudem gilt die Norm nicht erst seit heute sondern seit Jahrzehnten...
in letzter Zeit ist nur die Absicherung mit FI dazugekommen und Boote älteren Baujahres haben Bestandschutz .. der FI muss also nicht direkt nachgerüstet werden...
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  #57  
Alt 12.03.2020, 09:34
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Ja

Wobei der Verschluss draufgedreht gehört.
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Alt 12.03.2020, 09:36
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Zitat:
Zitat von d.osterhoff Beitrag anzeigen


Ich habe mir gerade auch einen "Landanschluss" ausschließlich zum Laden meiner beiden Batterien installiert. Dafür habe ich mir im Boot den o.g. Anschluss eingebaut. An diesem wird das entsprechenden Verlängerungskabel vom Steg eingesteckt und von dem o. g. Anschluss dann weiter 2 Schukostecksosen für zwei C-Tec-Ladegräte, wovon jeweils ein Ladegerät dierekt an einer Batterie angeklemmt ist.

Diese Installation hat ein Elektromeister bei mir so installiert (ich sage hier extra privat) aber für richtig und auch gesetzeskonform beurteilt. Insbesondere deshalb für gesetzeskonform, da auf dem Boot ansonsten keine Elektroinstallation verlegt ist und keine Gerätschaften fest installiert sind, die mit 230 Volt, sondern ausschließlich mit 12 Volt betrieben werden.

Ich kann mich in eine Beitrag des Thread-Erstellers erinnern, dass dieser auch davon gesprochen hat, dass er ansonsten auf seinem Boot kein Gerätschaften mit 230 Volt betreibt, respektive diese fest installiert hat. Somit müsste doch auch ihm alles in Ordnung sein, bis auf und das kann ich hier nicht beurteilen, ob die CEE Dose, die er in seinem Boot zur Aufnahme des "Landkabels" vom Steg installiert hat, als solche nicht gesetzeskonform für Boote ist. Hier bin ich dann nur verwundert, wie so etwas auf dem Markt überhaupt verkauft werden kann, wenn das nicht gesetzeskonform ist. Müsste dann nicht der Hersteller daraufhin weisen, dass die Anschlussdose auf Boote nicht verwendet werden darf?

Lieben Gruß

Dirk
Sry das Sagen zu müssen aber dein Elektriker hat von Booten nicht viel Ahnung... er hat sicher recht das dies bei einer Hausinstallation (wohl sein Fachgebiet) ok wäre aber für Boote gelten halt spezielle Regeln... Ich denke er kennt die Entsprechende Norm nicht mal .. da ist einiges drin das mich auch überrascht hat.
Mein Onkel ist Elektromeister und wenn man sieht was dieser in seinem Boot so verbaut hat würde alles stillgelegt (zum Glück hat der neue Besitzer alles ausgerissen). ich bin Elektroniker und habe nach dem Durchlesen dr Norm meine Anlage auch erst mal durchgeschaut...

Auf dem Markt gibt es vieles zu kaufen... wo es verwendet wird kann ja der Verkäufer nicht wissen...Als Kunde bist du selbst Verantwortlich dich zu Informieren...

z.B. Übergangstücke von CE auf Schuko... diese finden an vielen Stellen Verwendung und bekommt man daher im Baumarkt und beim Camping.. Im Wassersport beim Landanschluss nicht erlaubt...
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Gruß Volker
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  #59  
Alt 12.03.2020, 09:39
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Ersetze "nicht erlaubt" durch "nicht der Norm entsprechend"


Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
.. Im Wassersport beim Landanschluss nicht erlaubt...
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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Alt 12.03.2020, 09:43
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Zitat:
Zitat von Stoffy 2100sc Beitrag anzeigen
Die Stecker Kombination ist innen Isoliert, also keine Metall Berührung.

Es gibt auch im Bootszubehör mit sogenannter Zulassung Metallsteckdosen zur Stromeinspeisung.

Und wie gesagt, ich habe bis jetzt immer nur ein einfaches billiges Verlängerungskabel am Steg verwendet so wie viele andere in unserem Verein auch, und das ist Vorschriftsmäßig in Ordnung ❓ aber meine sichere Kabelverlegung noch dazu Wasserdicht ist es nicht❓
Da erkläre mir einer die Logik dahinter 😳
Wenn du bei deiner neuen Installation keinen FI mit Sicherung dahinter hast, ist das auch nicht zulässig.
Mein Elektromeister mit dem ich das vor der Installation diskutiert habe, hat mir auch von weiteren 230V abgeraten (brauch ich aber auch nicht).

Wenn die Bude abfackelt warum auch immer kannst du sicher sein, daß irgendein Gutachte den Anschluss prüft ist beim Haus auch nicht anders.

Nur weils ein Boot ist sind wir ja nicht im rechtsfreien Raum

@Stoffy 2100sc
bissl beratungsresistent (hier und in anderen Trööts) bist du ja schon.
Ich würde zumindest die öffentliche Doku entfernen.

Korrekt müsste es so (gebaut) oder bissl anders mit gekauften Lösungen aussehen. Aber Kabel von außen im Boot dirket auf Schuko Dose ist ein No GO
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mit besten Grüßen
Dirk


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  #61  
Alt 12.03.2020, 09:47
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Zitat:
Zitat von d.osterhoff Beitrag anzeigen

Ich habe mir gerade auch einen "Landanschluss" ausschließlich zum Laden meiner beiden Batterien installiert. Dafür habe ich mir im Boot den o.g. Anschluss eingebaut. An diesem wird das entsprechenden Verlängerungskabel vom Steg eingesteckt und von dem o. g. Anschluss dann weiter 2 Schukostecksosen für zwei C-Tec-Ladegräte, wovon jeweils ein Ladegerät dierekt an einer Batterie angeklemmt ist.

Diese Installation hat ein Elektromeister bei mir so installiert (ich sage hier extra privat) aber für richtig und auch gesetzeskonform beurteilt. Insbesondere deshalb für gesetzeskonform, da auf dem Boot ansonsten keine Elektroinstallation verlegt ist und keine Gerätschaften fest installiert sind, die mit 230 Volt, sondern ausschließlich mit 12 Volt betrieben werden.
Hallo Namensvetter
Wenn du bei deiner neuen Installation keinen FI mit Sicherung hinter der Dose und vor den Schukos hast, ist das auch nicht zulässig.
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mit besten Grüßen
Dirk


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  #62  
Alt 12.03.2020, 09:49
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Müssige Diskussion

- FI
- Dose
- 2* Schuko
- LEDs

kosten knappe 50€ wenn mans selbst zusammenbaut, mit LED...
Da ist jede Fahrt teurer
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Dirk


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  #63  
Alt 12.03.2020, 09:56
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Aber Kabel von außen im Boot dirket auf Schuko Dose ist ein No GO
Das sehe ich zu 110 Prozent genauso!

Gesendet von meinem F8331 mit Tapatalk
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Gruß Stefan
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  #64  
Alt 12.03.2020, 10:04
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Nur mal so am Rande:

Weil sich ein netter Bootskollege nicht an die Vorschriften gehalten hat,
habe ich beim Brand in Punat ca. 20.000 € verloren.
Die Reparatur haben wir (von der eigenen Versicherung) bezahlt bekommen.
Die Wertminderung haben wir bei der Versicherung des vermeintlichen Verursachers eingefordert.
Diese sagt nun, dass kein Verschulden ihres Versicherungsnehmers vorliegt.

Da war ein Ladegerät mit Kabelstücken und Lüsterklemmen angeschlossen.
Was letztendlich den Brand ausgelöst hat ...

Dieser dämliche Bootsbastler sollte mir besser nicht begegnen.
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Grüße vom schönen Niederrhein
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  #65  
Alt 12.03.2020, 10:06
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Zitat:
Zitat von Stoffy 2100sc Beitrag anzeigen
Danke, ist zwar nur zwei Polig und glaube auch nicht für 220 zugelassen oder❓
Die gleichaussehenden Philippi-Landstromstecker sind 3-polig und bis 16 A zugelassen.
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Handbreit Jens

Geändert von Tamino (12.03.2020 um 10:22 Uhr)
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  #66  
Alt 12.03.2020, 10:06
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Abgesehen von den Normen, wenn man im Boot eine Schukodose für das Ladegerät verbaut sollte der FI und die Sicherungen auf jeden Fall eingebaut werden. Da kommt sonst irgendwann jemand auf die Idee was anderes Anzuschließen.
Wenn da nur fest ein schutzisoliertes Ladegerät mit kurzer Leitungsführung an der Einspeisung hängt, oder auch steckbar über die oben gezeigten 2Pol Dosen sehe ich da kein Grund für.
An Schukosteckern fummelt irgendwann immer jemand rum, und wenn es die Putzfrau ist die für ihren Staubsauger mal eben den Server abzieht
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Gruß
Jörg
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  #67  
Alt 12.03.2020, 10:26
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Hallo Zusammen,

danke für die weiteren Infos und fachberatende Kompetenz hier zu diesem Thema. Für mich lese ich daraus, dass ich hinter der eingebauten CEE-Dose und somit zwischen den beiden Schuko-Steckdosen die an der CEE Dose angeschlossen sind, einen FI-Schalter installieren sollte. Dieses deshalb, wenn an den beiden Schukosteckdosen mal ein anderes 230 Volt Gerät eingesteckt werden sollte außer die beiden C-Tec-Ladegeräte ... richtig?

Das sollte ja dann kein Problem sein, wenn ich damit alles "Bootkonform" habe!

LG
Dirk
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  #68  
Alt 12.03.2020, 10:28
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Zitat:
Zitat von d.osterhoff Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

danke für die weiteren Infos und fachberatende Kompetenz hier zu diesem Thema. Für mich lese ich daraus, dass ich hinter der eingebauten CEE-Dose und somit zwischen den beiden Schuko-Steckdosen die an der CEE Dose angeschlossen sind, einen FI-Schalter installieren sollte. Dieses deshalb, wenn an den beiden Schukosteckdosen mal ein anderes 230 Volt Gerät eingesteckt werden sollte außer die beiden C-Tec-Ladegeräte ... richtig?

Das sollte ja dann kein Problem sein, wenn ich damit alles "Bootkonform" habe!

LG
Dirk
genau....

wenn du zwei Steckdosen hast noch einen Leitungschutzschalter installieren... (oder gleich einen FI/LS schalter)
und eine Verpolanzeige…
siehe link #31 von MIBO
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  #69  
Alt 12.03.2020, 12:05
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
was ist mit der TÜV Prüfung ?
würde mich interessieren was de dazu sagt...
Ich habe diesen "Schraubstecker" (nennt ihn "Phillippi") als Landanschluss am Boot.
Der ist 1.) viel besser als alles andere (geschraubt und dicht und sehr stabil und man reisst keine Klappen ab oder was weiss ich.........., 16 Amp bei mir).

Und 2.) Am Bodensee gibt´s ja "TÜV" alle 3 Jahre.
Billy: No problem.
Und ich bin nicht der einzige.

Deine verlinkte Norm ist ja schön und gut, für genau die Stecker für die sie gemacht wurde für alles mögliche gilt die natürlich. Das ist ja der Sinn von Normen, dass es passt.
Ich sehe aber nicht, dass man auf Booten (seinem eigenen sogar) nix anderes verwenden darf.

Ich finde den Stecker von Stoffy, Christoph und Stephan super. Richtige Verdrahtung und SL vorrausgesetzt. Würd ich so lassen.
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Viele Grüße Fränkie

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  #70  
Alt 12.03.2020, 12:11
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ich habe diesen "Schraubstecker" (nennt ihn "Phillippi") als Landanschluss am Boot.
Der ist 1.) viel besser als alles andere (geschraubt und dicht und sehr stabil und man reisst keine Klappen ab oder was weiss ich.........., 16 Amp bei mir).

Und 2.) Am Bodensee gibt´s ja "TÜV" alle 3 Jahre.
Billy: No problem.
Und ich bin nicht der einzige.

Deine verlinkte Norm ist ja schön und gut, für genau die Stecker für die sie gemacht wurde für alles mögliche gilt die natürlich. Das ist ja der Sinn von Normen, dass es passt.
Ich sehe aber nicht, dass man auf Booten (seinem eigenen sogar) nix anderes verwenden darf.

Ich finde den Stecker von Stoffy, Christoph und Stephan super. Richtige Verdrahtung und SL vorrausgesetzt. Würd ich so lassen.

dann hast du meinen Eintragin #31 nicht kapiert... sry

in der Norm
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steht eindeutig

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und jetzt kannst du mal schauen ob der Philippi Stecker der Norm entspricht...Wenn eure TÜV Prüfer am Bodensee darauf nicht achten ist das was anderes... wenn was passiert hast du den schwarzen Peter...

du kannst auch gern die in der Norm erwähnten Normen durchblättern
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Alt 12.03.2020, 12:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
bist du sicher das der Landanschluss bereits bei Ausliefrung dran war...?

Zudem gilt die Norm nicht erst seit heute sondern seit Jahrzehnten...
in letzter Zeit ist nur die Absicherung mit FI dazugekommen und Boote älteren Baujahres haben Bestandschutz .. der FI muss also nicht direkt nachgerüstet werden...
Billy, mein Boot ist Bj 1982.

Hat das Phillippi Panel und genau diesen wundervollen Schraub-Anschluss auch. Auch ab Werk. Man kann also davon ausgehen, dass dies damals schon "state of the art" war.

Der FI Schutz ist nicht dazugekommen, sondern war natürlich 1982 schon da. Logisch. Und allpolige Abschaltung usw. Das scheint also auch seit Jahrzehnten zu gelten Ist doch logisch.

Klar am Steg war früher alles anders als heute CEE. Ich hab die Adapter noch für Schuko, CH, Österreich, Frankreich (verschiedene) usw.

Aber am Boot: ich wiederhole mich, siehst doch alles:
Da gibt´s die Amis mit ihrer Idee,
CEE
sonstiges......... es steht m.M. nirgends geschrieben. "Das, und nur das, oder du gehst in den Knast wenn was passiert".
Und zum Thema "CE" erlischt: Jede einzige elende Änderung lässt die Herstellerhaftung gemäss der CE Konformitätserklärung erlöschen. Hast du gaaar nix an deinem Boot verändert?
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  #72  
Alt 12.03.2020, 12:25
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Billy, mein Boot ist Bj 1982.

Hat das Phillippi Panel und genau diesen wundervollen Schraub-Anschluss auch. Auch ab Werk. Man kann also davon ausgehen, dass dies damals schon "state of the art" war.

Der FI Schutz ist nicht dazugekommen, sondern war natürlich 1982 schon da. Logisch. Und allpolige Abschaltung usw. Das scheint also auch seit Jahrzehnten zu gelten Ist doch logisch.

Klar am Steg war früher alles anders als heute CEE. Ich hab die Adapter noch für Schuko, CH, Österreich, Frankreich (verschiedene) usw.

Aber am Boot: ich wiederhole mich, siehst doch alles:
Da gibt´s die Amis mit ihrer Idee,
CEE
sonstiges......... es steht m.M. nirgends geschrieben. "Das, und nur das, oder du gehst in den Knast wenn was passiert".
Und zum Thema "CE" erlischt: Jede einzige elende Änderung lässt die Herstellerhaftung gemäss der CE Konformitätserklärung erlöschen. Hast du gaaar nix an deinem Boot verändert?
wenn es von 1982 ist hast du sicher einen Bestandschutz... hier geht es aber um eine Neuinstallation des TO und diese ist nicht Vergleichbar...

Christoph Columbus hat sich auch nicht für eine CE-Prüfung intressiert...
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Hi zusammen
Bei Elektroinstallationen sollte bootsseitig alles so installiert sein daß ab Landanschluß Dose sämtliche möglichen Fehlerströme ausgeschlossen sind.
Wer weiß denn, ob die Hafen-Installation wirklich funktioniert?
Bei Elektrizität bin ich extrem empfindlich.
Dieses "kribbelige" Gefühl bei Stromkontakt kann ich einfach nicht leiden.
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Alt 12.03.2020, 12:30
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
..........Wenn eure TÜV Prüfer am Bodensee darauf nicht achten ist das was anderes... wenn was passiert hast du den schwarzen Peter...
Dann ist´s halt so.
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Alt 12.03.2020, 12:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn es von 1982 ist hast du sicher einen Bestandschutz... hier geht es aber um eine Neuinstallation des TO und diese ist nicht Vergleichbar...

Christoph Columbus hat sich auch nicht für eine CE-Prüfung intressiert...
Schon wenn er es selber installiert ist schon alles aus.

Meinst du ich hab seit 1982 nix an dem Boot angefasst

Lässt du jedes Jahr "nachzertifizieren"?

Leute.
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