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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#176
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Nee, ganz so einfach ist das nicht. Bei meiner Dashcam ist die Bedienung nicht intuitiv, daher muss ich immer erst in der Anleitung nachschauen.
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#177
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Festverbaut rechts vom Rückspiegel im Sternchen. Sieht man als Fahrer wirklich nicht. Kein Kabelsalat etc. Geht völlig automatisch an und aus.
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#178
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Zitat:
Lach ich habe in beiden meiner Autos Dashcams, einfach so aus Spass an der Freude. Wolle gucke? Total unspektugal von vor einem Jahr... https://www.youtube.com/watch?v=Hj4Z8NkPutg
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier. |
#179
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Erstens ist es kein Akt des Entgegenkommens, wenn man mit 130 nicht auf der linken Spur fährt, obwohl der rechte Fahrstreifen frei ist, wie so manche hier es offenbar verstehen, sondern Pflicht. Punkt.
Zweitens, wenn ein PKW (auf der rechten Spur mit 130) vor mir (auf der linken Spur mit 180) offensichtlich bald auf einen LKW (90 auf der rechten Spur) auffahren wird, dann kann man ja wohl erwarten, dass beide PKWs abschätzen können, wer wem den Vortritt lassen sollte. Es gibt darüber hinaus sogar noch sowas wie eine gute alte Höflichkeit, die der eine PKW dem anderen PKW entgegenbringen kann. Oder wie macht ihr das vor Eingangstüren, wenn ein Zusammentreffen vorhersehbar ist? Drängelt ihr den anderen dann zur Seite? Ellbogen raus und durch? Frontalzusammenstoß und Drehtürverstopfung? Sicher nicht. Ich kann dieses Spießbürgertum immer noch nicht verstehen. Immer muss man gegen etwas sein, gegen Raser, gegen Schleicher, gegen Junge, gegen Alte, gegen Radfahrer, gegen Dashcam-Nutzer (inkl. Ammenmärchen über strafende Polizisten), gegen LKWs, usw. usf. Ich empfehle: Immer schön cool bleiben, „Schleicher“ wie „Raser“, da braucht‘s dann nicht mal eine Dashcam und der Blutdruck bleibt auch niedrig.
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Wo immer du hinfährst, dort bist du dann. |
#180
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Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
Da sich dieses Thema derzeit in der öffentlichen und juristischen Diskussion befindet, können sich die Informationen in dem nachfolgenden Abschnitt schnell ändern. Die Carcam ist für Deutschland juristisch gesehen Neuland. Ob die Dashcam erlaubt oder verboten ist, kann nicht gesagt werden. Sie sind nämlich unter bestimmten Umständen erlaubt, welche in diesem Abschnitt erläutert werden sollen. Die Dashcam wurde in Deutschland bereits vor Gericht diskutiert. Dabei sind drei Urteile wegweisend für die Frage, ob die Dashcam verboten oder erlaubt ist. Amtsgericht München (6. Juni 2013) Der Fall: Ein Fahrradfahrer stürzte, weil ein Autofahrer ihn ausgebremst hätte. Der Radfahrer zeichnete die Situation mit einer Dashcam an, da er der Meinung war, dass der Autofahrer ihn absichtlich ausgebremst hätte. Das Urteil: Die Dashcam-Aufnahmen sind zulässig. Der Fahrradfahrer klagte zudem auf Schmerzensgeld. Die Klage wurde jedoch zurückgewiesen. Die Begründung: Das Amtsgericht (AG) München begründete, dass es bei diesen Aufnahmen auf die „Interessen beider Parteien [ankäme], die gegeneinander abzuwägen sind“ (Quelle: AG München, Urteil vom 6. Juni 2013, 343 C 4445/13). Das Material der Dashcam als Beweismittel zu nutzen, ist hier zulässig, da der Radler keinen bestimmten Zweck mit den Aufnahmen bezweckte, zu der Zeit, als das Video aufzeichnete. Das aktuelle Urteil zur Dashcam als Beweismittel in Deutschland Die Unfallsituation passierte zufällig. Die vorbeigehenden Personen „geraten rein zufällig ins Bild, so, wie es auch ist, wenn man Urlaubsfotos schießt oder Urlaubsfilme macht und dabei auch Personen mit abgebildet werden, mit denen man nichts zu tun hat“ (Quelle: AG München, Urteil vom 6. Juni 2013, 343 C 4445/13). Ein Verstoß gegen die Grundrechte einer Person liegt nur dann vor, so das AG München, wenn die Aufnahmen hinterher veröffentlicht werden. Dieser Fall lag hier nicht vor. Zudem sind Beweismittel gestattet. Das Gericht betont, dass es auch als „unproblematisch“ gehalten wird, wenn ein Unfallbeteiligter nach dem Unfall Fotos von den Fahrzeugen oder den Bremsspuren macht. Das Urteil für den Dashcam-Besitzer endete negativ, da sich bei der Sichtung des Videos, das er selbst anfertigte, herausstellte, dass er den Unfall überwiegend selbst verschuldete. Verwaltungsgericht Ansbach (12. September 2014) Der Fall: Der Kläger machte permanente Aufnahmen mit seiner Carcam und zeichnete den von ihm befahrenen öffentlichen Bereich auf. Er wies darauf hin, dass der Car-Camcorder nur Autos von hinten und Personen beiläufig gefilmt wurden. Im Januar 2013 erhielt das Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Mitteilung, dass der Kläger eine Kamera in seinem Auto installiert habe. Daraufhin untersuchte das Amt das Fahrzeug. Der zuerst Angeklagte wurde Kläger in zweiter Instanz, da er die Aufhebung des Bußgeldbescheides forderte, welche die Strafe für die illegale Dashcam im Fahrzeug bezifferte. Das Urteil: Die Dashcam und das damit gefilmte Material ist ungültig und verboten. Die Begründung: Die Dashcam ist nicht zulässig, da sie gegen die Datenschutzrichtlinie verstoße. Dabei zitierte das Gericht Paragraph 38 des Bundesdatenschutzgesetzes, worin es heißt, dass Technik, die die Persönlichkeitsrechte gefährden, untersagt werden dürfen. Danach sei die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) für private Stellen nur zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung des Hausrechts oder berechtigter Interessen für konkret festgestellte Zwecke erforderlich sei und keine Anhaltspunkte bestünden, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. (Quelle: VG Ansbach 4. Kammer, Urteil vom 12.08.2014, AN 4 K 13.01634) Amtsgericht Nienburg (20. Januar 2015) Urteil von 2015: Sind keine Personen zu sehen, werden die Aufnahmen der Dashcam vor Gericht zugelassen. Der Fall: Ein Autofahrer (A) klagte einen weiteren an (B), da B angeblich A überholte, um ihn später auszubremsen und von der Straße zu drängen. A schaltete die Auto-Cam mit Beginn des Überholmanövers von B an und möchte diese Aufzeichnung jetzt im Strafprozess nutzen. Das Urteil: Dashcams sind als Beweismittel zulässig. Ihr steht kein Beweiserhebungs- oder ein Beweisverwertungsverbot entgegen. Die Begründung: Das AG Nienburg deklarierte Dashcams als zulässiges Beweismittel; jedoch nur unter bestimmten Umständen. Person A, also der Kläger, hat nicht permanent gefilmt, was für ihn spricht. Zudem ist das Dashcam-Material zulässig in Deutschland, da keine Personen zu sehen sind. Die Dashcam darf immer dann nicht im Prozess verwertet werden, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden; seien es auch die des Angeklagten. Quelle: Bußgeldkatalog.org Ich selbst fahre seit ca 5 Jahren mit Dashcam in einem Stern aus Stuttgart seit einem fast Unfall auf der AB. War mit ca 160 km/h auf einer 2 Spurigen AB unterwegs. AB leer, ca 500 m vor mir sehe ich einen Wagen auf der rechten Spur. Ich schloss auf und wo ich fast an ihm dran bin zieht er nach links, ich nach rechts um nicht zu kollidieren. In dem Moment zieht er zurück nach rechts so das ich auf die Standspur musste. Da schaut mich der alte Herr an und wusste nicht wie ihm geschah. Wir haben beide angehalten und er erklärte es sei ihm was runter gefallen und er hat es versucht aufzuheben und dabei das Lenkrad verrissen. Wäre ich aufgefahren war ich der Dumme denn wie sollte ich es erklären? Ich fahre durch ganz Deutschland auch NRW, da war ich erst letzte Woche in Duisburg für 5 Tage. Noch nie habe ich wegen der Dashcam Probleme bekommen. Meine zeichnet in 2 Min. Sequenzen auf und überschreibt die SD Karte wenn voll.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#181
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Moin,
https://www.adac.de/verkehr/recht/ve...hland/dashcam/ Es kommt drauf an ob der Verkehrsteilnehmer nach Sichtung bei einer Verkehrskontrolle glaubhaft darstellt, dass die Aufnahmen permanent überschrieben wird oder nicht. Falls nicht -> Sicherstellung/Beschlagnahme. Ist bei einem Unfallbeteiligtem Fahrzeug eine Dashcam verbaut, wird sie sowieso sichergestellt/beschlagnahmt und ausgewertet. Bei der Höhe der Ahndung habe ich mich übrigens getäuscht.. nicht 200 Euro werden fällig, sondern in der Regel 500€. Zuständig ist das LDI - Landesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das entsprechende Positionspapier ist hier zu finden: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Date...Dashcams_.html Aber ich will hier weder mit dem Zeigefinger wedeln noch von Dashcams abraten oder gar verteufeln.. sondern lediglich aufzeigen wie es rechtlich nun mal aussieht im Falle des Falles. Es soll damit auch reichen zu dem Thema und jeder mag für sich selbst beurteilen, ob er eine Dashcam nutzt oder nicht Grüße, Jörg
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#182
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Egal mit welcher Geschwindigkeit, das Rechtsfahrgebot gilt auch mit 180 oder schneller. Punkt.
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#183
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Ist ja auch kein Problem, wenn Lücken da sind
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#184
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Eben, und auch das Geschwindigkeitsunabhängig.
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#185
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Zitat:
Das braucht man eigentlich nicht zu beweisen. Die Speicherkarte ist endlich und pro Minute Film werden ca. 130-160 MB verbraucht. Die Notwendigkeit des automatischen Überschreibens ergibt sich so von selbst. Es soll Modelle geben, die die Daten an eine Cloud funken, aber auch da ist der Platz noch stärker als auf einer Speicherkarte begrenzt. Gruß Andrei |
#186
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Zitat:
Also genau eine 5 Sekunden Sequenz. Keine Aneinanderreihung von vielen Sequenzen (egal wie lang) bis die SD-Karte voll ist und sich überschreibt. Aber wie gesagt: damit ist das Thema für mich abgehakt. Jeder muss das für sich selbst bewerten und entscheiden was er im Falle einer Kontrolle von sich gibt. Gruß, Jörg |
#187
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Und wie kommt der Strom dahin?
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#188
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Im Handschuhfach ist eine 12V-Steckdose. Da drin steckt ein 12V-5V Spannungsreduzierer mit USB-Anschluss. Das USB-Kabel habe ich hinter dem Handschuhfach nach oben zu der A-Säule geführt. Danach hinter der Verkleidung der A-Säule und unter dem Dachhimmel bis zum Rückspiegel. Am Rückspiegel klebt die Kamera, so dass das Kabel vom Dachhimmel bis zur Kamera nur 2-3 cm zu überbrücken hat.
Da die Steckdose durch die Zündung automatisch an und ausgeschaltet wird, ist die Kamera automatisch an und aus. |
#189
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Zitat:
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Berufliche Intuition
Das wars aber nu wirklich, zurück zum Thema. Gruß, Jörg |
#191
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Zitat:
Es ist immer möglichst rechts zu fahren.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#192
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Da ist die Fahrbahn aber immer so schlecht, durch die LKW's.
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Gruß Heiko |
#193
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Was heißt denn für Dich konkret "Nichtrauslassen"? Ich fahre nur "raus", wenn frei ist, ich praktisch den von hinten sichtlich schnell ankommenden überhaupt nicht behindere.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#194
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Zitat:
Selbst dann "rubbelt´s" manchmal in den Reifen. Die Grenzen haben sich aber nach oben verschoben (dank leistungsfähigerer Reifen / Fahrwerke etc.) Früher hat man ja schon bei 230 manchmal feuchte Hände gekriegt
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (25.02.2021 um 10:41 Uhr) |
#196
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Zitat:
Manche von denen finden es ja cool hier auf der Autobahn, andere (auch CEO´s usw. von denen man denkt die kennen gar nix zum Thema Respekt oder so) haben aber auch echt Todesangst, wenn sie mit mir mitfahren. Die machen sich dort echt das Leben so schwer (keinen rauslassen, nix "Reissverschluss" oder so nen Kram, reinhalten bis auf die letzte Handbreit) bis wirklich gar nix mehr geht. Für alle dann. Einmal war ich dort, lässt mein Chef doch tatsächlich einen vor ihm einfädeln Ich: Warum machst ausgerechnet du das? Ist zwar sinnig, aber hat doch gar keine Tradition hier. Er:" Hab ich von dir (Euch Dogils) abgeschaut." Wenn es abzusehen ist, dass einer vorne echt nen Problem kriegt (also abbremsen muss etc.), wenn er nicht rauszieht gehe ich vom Gas. Wenn er dann guten Willen zeigt und wenigstens net langsamer wird, wenn er aus dem Windschatten kommt ist doch alles gut.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (25.02.2021 um 10:59 Uhr) |
#197
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Zitat:
Kann ja auch sein, dass schon ab 200 die Scheibenwischer nimmer ganz so sauber arbeiten und rumhoppeln. Selbst im Starkregen. Solche Autos gibt´s echt
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#198
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Mit den Wischerblättern hab ich keine Probleme - sehr wohl aber mit den Spritzdüsen, die musste ich nämlich höher stellen, da sonst der Fahrtwind alles bloß unten auf die Scheibe haut - hat etwas gedauert, bis eine Einstellung gefunden wurde, die im Stadtverkehr als auch auf der Bahn funktioniert.
Da würde ich mir übrigens eine elektrische Verstellung wünschen, denn das ist echt fummelig, wie ich finde. Gibt's sowas elektrisch ? Wenn nicht - ist das bestimmt DIE Idee, die mich bereits in zwei Jahren in Rente gehen lässt Grüße Daniel |
#199
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Richtige Autos haben die Düsen am Wischerarm
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#200
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Ist halt nur ein Audi - in der Tat wäre das tatsächlich effektiver
Grüße Daniel |
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