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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#76
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Zitat:
Der Punkt ist aber scheinbar, dass das Fz dafür definitiv abgemeldet sein muss für KZK. Haste recht, Herrmann. Muss man kalkulieren, trotzdem zur HU zu fahren. Für einen angemeldeten Trailer mit abgelaufener HU würde ich einfach meinen liebsten Prüfer (GTÜ) direkt vor Ort bitten.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#77
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Hier wird einiges durcheinander geworfen.
Nicht zugelassene oder angemeldete Fahrzeuge dürfen nach der Straßenverkehrsordnung überall herumstehen solange es Privatgelände ist. Ob sie Schrott sind oder nicht, interessiert die Umweltbehörde oder das Ordnungsamt, oder je nachdem wer zuständig ist. Nicht zugelassene oder angemeldete Fahrzeuge benötigen weder HU noch AU....wobei es HU ohne AU ja gar nicht mehr gibt. *Für die Fahrt zur HU kann/darf ein ungestempeltes Normalkennzeichen verwendet werden so es mit der Zulassungsstelle abgesprochen ist und die Versicherung eine Fahrt mit dem Ungestempelten Kennzeichen versichert und bescheinigt. Habe ich vor zwei Jahren letztmalig durchgeführt. **Auch nicht zugelassene Fahrzeuge können versichert werden, es muss keiner seinen Oldie angemeldet lassen um einen Versicherungsschutz zu bekommen oder zu behalten. Man muss nur mit der Versicherung reden. Klein oder Lichtkrafträder sind, wie Anhänger für Sportzwecke, nicht zugelassen sondern angemeldet. Den genauen Unterschied kenne ich nicht, könnte mit der Steuer zusammen hängen. **wer die richtigen Stellen fragt, muss nicht so viel Unsinn von sich geben. Achja,....ich hatte etwa 70 Autos und ebenso viele Motorräder, zur Zeit (alle zugelassen/angemeldet und mit gültiger HU) noch 4 Motorräder der Baujahre 1976-1984, ein Kleinkraftrad von 1972, ein Cabrio von 1980 und die beiden Normalautos, Bj. 1999 und 2017. Bin also mit dem Gepflogenheiten bei Amt einigermaßen vertraut.... Willy Geändert von Giligan (09.01.2018 um 08:55 Uhr) |
#78
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#79
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Das Ordnungsamt hätte die entsorgen lassen....auf Kosten des Besitzers. Das Du von dieser Praxis noch nix gehört hast, liegt wohl daran, daß Du nicht mit so einem Irrsinn rechnest. War doch sogar schon in der Oldtimerpraxis Thema. Siehe auch: http://www.blitzerblog.de/verkehrsst...k-arger-droht/
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Gruß, Jörg! Geändert von Erposs (09.01.2018 um 11:13 Uhr) Grund: Link hinzugefügt |
#80
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Angemeldetes Fahrzeug unterliegt der STVZO, egal wo es steht. Daraus resultiert die Ordnungswidrigkeit, die STVZO unterscheidet nicht zwischen Privatland oder öffentlichem Grund. Die Zuständigkeit erstreckt sich aufs Fahrzeug, nicht auf den Bereich.
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Gruß, Jörg!
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Ganz schön spitzfindig, Jörg.
Aber ohne Hausfriedensbruch zu begehen können sie es Dir nicht nachweisen. Habe mal ein Bild angehängt von hier draußen, was sagst Du dazu?
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#82
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Zitat:
Ich schraub die Kennzeichen ab und lege sie mir unters Kopfkissen. Wenn das Fahrzeug im nicht öffentlichen Bereich steht. Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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#83
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Ich denke eher nicht. Bei meinem in der verschlossenen Halle stehenden Trailer mach ich mir deshalb keine Gedanken. Nur die Fahrt in die Werkstatt für die HU 2 Dörfer weiter birgt dann eine eher theoretische Gefahr. |
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Im Zeitalter von Drohnen & Co, bist Du nur "safe" wenn auch am Trailer und Auto kein Kennzeichen (hinten) angebracht ist. Aber mir widerstrebt auch die Vorstellung, dass jemand sich anmaßt mir auf meinem Grund und Boden irgendwelche Vorschriften machen zu wollen. Und bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass die STVZO zur Regelung des Straßenverkehrs, sprich öffentliche Straßen, Wege und Plätze, gedacht ist. Im Umkehrschluß, nicht für private (nicht frei zugängliche) Grundstücke und Gebäude gilt. Ok, persönlich kontrollieren würde bei mir wohl kaum einer, da er erstmal an meinen Freund mit den 4 Pfoten vorbei muss, aber waren schon mal gute (neue) Info`s hier im Thread
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
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Da habe ich natürlich Glück, dass am Auto meiner Halblinge vorn ein aussagekräftiges ist und hinten keines. @wolf Nein das wird zum Glück nicht in einer zentralen Datenbank erfasst. Da würden Datenschützer wohl in heutiger Zeit ziemlich auf die Barrikaden gehen wenn das zentral angedacht wäre.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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Garten wird in der heutigen Zeit einfach überbewertet...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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Immerhin gibt es keinen Führerscheinentzug mehr dafür. Gruss Axel |
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lies doch bitte mal die STVZO... die gilt nur auf öffentlich Straßen, das sagt ja schon der Name des Gesetzes aus... ich Zitiere mal für dich: Zitat:
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MfG, Frank. |
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Denkt nur an Boote in der privaten Garagenzufahrt oder hinterm Haus,...hatten wir doch hier auch schon öfter. Wo ist der Unterschied zu einem PKW oder Bulli? |
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Zitat:
...so liebes Amt - such den Halter - such.
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941)
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Wenn zum Beispiel die Haftpflichtversicherung nicht bezahlt wird, informiert der Versicherungsgeber auch irgendwann die Zulassungsstelle und die versucht dann das Auto ausfindig zu machen, um die Zulassungs-Siegel von den Kennzeichen abzukratzen. Selbiges System auch bei nicht bezahlter Kfz-Steuer. Warum sollten die HU-Prüforganisationen das nicht anders machen? Dennoch finde ich es ein Unding, dass selbiges auch bei überzogener HU passieren soll, auch wenn das Fahrzeug seit dem Ablaufdatum nicht mehr bewegt wurde (aus welchem Grund auch immer, weil z.B. die Reparatur erstmal zurückgestellt wurde). Bei meinem Boot-Trailer ist die HU im Mai letzten Jahres abgelaufen und ich habe es auf den jetzigen Winter verschoben, weil mir als Saisonarbeiter mit wenig Freizeit im Sommer (im Winter dafür um so mehr) im Mai die Zeit zu schade ist und ich schon immer meine wichtigen, aber wetterunabhängigen Ternine im Winter mache. Bis jetzt war noch keiner von der Zulassungsstelle hier, um die Zulassungs-Plakette abzukratzen. Wie war denn das nochmal mit den Fahrzeugen, die bislang ganzjährig zugelassen waren und jetzt Saisonkennzeichen erhalten und der HU-Termin nun außerhalb der zugelassenen Zeit liegt? |
#92
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Mein Boot inkl. Trailer war 7 Jahre in Kroatien. Letztes Jahr im Oktober habe ich es zurückgeholt.
Nach Rücksprache mit Polizei und TÜV muss ich direkt nach der Grenze zum nächsten TÜV, außer dieser ist geschlossen, dann darf ich auch nach Hause fahren und dort zu TÜV. Durch meine Restauration ist wieder ein Jahr vergangen und ich bin gestern zu TUV gefahren und für knapp 60 EUR durchgekommen. Es hat keiner nachgefragt, warum der Trailer die Jahre nicht vorgeführt wurde. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Gruß Nils
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#93
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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Weil dann vorher erstmal angemahnt werden muss bevor Vollstreckt wird. Das kostet viel Zeit und noch mehr Geld. Der Verwaltungsaufwand steht warscheinlich in keinem Verhältnis denke ich. Geändert von Hickory Roots (10.01.2018 um 06:46 Uhr) |
#95
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Gestern habe ich im absoluten Halteverbot angehalten, bin zum Bäcker rein und habe zwei Brötchen gekauft, danach mit 62 auf der Umgehungsstraße gefahren, (50 erlaubt) und mir fehlt ein Rückstrahler.....hat keinen interessiert, muss also legal oder halb so wild sein....
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#96
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kFZ und ihre Anhänger müssen im Geltungsbereich der STVZO und STVO den entsprechenden Richtlinien entsprechen (inkl. TÜV) .
Wenn du dich auf deinem Privatgelände befindest ist das NICHT Der Geltungsbereich von STVO oder STVZO. Ausser dein Privatgelände ist frei zugänglich für jedermann und es könnte eine Gefahr von deinem Auto ausgehen. Ausserdem wird auch heute noch geduldet, eine Überführung vom Abstellort zur nächsten TÜV Station öder Werkstatt zum Zwecke der Wiederherstellung der TÜV Abnahme zu tätigen. Direkte Wege und am besten ein Telefonisch bestätigbarer Termin helfen bei Polizeikontrollen. Chrischan |
#97
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Du scheinst mir ein kanz pöser Pursche zu sein
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#98
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
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MfG, Frank. |
#100
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Du kannst bei deinem Fahrzeug sämtliche Lampen zerstören, abgefahrene und falsche Reifen montieren, den Auspuff abbauen und einen V8 in den Kadett B basteln,....solange die Karre, auch zugelassen, auf deinen Grundstück steht, geht das keinen was an, erst wenn du dieses verlässt, machst du dich strafbar.
Aber eine gültige HU muss das zugelassene oder angemeldete Fahrzeug auch auf diesem, deinem abgeschlossenen Grundstück haben, da geht kein Weg dran vorbei.
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