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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #101  
Alt 27.11.2019, 20:01
DerIngo DerIngo ist offline
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Dieter - ich habe nicht erzählt, daß das Motorgewicht keine Rolle spielt. In meinem Text steht, daß der Hersteller eine max Motorleistung und ein max Gewicht am Spiegel vorgibt.
Im Rahmen dieser Vorgaben ist es egal was der Motor wiegt

Wenn 200Kg zugelassen sind - da ist es halt schnuppe ob 190Kg Viertakt oder 140Kg Zweitakt bei gleicher Leistung am Spiegel hängen
__________________
Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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  #102  
Alt 27.11.2019, 20:36
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simon-2 simon-2 ist offline
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Zitat:
Zitat von DerIngo Beitrag anzeigen
Dieter - ich habe nicht erzählt, daß das Motorgewicht keine Rolle spielt. In meinem Text steht, daß der Hersteller eine max Motorleistung und ein max Gewicht am Spiegel vorgibt.
Im Rahmen dieser Vorgaben ist es egal was der Motor wiegt

Wenn 200Kg zugelassen sind - da ist es halt schnuppe ob 190Kg Viertakt oder 140Kg Zweitakt bei gleicher Leistung am Spiegel hängen
Wenn beides angegeben ist- super. Leider gibt es meist nur eine Leistungs-, aber keine Gewichtsangabe, obwohl das Gewicht aus technischer Sicht eigentlich kritischer ist. Gerade bei älteren Booten, als Zweitakter noch das Maß der Dinge waren, passt das u.U. nicht mehr. Wenn für das Boot 100PS als Obergrenze empfohlen wurden, und man dabei mit damals marktüblichen Zweitaktern kalkuliert hat, heißt das nicht, dass man an dasselbe Boot auch problemlos einen 100PS Viertakter ranhängen kann. Für die Behörden wäre dann zwar vermutlich alles in Butter , aber technisch trotzdem gefährlicher als mit einem leichteren, aber "übermotorisierten" Zweitakter...
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  #103  
Alt 27.11.2019, 21:02
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Zitat:
Zitat von DerIngo Beitrag anzeigen

Eine Versicherung wäre relativ behämmert, wenn man da nur anrufen und die höhere Leistung mitteilen bräuchte. Auf Grundlage VON WAS wollen die beurteilen, was die da jetzt gerade abgenickt haben?
Erfahrung. Und letztlich bekommen die für die höhere Leistung auch mehr Geld, was das höhere Risiko dann abdeckt. Und anders als beim Auto, werden auch keine Listen von besonders unfallträchtigen Booten geführt, die dann zu höheren Beiträgen führen.

Wenn es grössere Probleme mit übermotorisierten Booten gäbe, würden die das berücksichtigen. Scheint aber nicht der Fall zu sein. Ich vermute, die Masse an Haftpflichtschäden entstehen sowieso nicht beim Heizen auf dem Wasser, sondern beim Einparken im Hafen.

Gruß
Axel
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  #104  
Alt 27.11.2019, 21:05
DerIngo DerIngo ist offline
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@Simon
Maximalgewicht und PS sind bei meinem Kahn angegeben, aber das war womöglich nicht immer so - da hast Du sicher Recht. Bei älteren Booten wo von 2Taktern ausgegangen wurde kann ein 4Takter in dem Zusammenhang zum Problem werden.

@Axel
Deine Einschätzung/ Erfahrung ist durchaus Einleuchtend und nachvollziehbar
__________________
Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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  #105  
Alt 27.11.2019, 21:08
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen

Und nochmal: Ein Polizist kann zur Anzeige bringen, was er will, ob die Anzeige gerechtfertigt war oder nicht, klären dann, wenn der Beschuldigte damit nicht einverstanden sein sollte, die Gerichte oder das Verfahren wird schon weit vorher aus fadenscheinigen Gründen eingestellt.

Bootfan Dieter
Nein, der Polizist muss schon präzise schreiben, gegen welches Gesetz man verstossen hat und es muss eine Strafe für den Verstoss offiziell angedroht sein.

Und genau dieses Gesetz, welches den Einbau eines "zu großen" Motors in einem Boot, meinetwegen auch indirekt, verbietet, würde ich gerne mal zitiert bekommen.

Gruß
Axel
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  #106  
Alt 28.11.2019, 08:40
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Ganz ehrlich Leute, wenn man hier schon den Unterschied zwischen einer Zulassung und zugelassen erklären muss wird mir das persönlich zu blöd. Sorry...
__________________
Viele Grüße
Olli
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  #107  
Alt 28.11.2019, 08:58
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Gruß Heiko
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  #108  
Alt 28.11.2019, 09:11
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Ganz ehrlich Leute, wenn man hier schon den Unterschied zwischen einer Zulassung und zugelassen erklären muss wird mir das persönlich zu blöd. Sorry...
Du wurdest mehrmals aufgefordert deine Thesen zu begründen bzw. zu erklären.
Stattdessen stellst du die anderen als blöd hin und ziehst den Schwanz ein.

Vllt. das nächste mal einfach nix dazu schreiben, wenn es nur unbegründete Spekulationen sind, die helfen niemanden weiter und beantworten die Fragestellung nicht
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  #109  
Alt 28.11.2019, 09:29
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Ganz ehrlich Leute, wenn man hier schon den Unterschied zwischen einer Zulassung und zugelassen erklären muss wird mir das persönlich zu blöd. Sorry...
Eine Zulassung gibt es nunmal in DE nicht...

Ich finde den Thread gut und interessant, hier können einige sachlich kritisch dieses Thema hinterfragen - finde ich gut!

Bezüglich deiner Registrierung des Schlauchbootes:
Du musst ein Wasserfahrzeug im Binnenbereich registrieren (nicht zulassen!) wenn seine Länge 5,50 überschreitet oder die Antriebsleistung über 3PS liegt. Daher hättest du bei einer Motorisierung mit 4PS mit einer Anzeige (Binnen) rechnen müssen.

Geändert von Yups (28.11.2019 um 09:37 Uhr)
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  #110  
Alt 28.11.2019, 10:27
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Die Mitteilung über eine höhere Motorisierung bewirkt natürlich keinen Versicherungschutz dafür, der Versicherer muss schon das geänderte Risiko akzeptieren und den Vertrag anpassen oder halt ablehnen.

Bei Wehring & Wolfes heißt es im §10.1:
Ver Versicherer übernimmt den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass ihm die für den Vertragsabschluss und für die Übernahme des zu versichernden Risikos maßgebende Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt werden.

Und genau an Hand dieser Umstände (z.B. Bootstyp und Motorleistung) muss der Versicherer dann entscheiden, ob er das geänderte/ erhöhte Risiko versichert oder nicht.
Wie er das beurteilt ist nicht Sache des Versicherungsnehmers, aber als Versicherer sollte er dazu in der Lage sein.

Gruß Lutz
Genau so ist es.

Und hat der Versicherer einmal die gemeldete, höhere Motorleistung an dem versicherten Boot akzeptiert, warum auch immer, eventuell sogar unter Anhebung der Prämien, IST diese Motor-Mehrleistung auch versichert.

Er wird ohne Wenn und Aber im Schadensfall zahlen müssen, da hilft ihm auch kein Kleingedrucktes, denn er hat ja die höhere Motorleistung akzeptiert.


Dass die Versicherung damit einverstanden ist, bedeutet aber noch lange nicht, dass diese erhöhte Motorleistung sinnvoll oder für das Boot auf Dauer gut ist, auch schützt es nicht vor einer eventuellen Anzeige durch die Wasserschutzpolizei, bleibt dann immer noch die Frage, ob diese Anzeige letztlich Erfolg haben wird oder nicht.


Bootfan Dieter
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  #111  
Alt 28.11.2019, 10:37
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Nein, der Polizist muss schon präzise schreiben, gegen welches Gesetz man verstossen hat und es muss eine Strafe für den Verstoss offiziell angedroht sein.

Und genau dieses Gesetz, welches den Einbau eines "zu großen" Motors in einem Boot, meinetwegen auch indirekt, verbietet, würde ich gerne mal zitiert bekommen.

Gruß
Axel
So etwas gibt es nicht, da es im Zusammenhang mit Booten, die der Freizeitbetätigung dienen, keine derartigen präzisen Vorschriften gibt, es gibt lediglich die Empfehlung des Booteherstellers, mehr nicht.

Der Polizist hat aber immer die Möglichkeit, seine Anzeige bzw. seinen Strafzettel damit zu begründen, dass "dieses Boot mit dem viel zu großen Motor (vielleicht kennt er diesen Bootstyp und die dazu gehörende vom Hersteller empfohlene maximale Motorleistung) eine Gefahr für die Bootsbesatzung und andere darstellt", dass seiner Ansicht nach hiermit gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des Bootseigners verstoßen wurde oder so etwas ähnliches, da wird es bestimmt Paragraphen geben, notfalls dehnt er die bis zum Äußersten.

Ich habe ja mehrfach ausgeführt, dass es ungewiss ist, "ob der Polizist damit durchkommt", ob seine Anzeige wegen zu hoher Motorleistung also letztlich von der Staatsanwaltschaft aufgenommen und weiter verfolgt wird, falls der Beschuldigte nicht bereit war, vor Ort zu zahlen, oder nicht.

Aber eine Anzeige ausstellen, dass darf er jederzeit, es wird ihm schon was einfallen, wenn er nicht ganz dumm ist, die Frage ist nur, inwieweit diese seine Anzeige gerechtfertigt war oder nicht, das klärt dann nachher die Staatsanwaltschaft oder eben die Gerichte.


Bootfan Dieter
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  #112  
Alt 28.11.2019, 11:50
DerIngo DerIngo ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Genau so ist es.

Und hat der Versicherer einmal die gemeldete, höhere Motorleistung an dem versicherten Boot akzeptiert, warum auch immer, eventuell sogar unter Anhebung der Prämien, IST diese Motor-Mehrleistung auch versichert.

Er wird ohne Wenn und Aber im Schadensfall zahlen müssen, da hilft ihm auch kein Kleingedrucktes, denn er hat ja die höhere Motorleistung akzeptiert.


Dass die Versicherung damit einverstanden ist, bedeutet aber noch lange nicht, dass diese erhöhte Motorleistung sinnvoll oder für das Boot auf Dauer gut ist, auch schützt es nicht vor einer eventuellen Anzeige durch die Wasserschutzpolizei, bleibt dann immer noch die Frage, ob diese Anzeige letztlich Erfolg haben wird oder nicht.


Bootfan Dieter
Leuchtet ein - wenn der Versicherer warum auch immer dem Leistungszuwachs ggfs. im Einklang mit einer Prämienerhöhung zustimmt - dann hat er im Haftpflichtfall zu zahlen. Nur darum geht es ja. Ob der Spiegel zerbröckelt bzw. die gesamte Struktur Schaden nehmen kann - das sollte der wissen der es wünscht und anschraubt. Mir persönlich geht es nur um die Haftpflicht im Falle eines Unfalls. Ich werde mich mal schlau machen - wozu soll ich den Motor auf 100PS begrenzen wenn er 115 hat. Ziel ist nicht Vmax - unwichtig - angenehm ist ein unangestrengtes Boot in allen Beladungszuständen und Fahrmodi.
__________________
Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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  #113  
Alt 28.11.2019, 12:23
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen

Der Polizist hat aber immer die Möglichkeit, seine Anzeige bzw. seinen Strafzettel damit zu begründen, dass "dieses Boot mit dem viel zu großen Motor (vielleicht kennt er diesen Bootstyp und die dazu gehörende vom Hersteller empfohlene maximale Motorleistung) eine Gefahr für die Bootsbesatzung und andere darstellt", dass seiner Ansicht nach hiermit gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des Bootseigners verstoßen wurde oder so etwas ähnliches, da wird es bestimmt Paragraphen geben, notfalls dehnt er die bis zum Äußersten.

Ich habe ja mehrfach ausgeführt, dass es ungewiss ist, "ob der Polizist damit durchkommt", ob seine Anzeige wegen zu hoher Motorleistung also letztlich von der Staatsanwaltschaft aufgenommen und weiter verfolgt wird, falls der Beschuldigte nicht bereit war, vor Ort zu zahlen, oder nicht.

Aber eine Anzeige ausstellen, dass darf er jederzeit, es wird ihm schon was einfallen, wenn er nicht ganz dumm ist, die Frage ist nur, inwieweit diese seine Anzeige gerechtfertigt war oder nicht, das klärt dann nachher die Staatsanwaltschaft oder eben die Gerichte.


Bootfan Dieter
Kann er nicht. Es gibt eine Bussgeldtabelle, da ist dieser Fall schlicht nicht vorgesehen. Der kann nicht einfach so eine Anzeige schreiben.

Interessant in der Bussgeldtabelle ist, dass zum Beispiel der Transport von zu vielen Personen zwar mit einem Bussgeld bewehrt ist, aber nur für zulassungspflichtige Schiffe, was Sportboote nicht sind. In dem entsprechenden Paragraphen ist ausdrücklich genannt, dass das für zulassungspflichtige Fahrzeuge gilt. Da hat man sogar extra einen Nebensatz eingeführt, der dazu führt, dass Sportboote das nicht beachten müssen.

Motorleistung ist weder in der Bussgeldtabelle, noch in der Schifffahrtsverordnung irgendwo erwähnt, solange sie nicht zu laut sind. Das ist soweit das einzige genannte Kriterium.

Gruß
Axel
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  #114  
Alt 28.11.2019, 14:12
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Kann er nicht. Es gibt eine Bussgeldtabelle, da ist dieser Fall schlicht nicht vorgesehen. Der kann nicht einfach so eine Anzeige schreiben.

Interessant in der Bussgeldtabelle ist, dass zum Beispiel der Transport von zu vielen Personen zwar mit einem Bussgeld bewehrt ist, aber nur für zulassungspflichtige Schiffe, was Sportboote nicht sind. In dem entsprechenden Paragraphen ist ausdrücklich genannt, dass das für zulassungspflichtige Fahrzeuge gilt. Da hat man sogar extra einen Nebensatz eingeführt, der dazu führt, dass Sportboote das nicht beachten müssen.

Motorleistung ist weder in der Bussgeldtabelle, noch in der Schifffahrtsverordnung irgendwo erwähnt, solange sie nicht zu laut sind. Das ist soweit das einzige genannte Kriterium.

Gruß
Axel
Binnen ab 2,5m kann man durchaus von einer Zulassung sprechen, zumindest wird die Registrierung gern synonym auch als Zulassung bezeichnet.
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  #115  
Alt 28.11.2019, 15:04
Neutral Neutral ist offline
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So, ich habe nun mit mehreren Wasserschutzpolizeiinspektionen telefoniert.

Es in der Tat so, dass es im Bootssport keinen TÜV gibt und Sportboote ohne größere Verdachtsmomente auch nicht auf die zul. Motorisierung kontrolliert werden, da die Wasserschutzpolizei keinen Zugriff auf Bootsdaten hat und techn. Manipulationen auf dem Wasser nicht ohne weiteres Prüfen kann. Das entfällt selbst idR. bei Booten mit CE Plaketten.

Sobald jedoch der Verdacht besteht, dass mit einem Boot etwas nicht stimmt/ der Fahrer zu wesentlich schnell ist etc. , wird die WaschPo aktiv. ( Bsp. 3 m Schlauchboot mit 40 PS).

Ganz anders geht man bei einem Unfall mit einem Schaden vor( zwei Boote zusammengekracht oder Personenschaden oder Todesopfer .... ). dann wird ein Sachverständiger hinzugezogen. Dieser wird von der Polizei angefordert. Stellt jener fest, dass der Motor nicht zum Boot passt oder frisiert ist oder oder, wird dieses geahndet/ weiter verfolgt/ ggf. vor Gericht gebracht.
.
__________________
Schöne Grüsse !
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  #116  
Alt 28.11.2019, 15:05
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Binnen ab 2,5m kann man durchaus von einer Zulassung sprechen, zumindest wird die Registrierung gern synonym auch als Zulassung bezeichnet.
Nein, kann man nicht. Sportboote unter 20m Länge (und ein paar anderen kriterien) benötigen/haben keine Zulassung. Z. B. §40 der Brandenburgischen Schifffahrtsverordnung.

Gruß
Axel
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  #117  
Alt 28.11.2019, 16:23
Chris_3 Chris_3 ist offline
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Zitat:
Zitat von Neutral Beitrag anzeigen
So, ich habe nun mit mehreren Wasserschutzpolizeiinspektionen telefoniert.

Ganz anders geht man bei einem Unfall mit einem Schaden vor( zwei Boote zusammengekracht oder Personenschaden oder Todesopfer .... ). dann wird ein Sachverständiger hinzugezogen. Dieser wird von der Polizei angefordert. Stellt jener fest, dass der Motor nicht zum Boot passt oder frisiert ist oder oder, wird dieses geahndet/ weiter verfolgt/ ggf. vor Gericht gebracht.
.
Gerade bei einem Unfall mit Personenschaden kann man sich also (zumindest) glücklich schätzen, wenn sich der PS Bereich noch innerhalb der CE Angabe befindet- worauf man sich dann ja berufen kann (was auch immer das wirklich vor Gericht wert ist../ zumindest kann dann Mutwilligkeit ausgeschlossen werden). Alles was darüber hinausgeht, „könnte“ durch einen Sachverständigen begutachtet und schriftlich festgehalten werden- wenn denn friedlicher Schlaf gewünscht ist. Trotzdem, so eine 300 PS Badewanne ist auch schon geil
__________________
Gruß, Chris
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  #118  
Alt 28.11.2019, 16:25
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Nein, kann man nicht. Sportboote unter 20m Länge (und ein paar anderen kriterien) benötigen/haben keine Zulassung. Z. B. §40 der Brandenburgischen Schifffahrtsverordnung.

Gruß
Axel
Da sind wir sachlich völlig d'accord, ich wollte nur darauf hinweisen, daß der Begriff "Zulassung" eben auch in verschiedenen Quellen für die Anmeldung/Registrierung verwendet wird.

Eine Zulassung im korrekten Sinne wüsste ich für Sportboote nur auf dem Bodensee.
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  #119  
Alt 28.11.2019, 16:50
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Chris_3 Beitrag anzeigen
Gerade bei einem Unfall mit Personenschaden kann man sich also (zumindest) glücklich schätzen, wenn sich der PS Bereich noch innerhalb der CE Angabe befindet-
Nicht unbedingt, was ist denn, wenn der/die Gutachter zu dem Schluss kommen, dass dieses Boot mit dem Motor von 100 PS (obwohl der Hersteller des Bootes sogar bis 115 PS empfohlen hat) total übermotorisiert war, weil eben die Empfehlung des Bootsherstellers viel zu hoch gegriffen war?

Was ist, wenn der/die Gutachter also feststellen, dass dieses Boot auf keinen Fall die 100 PS verträgt, sondern maximal vielleicht 70 PS?

Man ist also keineswegs auf der sicheren Seite, wenn man stur den Angaben des Bootsherstellers in Sachen maximale PS-Zahl folgt, gerade heute im Zeichen der viel schwereren Viertakter bei gleicher PS-Zahl könnte ein Gutachter der Meinung sein, dass zwar die Leistung noch gerade so vom Boot verkraftet wird, jedoch niemals das Mehrgewicht von 50 kg.

Dann wird dem unglücklichen Bootsbesitzer nämlich ein Strick daraus gedreht, der Richter wird den Beschuldigten darauf hinweisen, dass er das hätte wissen müssen, er sich jedoch grob fahrlässig darüber hinweggesetzt hatte.


Bootfan Dieter
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  #120  
Alt 28.11.2019, 17:13
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huebi huebi ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Dann wird dem unglücklichen Bootsbesitzer nämlich ein Strick daraus gedreht, der Richter wird den Beschuldigten darauf hinweisen, dass er das hätte wissen müssen, er sich jedoch grob fahrlässig darüber hinweggesetzt hatte.
Bootfan Dieter
Wohl kaum!

Aber ich würde alles, was auf eine EC-Klassifikation hinweist sorgfältig entfernen, das Boot mit Hersteller, Baujahr, Typ, Rumpfnummer "unbekannt" bezeichnen und dann registrieren lassen. Den Motor meiner Wahl kann ich ja ohne weiteres so benennen, wie er heißt und die Leistung auch.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #121  
Alt 28.11.2019, 17:14
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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0Bei der Geschichte geht es um die Haftung bei einem Schadensereignis. Der Hersteller unterliegt dem Produkthaftungsgesetz, welches regelt das dieser Folgeschäden die durch sein Produkt entstanden sind, haftet. Dazu legt der Hersteller Randkriterien auf, die der Benutzer in Eigenverantwortung einhalten muss.

Wird durch das Nutzen eines nichtvorgesehenen Motors zum Bsp. die Manövrierfähigkeit beiträchtigt oder verschlechtert und es kommt zu einem Unfall ist der Hersteller raus. Der Nutzer oder Betreiber muss nun seine Sorgfaltspflicht nachweisen... wie auch immer er dieses macht.
Wir haben hier schon unzählige Unfälle beobachtet, verfolgt und besprochen. Daraus konnte man definitiv mitnehmen das der BSU bei Personenschäden genaustens die Technik und Seemannschaft prüft.
Will sagen: Solange keiner zu Schaden kommt ist nix los, passiert aber was steht der Betreiber auf sehr dünnen Eis.

Bei meiner Bootshaftpflicht steht das Selbst - und Eigenbauten gesondert angefragt und geprüft werden müssen. Ein Boot mit Motor außerhalb der Freigabe ist ein Selbst - und Eigenbau.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (28.11.2019 um 17:19 Uhr)
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  #122  
Alt 28.11.2019, 17:27
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Chris_3 Beitrag anzeigen
Gerade bei einem Unfall mit Personenschaden kann man sich also (zumindest) glücklich schätzen, wenn sich der PS Bereich noch innerhalb der CE Angabe befindet ...
Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Nicht unbedingt, was ist denn, wenn der/die Gutachter zu dem Schluss kommen, dass dieses Boot mit dem Motor von 100 PS (obwohl der Hersteller des Bootes sogar bis 115 PS empfohlen hat) total übermotorisiert war, weil eben die Empfehlung des Bootsherstellers viel zu hoch gegriffen war? ...
Dann müsste aber die Übermotorisierung ursächlich für den Unfall sein, damit das strafrechtlich relevant ist.
Wie soll das gehen, außer das Boot geht auf Tiefe und nimmt jemanden mit.
Missachtung der Ausweichregeln, Unaufmerksamkeit oder zu hohe Geschwindigkeit als Unfallursache hat doch mit einer evtl. Übermotorisierung nichts zu tun, da kann man ggf. auch "untermotorisiert" einen anderen schädigen.

Gruß Lutz

P.S. im Strafrecht gibt es auch keine grobe Fahrlässigkeit, da wird zwischen einfacher Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit unterschieden, meint zumindest das JuraForum.
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  #123  
Alt 28.11.2019, 18:06
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Leute Leute,
angenommen, ich habe ein 5,00 Meter Sportböotchen, superleicht und bis 70 PS zugeassen, und mit einem Viertakter neu gekauft.

Soweit so gut.

Jetzt gibt der Motor auf und eine Reparatur ist nicht mehr sinnvoll.

Ich habe aber noch einen alten 70 PS 2Takter im Keller, den baue ich dran.

Erstens ist das Boot wegen evtl. weniger Gewicht im Heck etwas flotter unterwegs.

Auch noch nicht so schlimm.

Der neue defekte 4Takter hatte eine flache Wasserskischraube und das Ding fuhr so
ca. 55 Km/h

Mein alter Zweitakter ist aber aus meiner Raserzeit und hat eine steile Reiseschraube,
ja ich weis , komme schwer in Gleitfahrt aber dann geht geht die Luzie ab.

Aufgrund der steileren Schraube, weniger Gewicht im Heck und Scheidung, die Kinder sind aus dem Haus, der Hund ist gestorben, Grill Bier nehme ich auch nicht mehr mit, und für einen halbvollen Tank habe ich wegen der Scheidung keine Kohle mehr.

Aber die Luzie läuft auf den Kanten jetzt 90 Km/h

Wer will mir dann was??

Ich glaube, wenn eine max. PS/KW Zahl angegeben ist, sollte diese nicht überschritten werden, aber andere Parameter spielen keine Rolle.

P.s. Mein Bekannter hat noch einen getunten Suzuki 30 PS 2 Zyl. Werksmotor,
der Kraftkopf liefert auf dem Prüfstand je nach Lufttemperatur zwischen 70 und 80 PS bei 12500 U/min.
Das alles in einem Original 30er Gehäuse mit Deckel und Unterwasserteil.
Bis auf die Saugrohr Durchmesser ist das äußerlich nichts zu erkennen.
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Gruß Albert
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  #124  
Alt 28.11.2019, 19:22
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Libertad Libertad ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Wohl kaum!

Aber ich würde alles, was auf eine EC-Klassifikation hinweist sorgfältig entfernen, das Boot mit Hersteller, Baujahr, Typ, Rumpfnummer "unbekannt" bezeichnen und dann registrieren lassen. Den Motor meiner Wahl kann ich ja ohne weiteres so benennen, wie er heißt und die Leistung auch.
Und du glaubst, das hätte im Zweifelsfall vor Gericht Bestand?
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Gruß
Ewald
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Alt 28.11.2019, 19:32
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Dann müsste aber die Übermotorisierung ursächlich für den Unfall sein, damit das strafrechtlich relevant ist.
Wie soll das gehen, außer das Boot geht auf Tiefe und nimmt jemanden mit.
... .
Wenn der Kahn in "Chinwalk" geht und sich überschlägt oder jemand über Bord geht?


https://youtu.be/FqrFIfyHwI0
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