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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#101
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Dieter - ich habe nicht erzählt, daß das Motorgewicht keine Rolle spielt. In meinem Text steht, daß der Hersteller eine max Motorleistung und ein max Gewicht am Spiegel vorgibt.
Im Rahmen dieser Vorgaben ist es egal was der Motor wiegt Wenn 200Kg zugelassen sind - da ist es halt schnuppe ob 190Kg Viertakt oder 140Kg Zweitakt bei gleicher Leistung am Spiegel hängen
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem |
#102
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Make it idiot-proof, and they'll make a better idiot. |
#103
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Wenn es grössere Probleme mit übermotorisierten Booten gäbe, würden die das berücksichtigen. Scheint aber nicht der Fall zu sein. Ich vermute, die Masse an Haftpflichtschäden entstehen sowieso nicht beim Heizen auf dem Wasser, sondern beim Einparken im Hafen. Gruß Axel
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#104
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@Simon
Maximalgewicht und PS sind bei meinem Kahn angegeben, aber das war womöglich nicht immer so - da hast Du sicher Recht. Bei älteren Booten wo von 2Taktern ausgegangen wurde kann ein 4Takter in dem Zusammenhang zum Problem werden. @Axel Deine Einschätzung/ Erfahrung ist durchaus Einleuchtend und nachvollziehbar
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem |
#105
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Und genau dieses Gesetz, welches den Einbau eines "zu großen" Motors in einem Boot, meinetwegen auch indirekt, verbietet, würde ich gerne mal zitiert bekommen. Gruß Axel
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#106
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Ganz ehrlich Leute, wenn man hier schon den Unterschied zwischen einer Zulassung und zugelassen erklären muss wird mir das persönlich zu blöd. Sorry...
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Viele Grüße Olli |
#107
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Sind ja nicht alle "Wundermänner"
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Gruß Heiko |
#108
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Stattdessen stellst du die anderen als blöd hin und ziehst den Schwanz ein. Vllt. das nächste mal einfach nix dazu schreiben, wenn es nur unbegründete Spekulationen sind, die helfen niemanden weiter und beantworten die Fragestellung nicht |
#109
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Ich finde den Thread gut und interessant, hier können einige sachlich kritisch dieses Thema hinterfragen - finde ich gut! Bezüglich deiner Registrierung des Schlauchbootes: Du musst ein Wasserfahrzeug im Binnenbereich registrieren (nicht zulassen!) wenn seine Länge 5,50 überschreitet oder die Antriebsleistung über 3PS liegt. Daher hättest du bei einer Motorisierung mit 4PS mit einer Anzeige (Binnen) rechnen müssen. Geändert von Yups (28.11.2019 um 09:37 Uhr)
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#110
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Und hat der Versicherer einmal die gemeldete, höhere Motorleistung an dem versicherten Boot akzeptiert, warum auch immer, eventuell sogar unter Anhebung der Prämien, IST diese Motor-Mehrleistung auch versichert. Er wird ohne Wenn und Aber im Schadensfall zahlen müssen, da hilft ihm auch kein Kleingedrucktes, denn er hat ja die höhere Motorleistung akzeptiert. Dass die Versicherung damit einverstanden ist, bedeutet aber noch lange nicht, dass diese erhöhte Motorleistung sinnvoll oder für das Boot auf Dauer gut ist, auch schützt es nicht vor einer eventuellen Anzeige durch die Wasserschutzpolizei, bleibt dann immer noch die Frage, ob diese Anzeige letztlich Erfolg haben wird oder nicht. Bootfan Dieter |
#111
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Der Polizist hat aber immer die Möglichkeit, seine Anzeige bzw. seinen Strafzettel damit zu begründen, dass "dieses Boot mit dem viel zu großen Motor (vielleicht kennt er diesen Bootstyp und die dazu gehörende vom Hersteller empfohlene maximale Motorleistung) eine Gefahr für die Bootsbesatzung und andere darstellt", dass seiner Ansicht nach hiermit gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des Bootseigners verstoßen wurde oder so etwas ähnliches, da wird es bestimmt Paragraphen geben, notfalls dehnt er die bis zum Äußersten. Ich habe ja mehrfach ausgeführt, dass es ungewiss ist, "ob der Polizist damit durchkommt", ob seine Anzeige wegen zu hoher Motorleistung also letztlich von der Staatsanwaltschaft aufgenommen und weiter verfolgt wird, falls der Beschuldigte nicht bereit war, vor Ort zu zahlen, oder nicht. Aber eine Anzeige ausstellen, dass darf er jederzeit, es wird ihm schon was einfallen, wenn er nicht ganz dumm ist, die Frage ist nur, inwieweit diese seine Anzeige gerechtfertigt war oder nicht, das klärt dann nachher die Staatsanwaltschaft oder eben die Gerichte. Bootfan Dieter |
#112
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem |
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Interessant in der Bussgeldtabelle ist, dass zum Beispiel der Transport von zu vielen Personen zwar mit einem Bussgeld bewehrt ist, aber nur für zulassungspflichtige Schiffe, was Sportboote nicht sind. In dem entsprechenden Paragraphen ist ausdrücklich genannt, dass das für zulassungspflichtige Fahrzeuge gilt. Da hat man sogar extra einen Nebensatz eingeführt, der dazu führt, dass Sportboote das nicht beachten müssen. Motorleistung ist weder in der Bussgeldtabelle, noch in der Schifffahrtsverordnung irgendwo erwähnt, solange sie nicht zu laut sind. Das ist soweit das einzige genannte Kriterium. Gruß Axel |
#114
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#115
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So, ich habe nun mit mehreren Wasserschutzpolizeiinspektionen telefoniert.
Es in der Tat so, dass es im Bootssport keinen TÜV gibt und Sportboote ohne größere Verdachtsmomente auch nicht auf die zul. Motorisierung kontrolliert werden, da die Wasserschutzpolizei keinen Zugriff auf Bootsdaten hat und techn. Manipulationen auf dem Wasser nicht ohne weiteres Prüfen kann. Das entfällt selbst idR. bei Booten mit CE Plaketten. Sobald jedoch der Verdacht besteht, dass mit einem Boot etwas nicht stimmt/ der Fahrer zu wesentlich schnell ist etc. , wird die WaschPo aktiv. ( Bsp. 3 m Schlauchboot mit 40 PS). Ganz anders geht man bei einem Unfall mit einem Schaden vor( zwei Boote zusammengekracht oder Personenschaden oder Todesopfer .... ). dann wird ein Sachverständiger hinzugezogen. Dieser wird von der Polizei angefordert. Stellt jener fest, dass der Motor nicht zum Boot passt oder frisiert ist oder oder, wird dieses geahndet/ weiter verfolgt/ ggf. vor Gericht gebracht. .
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Schöne Grüsse !
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#116
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Gruß Axel |
#117
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Gruß, Chris |
#118
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Eine Zulassung im korrekten Sinne wüsste ich für Sportboote nur auf dem Bodensee. |
#119
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Was ist, wenn der/die Gutachter also feststellen, dass dieses Boot auf keinen Fall die 100 PS verträgt, sondern maximal vielleicht 70 PS? Man ist also keineswegs auf der sicheren Seite, wenn man stur den Angaben des Bootsherstellers in Sachen maximale PS-Zahl folgt, gerade heute im Zeichen der viel schwereren Viertakter bei gleicher PS-Zahl könnte ein Gutachter der Meinung sein, dass zwar die Leistung noch gerade so vom Boot verkraftet wird, jedoch niemals das Mehrgewicht von 50 kg. Dann wird dem unglücklichen Bootsbesitzer nämlich ein Strick daraus gedreht, der Richter wird den Beschuldigten darauf hinweisen, dass er das hätte wissen müssen, er sich jedoch grob fahrlässig darüber hinweggesetzt hatte. Bootfan Dieter |
#120
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Aber ich würde alles, was auf eine EC-Klassifikation hinweist sorgfältig entfernen, das Boot mit Hersteller, Baujahr, Typ, Rumpfnummer "unbekannt" bezeichnen und dann registrieren lassen. Den Motor meiner Wahl kann ich ja ohne weiteres so benennen, wie er heißt und die Leistung auch.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#121
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0Bei der Geschichte geht es um die Haftung bei einem Schadensereignis. Der Hersteller unterliegt dem Produkthaftungsgesetz, welches regelt das dieser Folgeschäden die durch sein Produkt entstanden sind, haftet. Dazu legt der Hersteller Randkriterien auf, die der Benutzer in Eigenverantwortung einhalten muss.
Wird durch das Nutzen eines nichtvorgesehenen Motors zum Bsp. die Manövrierfähigkeit beiträchtigt oder verschlechtert und es kommt zu einem Unfall ist der Hersteller raus. Der Nutzer oder Betreiber muss nun seine Sorgfaltspflicht nachweisen... wie auch immer er dieses macht. Wir haben hier schon unzählige Unfälle beobachtet, verfolgt und besprochen. Daraus konnte man definitiv mitnehmen das der BSU bei Personenschäden genaustens die Technik und Seemannschaft prüft. Will sagen: Solange keiner zu Schaden kommt ist nix los, passiert aber was steht der Betreiber auf sehr dünnen Eis. Bei meiner Bootshaftpflicht steht das Selbst - und Eigenbauten gesondert angefragt und geprüft werden müssen. Ein Boot mit Motor außerhalb der Freigabe ist ein Selbst - und Eigenbau.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (28.11.2019 um 17:19 Uhr) |
#122
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Wie soll das gehen, außer das Boot geht auf Tiefe und nimmt jemanden mit. Missachtung der Ausweichregeln, Unaufmerksamkeit oder zu hohe Geschwindigkeit als Unfallursache hat doch mit einer evtl. Übermotorisierung nichts zu tun, da kann man ggf. auch "untermotorisiert" einen anderen schädigen. Gruß Lutz P.S. im Strafrecht gibt es auch keine grobe Fahrlässigkeit, da wird zwischen einfacher Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit unterschieden, meint zumindest das JuraForum.
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#123
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Leute Leute,
angenommen, ich habe ein 5,00 Meter Sportböotchen, superleicht und bis 70 PS zugeassen, und mit einem Viertakter neu gekauft. Soweit so gut. Jetzt gibt der Motor auf und eine Reparatur ist nicht mehr sinnvoll. Ich habe aber noch einen alten 70 PS 2Takter im Keller, den baue ich dran. Erstens ist das Boot wegen evtl. weniger Gewicht im Heck etwas flotter unterwegs. Auch noch nicht so schlimm. Der neue defekte 4Takter hatte eine flache Wasserskischraube und das Ding fuhr so ca. 55 Km/h Mein alter Zweitakter ist aber aus meiner Raserzeit und hat eine steile Reiseschraube, ja ich weis , komme schwer in Gleitfahrt aber dann geht geht die Luzie ab. Aufgrund der steileren Schraube, weniger Gewicht im Heck und Scheidung, die Kinder sind aus dem Haus, der Hund ist gestorben, Grill Bier nehme ich auch nicht mehr mit, und für einen halbvollen Tank habe ich wegen der Scheidung keine Kohle mehr. Aber die Luzie läuft auf den Kanten jetzt 90 Km/h Wer will mir dann was?? Ich glaube, wenn eine max. PS/KW Zahl angegeben ist, sollte diese nicht überschritten werden, aber andere Parameter spielen keine Rolle. P.s. Mein Bekannter hat noch einen getunten Suzuki 30 PS 2 Zyl. Werksmotor, der Kraftkopf liefert auf dem Prüfstand je nach Lufttemperatur zwischen 70 und 80 PS bei 12500 U/min. Das alles in einem Original 30er Gehäuse mit Deckel und Unterwasserteil. Bis auf die Saugrohr Durchmesser ist das äußerlich nichts zu erkennen.
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Gruß Albert
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#124
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Gruß Ewald |
#125
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Zitat:
https://youtu.be/FqrFIfyHwI0
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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