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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#126
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![]() Zitat:
Das Abhörverbot steht nach wie vor im §89 des Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieser Paragraf ist aber in der Tat für Nichtjuristen etwas verklausuliert ausgedrückt. Er lautet: "Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört oder in vergleichbarer Weise zur Kenntnis genommen werden." In die einzelnen, angesprochenen Gruppen zerlegt, wird der Inhalt deutlicher: - Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage bestimmt sind, abgehört oder in vergleichbarer Weise zur Kenntnis genommen werden. - Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494) bestimmt sind, abgehört oder in vergleichbarer Weise zur Kenntnis genommen werden. - Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört oder in vergleichbarer Weise zur Kenntnis genommen werden. Nun nimmt sich der Funkamateur gerne etwas zu wichtig - aber außerhalb seiner Funkbänder des Amateurfunks hat er nur die gleichen Rechte, wie Jedermann. BOS-Funk-Nachrichten sind definitiv KEINE Nachrichten, die für Funkamateure im Sinne des des Gesetzes über den Amateurfunk bestimmt sind, denn BOS findet auf anderen Frequenzen statt, als für den Amateurfunkbetrieb freigegeben. Die Betreiber von See- und Binnenfunk schreiben vor, dass zur Teilnahme am See-und Binnenfunk ein entsprechendes Funkzeugnis vorhanden sein muss. Damit schränken sie den Betrieb auf einen bestimmten Personenkreis ein. Du als qualifizierter Amateurfunker wirst mit Sicherheit die Zusammenfassung auf funkwelle.com kennen und wissen, dass du alles darfst - dich nur nicht dabei erwischen lassen ... http://www.funkwelle.com/bos-betrieb...ge-detail.html Und als alter Morsefunker jetzt ein: DitDah DitDahDit
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Gruß Andreas Ceterum censeo Carthaginem esse delendam Geändert von Pepper (11.03.2019 um 18:38 Uhr) |
#127
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Billi
![]() Hole bitte endlich den Kahn nach Hause........ ![]() Das muss hier mal ein Ende haben ![]() ![]() ![]()
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]()
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#128
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Und nur darum geht es mir. Ich diskutiere hier garnicht nicht über das SENDEN auf nicht-Amateurfunk-Frequenzen. So habe ich es gelernt, da aber die Gesetzleslage wohl währendessen ein paar mal neu geschrieben wurde, ist es nicht ganz ausgeschlsossen dass sich daran etwas geändert haben könnte, würde mich aber wundern. |
#129
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Sooo , kurz gegoogelt, habe das hier , was mein Wissen bestätigt gefunden,
http://forum.db3om.de/ftopic751.html ----------------schnipp--------------------- 6 Die Ausnahme bilden lizensierte Funkamateure. Die dürfen sowohl Sender als auch Empfänger betreiben die auch andere Bänder und Betriebsarten oder dergleichen können, betreiben. Jedoch dürfen sie nur auf den für den AMateurfunk freigegebenen Frequenzen damit arbeiten. Nun kommt noch die Nummer mit dem Hören von anderen Aussendungen die man zufällig mal gehört hat. Hier ist es wie schon zuvor Beschrieben wurde. "nix sagen das, nix sagen was man gehört hat". Die Funkamateure haben da einen gewissen "Spielraum" der notwendig ist um technische Versuche durchführen zu können. Ich benutze z.B. einen Sender der im Bereich 130Mhz sendet als Steuersender. Das bedeutet dass ich noch einen Oszillator, Mischer und Filter dem Sender folgen lasse um auf 1275mhz senden zu können. Der eigentliche Sender war aber für 130Mhz gebaut worden. Vy 73 de Gerd ----------------schnipp--------------------- und wie gesagt, ich rede nur vom Besitz und nicht vom (Sende-) Betrieb |
#130
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![]() Zitat:
Okay, die in einem Amateurfunk-Forum dargelegte Erklärung ohne jegliche Rechtsgrundlage ist natürlich viel stimmiger, rechtskräftiger und nachvollziehbarer als der eigentliche Gesetzestext. Damit gebe ich mich geschlagen und ziehe mich aus dieser Diskussion zurück.
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Gruß Andreas Ceterum censeo Carthaginem esse delendam |
#131
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![]() Zitat:
![]() Ich hab vor 30 Jahren auch Sachen gelernt, die es schon lang nicht mehr gibt oder geändert wurden. Das hintert aber nichts daran, sich mal nach den neuen oder aktuellen Geflogenheiten, Richtlinien oder Gesetze zu informieren. Du stellst aber im Thread den Amateurfunker so ins Licht, als ob er alles darf und kann. Dem ist aber bei weitem nicht so. Speziell BOS und anderen sind dem AmFu auch Grenzen gesetzt. So, jetzt nochmal zum Thema: TE hat kein UBI, also keine Erlaubnis mit Funk an Bord auf dem Wasser zu fahren. Ganz einfach. ![]()
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#132
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![]() Zitat:
Das war schon lange geklärt. |
#133
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/closed...... /closed......
Verdammt, funktioniert nicht. ![]()
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Gruß Mirko
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Wie einfach sind doch die Antworten auf so eine simple Frage und was für eine Kindergartendiskussion kann hier daraus werden ![]() Ich bin immer wieder erstaunt ![]() Hoffentlich geht die Saison bald los... ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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Liebe Grüße Mattze
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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![]() Wir sind erwachsene Leute und sollten vernünftig miteinander umgehen und nicht beleidigen! Hoffe es fühlen sich die richtigen angesprochen...!!! ![]()
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Grüße, Christian... ![]() |
#138
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Und damit nicht noch einer seinen Kommentar dazu abgibt beende ich das jetzt.
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Gruß Torsten ![]() ![]() ![]()
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