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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Wo ist der Sinn bei letzterem?
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#77
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Herrlich, immer wieder das gleiche bei Rechtsfragen. Viele Antworten die richtig sind, viele Antworten die „noch richtiger“ sind, und ganz wenige mit Hinweisen auf die einschlägigen Quellen (Gesetze, Verordnungen, etc.). Irgendwann kommt dann die Phase der verbalen Duelle. Bis dahin hat der TE meist resigniert aufgegeben, und macht sich auf eigene Faust im Internet kundig.
Meiner Meinung nach auch der zielführendere Weg.
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Gruß Mirko |
#78
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und bloß nicht Hinterfragen das ist in einem Forum nicht gewünscht
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Mit besten Grüßen Andreas
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#79
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Beste Grüße an alle, Rudi
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#80
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Mach doch einfach ein Überführungskennzeichen ( rote Nummer ) dran.......
![]() Bin dann mal Bier holen..... ![]()
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]()
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#81
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Nee, das ist nicht ganz egal. Das Funkgerät kann ja nur auf das Boot zugelassen sein, niemals auf eine Person. Der Schiffseigner wird zwar mit eingetragen, entscheidend ist aber das Boot. Und sobald das Funkgerät angemeldet ist, bist du zur Teilnahme verpflichtet. Du darfst ein eingetragenes Funkgerät während der Fahrt ja auch nicht einfach ausstellen. Insofern darfst du das Schiff nur führen, wenn du im Besitz des ubi Schein bist.
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#82
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Na weil dann alle Funkamateure mit ner Funke rumfahren dürfen, auch wenn alles angeklemmt ist ...
Und ich weiss dass es viele liz. Funkamateure auf dem Wasser gibt. Ich bin nämlich auch noch in der "Findungsphase" und habe es noch eingebaut , ohne Antenne .. und überlege es mal anzuklemmen und mitzuhören ob es sich "lohnt" einen weiteren Schein ( bzw gleich 3 ) noch machen zu müssen/sollen /wollen. |
#83
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UBI und SRC machen schon Sinn, es geht ja nicht nur ums Mithören. Man kann ja auch mal selbst Hilfe brauchen. ![]()
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#84
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Nein, das ist bei Verdrängerfahrern halt so. Aber die sind ja auch von Natur aus etwas langsamer ... ![]() mfg Martin
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#85
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Also ist Pyro nicht Pflicht für ubi src ? Und ganz sicher, in einer notsituation habe ich lieber ein angeschlossenes Gerät an Bord, dann pfeif ich auf ne Strafe dass ich gesendet hätte. |
#88
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Nur wenn du das Funkgerät im Notfall mit einer Fallschirmrakete zur Reichweitenerhöhung in den Himmel schießen möchtest ...
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Gruß Andreas Ceterum censeo Carthaginem esse delendam |
#89
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]()
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#90
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Es gibt für die Sportbootfahrer wohl noch den LRC Funkschein. Macht aber praktisch keinen Sinn, da die Geräte dafür alleine Unsummen kosten. Wenn man permanent den Atlantik kreuzt, dann vielleicht.
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#91
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Aha, das erklärt viel .....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#92
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Denn die D wollen immer schnell: Egal aufs Wasser oder Strasse ![]()
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#93
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Gruß Ulf |
#94
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Das stimmt so nicht. Du kannst den Pyro machen für Kal4 ohne einen anderen Schein. Wenn Du dann einen SBF hast, wird es nach getragen! Zitat: Prüfung für die Sachkunde über Fachkunde über pyrotechnische Signalmittel Sachkundenachweis (SKN) nach §7 Abs. 1 WaffG, §1 Abs. 1 u. 2 AWaffV und Fachkundenachweis (FKN) – auch großer (SKN) und kleiner (FKN) PYRO-SCHEIN genannt – für Führer von Sportbooten, Segelbooten, Hängegleitern, Sport- oder Segelflugzeugen, Ultraleichtflugzeugen, für Outdoor-Extremsportler, für Seekajakfahrer, u.v.m. Vorausetzung: Mindestalter 18 Jahre, ein Passbild und eine beidseitige Kopie des Personalausweises. Kein weiterer Nachweis (Sportbootführerschein, o.ä.)notwendig.
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Gruß Fabian Geändert von heliusdh (10.03.2019 um 14:40 Uhr) |
#95
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#96
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Die Scheine machen auch Segelflieger, UL-Flieger, Wandere usw.
Einige meiner Kollegen (geprüfte Großfeuerwerker) haben die Scheine, aber kein SBF oder ähnliches.
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Gruß Fabian |
#97
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Und die wurden dann vom DMYV oder DSV abgenommen??
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#98
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Moin
Ich bin im Besitz von SBF See/Binnen und dem UKW Sprechfunkzeugniss. Und einem UKW Handfunkgerät. Dementsprechend darf ich ja dieses Gerät nur im Bereich See betreiben, sollte ich doch mich im Bereich Binnen aufhalten wird das einfach in der Kabine im Schrank verstaut. Sollte ich unerwartet in eine Notlage geraten wäre es mir persönlich egal und es dennoch benutzen, glaube kaum das mich nach Rettung aus der Notlage mich jemand für die Benutzung des Funkgerätes bestrafen wird. Naja und wenn doch Dank ich denn damit das mir geholfen wurde und bezahle eben die Strafe.
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Mit 2,5 aufm Kessel wird jedes Restaurant zum Drive In ![]() |
#99
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Um mal die Ausflüge zum Pyroschein zu beenden, auf dem Schein steht alles drauf, was man damit darf und welche Voraussetzung erfüllt sein muss. Im Fall des vom DMYV und DSV abgenommenen FKN ist es unter anderem die Voraussetzung "Führer von Wassersportfahrzeugen".
Fabian, deine Großfeuerwerker haben ganz sicher einen anderen, von den Lehrinhalten deutlich umfangreicheren Schein. Pyroschein ist nicht gleich Pyroschein. Zitat:
Zitat:
Übrigens zählt "anklemmen und mithören" ebenfalls zur Teilnahme am jeweiligen Funkdienst und benötigt die passende Lizenz und Rufnummernzuteilung, nicht nur das Senden! Hiermit hängt nämlich auch zusammen, dass ein Inhaber mit Funkschein anwesend sein muss. Ein angemeldetes und verbautes Funkgerät muss wärend der Fahrt zwingend eingeschaltet und empfangsbereit sein, und dies darf nur ein Inhaber eines UBI oder SRC.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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#100
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![]() Nein das nicht, es dürfen auch andere die Prüfung abnehmen.
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Gruß Fabian |
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