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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#176
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Zitat:
Der gute hat schon recht. Du kannst in Deinen Garten stellen was Du willst. Gruß |
#177
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Das iss ja 'n Ding..
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#178
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Ja, am Schrottplatz
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#179
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Zitat:
Wenn die Zulassungsstelle über eine abgelaufene HU informiert wird, erhält der Fzg-Halter schriftlich die Aufforderung die überfällige HU durchführen zu lassen und dieses der Zulassungsstelle nachzuweisen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird das Fzg zwangsentstempelt.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#180
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Setzt aber voraus, dass es auffindbar ist. Und das Nummernschild ansich ist Privateigentum, darf man also auf jeden Fall behalten.
Sein wir lieber froh, dass der Amtsschimmel noch nicht soweit ist für Horrorszenarien.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#181
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Zitat:
Hallo, Weiß das jemand? Gesendet vom iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#182
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Hallo Michael,
Öffentlicher Verkehrsraum = Straßen des "Staats" tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum = Öffentlicher Verkehrsraum + alles andere, was öffentlich erreicht werden kann (zum Beispiel dein nicht durch eine Schranke begrenztes Grundstück - dort ist dann unter anderem auch eine Privatfahrschule Fahren ohne Fahrerlaubnis, da man das Grundstück verlassen kann). Grüße Tycho
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#183
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Moin,
ich war heute mit meinem Autolein auch endlich mal nach 6 wöchiger Überziehung bei der HU. Da ich selber mal Kfz-ler war (irgendwann die Branche gewechselt) kenne ich die meisten Prüfer in meiner Region sogar noch. Da würde mir erzählt, das bald Alle Bremsenprüfstände gegen Neue ausgetauscht werden müssen, welche in der Lage sind die Daten sofort an den Sachverständigen zu übermitteln. Also wird die totale Kontrolle kommen. So oder so. |
#184
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Zitat:
ich zitiere mal ( http://www.dguv.de/fbhl/sachgebiete/...onen/index.jsp ) Zitat:
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MfG, Frank.
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#185
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Mich wundert, dass die Frage immer noch gebetsmühlenartig nicht nur hier diskutiert wird, ob ein Bußgeld auch dann droht, wenn ein amtlich zugelassenes Fahrzeug, für das die Frist zur Hauptuntersuchung (umgangssprachlich: TÜV) gem. § 29 Abs. 1 StVZO abgelaufen ist, auf Privatgelände abgestellt ist.
Die Antwort ist schon lange, genauer gesagt seit 1980 höchstrichterlich geklärt. Erschreckend ist, dass auch bei meinen Kollegen der weißblauen Zunft Unsicherheiten vorhanden zu sein scheinen, wenn man dem hier hineinkopierten Schriftverkehr mit verschiedenen Behörden Glauben schenken darf. Das Bayrische OLG hat 1980 entschieden, dass "die Nichtbenutzung im öffentlichen Verkehrsraum nicht von der Vorführpflicht befreit. Nicht die tatsächliche sondern die rechtlich zulässige Benutzungsmöglichkeit ist entscheidend" (Hentschel/König/Dauer, Bay VRS 62 386). Diese Rechtsauffassung wurde in der Folge von verschiedenen Gerichten bestätigt (Hentschel/König/Dauer z.B. KG Berlin NZV 90 362). Das OLG Koblenz hat präzisiert, dass "der Halter seiner Prüfungspflicht auch dann nachkommen muss, wenn sein zugelassenes Fahrzeug auch längere Zeit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt" (Spöhr, Ko VRS 50 144). Das ist auch logisch, weil die STVZO fahrzeugspezifische Zulassungsvoraussetzungen und nicht wie die STVO den öffentlichen Straßenverkehr selbst regelt. Die Polizeidirektion Görlitz hat also Recht, wenn sie ausführt: Zitat:
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#186
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Zitat:
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#187
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Also auf den Punkt gebracht:
Wenn das zulassungspflichtige Fahrzeug zugelassen/angemeldet ist, braucht es auch zwingend eine HU, um nicht in Ungnade zu fallen. Richtig wirklich legale Mittel sich dem zu entziehen gibt es kaum oder gar nicht. Man kann das Fahrzeug so (auf privatem, nicht zugänglichen Gelände) positionieren, dass das Kennzeichen und die darauf geklebte Plakette nicht sichtbar ist. Schützt aber nicht vor bösen Nachbarn und anderen dunklen Gestalten. Ich würde dann doch mal die notwendigen Schritte in die Wege leiten:
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#188
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Zitat:
Habe ich keine Benutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs in deutschem Rechtsraum innerhalb der Prüffrist, muss ich die regelmäßige Vorführung sofort wieder aufnehmen, sobald ich diesen Raum benutzen werde.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (25.01.2018 um 11:45 Uhr)
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#189
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Sorry, irgendwie driftet das ein wenig auseinander. Jeder kann doch machen was er will. Wer die HU überziehen will, der soll das tun, wer nicht, der nicht. Gut is beim überziehen, dass nich mehr zurückdatiert wird. So kann man auch geld sparen wenn mann nicht erwischt wird. Immerhin kostet ne HU mit ASU jetzt 107 Euros....
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#190
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Heute meinen Trailer zur Dekra gebracht.
Die HU war bereits im Mai letztens Jahres abgelaufen, aber ich habe diesmal bewusst bis jetzt überzogen, weil ich im Winter etwas mehr Zeit habe und im Sommer mir die Zeit zu schade dafür ist. Nun ist es ja bekanntlich so, dass die Prüforganisationen bei Überziehung des HU-Termin mehr Geld verlangen, weil angeblich ein erhöhter Prüfungsaufwand bestünde. Denkste! Das ging genauso flott wie bei jeder anderen Prüfung auch. Einmal rumgelaufen, an den Rädern wackeln, Licht durchschalten, das wars. Bezahlt 42,00 Euro (inklusive Überziehungs-Gebühr), vor drei Jahren habe ich 30,50 Euro bezahlt. |
#191
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Siehste, alles richtig gemacht. Mein TÜV beim Bootshänger is auch schon sein August abgelaufen... zieh ich jetzt bis Mai durch!
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Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob das z.B bei Hängern mit grüner Sportgerätrezulassung auch gilt.
Da sagte mir heute ein Dekra Prüfers was anders zu. Im OLG besagten Koblenzer Urteil ging es um eine PKW und um die AU. Damals gab es zwar eine HU Pflicht, jedoch war die AU Pflicht noch nicht juristisch geregelt. Teilauszug aus dem Urteil: Abgasuntersuchungspflicht eines Halters eines Kraftfahrzeuges; Fehlende Teilnahme Am Straßenverkehr eines zugelassenen Fahrzeugs mit Motorschaden .... Aber vieleicht hat der Prüfer ja keine Ahnung gehabt.... Grüße Frank Geändert von corvette-gold (25.01.2018 um 23:41 Uhr) |
#193
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Zitat:
Das heisst jetzt, ich darf auf meinem priv. Grundstück mein Auto nicht mit Kennzeichen abstellen, obwohl es mein eigenes Grundstück ist? Ich verstehe immer noch nicht was das Kennzeichen damit zu tun hat? Das heisst also, wenn ich das Auto ohne HU Kleber abstelle, wird mir unterstellt, dass ich damit fahre, und daher ist es verboten? Echt merkwürdig. Gruß |
#194
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Ich kann mich nur wiederholen:
Trailer ( grünes Kennzeichen ) TÜV abgelaufen, krankheitsbedingt erst 10 später gemacht = normaler Tarif. Wohni ( schwarzes Kennzeichen ) TÜV abgelaufen, da er in HR stand, erst 3 Jahre 11 Monate später gemacht = normaler Tarif. Beides mal Standardprüfung, beim Wohni kam noch Gasprüfung hinzu. Bei beiden Anhänger vor der Untersuchung neue Reifen aufziehen lassen. Es gab keine Fragen vom Prüfer und keinerlei Probleme.
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#195
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Zitat:
Wenn du besoffen bist und im Auto sitzt darf die Zündung ja auch nicht an sein, bzw. der Schlüssel ja auch nicht im Zündschloß stecken. Da wird dann unterstellt das du fahren willst.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#196
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Habe meine Meinung dazu mit Rot eingefügt
Zitat:
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#197
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Das reicht sogar schon wenn du im Besitz des Schlüssels bist und im Auto sitzt. Ganz heiße Kiste.
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#198
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Weil der Prüfer den technischen Zustand des Fahrzeugs beurteilt und keine Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
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Gruß, Jörg!
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#199
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Ach, übrigens, ich bräuchte noch ein passendes Grundstück, um meinen Trailer abzustellen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#200
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Mich wundert ja, dass die Prüforganisationen das noch nicht an die Zulassungsstelle elektonisch melden (wäre auch viel sicherer als so ein Wisch) und diese dann auch mahnen und/oder abkassieren.
Zu viel Aufwand? Die Scheu allein kann es ja nicht sein. Gruß Tycho |
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