boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 38 von 38
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 23.02.2016, 19:11
Benutzerbild von gerald11
gerald11 gerald11 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Nähe Wien
Beiträge: 701
Boot: sea ray 250
422 Danke in 186 Beiträgen
Standard Bestätigung, dass ein Boot angemeldet war

Hallo,

ich habe folgende Frage, es wird ein Boot angeboten, welches angeblich aus einer Insolvenzmasse gekauft wurde. Es gibt keine Papiere zu dem Boot.
Bj ist 1992. Auf dem Boot ist das Kennzeichen HD-PA 2 oder HD-FA 2 (ist auf den Fotos schwer zu erkennen) ,soll ein Kennzeichen aus Deutschland sein.

Kann man anhand diese Kennzeichens irgendwo eine Bestätigung bekommen, dass das Boot bereits in der EU zugelassen war?

Danke

L.G.
Gerald
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 23.02.2016, 19:20
solari solari ist offline
Commander
 
Registriert seit: 25.12.2013
Ort: Feldkirchen-Westerham
Beiträge: 293
Boot: sea ray 230 ov Flipper 700HT
321 Danke in 189 Beiträgen
Standard

Servus!
Anhand der Rumpfnummer kann mann feststellen, ob und wo und auf wen das Boot angemeldet war.
Chris
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 23.02.2016, 19:21
Benutzerbild von hopfemike
hopfemike hopfemike ist offline
Captain
 
Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 608
Boot: Fairline Targa 43
4.119 Danke in 704 Beiträgen
Standard

Mache einfach eine Anfrage beim Wasser und Schifffahrtsamt in Heidelberghttp://www.wsa-heidelberg.wsv.de/
__________________




Gruß Michael

Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 23.02.2016, 19:21
Benutzerbild von holsteinerjung
holsteinerjung holsteinerjung ist offline
Captain
 
Registriert seit: 27.05.2010
Ort: Kiel
Beiträge: 676
Boot: Bavaria 27 Sport
3.059 Danke in 784 Beiträgen
Standard

Würde mal beim WSA in Heidelberg nachfragen, da War oder ist es registriert
__________________
Gruss Olli

der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2024 freut
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 23.02.2016, 19:24
Benutzerbild von bootmichl
bootmichl bootmichl ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.11.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 284
Boot: BÜTZFLETH 48 FLYBRIDGE
Rufzeichen oder MMSI: DH 4208
1.860 Danke in 873 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von gerald11 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe folgende Frage, es wird ein Boot angeboten, welches angeblich aus einer Insolvenzmasse gekauft wurde. Es gibt keine Papiere zu dem Boot.
Bj ist 1992. Auf dem Boot ist das Kennzeichen HD-PA 2 oder HD-FA 2 (ist auf den Fotos schwer zu erkennen) ,soll ein Kennzeichen aus Deutschland sein.

Kann man anhand diese Kennzeichens irgendwo eine Bestätigung bekommen, dass das Boot bereits in der EU zugelassen war?

Danke

L.G.
Gerald
Ich vermute, das Boot war beim Wasser- und Schiffahrtsamt in Heidelberg registriert.
Versuche mal Dein Glück bei:
http://www.wsa-heidelberg.wsv.de/schifffahrt/index.html
__________________
LG Michael
Wassersport und NUR DER HSV !
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 23.02.2016, 19:36
Benutzerbild von matsches
matsches matsches ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.09.2013
Ort: Worms Rh/km 443
Beiträge: 3.514
Boot: Rinker Fiesta Vee 242
2.115 Danke in 1.305 Beiträgen
Standard

Ich bin auch der Meinung, dass der Kahn in Heidelberg angemeldet ist, oder war, wer glaubt das noch
__________________

Gruß Stefan
Poseidon Worms

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 23.02.2016, 19:42
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.308
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.106 Danke in 20.179 Beiträgen
Standard

Mmhhhh

es könnte in Heidelberg angemeldet gewesen sein
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 23.02.2016, 20:23
Benutzerbild von Frank_63
Frank_63 Frank_63 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 09.12.2015
Ort: Berlin / Hamburg
Beiträge: 968
Boot: Nidelv
Rufzeichen oder MMSI: Moinsen....
2.344 Danke in 1.387 Beiträgen
Standard

Ich denke mal ,nach umfangreicher Ermittlung meine ich heraus gefunden zu haben das der Pott in Heidelberg angemeldet war oder ist....:mrgree n:
__________________
Gruß
Frank
Aufgeräumt wird erst wenn das W-LAN nicht mehr durchkommt
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 23.02.2016, 20:27
knibbel3 knibbel3 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 14.05.2014
Ort: Dormagen // BOSCHMOLENPLAS
Beiträge: 374
Boot: ACM Arcoa Mystic 39
Rufzeichen oder MMSI: DC5570 // 218046350
477 Danke in 221 Beiträgen
Standard

Ja, dann würde ich in Heidelberg mal nachfragen
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 23.02.2016, 20:34
Fletcher 147 Fletcher 147 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 10.08.2013
Beiträge: 553
Boot: Crownline
499 Danke in 324 Beiträgen
Standard

Auf meinem Boot steht auch HD ...und es ist in Heidelberg angemeldet.
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 23.02.2016, 20:36
Benutzerbild von Frank_63
Frank_63 Frank_63 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 09.12.2015
Ort: Berlin / Hamburg
Beiträge: 968
Boot: Nidelv
Rufzeichen oder MMSI: Moinsen....
2.344 Danke in 1.387 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fletcher 147 Beitrag anzeigen
Auf meinem Boot steht auch HD ...und es ist in Heidelberg angemeldet.
Na dann kann es ja nun wirklich nur noch Heidelberg sein...ich würde es mal dort versuchen...
__________________
Gruß
Frank
Aufgeräumt wird erst wenn das W-LAN nicht mehr durchkommt
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 23.02.2016, 21:44
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.105
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.556 Danke in 11.477 Beiträgen
Standard

Der Nachweis der Anmeldung reicht aber nicht aus um CE zu umschiffen, außer es wurde nachvollziehbar vor 97 angemeldet!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 23.02.2016, 21:50
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.308
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.106 Danke in 20.179 Beiträgen
Standard

Mit der Anmeldung kann man auch sehen wann das Boot in Heidelberg angemeldet wurde.
Da es BJ. 1992 ist liegt der Verdacht nahe das es vor 1997 dort angemeldet war. Ansonsten hätte das WSA Heidelberg ja die CE kontrollieren müssen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 23.02.2016, 21:53
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.878
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.920 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

Nicht zu vergessen die Märchensteuer

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 24.02.2016, 03:42
Benutzerbild von matsches
matsches matsches ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.09.2013
Ort: Worms Rh/km 443
Beiträge: 3.514
Boot: Rinker Fiesta Vee 242
2.115 Danke in 1.305 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Nicht zu vergessen die Märchensteuer

Gruß Lutz
Und die bezahlt in Heidelberg
__________________

Gruß Stefan
Poseidon Worms

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 24.02.2016, 07:49
Benutzerbild von Miracle Man
Miracle Man Miracle Man ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.06.2007
Ort: Bielefeld
Beiträge: 2.875
Boot: Wellcraft 23 SE Excel
1.428 Danke in 798 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von gerald11 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe folgende Frage, es wird ein Boot angeboten, welches angeblich aus einer Insolvenzmasse gekauft wurde. Es gibt keine Papiere zu dem Boot.
Bj ist 1992. Auf dem Boot ist das Kennzeichen HD-PA 2 oder HD-FA 2 (ist auf den Fotos schwer zu erkennen) ,soll ein Kennzeichen aus Deutschland sein.

Kann man anhand diese Kennzeichens irgendwo eine Bestätigung bekommen, dass das Boot bereits in der EU zugelassen war?

Danke

L.G.
Gerald
In der Regel reicht es auch aus, wenn du eine Bestätigung eines Hafenmeisters aus Deutschland bekommen kannst.
Habe damals auch mal ein Boot ohne Papiere verkauft und und der Käufer wollte es anmelden. Da hat mich die Behörde kontaktiert, ich habe eine Bescheinigung aus dem Grömitzer Yachthafen zugefaxt und alles war gut.
__________________
Viele Grüße
Olli
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 24.02.2016, 08:12
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.307
Boot: Sea Ray 250 Sundancer 350 MAG MPI mit Bravo 3
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.841 Danke in 2.666 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Nicht zu vergessen die Märchensteuer

Gruß Lutz
Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Der Nachweis der Anmeldung reicht aber nicht aus um CE zu umschiffen, außer es wurde nachvollziehbar vor 97 angemeldet!
Leute, Leute, Leute, nun zeigt doch hier nicht wieder unsinniger Weise irgendwelche Horrorszenarien auf.

Boot ist BJ 92 und war in D beim WSA angemeldet. Das meldet jedes andere WSA sofort wieder an und Zoll oder Finanzamt interessiert so ein Kahn nicht.

@TE: wenn dir das WSA Heidelberg keine Bescheinigung ausstellen kann, weil sie es z. B. in den Akten nicht mehr finden, dann mache ein Bild vom Boot, auf dem das Kennzeichen drauf ist und nehme/schicke es mit bei der Bootsanmeldung und gut is.
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 24.02.2016, 08:34
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.308
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.106 Danke in 20.179 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Leute, Leute, Leute, nun zeigt doch hier nicht wieder unsinniger Weise irgendwelche Horrorszenarien auf.

Boot ist BJ 92 und war in D beim WSA angemeldet. Das meldet jedes andere WSA sofort wieder an und Zoll oder Finanzamt interessiert so ein Kahn nicht.

@TE: wenn dir das WSA Heidelberg keine Bescheinigung ausstellen kann, weil sie es z. B. in den Akten nicht mehr finden, dann mache ein Bild vom Boot, auf dem das Kennzeichen drauf ist und nehme/schicke es mit bei der Bootsanmeldung und gut is.
Der TO wohn in Österreich und die wollen eventuell etwas schriftliches.
In Deutschland wäre die Anmeldung ohne Papiere vom WSA Heidelberg ebenfalls eventuell ein Problem.
Wer sagt, dass das Boot nicht jahrelang außerhalb der EU betrieben wurde. Dann wäre dies nämlich wieder eine neue Inverkehrbringung innerhalb der EU und müsste CE-Abnahme erfolgen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 24.02.2016, 13:10
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.307
Boot: Sea Ray 250 Sundancer 350 MAG MPI mit Bravo 3
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.841 Danke in 2.666 Beiträgen
Standard

Sorry Volker,

ich habe mehr als 30 Boote in den letzten 15 Jahren hier zugelassen (WSA, ADAC, DMYV) und gefahren. Auch ohne Papiere vom Vorgänger gab es nie Probleme, wenn das Boot schon mal ein Kennzeichen in D hatte.
Zoll/Finanzamt stand auch nie wegen der Märchensteuer vor der Haustür oder im Hafen vorm Boot.

Originalpapiere darf ein Käufer eigentlich ja auch gar nicht haben, da auf dem Bootsausweis und IBS ja drauf steht, dass dieser im Falle der Veräußerung zurückzusenden ist. D. h. der Verkäufer muss diesen eigentlich zurückgeben.

Auch stimmt deine Aussage "Wer sagt, dass das Boot nicht jahrelang außerhalb der EU betrieben wurde. Dann wäre dies nämlich wieder eine neue Inverkehrbringung innerhalb der EU und müsste CE-Abnahme erfolgen." nicht.
In der EU-verordnung steht "bei der erstmaligen in Verkehrbringung" in die EU
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 24.02.2016, 13:50
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.308
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.106 Danke in 20.179 Beiträgen
Standard

Wenn es mehr als , ich glaube 3 Jahre, außerhalb der EU war, dann ist die wieder einreisen einen neue Inverkehrbringen in die EU mit allen Nachteilen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 24.02.2016, 14:52
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.307
Boot: Sea Ray 250 Sundancer 350 MAG MPI mit Bravo 3
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.841 Danke in 2.666 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn es mehr als , ich glaube 3 Jahre, außerhalb der EU war, dann ist die wieder einreisen einen neue Inverkehrbringen in die EU mit allen Nachteilen.

Ach Volker, sorry, aber hör doch mal mit dieser Klugsch.... auf

Dieses ganze wenn und aber, vielleicht, hätte, etc. bringt einen doch nicht weiter.

Einfach machen und fertig!

Ist echt nicht böse gemeint, gibst oft ja auch gute Tipps und wirst auch das gleiche von mir denken (was schwallt der da oder der war gut),
aber manchmal nicht die Leute unnötig verunsichern und einfach mal das stehen lassen, was jemand schreibt, der damit unzählig mehr Erfahrung hat

@TE: mal beim WSA HD angefragt oder sollen wir das auch noch machen für dich
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 24.02.2016, 15:59
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.878
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.920 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
... Originalpapiere darf ein Käufer eigentlich ja auch gar nicht haben, da auf dem Bootsausweis und IBS ja drauf steht, dass dieser im Falle der Veräußerung zurückzusenden ist. D. h. der Verkäufer muss diesen eigentlich zurückgeben. ...
Zum IBS kann ich nichts sagen, aber wenn Du mit "Bootsausweis" den "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" meinst, da steht nicht drauf, dass dieser im Falle der Veräußerung zurück zu geben ist

Es steht auch nicht geschrieben, dass der Verkäufer diesen zurückgeben muss. Im §9 (1) heißt es lediglich: Der Eigentümer hat den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen, wenn sich 3. die Eigentumsverhältnisse geändert haben. In diesen Fällen ist der Ausweis zur Berichtigung vorzulegen.

Wenn sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben, dann ist der Käufer streng genommen bereits (neuer) Eigentümer. Ergo ist der Käufer verpflichtet den, auf den Namen des Verkäufers lautenden, Ausweis zur Berichtigung vorzulegen.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 24.02.2016, 16:18
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.307
Boot: Sea Ray 250 Sundancer 350 MAG MPI mit Bravo 3
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.841 Danke in 2.666 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Zum IBS kann ich nichts sagen, aber wenn Du mit "Bootsausweis" den "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" meinst, da steht nicht drauf, dass dieser im Falle der Veräußerung zurück zu geben ist

Es steht auch nicht geschrieben, dass der Verkäufer diesen zurückgeben muss. Im §9 (1) heißt es lediglich: Der Eigentümer hat den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen, wenn sich 3. die Eigentumsverhältnisse geändert haben. In diesen Fällen ist der Ausweis zur Berichtigung vorzulegen.

Wenn sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben, dann ist der Käufer streng genommen bereits (neuer) Eigentümer. Ergo ist der Käufer verpflichtet den, auf den Namen des Verkäufers lautenden, Ausweis zur Berichtigung vorzulegen.

Gruß Lutz
Sorry Lutz,

aber da täuschst du dich gewaltig! NUR der Inhaber des Bootsausweises ist dafür verantwortlich und steht so lange in der Haftung bis das Boot um- oder abgemeldet ist.

Ist beim WSA genauso: http://www.wsa-koblenz.wsv.de/schiff...ung/index.html

"
Abmeldung/Verkauf Ihres Bootes
Bei Verkauf oder Zerstörung Ihres Bootes veranlassen Sie die Abmeldung der Registrierung auf Ihren Namen. Hierzu senden Sie den Bootsausweis zusammen mit einer Notiz über Ihren Wunsch zurück an das WSA.Solange der Original-Ausweis hier nicht vorliegt, bleibt die Registrierung auf Ihren Namen bestehen. Der neue Besitzer kann das Kleinfahrzeug beim WSA Koblenz unter dem gleichen Kennzeichen wieder anmelden, wenn dem WSA der Original-Ausweis vom Vorbesitzer zur Abmeldung vorlag. Verlassen Sie sich bei Verkauf Ihres Bootes nicht darauf, dass der Käufer Ihres Bootes dies für Sie erledigt!
Die Abmeldung eines Kleinfahrzeuges ist gebührenfrei. Wenn eine Abmeldebestätigung gewünscht wird schicken Sie bitte neben dem Original-Ausweis auch einen an sich frankierten Rückumschlag für die Bestätigung mit. Ausweisverlust:

Ist Ihnen der Ausweis verloren gegangen oder zerstört worden, füllen Sie bitte die nachstehende eidesstattliche Versicherung aus und senden uns diese zusammen mit Ihrem Anliegen (Ersatzausweis oder Abmeldung) zu.
Verlusterklärung
WICHTIG: Der Ausweis ist auf Ihren Namen ausgestellt, also sind auch Sie dafür verantwortlich jede Änderung dem Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz unverzüglich mitzuteilen und den Ausweis im Original zur Berichtigung vorzulegen! Dies gilt auch bei Eigentümerwechsel und Abmeldung des Fahrzeuges. Geben Sie Ihren gültigen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen nicht an den neuen Eigentümer oder Bootshändler weiter. Das Boot kann nur abgemeldet werden, wenn der Original-Ausweis vorliegt. Die Nichteinhaltung dessen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen."
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 24.02.2016, 16:33
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.105
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.556 Danke in 11.477 Beiträgen
Standard

Sorry Thomas,

aber das heißt ja wenn ich Probleme mit einem "CE-Boot" habe, mit BJ vor 1997 klebe ich einfach ein beliebiges Kennzeichen dran mache ein Foto davon und kann es bei einem WSA ohne weitere Nachweise anmelden ;)

Wenn ich mir mühe gebe, Google ich nach Bildern von dem Bootstyp und suche mir dann ein passendes Kennzeichen aus

Bis vor 1-2 Jahren war das so, aber inzwischen greifen auch die WSA durch!

Daher wäre ein Boot mit so einer ungewissen Vorgeschichte ein Nogo, außer es ist quasi geschenkt!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 24.02.2016, 17:07
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.878
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.920 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Sorry Lutz,

aber da täuschst du dich gewaltig! ...
Sorry Thomas,
aber auf dem "Ausweis" steht nichts vom zurückgeben, das sind 100% Fakten.

Die Formulierung ist natürlich nicht sehr glücklich, besser wäre "der bisherige Eigentümer", aber zu Deinem Link:

1. "Veranlassen" ist auch, wenn der neue Eigentümer das Original vorlegt, verboten ist es auf alle Fälle nicht.

2. Im Zweifel zählt nicht was auf der WSV-Seite steht sondern der Wortlaut der KlFzKV-BinSch.

3. "Eine Neuanmeldung ohne eine Konformitätserklärung ist beim WSA Koblenz nicht mehr möglich.",
also: "Mach einfach und fertig!" ist in Koblenz nicht (mehr), und somit auch Dein Vorwurf des Klugsch... gegen Volker (billi) etwas kühn.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 38 von 38



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Boot in Holland angemeldet, darf ich hier auch fahren??? timonolte Allgemeines zum Boot 11 25.07.2012 10:32
Motor Bestätigung 3,68 KW nötig ? ToxicToolz Allgemeines zum Boot 24 21.02.2012 18:11
Muss ein selbstgebautes Boot angemeldet werden boot1948 Selbstbauer 18 01.12.2011 08:12
Wo war dass ? Palmyra Mittelmeer und seine Reviere 6 10.01.2009 22:06
Muß mein Boot angemeldet sein? Jot.v8.A. Allgemeines zum Boot 36 17.05.2006 12:29


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:13 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.