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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich habe folgende Frage, es wird ein Boot angeboten, welches angeblich aus einer Insolvenzmasse gekauft wurde. Es gibt keine Papiere zu dem Boot. Bj ist 1992. Auf dem Boot ist das Kennzeichen HD-PA 2 oder HD-FA 2 (ist auf den Fotos schwer zu erkennen) ,soll ein Kennzeichen aus Deutschland sein. Kann man anhand diese Kennzeichens irgendwo eine Bestätigung bekommen, dass das Boot bereits in der EU zugelassen war? Danke L.G. Gerald |
#2
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Servus!
Anhand der Rumpfnummer kann mann feststellen, ob und wo und auf wen das Boot angemeldet war. Chris
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#3
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Mache einfach eine Anfrage beim Wasser und Schifffahrtsamt in Heidelberg
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Gruß Michael |
#4
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Würde mal beim WSA in Heidelberg nachfragen, da War oder ist es registriert
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Gruss Olli ![]() ![]()
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#5
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![]() Zitat:
Versuche mal Dein Glück bei: http://www.wsa-heidelberg.wsv.de/schifffahrt/index.html
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![]() Wassersport und NUR DER HSV ! |
#6
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Ich bin auch der Meinung, dass der Kahn in Heidelberg angemeldet ist, oder war, wer glaubt das noch
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![]() Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ![]() Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb
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#7
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Mmhhhh
es könnte in Heidelberg angemeldet gewesen sein ![]() ![]() ![]() ![]()
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#8
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Ich denke mal ,nach umfangreicher Ermittlung meine ich heraus gefunden zu haben das der Pott in Heidelberg angemeldet war oder ist....
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Gruß Frank ![]() Aufgeräumt wird erst wenn das W-LAN nicht mehr durchkommt |
#9
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Ja, dann würde ich in Heidelberg mal nachfragen
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#10
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Auf meinem Boot steht auch HD ...und es ist in Heidelberg angemeldet.
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#11
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Na dann kann es ja nun wirklich nur noch Heidelberg sein...ich würde es mal dort versuchen...
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Gruß Frank ![]() Aufgeräumt wird erst wenn das W-LAN nicht mehr durchkommt |
#12
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Der Nachweis der Anmeldung reicht aber nicht aus um CE zu umschiffen, außer es wurde nachvollziehbar vor 97 angemeldet!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#13
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Mit der Anmeldung kann man auch sehen wann das Boot in Heidelberg angemeldet wurde.
Da es BJ. 1992 ist liegt der Verdacht nahe das es vor 1997 dort angemeldet war. Ansonsten hätte das WSA Heidelberg ja die CE kontrollieren müssen. ![]()
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#14
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Nicht zu vergessen die Märchensteuer
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#15
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Und die bezahlt in Heidelberg
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![]() Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ![]() Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb |
#16
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![]() Zitat:
Habe damals auch mal ein Boot ohne Papiere verkauft und und der Käufer wollte es anmelden. Da hat mich die Behörde kontaktiert, ich habe eine Bescheinigung aus dem Grömitzer Yachthafen zugefaxt und alles war gut.
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Viele Grüße Olli |
#17
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![]() Zitat:
Boot ist BJ 92 und war in D beim WSA angemeldet. Das meldet jedes andere WSA sofort wieder an und Zoll oder Finanzamt interessiert so ein Kahn nicht. @TE: wenn dir das WSA Heidelberg keine Bescheinigung ausstellen kann, weil sie es z. B. in den Akten nicht mehr finden, dann mache ein Bild vom Boot, auf dem das Kennzeichen drauf ist und nehme/schicke es mit bei der Bootsanmeldung und gut is.
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Viele Grüße Thomas |
#18
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![]() Zitat:
In Deutschland wäre die Anmeldung ohne Papiere vom WSA Heidelberg ebenfalls eventuell ein Problem. Wer sagt, dass das Boot nicht jahrelang außerhalb der EU betrieben wurde. Dann wäre dies nämlich wieder eine neue Inverkehrbringung innerhalb der EU und müsste CE-Abnahme erfolgen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#19
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Sorry Volker,
ich habe mehr als 30 Boote in den letzten 15 Jahren hier zugelassen (WSA, ADAC, DMYV) und gefahren. Auch ohne Papiere vom Vorgänger gab es nie Probleme, wenn das Boot schon mal ein Kennzeichen in D hatte. Zoll/Finanzamt stand auch nie wegen der Märchensteuer vor der Haustür oder im Hafen vorm Boot. Originalpapiere darf ein Käufer eigentlich ja auch gar nicht haben, da auf dem Bootsausweis und IBS ja drauf steht, dass dieser im Falle der Veräußerung zurückzusenden ist. D. h. der Verkäufer muss diesen eigentlich zurückgeben. Auch stimmt deine Aussage "Wer sagt, dass das Boot nicht jahrelang außerhalb der EU betrieben wurde. Dann wäre dies nämlich wieder eine neue Inverkehrbringung innerhalb der EU und müsste CE-Abnahme erfolgen." nicht. In der EU-verordnung steht "bei der erstmaligen in Verkehrbringung" in die EU
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Viele Grüße Thomas |
#20
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Wenn es mehr als , ich glaube 3 Jahre, außerhalb der EU war, dann ist die wieder einreisen einen neue Inverkehrbringen in die EU mit allen Nachteilen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#21
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![]() Zitat:
Ach Volker, sorry, aber hör doch mal mit dieser Klugsch.... auf ![]() Dieses ganze wenn und aber, vielleicht, hätte, etc. bringt einen doch nicht weiter. Einfach machen und fertig! Ist echt nicht böse gemeint, gibst oft ja auch gute Tipps und wirst auch das gleiche von mir denken ![]() aber manchmal nicht die Leute unnötig verunsichern und einfach mal das stehen lassen, was jemand schreibt, der damit unzählig mehr Erfahrung hat ![]() @TE: mal beim WSA HD angefragt oder sollen wir das auch noch machen für dich ![]() ![]()
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Viele Grüße Thomas
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#22
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![]() Zitat:
![]() Es steht auch nicht geschrieben, dass der Verkäufer diesen zurückgeben muss. Im §9 (1) heißt es lediglich: Der Eigentümer hat den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen, wenn sich 3. die Eigentumsverhältnisse geändert haben. In diesen Fällen ist der Ausweis zur Berichtigung vorzulegen. Wenn sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben, dann ist der Käufer streng genommen bereits (neuer) Eigentümer. Ergo ist der Käufer verpflichtet den, auf den Namen des Verkäufers lautenden, Ausweis zur Berichtigung vorzulegen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#23
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![]() Zitat:
aber da täuschst du dich gewaltig! NUR der Inhaber des Bootsausweises ist dafür verantwortlich und steht so lange in der Haftung bis das Boot um- oder abgemeldet ist. Ist beim WSA genauso: http://www.wsa-koblenz.wsv.de/schiff...ung/index.html " Abmeldung/Verkauf Ihres Bootes Bei Verkauf oder Zerstörung Ihres Bootes veranlassen Sie die Abmeldung der Registrierung auf Ihren Namen. Hierzu senden Sie den Bootsausweis zusammen mit einer Notiz über Ihren Wunsch zurück an das WSA.Solange der Original-Ausweis hier nicht vorliegt, bleibt die Registrierung auf Ihren Namen bestehen. Der neue Besitzer kann das Kleinfahrzeug beim WSA Koblenz unter dem gleichen Kennzeichen wieder anmelden, wenn dem WSA der Original-Ausweis vom Vorbesitzer zur Abmeldung vorlag. Verlassen Sie sich bei Verkauf Ihres Bootes nicht darauf, dass der Käufer Ihres Bootes dies für Sie erledigt! Die Abmeldung eines Kleinfahrzeuges ist gebührenfrei. Wenn eine Abmeldebestätigung gewünscht wird schicken Sie bitte neben dem Original-Ausweis auch einen an sich frankierten Rückumschlag für die Bestätigung mit. Ausweisverlust: Ist Ihnen der Ausweis verloren gegangen oder zerstört worden, füllen Sie bitte die nachstehende eidesstattliche Versicherung aus und senden uns diese zusammen mit Ihrem Anliegen (Ersatzausweis oder Abmeldung) zu. Verlusterklärung WICHTIG: Der Ausweis ist auf Ihren Namen ausgestellt, also sind auch Sie dafür verantwortlich jede Änderung dem Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz unverzüglich mitzuteilen und den Ausweis im Original zur Berichtigung vorzulegen! Dies gilt auch bei Eigentümerwechsel und Abmeldung des Fahrzeuges. Geben Sie Ihren gültigen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen nicht an den neuen Eigentümer oder Bootshändler weiter. Das Boot kann nur abgemeldet werden, wenn der Original-Ausweis vorliegt. Die Nichteinhaltung dessen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen."
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Viele Grüße Thomas |
#24
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Sorry Thomas,
aber das heißt ja wenn ich Probleme mit einem "CE-Boot" habe, mit BJ vor 1997 klebe ich einfach ein beliebiges Kennzeichen dran mache ein Foto davon und kann es bei einem WSA ohne weitere Nachweise anmelden ;) Wenn ich mir mühe gebe, Google ich nach Bildern von dem Bootstyp und suche mir dann ein passendes Kennzeichen aus ![]() Bis vor 1-2 Jahren war das so, aber inzwischen greifen auch die WSA durch! Daher wäre ein Boot mit so einer ungewissen Vorgeschichte ein Nogo, außer es ist quasi geschenkt!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#25
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Sorry Thomas,
aber auf dem "Ausweis" steht nichts vom zurückgeben, das sind 100% Fakten. Die Formulierung ist natürlich nicht sehr glücklich, besser wäre "der bisherige Eigentümer", aber zu Deinem Link: 1. "Veranlassen" ist auch, wenn der neue Eigentümer das Original vorlegt, verboten ist es auf alle Fälle nicht. 2. Im Zweifel zählt nicht was auf der WSV-Seite steht sondern der Wortlaut der KlFzKV-BinSch. 3. "Eine Neuanmeldung ohne eine Konformitätserklärung ist beim WSA Koblenz nicht mehr möglich.", also: "Mach einfach und fertig!" ist in Koblenz nicht (mehr), und somit auch Dein Vorwurf des Klugsch... gegen Volker (billi) etwas kühn. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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