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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 01.03.2016, 08:52
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Standard Keine Pausen Arbeitsrecht

Hallo zusammen,

wollte mal Eure Meinung hören (Unverbindlich ).

Vielleicht weiß ja jemand was konkretes.

Also: Eine Mitarbeiterin (Sekretärin) will keine Pausen machen "müßen". Von 08:00h bis 16:00h = 9 Std. durcharbeiten.

Also mal was ganz Neues

Gegenseitiges Einverständniss ist eigentlich gegeben (wenn Sie Pausen machen würde erfasst sie die).

Darf man so etwas explizit (darauf legt sie Wert) in einen Arbeitsvertrag schreiben? Oder läuft dass unter "Sklavenhaltung". Nochmal: Es ist ihr Wunsch, aber ...... kann man so nen Vertrag schreiben?
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  #2  
Alt 01.03.2016, 08:53
Benutzerbild von glumpo
glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

wollte mal Eure Meinung hören (Unverbindlich ).

Vielleicht weiß ja jemand was konkretes.

Also: Eine Mitarbeiterin (Sekretärin) will keine Pausen machen "müßen". Von 08:00h bis 16:00h = 9 Std. durcharbeiten.

Also mal was ganz Neues

Gegenseitiges Einverständniss ist eigentlich gegeben (wenn Sie Pausen machen würde erfasst sie die).

Darf man so etwas explizit (darauf legt sie Wert) in einen Arbeitsvertrag schreiben? Oder läuft dass unter "Sklavenhaltung". Nochmal: Es ist ihr Wunsch, aber ...... kann man so nen Vertrag schreiben?

hier steht das gut beschrieben
http://arbeits-abc.de/mach-mal-pause...-arbeitsrecht/
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  #3  
Alt 01.03.2016, 09:01
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Das ist das Recht auf Pausen. Klar:

Pausenzeiten müssen sein

Beträgt die tägliche Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf 30 Minuten Arbeitspause. Wer mehr als 9 Stunden arbeitet, kann für mindestens 45 Minuten pausieren.


Aber hier ist´s umgekehrt: Sie will die Freiheit haben keine Pausen zu machen, weil sie eh genug Abwechslung hat im Job (Kaffeemaschine reinigen, Druckerpapier nachfüllen....kein Witz jetzt, das ist für sie genug "abschalten").

Und das schriftlich fixieren. Keine erzwungenen Pausen.
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  #4  
Alt 01.03.2016, 09:01
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Also: Eine Mitarbeiterin (Sekretärin) will keine Pausen machen "müßen". Von 08:00h bis 16:00h = 9 Std. durcharbeiten.
Das geht nicht, nach 6 h sind automatisch 30 Minuten fällig, nach 9 h weitere 15 Minuten. ArbZG Paragraph 4.
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #5  
Alt 01.03.2016, 09:03
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Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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Dann soll die Mitarbeiterin die Mindestzeit der vorgeschriebenen Pausen ausstempeln.

Wie sie Ihre Pause verbringt ist ihre Sache.

Dann ist der Arbeitgeber frei von Angriffsflächen.
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  #6  
Alt 01.03.2016, 09:07
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Lucky Boatman Beitrag anzeigen
Dann soll die Mitarbeiterin die Mindestzeit der vorgeschriebenen Pausen ausstempeln.

Wie sie Ihre Pause verbringt ist ihre Sache.

Dann ist der Arbeitgeber frei von Angriffsflächen.
Verschenken und trotzdem weiterarbeiten will sie die 30 Minuten aber auch nicht (logisch ).

Sie will aber eben nicht 30 minuten dumm rumsitzen und aus dem Fenster starren.
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  #7  
Alt 01.03.2016, 09:11
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Das geht nicht, nach 6 h sind automatisch 30 Minuten fällig, nach 9 h weitere 15 Minuten. ArbZG Paragraph 4.

Hier der Wortlaut: ArbZG §4:
"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

Warum arbeits-abc.de das so weich formuliert... keine Ahnung.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #8  
Alt 01.03.2016, 09:12
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Verschenken und trotzdem weiterarbeiten will sie die 30 Minuten aber auch nicht (logisch ).

Sie will aber eben nicht 30 minuten dumm rumsitzen und aus dem Fenster starren.

Geht nicht. Soll sie sich ein Hobby suchen für die 30 Minuten.
Aber mal pragmatisch gefragt: isst die nix ? 8 Stunden ohne Nahrungsaufnahme würde ich nur schwer und ungern durchhalten.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #9  
Alt 01.03.2016, 09:14
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glumpo glumpo ist offline
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Dann führ die Vertrauensarbeitszeit ein, mit der sind alle Gesetze umgangen.
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  #10  
Alt 01.03.2016, 09:14
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Ich könnte mir vorstellen, dass da die Berufsgenossenschaft Theater macht.
( zB. Unfall beim Heimweg durch Konzentrationsschwäche oder so )
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #11  
Alt 01.03.2016, 09:18
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Hier der Wortlaut: ArbZG §4:
"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

Warum arbeits-abc.de das so weich formuliert... keine Ahnung.
Gleichzeitig profitieren aber auch Arbeitgeber von den Regelungen, weil als ein weiteres Ziel des ArbZG in § 1 Abs. 1 explizit die Verbesserung von Rahmenbedingungen zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten genannt wird.

Zudem lassen sich die Gesetze in Deutschland als Orientierungshilfen interpretieren, in deren Rahmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die zu leistende Arbeitszeit frei verhandeln und im Arbeitsvertrag dementsprechend fixieren können.


Ist wahrscheinlich wie immer, jeder Anwalt kann sich im Zweifelsfall selbst verwirklichen
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  #12  
Alt 01.03.2016, 09:20
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Von 08:00h bis 16:00h = 9 Std. durcharbeiten
Tröste dich, ich war in Mathe auch immer Deko.
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  #13  
Alt 01.03.2016, 09:21
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Dann führ die Vertrauensarbeitszeit ein, mit der sind alle Gesetze umgangen.
Ist Vertrauensarbeitszeit, natürlich. (Zeiten werden -auf verschiedene Konten- im PC selber erfasst).

Aaaah vielleicht ist dass das Zauberwort .........

die Fährte nehm ich mal auf.
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  #14  
Alt 01.03.2016, 09:21
dutschmann dutschmann ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Verschenken und trotzdem weiterarbeiten will sie die 30 Minuten aber auch nicht (logisch ).

Sie will aber eben nicht 30 minuten dumm rumsitzen und aus dem Fenster starren.
Sie macht nie einen Toilettengang?
Natürlich ist das in meiner Arbeitszeit enthalten, aber für den AG ist das vertane Arbeitszeit.

Genaugenommen, kann ich mir nicht vorstellen, im Büro 9 std durchzuarbeiten.
Sie braucht nur deshalb keine Pause, da sie in der Arbeitszeit Gelegenheit hat alle angenehmen Tätigkeiten wie essen, trinken, stuhlgang, während ihrer Arbeitszeit zu erledigen.
Ob das der Schlosser an der Werkbank auch kann ? Der braucht seine Pause.
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  #15  
Alt 01.03.2016, 09:22
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
Tröste dich, ich war in Mathe auch immer Deko.
Aaah scheisse, ich bin von mir ausgegangen

Sie will natürlich um 07:00h anfangen (tut es auch).
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  #16  
Alt 01.03.2016, 09:23
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ist Vertrauensarbeitszeit, natürlich. (Zeiten werden -auf verschiedene Konten- im PC selber erfasst).

Aaaah vielleicht ist dass das Zauberwort .........

die Fährte nehm ich mal auf.


Damit konnte man hier alles umgehen sogar die max. 10h/Tag
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  #17  
Alt 01.03.2016, 09:25
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
Sie macht nie einen Toilettengang?
Natürlich ist das in meiner Arbeitszeit enthalten, aber für den AG ist das vertane Arbeitszeit.

Genaugenommen, kann ich mir nicht vorstellen, im Büro 9 std durchzuarbeiten.
Sie braucht nur deshalb keine Pause, da sie in der Arbeitszeit Gelegenheit hat alle angenehmen Tätigkeiten wie essen, trinken, stuhlgang, während ihrer Arbeitszeit zu erledigen.
Ob das der Schlosser an der Werkbank auch kann ? Der braucht seine Pause.
Da hast du Recht, das ist halt heutzutage so im Büro.

Kaffee und mal nen Snack in der Küche sind doch ganz normal, für Leute die am Band festgekettet sind wäre das natürlich unmöglich.
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  #18  
Alt 01.03.2016, 09:26
dutschmann dutschmann ist offline
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Ach , da erinnere ich mich an eine Kollegin.....die war auch so tüchtig.
Die hatte von Montag bis Freitag einen Kranken schein.Weil aber so viel Arbeit anstand wollte sie uns Samstag als bezahlte Überschicht unter die Arme greifen.


Gruss Jörg
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  #19  
Alt 01.03.2016, 09:26
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billi billi ist offline
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Ich würde einen normalen Arbeitsvertrag mit Pausen machen.
Wenn sie zur Pause abstechen muss und dies nicht tut, dann ist es ihre Sache und gleichzeitig ihr Verstoß gegen die Arbeitsordnung. (was ja nicht unbedingt geandet werden muss).
Sie hat ja dann ihre "Bezahlte " Mehrarbeitszeit.
Auf die scheint es ihr ja anzukommen.

Im Falle eines Unfalls (Wegeunfall) kann sie sich dann nicht darauf berufen, dass in ihrem Arbeitsvertrag keine Pausen vorgesehen ist.
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #20  
Alt 01.03.2016, 09:33
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich würde einen normalen Arbeitsvertrag mit Pausen machen.
Wenn sie zur Pause abstechen muss und dies nicht tut, dann ist es ihre Sache und gleichzeitig ihr Verstoß gegen die Arbeitsordnung. (was ja nicht unbedingt geandet werden muss).
Sie hat ja dann ihre "Bezahlte " Mehrarbeitszeit.
Auf die scheint es ihr ja anzukommen.

Im Falle eines Unfalls (Wegeunfall) kann sie sich dann nicht darauf berufen, dass in ihrem Arbeitsvertrag keine Pausen vorgesehen ist.
Das - von mir fett markierte - ist doch ein Widerspruch.
Den verstehe ich nicht.

In meinen Augen ist der Gesetzestext eindeutig. Sie muss Pausen machen, zumindest eintragen. Ich glaube auch nicht, dass Vertrauensarbeitszeit diese klare Gesetzesvorgabe aushebeln kann.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #21  
Alt 01.03.2016, 09:34
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Damit konnte man hier alles umgehen sogar die max. 10h/Tag


Olaf Klein: Vertrauensarbeitszeit aus der Perspektive des Arbeitsrechts
Arbeitszeitgesetz als gesetzliche Schranke

Problem: 1) Für Vertrauensarbeitszeit ist charakteristisch, dass
sowohl auf Regelungen zur täglichen Arbeitszeit als
auch auf eine Kontrolle verzichtet wird. Die
Sicherstellung von Pausen ist damit nicht
gewährleistet!
2) Im Voraus durch den Arbeitgeber werden die Pausen
hier nie festgelegt!


BAG vom 27.02.1992 – 6 AZR 478/90
(1) Dafür, dass eine Pausenregelung zustande kommt und
durchgeführt wird, ist der Arbeitgeber verantwortlich, weil es
seine Pflicht ist, die Ruhepause zu gewähren.
(2) Der Arbeitgeber kann demgegenüber nicht einwenden, er
habe den Arbeitnehmern die Möglichkeit eingeräumt, ihre
Pause eigenverantwortlich zu gestalten. Dabei würde verkannt,
dass durch die (kollektive) Übertragung des Pausenbestimmungsrechts
auf die Arbeitnehmer dem einzelnen
Arbeitnehmer gegenüber die Pflicht zur Gewährung einer
Ruhepause nicht erfüllt wird, wenn die Arbeitnehmer keine
Regelung treffen, die sicherstellt, dass der einzelne Arbeitnehmer
während eines im voraus bestimmten Zeitraums seine
Arbeit unterbrechen kann, oder wenn eine getroffene Regelung
nicht eingehalten wird.


Das ist schon ein Ansatz für eine Lösung des Problems. Man gibt ihr ja die Möglichkeit Pausen zu machen, sie tut es dann halt nicht.
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  #22  
Alt 01.03.2016, 09:36
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Mal einen Happen essen oder einen Schluck trinken, auf die Toilette gehen, alles Pause bei euch? Ist ja nun schon eine Weile her, dass ich Schicht in der Fabrik gemacht oder später als Schlosser an der Werkbank gestanden habe, aber - das war bei uns alles Arbeitszeit.
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  #23  
Alt 01.03.2016, 09:37
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nasowas66 nasowas66 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Verschenken und trotzdem weiterarbeiten will sie die 30 Minuten aber auch nicht (logisch ).

Sie will aber eben nicht 30 minuten dumm rumsitzen und aus dem Fenster starren.
Verstehe das nicht so ganz...wie wäre denn ihre normale Arbeitszeit?

Gibt bei uns in der Firma auch einige die das wollen. Reguläre Arbeitszeit wäre von 8-17h. Die Leute wollen keine Pause machen um dann schon um 16.15h gehen zu können. Ist das bei ihr auch so?
__________________
Gruß Andrea
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  #24  
Alt 01.03.2016, 09:37
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
Mal einen Happen essen oder einen Schluck trinken, auf die Toilette gehen, alles Pause bei euch? Ist ja nun schon eine Weile her, dass ich Schicht in der Fabrik gemacht oder später als Schlosser an der Werkbank gestanden habe, aber - das war bei uns alles Arbeitszeit.
Wer das nicht erduldet- der muss sich Gedanken machen ob er den Hasenstall noch halten kann.
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  #25  
Alt 01.03.2016, 09:38
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Olaf Klein: Vertrauensarbeitszeit aus der Perspektive des Arbeitsrechts
Arbeitszeitgesetz als gesetzliche Schranke

Problem: 1) Für Vertrauensarbeitszeit ist charakteristisch, dass
sowohl auf Regelungen zur täglichen Arbeitszeit als
auch auf eine Kontrolle verzichtet wird. Die
Sicherstellung von Pausen ist damit nicht
gewährleistet!
2) Im Voraus durch den Arbeitgeber werden die Pausen
hier nie festgelegt!


BAG vom 27.02.1992 – 6 AZR 478/90
(1) Dafür, dass eine Pausenregelung zustande kommt und
durchgeführt wird, ist der Arbeitgeber verantwortlich, weil es
seine Pflicht ist, die Ruhepause zu gewähren.
(2) Der Arbeitgeber kann demgegenüber nicht einwenden, er
habe den Arbeitnehmern die Möglichkeit eingeräumt, ihre
Pause eigenverantwortlich zu gestalten. Dabei würde verkannt,
dass durch die (kollektive) Übertragung des Pausenbestimmungsrechts
auf die Arbeitnehmer dem einzelnen
Arbeitnehmer gegenüber die Pflicht zur Gewährung einer
Ruhepause nicht erfüllt wird, wenn die Arbeitnehmer keine
Regelung treffen, die sicherstellt, dass der einzelne Arbeitnehmer
während eines im voraus bestimmten Zeitraums seine
Arbeit unterbrechen kann, oder wenn eine getroffene Regelung
nicht eingehalten wird.


Das ist schon ein Ansatz für eine Lösung des Problems. Man gibt ihr ja die Möglichkeit Pausen zu machen, sie tut es dann halt nicht.

So isses
einfach den Großen abschauen, dort sind genügend Anwälte dran gewesen bis etwas unanfechtbar dingfest wird
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