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#1476
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Wie oben benannt, man ist breit aufgestellt. Nun aber zurück zum Thema Balkonkraftwerke.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." Geändert von hansenloewe (15.01.2025 um 16:53 Uhr)
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#1477
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Ich habe heute für mein BKW die Veräußerungsform "Einspeisevergütung" beim VNB beantragt.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#1478
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Na da bin ich mal gespannt. Wahrscheinlich kommt die Antwort, dass du das BKW als Vollanlage anmelden musst, um Einspeisevergütung zu bekommen.
Falls positive Antwort, bitte ich um Wortlaut der Argumentation, mit der du das geschafft hast, das will ich dann auch ![]() bis denn, Uwe
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#1479
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Um das BkW eine Einspeisevergütung zu bekommen braucht es einen seperaten Zähler wie ich gelesen habe...
https://www.vattenfall.de/infowelt-e...rk-einspeisung
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#1480
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Naja und dann bekommt er halt nen Smartmeter(der bessere digitale Stromzähler), was nicht umsonst ist, und ein Elektriker muss das halt anklemmen.
Beim bwk halt nicht so lohnenswert für 6(?)cent Vergütung, die nächstes Jahr wohl ganz wegfällt. Bin gespannt.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#1481
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Den Zweiwegezähler haben sie mir eh schon eingebaut, 2 Monate nach Anmeldung des BKW. Die Voraussetzungen wären also da.
Installiert wurde der vom Netzbetreiber, kostet erstmal nix, nur die jährlichen Gebühren sind geringfügig höher als beim alten Drehscheibenzähler. Wär ja auch noch schöner - ICH hab keinen neuen Zähler bestellt... Aber die Regelung ist ja eigentlich, wenn BKW, dann keine Einspeisevergütung. Bin gespannt. bis denn, Uwe
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#1482
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Darum lohnt sich die Einspeisung mit einem Balkonkraftwerk nicht Mit den Solar-Steckgeräten lässt sich in erster Linie Strom für den Eigenbedarf erzeugen, da man nicht so viel Strom produzieren und einspeisen kann. Aktuell sind Balkonkraftwerke mit einer Leistung von maximal 800 Watt erlaubt. Wieviel Solarstrom tatsächlich erzeugt wird, hängt vom Neigungswinkel, dem Standort, der Lage in Deutschland und der Sonneneinstrahlung ab. Der wichtigste Einflussfaktor auf die Stromerzeugung ist laut einer Untersuchung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin die Verschattung. Im allerbesten Fall produziert eine 800-Watt-Anlage 800 Kilowattstunden Solarstrom. Selbst wenn der gesamte Strom in das Netz eingespeist würde, erhielten die Betreiberinnen und Betreiber der Mini-PV pro Jahr mit der aktuellen Einspeisevergütung laut EEG 64,80 €. Davon werden dann noch die Messstellengebühren und die Kosten für die Installation des Zählers abgezogen. Für Einbau und Betrieb einer modernen Messeinrichtung darf der Messstellenbetreiber bis zu 20 € pro Jahr erheben. Für eine Volleinspeisung lohnt sich der Betrieb eines Balkonkraftwerks also nicht
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#1483
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Der Vattenfall-Link (der bei Billi übrigens verhunzt ist und nicht geht) hier richtig: https://www.vattenfall.de/infowelt-e...rk-einspeisung ..der hat Geschmäckle. Soll wohl die Leute davon abhalten. Richtig ist, dass das BKW nicht nur vereinfach über das MaStr angemeldet werden muss, sondern mit allem drum und dran beim VNB. Aber da ich ja sowieso eine "große" Anlage dort anmelden muss, mache ich das BKW gerade mit. Warum: Wenn man ein BKW im MaStr registriert, dann ist die Vergütungsform beim VNB per default "unentgeltliche Abnahme". Zusammen mit einer großen Anlage mit Einspeisevergütung passiert folgendes: BKW 800 Watt peak = unentgeltlich PV 7.200 Watt peak = Einspeisevergütung Gesamt sind das 8 kWp, davon 10% unentgeltlich. Der VNB bzw. der Stromanbieter/Messstellenbetreiber weiss das und es werden automatisch nur 90% des eingespeisten Stroms vergütet. Deswegen melde ich jetzt einfach beide an. Den Zweirichtungszähler brauche ich eh und es können und werden beide Anlagen dahinter betrieben.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#1484
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OK, verstanden, Du erhöhst also durch das BKW die ohnehin schon bestehende Einspeisung.
Wenn beides über den gleichen Zähler läuft, lässt sich das ja eh nicht trennen... Das ist aber eine Sondersituation. Schade. Mein BKW ist zwar auch im MaStr angemeldet (war im April letzten Jahres noch Vorschrift), aber das hilft nicht, wenn keine Vollanlage parallel betrieben wird. bis denn, Uwe
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#1485
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Ich habe einen digitalen Stromzähler, weil BKW Wenn du den Kram anmeldest für Netzentgelte(ab 6kw Einspeisung sowieso Pflicht), bekommst du einen digitalen Stromzähler mit Meldemodul, das alle 15min seinen Status an den Netzbetreiber meldet. Letzteres wird "smartmeter"(ja das führt zu Verwirrung in diesem Kontext) genannt. https://www.adac.de/rund-ums-haus/en...-stromzaehler/
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#1486
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Die Realität ist ein wenig anders. Mit der PV-Anlage braucht es erstmal nur ein Zweirichtungszähler, damit Bezug und Einspeisung getrennt gemessen werden können. Haken dran. "Intelligent" und "smart" muss da nichts zwingend sein. https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__9.html Absatz 1a im §9 ist hier relevant: Betreiber müssen sicherstellen, dass bei ihren Anlagen spätestens zusammen mit dem intelligenten Messsystem technische Einrichtungen eingebaut werden, die notwendig sind, damit über ein Smart-Meter-Gateway ... Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit ... die Ist-Einspeisung abrufen können. Als Betreiber muss man sich nur kümmern (anfragen), dass das verbaut wird. Machen tut das der Messstellenbetreiber. Da aber aktuell sowieso kein Messstellenbetreiber diese intelligenten Messsysteme verbaut, stellt man formal die Anfrage und fertig. Als Eigentümer einer Wallbox musste ich das sowieso tun. Denn da schreibt §14a des EnWG das gleiche vor, nur in Bezugsrichtung. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/artikel.html Und da steht z.B. klipp und klar: "Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung beauftragen Sie Ihren Messstellenbetreiber mit dem Einbau der technischen Einrichtungen. Alternativ können Sie Ihren Netzbetreiber damit beauftragen. Der Auftrag allein reicht aus..."
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#1488
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Wie viel kostet diese Geschichte eigentlich mehr, im vgl. zum rein digitalen Zähler im BKW?
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#1489
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Soweit ich informiert bin ist eine Anmeldung zu einer Solaranlage nicht möglich. Möglich wäre es wie schon beschriben das dann die Vergütung der Alten Anlage wegfällt und alles unter der neuen sicherlich deutlich niedrigen Vergütung neu beantragt werden muß.
Zähleranlagen sind dann ja schon vorhanden und ob dann der Smartzähler zwingend installiert werden muß ist dann sache des Netzwerkbetreibers.
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Gruß und Ahoi Martin |
#1490
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Mal eine - vermutlich strunzdumme - Frage (Verzeihung!):
So ein Schukostecker-BKW speist ja nur einphasig ins Hausnetz ein. Muss ich dann zusehen, dass ich meine Verbraucher möglichst dann auch nur in den Stromkreisen betreibe, die an derselben Phase hängen, oder ist das aus Gründen, auf die ich gerade nicht komme, für den Nutzen egal?
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Viele Grüße Joachim ![]() |
#1491
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#1492
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Die Zähler sind nicht "intelligent", sie sind saldierend.
Sie messen den Strom auf allen drei Phasen und saldieren ihn. Und diese Summe ist es, die dann in die weitere Verarbeitung einfließt. Daher ist es egal, an welcher Phase das BKW hängt und wo die Verbraucher. Die alten Ferraris-Zähler waren rein physikalisch durch ihren Aufbau saldierend. Moderne Zähler messen zwar die drei Phasen getrennt und saldieren halt in Software. Als Beispiel: bei mir sieht es in diesen Minuten so aus: Das ist mein eigener SmartMeter. Der Abrechnungszähler ist bei mir auch noch ein Ferraris-Modell.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! Geändert von Chili (17.01.2025 um 11:03 Uhr) |
#1493
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Beispiel: In Häusern mit zwei Wohnungen gibt es ja oft die Zähler "Wohnung Obergeschoß", "Wohnung EG", "Keller". Wenn dann das BKW im Obergeschoss angeschlossen ist und die Kühltruhe im Keller, hast du leider verloren.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#1494
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Vielen Dank, das ist genau das, was ich wissen wollte. Habe nur einen Zähler - bislang so nen alten Drehscheibenzähler (Schaltung 4001), aber der wird ja eh getauscht, wenn ich mir so ein BKW gönnen sollte.
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Viele Grüße Joachim ![]() |
#1495
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Weit gefehlt. Das liegt im Ermessen deines Energieversorgers und Messstellenbetreibers.
Wenn der meint, der Tausch lohnt sich nicht... Ich habe auch noch immer den Ferraris-Zähler. Der ist noch nicht einmal rücklaufgesperrt. Irgendwie juckt das keinen. Ich eiere da seit Monaten mit meinem Anbieter rum, damit mir später niemand einen Strick draus drehen kann. ![]() Und bei mir sind's rund 7 kWp.
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#1496
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Der wird eh irgendwann getauscht... Aber so lange er rückwärts drehen kann ist es toll und bares Geld... Du bekommst die Einspeisung Volk bezahlt
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#1497
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Das ist ja der Knackpunkt: bei einem BKW ist die Wahrscheinlichkeit, dass er wirklich rückwärts dreht, nicht ganz so hoch.
Da werden die verfügbaren Kapazitäten dorthin verbaut, wo richtig Bumms an's Netz geht. Wie gesagt: selbst ich kriege bislang keinen.
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#1498
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Joa zum Beispiel bei mir mit meinem 200W BKW, da wurde gleich nen neuer Zähler eingebaut, nachdem ichs gemeldet hab....DAS hatte Priorität!
Hängt Stark vom örtlichen Energieversorger ab.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#1499
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Wenn die Sonne scheint und meine Frau außer Haus ist, dreht er rückwärts. Allerdings nie so weit dass nach 24h weniger auf dem Zählwerk steht als vorher. Schätze dass er, bei wirklich guter Sonne, so um die 3KwH zurück speist. Ansonsten versorgt das BKW die Teichpumpen, Kühlschrank und Truhe, die Heizung und einige Geräte die ich nicht ganz abschalten kann.
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#1500
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Wir haben an guten Tagen vielleicht 2 kWh rückgespeist. Der digitale Zweiwegezähler wurde 2 Monate nach der Anmeldung eingebaut. Ich hatte mit einer langsameren Reaktion gerechnet, bei einem popligen BKW mit 800 Watt Maximaleinspeisung, real vielleicht die Hälfte (weil der Rest im Haus verbraten wird).
Das macht sich für den Netzbetreiber nicht so schnell bezahlt. Es wurde übrigens damit gerechtfertigt, dass die Netzbetreiber verpflichtet sind, die Einspeisung 'nach oben' weiter zu melden, ich muss die Einspeisung jetzt auch halbjährlich ablesen. bis denn, Uwe
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