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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #176  
Alt 24.01.2018, 00:11
daGamser daGamser ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
So wie Frank (iXware) hatte ich ja auch angefragt bei der hiesigen Polizei.
Antwort kam jetzt (hatte noch einmal nachgehakt) und ich würde sagen,
fangen wir von vorne an :

Oder, wer von Strafe oder ähnliches betroffen, weil er auf
seinem Grundstück ... bla ... bla ...., schneidet sich diese
Antwort aus und legt sie dem Ordnungshüter vor

Ehrlich gesagt, denke ich aber eher, dass der Herr Höpfner diese Antwort jetzt
etwas schnell "aus der Hüfte geschossen" hat, ohne sich richtig schlau zu machen ...
Also hier in München stehen Dutzende nicht zugelassene Autos ohne HU auf Privatgelände und es passiert nichts.

Der gute hat schon recht. Du kannst in Deinen Garten stellen was Du willst.

Gruß
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  #177  
Alt 24.01.2018, 00:23
Benutzerbild von checki
checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von daGamser Beitrag anzeigen
Also hier in München stehen Dutzende nicht zugelassene Autos ohne HU auf Privatgelände .....
Das iss ja 'n Ding..
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #178  
Alt 24.01.2018, 00:26
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Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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Ja, am Schrottplatz
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #179  
Alt 24.01.2018, 01:50
herrmic herrmic ist gerade online
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
nein das machen die nur wenn ein Auto nicht mehr versichert ist,
und selbst das dauert ewig
Da bist du nicht richtig informiert.

Wenn die Zulassungsstelle über eine abgelaufene HU informiert wird,

erhält der Fzg-Halter schriftlich die Aufforderung die überfällige HU durchführen zu lassen

und dieses der Zulassungsstelle nachzuweisen.

Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird das Fzg zwangsentstempelt.

Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Das iss ja 'n Ding..
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #180  
Alt 24.01.2018, 11:30
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird das Fzg zwangsentstempelt.
Setzt aber voraus, dass es auffindbar ist. Und das Nummernschild ansich ist Privateigentum, darf man also auf jeden Fall behalten.

Sein wir lieber froh, dass der Amtsschimmel noch nicht soweit ist für Horrorszenarien.
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #181  
Alt 24.01.2018, 11:31
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Papa, wollen wir Boot fahren ?
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Rein interessenhalber:
was ist der Unterschied zwischen "öffentlicher Verkehrsraum" und "tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum" ?


Hallo,

Weiß das jemand?



Gesendet vom iPhone mit Tapatalk Pro
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #182  
Alt 24.01.2018, 11:33
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TychoGold TychoGold ist offline
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379 Danke in 250 Beiträgen
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Hallo Michael,

Öffentlicher Verkehrsraum = Straßen des "Staats"

tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum = Öffentlicher Verkehrsraum + alles andere, was öffentlich erreicht werden kann (zum Beispiel dein nicht durch eine Schranke begrenztes Grundstück - dort ist dann unter anderem auch eine Privatfahrschule Fahren ohne Fahrerlaubnis, da man das Grundstück verlassen kann).


Grüße
Tycho
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  #183  
Alt 24.01.2018, 21:28
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Hickory Roots Hickory Roots ist offline
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Moin,

ich war heute mit meinem Autolein auch endlich mal nach 6 wöchiger Überziehung bei der HU. Da ich selber mal Kfz-ler war (irgendwann die Branche gewechselt) kenne ich die meisten Prüfer in meiner Region sogar noch. Da würde mir erzählt, das bald Alle Bremsenprüfstände gegen Neue ausgetauscht werden müssen, welche in der Lage sind die Daten sofort an den Sachverständigen zu übermitteln. Also wird die totale Kontrolle kommen. So oder so.
__________________
Viele Grüße, Marcus

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  #184  
Alt 24.01.2018, 22:50
iXware iXware ist offline
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo Michael,

Öffentlicher Verkehrsraum = Straßen des "Staats"

tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum = Öffentlicher Verkehrsraum + alles andere, was öffentlich erreicht werden kann (zum Beispiel dein nicht durch eine Schranke begrenztes Grundstück - dort ist dann unter anderem auch eine Privatfahrschule Fahren ohne Fahrerlaubnis, da man das Grundstück verlassen kann).
nicht ganz richtig...
ich zitiere mal ( http://www.dguv.de/fbhl/sachgebiete/...onen/index.jsp )
Zitat:
  • Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit wegerechtlich (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Rdnr. 13).
  • Wegerechtlich öffentlicher Verkehrsraum ist eine für den Verkehr nach den Straßengesetzen des Bundes (Paragraph 2 FernStrG) oder der Länder (z.B. Paragraph 3 BlnStrG) gewidmete Verkehrsfläche. Die Widmung erfolgt in der Regel durch Verwaltungsakt (vgl. Schurig, StVO, 13. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Anm. 2.1).
  • Tatsächlich (faktisch) öffentlicher Verkehrsraum ist eine Verkehrsfläche im privaten oder öffentlichen Eigentum (zivilrechtlich Privatgelände), die durch die Allgemeinheit mit ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich benutzt (praktisch privatrechtliche Widmung) wird (vgl. Schurig, StVO, 13. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Anm. 2.1).
wenn Du ein privates Grundstück nicht zum tatsächliche öffentlichen Verkehrsraum machen möchtest, dann stellst Du ein Schild an die Grenze: "Betreten verboten" und das wars.
__________________
MfG, Frank.
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  #185  
Alt 25.01.2018, 10:23
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Mercurius Mercurius ist offline
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Mich wundert, dass die Frage immer noch gebetsmühlenartig nicht nur hier diskutiert wird, ob ein Bußgeld auch dann droht, wenn ein amtlich zugelassenes Fahrzeug, für das die Frist zur Hauptuntersuchung (umgangssprachlich: TÜV) gem. § 29 Abs. 1 StVZO abgelaufen ist, auf Privatgelände abgestellt ist.
Die Antwort ist schon lange, genauer gesagt seit 1980 höchstrichterlich geklärt. Erschreckend ist, dass auch bei meinen Kollegen der weißblauen Zunft Unsicherheiten vorhanden zu sein scheinen, wenn man dem hier hineinkopierten Schriftverkehr mit verschiedenen Behörden Glauben schenken darf.

Das Bayrische OLG hat 1980 entschieden, dass "die Nichtbenutzung im öffentlichen Verkehrsraum nicht von der Vorführpflicht befreit. Nicht die tatsächliche sondern die rechtlich zulässige Benutzungsmöglichkeit ist entscheidend" (Hentschel/König/Dauer, Bay VRS 62 386).
Diese Rechtsauffassung wurde in der Folge von verschiedenen Gerichten bestätigt (Hentschel/König/Dauer z.B. KG Berlin NZV 90 362). Das OLG Koblenz hat präzisiert, dass "der Halter seiner Prüfungspflicht auch dann nachkommen muss, wenn sein zugelassenes Fahrzeug auch längere Zeit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt" (Spöhr, Ko VRS 50 144).

Das ist auch logisch, weil die STVZO fahrzeugspezifische Zulassungsvoraussetzungen und nicht wie die STVO den öffentlichen Straßenverkehr selbst regelt.
Die Polizeidirektion Görlitz hat also Recht, wenn sie ausführt:



Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
so ich hab jetzt nach längerer Wartezeit noch eine Antwort auf meine Anfrage von der Polizeidirektion Görlitz bekommen und dankenswerter Weise auch die Genehmigung zu der Veröffentlichung bekommen:

Eine bestehende Zulassung setzt eine gültige HU voraus.
§ 29, Absatz 1 StVZO besagt: “Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen…haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten…in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.“
Hier wird nicht unterschieden, wo das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr steht/ bewegt wird oder „nur“ auf privatem Grund steht.
Der Fahrzeughalter handelt ordnungswidrig im Sinne von §§ 29(1), 69a StVZO, § 24 StVG, 186.2.1 BKatV, wenn er es unterlässt, das Fahrzeug zur HU vorzustellen.

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  #186  
Alt 25.01.2018, 10:27
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Giligan Giligan ist gerade online
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
nicht ganz richtig...
ich zitiere mal ( http://www.dguv.de/fbhl/sachgebiete/...onen/index.jsp )


wenn Du ein privates Grundstück nicht zum tatsächliche öffentlichen Verkehrsraum machen möchtest, dann stellst Du ein Schild an die Grenze: "Betreten verboten" und das wars.
Man muss es einfrieden und mittels Tor verschließen.....
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  #187  
Alt 25.01.2018, 10:50
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Also auf den Punkt gebracht:

Wenn das zulassungspflichtige Fahrzeug zugelassen/angemeldet ist,
braucht es auch zwingend eine HU,
um nicht in Ungnade zu fallen.
Richtig wirklich legale Mittel sich dem zu entziehen gibt es kaum oder gar nicht.
Man kann das Fahrzeug so (auf privatem, nicht zugänglichen Gelände) positionieren,
dass das Kennzeichen und die darauf geklebte Plakette nicht sichtbar ist. Schützt
aber nicht vor bösen Nachbarn und anderen dunklen Gestalten.


Ich würde dann doch mal die notwendigen Schritte in die Wege leiten:

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich würde nun gern meinen Trailer mit einer HU-Prüforgansation vernetzen...
__________________
Gruß Jörg
___________
„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


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  #188  
Alt 25.01.2018, 11:18
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Also auf den Punkt gebracht:

Wenn das zulassungspflichtige Fahrzeug zugelassen/angemeldet ist,
braucht es auch zwingend eine HU,
um nicht in Ungnade zu fallen.
...
Naja, ein Fahrzeug ist ja auch für den internationalen Betrieb gedacht. Befahre ich fremdes Territorium und komme zurück in heimatliches Gefilde, muss ich mein Fahrzeug unverzüglich der HU unterziehen und nach aktuell deutschem Recht prüfen lassen. Klar! Dabei gibt es aber doch kein zeitliches Limit der Überziehung, wenn brav die Steuern abgeführt wurden und die Zulassung nicht erloschen ist.
Habe ich keine Benutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs in deutschem Rechtsraum innerhalb der Prüffrist, muss ich die regelmäßige Vorführung sofort wieder aufnehmen, sobald ich diesen Raum benutzen werde.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (25.01.2018 um 11:45 Uhr)
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  #189  
Alt 25.01.2018, 19:37
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Sorry, irgendwie driftet das ein wenig auseinander. Jeder kann doch machen was er will. Wer die HU überziehen will, der soll das tun, wer nicht, der nicht. Gut is beim überziehen, dass nich mehr zurückdatiert wird. So kann man auch geld sparen wenn mann nicht erwischt wird. Immerhin kostet ne HU mit ASU jetzt 107 Euros....
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  #190  
Alt 25.01.2018, 20:29
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Heute meinen Trailer zur Dekra gebracht.
Die HU war bereits im Mai letztens Jahres abgelaufen, aber ich habe diesmal bewusst bis jetzt überzogen, weil ich im Winter etwas mehr Zeit habe und im Sommer mir die Zeit zu schade dafür ist.
Nun ist es ja bekanntlich so, dass die Prüforganisationen bei Überziehung des HU-Termin mehr Geld verlangen, weil angeblich ein erhöhter Prüfungsaufwand bestünde.
Denkste! Das ging genauso flott wie bei jeder anderen Prüfung auch. Einmal rumgelaufen, an den Rädern wackeln, Licht durchschalten, das wars.
Bezahlt 42,00 Euro (inklusive Überziehungs-Gebühr), vor drei Jahren habe ich 30,50 Euro bezahlt.
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  #191  
Alt 25.01.2018, 20:49
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Siehste, alles richtig gemacht. Mein TÜV beim Bootshänger is auch schon sein August abgelaufen... zieh ich jetzt bis Mai durch!
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  #192  
Alt 25.01.2018, 23:26
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob das z.B bei Hängern mit grüner Sportgerätrezulassung auch gilt.
Da sagte mir heute ein Dekra Prüfers was anders zu.

Im OLG besagten Koblenzer Urteil ging es um eine PKW und um die AU.
Damals gab es zwar eine HU Pflicht, jedoch war die AU Pflicht noch nicht juristisch geregelt.

Teilauszug aus dem Urteil:
Abgasuntersuchungspflicht eines Halters eines Kraftfahrzeuges; Fehlende Teilnahme Am Straßenverkehr eines zugelassenen Fahrzeugs mit Motorschaden ....

Aber vieleicht hat der Prüfer ja keine Ahnung gehabt....

Grüße Frank

Geändert von corvette-gold (25.01.2018 um 23:41 Uhr)
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  #193  
Alt 25.01.2018, 23:51
daGamser daGamser ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Also auf den Punkt gebracht:

Wenn das zulassungspflichtige Fahrzeug zugelassen/angemeldet ist,
braucht es auch zwingend eine HU,
um nicht in Ungnade zu fallen.
Richtig wirklich legale Mittel sich dem zu entziehen gibt es kaum oder gar nicht.
Man kann das Fahrzeug so (auf privatem, nicht zugänglichen Gelände) positionieren,
dass das Kennzeichen und die darauf geklebte Plakette nicht sichtbar ist. Schützt
aber nicht vor bösen Nachbarn und anderen dunklen Gestalten.


Ich würde dann doch mal die notwendigen Schritte in die Wege leiten:

Das heisst jetzt, ich darf auf meinem priv. Grundstück mein Auto nicht mit Kennzeichen abstellen, obwohl es mein eigenes Grundstück ist?

Ich verstehe immer noch nicht was das Kennzeichen damit zu tun hat?

Das heisst also, wenn ich das Auto ohne HU Kleber abstelle, wird mir unterstellt, dass ich damit fahre, und daher ist es verboten?

Echt merkwürdig.

Gruß
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  #194  
Alt 26.01.2018, 00:56
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Ich kann mich nur wiederholen:
Trailer ( grünes Kennzeichen ) TÜV abgelaufen, krankheitsbedingt erst 10 später gemacht = normaler Tarif.
Wohni ( schwarzes Kennzeichen ) TÜV abgelaufen, da er in HR stand, erst 3 Jahre 11 Monate später gemacht = normaler Tarif.
Beides mal Standardprüfung, beim Wohni kam noch Gasprüfung hinzu.
Bei beiden Anhänger vor der Untersuchung neue Reifen aufziehen lassen.
Es gab keine Fragen vom Prüfer und keinerlei Probleme.
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #195  
Alt 26.01.2018, 07:21
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Zitat:
Zitat von daGamser Beitrag anzeigen
Das heisst jetzt, ich darf auf meinem priv. Grundstück mein Auto nicht mit Kennzeichen abstellen, obwohl es mein eigenes Grundstück ist?

Ich verstehe immer noch nicht was das Kennzeichen damit zu tun hat?

Das heisst also, wenn ich das Auto ohne HU Kleber abstelle, wird mir unterstellt, dass ich damit fahre, und daher ist es verboten?

Echt merkwürdig.

Gruß
Genau so ist es.
Wenn du besoffen bist und im Auto sitzt darf die Zündung ja auch nicht an sein, bzw. der Schlüssel ja auch nicht im Zündschloß stecken. Da wird dann unterstellt das du fahren willst.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #196  
Alt 26.01.2018, 07:26
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Habe meine Meinung dazu mit Rot eingefügt


Zitat:
Zitat von daGamser Beitrag anzeigen
Das heisst jetzt, ich darf auf meinem priv. Grundstück mein Auto nicht mit Kennzeichen abstellen, obwohl es mein eigenes Grundstück ist?

Natürlich kannst Du dein Auto auf Deinem Grundstück abstellen, auch mit Kennzeichen

Ich verstehe immer noch nicht was das Kennzeichen damit zu tun hat?

Na nicht unbedingt was mit dem Kennzeichen, aber laut der Verordnungen,
ist eine gültige HU vorgeschrieben, so wie es sich um ein zugelassenes Fahrzeug handelt.
Das haben wir doch jetzt eigentlich gelernt in diesem Thread!

Das heisst also, wenn ich das Auto ohne HU Kleber abstelle, wird mir unterstellt, dass ich damit fahre, und daher ist es verboten?

Ja, so kann man es auch formulieren, trifft es ganz gut

Echt merkwürdig.

Zustimmung !

Gruß
__________________
Gruß Jörg
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„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


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Alt 26.01.2018, 08:34
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Genau so ist es.
Wenn du besoffen bist und im Auto sitzt darf die Zündung ja auch nicht an sein, bzw. der Schlüssel ja auch nicht im Zündschloß stecken. Da wird dann unterstellt das du fahren willst.
Das reicht sogar schon wenn du im Besitz des Schlüssels bist und im Auto sitzt. Ganz heiße Kiste.
__________________
Viele Grüße, Marcus

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Alt 26.01.2018, 08:48
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Es gab keine Fragen vom Prüfer und keinerlei Probleme.
Weil der Prüfer den technischen Zustand des Fahrzeugs beurteilt und keine Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
__________________
Gruß, Jörg!
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Alt 26.01.2018, 09:06
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Ach, übrigens, ich bräuchte noch ein passendes Grundstück, um meinen Trailer abzustellen.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #200  
Alt 26.01.2018, 09:30
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Schützt
aber nicht vor bösen Nachbarn und anderen dunklen Gestalten.
Mich wundert ja, dass die Prüforganisationen das noch nicht an die Zulassungsstelle elektonisch melden (wäre auch viel sicherer als so ein Wisch) und diese dann auch mahnen und/oder abkassieren.

Zu viel Aufwand? Die Scheu allein kann es ja nicht sein.

Gruß
Tycho
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