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Restaurationen Refits, Lackierungen, GFK-Arbeiten, Reparaturen und Umbauten von Booten aller Art. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hilfe, ist da noch was zu machen?
Hi Leute,
ich bin leider Opfer eines Betruges bzw. habe ich mir vor 1-2 Wochen mein erstes gebraucht Boot gekauft (Gekauft wie gesehen) und hatte leider nicht viel Ahnung davon, ich weiß, selbst schuld. Hatte mich darauf verlassen weil er mir schrieb das es 100% Dicht ist und wenn das nicht der Fall wäre er mir mein Geld zurück geben würde, nun bleibt er hartnäckig und sagt er wüßte ja nicht was ich mit dem Boot gemacht hätte lol. Es handelt sich um eine Pichel Samba 5m x 1,90m aus dem Jahre 1975. Ich bin dabei die ganzen alten Antifouling bis auf's Gelcoat abzuschleifen um eine neue Grundierung und Antifouling aufzutragen. Als erste viel mir ein Riss im Kiel auf, mir wurde gesagt das wäre nicht schlimm und ich könnte das flicken in dem ich die stelle abschleife, endfette mit International VC-General Thinner und dann mit International Watertite und einer Glasfasermatte bearbeite. Ist das so richtig oder könnt ihr mir bessere Produkte oder Tipps Empfehlen? http://www.bilder-hochladen.net/i/1a3h-5g-fa11.jpg Dann kletterte ich in die Kajüte und öffnete ein Schrank wo sich Wasser gesammelt hatte. Ich nahm die Sitzbank links ab und fand noch mehr Wasser und ganz vorne unter der Bank schon 1 Liter. Ein Kollege spritze mit einem Wasser Schlauch von außen gegen das Boot vorne und es lief dann vorne in die Kajüte rein. Ich riss die Leder/Stoff Verkleidung runter und dort war das GFK schon schleimig und Schwarz. http://www.bilder-hochladen.net/i/1a3h-5h-4d0e.jpg Von außen haben wir dann vorne das Gummi runter gezogen und sahen das dort überall Risse drin sind wo das Regen Wasser durch gekommen war und man schon von innen nach außen gucken kann wenn man von innen leicht gegendrückt. So wie das aussieht muss das schon lange dort durchlaufen. http://www.bilder-hochladen.net/i/1a3h-5i-74c3.jpg Des weiteren habe ich den Teppich entfernt in der Kajüte und gesehen das sich das GFK abhebt vorne im Eingang, es ist ein riesen Riss der kreisförmig verläuft. Es sieht so aus als ob dort mal ein riesen Loch geflickt wurde, in dem man eine Glasfasermatte rüber gelegt hat und es mit Epoxid geschlossen wurde und rüber lackiert. Dies Löst sich rings rum. http://www.bilder-hochladen.net/i/1a3h-5j-60c9.jpg Macht es noch Sinn das Boot zu Reparieren oder ist es zu zerstört? Weiß ja nicht was noch so zum Vorschein kommt. Was könnt ihr mir empfehlen um das Boot wieder zu Reparieren? Für mich bricht grad eine Welt zusammen. Habe überlegt das Schwarze GFK vorsichtig wegzuschleifen und zu beten das ich nicht nach draußen durch schleife. Falls das noch funktioniert, was ich irgendwie bezweifle, dann würde ich diese stelle mit Glasfasermatte und Epoxid versuchen wieder zu verstärken. Von außen würde ich auch versuchen die gerissenen stellen unter dem Gummi zu schleifen und zu entfetten um dann epoxid in die Risse zu streichen. Dies müsste ich auch heute versuchen da das Boot draußen auf Böcke steht und es die nächsten tage wieder regnen soll. Falls ich von innen nach außen durch schleife, hab ich dann noch eine Chance das wieder hinzubekommen? Ich muss das Schwarze Zeug alles doch erst entfernen bevor ich die stellen mit Tar2 einstreichen kann und mit Glasfasermatte verstärken kann oder? Der Kreisförmige Riss bzw. das lösende GFK würde ich versuchen anzuheben und Epoxid drunter zu schmieren, anschließend wenn es getrocknet ist wieder bisschen verschleifen. Oder sollte ich versuchen das abzureißen? Ich meine Kleine Löcher oder Risse flicken bekomme ich vielleicht noch hin, aber wenn da jetzt ein riesen Loch zum Vorschein kommt wüsste ich nicht wie ich das jemals wieder stabil verschlossen bekomme. Ich hoffe ihr könnt mir da noch irgendwelche Tipps geben oder sagen ob das richtig ist was ich jetzt vorhabe. MFG. calle |
#2
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Schöne Baustelle hast du da, magst du uns sagen wieviel Taler er Dir aus der Tasche gezogen hat .....
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#3
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Eigendlich ungerne, ist mir so schon alles total unangenehm. Kann man denn da noch was retten?
MFG. calle |
#4
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Ich würde meinen: NÖ!
Da wollte wohl einer mit Gewinn "entsorgen". |
#5
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Hallo Calle,
retten sicherlich ja. Die Frage ist wie viel Aufwand das am Ende des Tages ist und was dabei noch alles zum Vorschein kommt. Den Rand von außen abzudichten ist nicht das Thema. Die Frage ist eher wie weit wurde das Material schon in Mitleidenschaft gezogen, Schimmelbildung im Innenraum etc. Wenn du es "günstig" machen willst, von Außen mit Silikon abdichten, den Riss ausfräsen, Glasfasermatte mit Epoxi rein und versiegeln, das was innen abplatzt entfernen und auch mit Epoxy und Glasfaser neu belegen. Das ist dann erst ein mal "billig" repariert. Die Frage ist aber ob dann weitere Teile am Boot ggf. aufquillen von innen weil die Feuchtigkeit gezogen haben etc. Grundsätzlich nehme ich einen Sachverständigen beim Bootskauf (größer 5.000€) mit. Auch wenn das etwas Geld kostet, ist es gut investiert. Du musst für dich entscheiden machst du den Kahn wieder flott oder bist du schon jetzt so "begeistert" dass du eh keine Lust mehr auf das Boot hast? Dann verkauf es bei e Bay als "Bastlerboot", mach den Verlust und sehe es als Lehrgeld. Ansonsten kann man bei dem Verkäufer in 6-12 Monaten mal nachts vorbei fahren und sich bedanken... Bauschaum in die Schlitze zwischen Tür und Kofferraum am Auto spritzen und ne Banane in den Auspuff rein. Das bringt die Spaltmaße wieder auf Normalniveau und beruhigt.
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Grüße aus Köln, Timo Geändert von DeepPearl (27.06.2016 um 15:03 Uhr)
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#6
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Hallo Calle,
Ich weiß, im Nachhinein... Was solls, haks ab. Ich würde den Kahn innen komplett zerlegen um mit einen Gesamteindruck der Schäden und der anstehenden Arbeiten machen zu können. Ein Riss ist nicht so wild, der lässt sich auch rel. leicht wieder reparieren. Grundsätulich: Als erstes: Reparieren kann man ALLES! Als zweites: Wie schauts mit Deinen handwerklichen Fähigkeiten aus? Als drittes: Wie schauts mit Werkzeug aus? Und viertens: Hast Du Platz die Restauration durchzuführen und du hast hoffendlich noch ein paar Talerchen übrig.. Mach mal ein paar Fotos aus der Entfernung. Gruß, Freddy |
#7
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Also erstmal Danke für die schnellen antworten.
@DeepPearl Welches Silikon kannst du mir da empfehlen? Würde dann demnächst zum Bauhaus fahren und das kaufen gehen. Dort gibt es verschiedene Sorten von Sikaflex. Und ist das Watertite ausreichend für die Arbeiten oder sollte ich dafür was anderes benutzen? Und soll ich jetzt versuchen in der Kajüte das schwarze Osmose Schimmel oder was das ist vorsichtig wegzuschleifen? Ich würde schon ganz gerne das Boot wieder fitt bekommen. @bootefreddy01 Handwerklichen Fähigkeiten, naja es geht, bin auch nicht alleine, Kollege hilft mir so gut er kann, allerdings hat er genau soviel Ahnung von Booten wie ich. Werkzeug sind teilweise vorhanden, kommt drauf an was benötigt wird? Platz ist ok, es steht allerdings 5m neben dem See draußen auf Böcken und die Konstruktion der Böcke sieht auch nicht gerade toll aus, daher würde ich gerne schnell fertig werden mit dem Boot bzw. so schnell wie möglich damit es ins Wasser kann und runter von den Böcken. Geld würde ich schon noch etwas zusammen bekommen, kommt halt drauf an was ich noch investieren müsste und ob sich das dann noch lohnt? Werde heute noch paar Fotos von weiten machen und posten. Also erst mal außen rings rum unter dem Gummi abschleifen und mit Sikaflex wieder alles abdichten? Oder soll ich dort auch etwas Epoxid verstreichen, das trocknen lassen und dann erst mit Sikaflex wieder abdichten und den Gummi drüber ziehen, damit nicht mehr Regen Wasser rein kommt? MFG. calle |
#8
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Hier wurden doch schon viel schlimmere Baustellen wieder hergerichtet. Das ist kein Hexenwerk. Du willst ja keine RIVA Restaurieren.
Ich würde mir auf jeden Fall den Spiegel und die Stringer anschauen. Suche mal nach Walters alten Beiträgen. Da gibts ne Menge Input hier im Forum. Dann kannst du auch mal grob überschlagen was dich das herrichten an Material kosten wird. Das ganze steht und fällt, wie schon angesprochen mit deinem Budget. Da gehen schon noch mal ein paar Euros in Boot. Motor / Antrieb OK?
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Grüße Mike |
#9
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Hallo Calle, wenn du zu Bauhas fährst, nimm Sikaflex statt Silikon, so wie das Boot aussieht könntest du es ja mal Lackieren wollen.
Aber bevor du Geld ausgibst, mach dir erst mal ein Bild, was an Arbeiten auf dich zu kommt und ob du bereit bist diese zu stemmen. |
#10
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Hallo Calle,
also zunächst mal gilt hier wohl der Verdacht des schweren Betrugs. Ich würde den Verkäufer mit Hilfe eines Anwaltes vor Gericht zerren da dies nach Vorsatz und in voller Absicht wahr dir was aufzuschwatzen wo man nichts mehr machen kann.Das wird die größte Baustelle deines Lebens glaubs mir, wo fängst du an und wo hörst du auf. Hier mal ein kleiner Auszug um den Sachverhalt: Gekauft wie gesehen zu erläutern bei einem Autokauf. Bei einem Boot ist es dasselbe aus der Nummer kommt dein Verkäufer nicht mehr raus da er mit Sicherheit die Mängel kannte und einen suchte der weniger davon versteht als er: Also einziger Weg ist Anwaltlich vertreten lassen sofern du Rechtschutz im Vertrags und Sachenrecht hast. Ansonsten kostet es etwas mehr aber du hast diese Ruine vom Hof. Hier mal lesen bitte: Was bedeutet der Haftungsausschluss „gekauft wie gesehen“ aus rechtlicher Hinsicht? Bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern ist im Gegensatz zu Unternehmern ein Haftungsausschluss in Bezug auf jegliche Gewährleistungsansprüche möglich. Ein solcher Haftungsausschluss kann mit dem Zusatz „gekauft wie gesehen“ in den Kaufvertrag wirksam einbezogen werden. Mit einer solchen Klausel haftet der Verkäufer nur noch in bestimmten Situationen (arglistige Täuschung, Abweichungen zwischen der vereinbarte und der übereignete Beschaffenheit der Kaufsache). D.h. der Verkäufer kann mit dem Haftungsausschluss „gekauft wie gesehen“ grundsätzlich die Gewährleistung nur für solche Mängel ausschließen, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung (zumutbare Untersuchung) der Kaufsache – ohne Zuziehung eines Sachverständigen – auffallen würden. Liegt jedoch ein Mangel vor, der bei ordnungsgemäßer Besichtigung nicht aufgefallen ist bzw. nicht auffallen konnte, kann sich der Verkäufer mit seinem Haftungsausschluss nicht von seinen Gewährleistungspflichten befreien. Mängel in diesem Sinne wären bspw. Eigenschaften, die der Verkäufer dem Käufer falsch ausgesagt hat (gelogen, geschwiegen oder womöglich über gewisse Eigenschaften getäuscht hat). Der Käufer hat auch bei einem Haftungsausschluss „gekauft wie gesehen“ Anspruch die Kaufsache in dem Zustand zu erhalten, in dem er und der Verkäufer sie vereinbart haben. Daher ist es stets empfehlenswert im Kaufvertrag festzuhalten, welche vertragliche Beschaffenheit die Kaufsache enthält. Daher sollte insbesondere bei einem Autokauf darauf geachtet werden, dass im Kaufvertrag eine detaillierte Beschreibung des Fahrzeuges vorliegt. Folgende Angaben sollten aufgenommen werden: Angabe über Mängel und Beschädigung des Fahrzeuges Angaben über einen Import des Fahrzeugs, Angaben über die Erstzulassung (Datum), Angaben über die Anzahl der bisherigen Fahrzeughalter, Angaben über die technischen Daten des Fahrzeugs, Angaben über die technischen funktionsfähigen Geräte des Fahrzeugs, Angabe über die Farbe und Lackierungsart des Fahrzeugs, Angabe über das Baujahr des Fahrzeugs, Angabe über die Kraftstoffart des Fahrzeugs, Angaben über die Anzahl der Türen des Fahrzeugs, Angaben über den Kilometerstand, Angabe über die Schadstoffklasse und Angabe über das Fahrzeugmodell (Fahrzeugnummer). Diese Angaben sind die häufigsten Angaben, die bei einem Autokauf aus Käufersicht, gestellt werden und letztlich auch dazu beitragen, ob der Käufer sich für den Erwerb des Fahrzeugs entscheidet oder dagegen. Diese Angaben über das Fahrzeug beeinflussen somit die Kaufentscheidung deutlich. Eine Falschangabe durch den Verkäufer, kann diesen dazu verpflichten, gewährleistungspflichtig zu werden. Lügt der Verkäufer in einen dieser Angaben und täuscht dem Käufer eine andere Eigenschaft am Fahrzeug vor, bestärkt die Lüge den Käufer zum Kauf des Fahrzeuges, so kann sich der Verkäufer nicht – trotz des Haftungsausschlusses – beim Vorliegen eines Mangels von seiner Gewährleistungspflicht befreien. In solchen Fällen hat der Verkäufer arglistig den Mangel verschwiegen, weil er Kenntnis von der falschen Angabe oder bspw. Kenntnis darüber hatte, dass das Fahrzeug bspw. nicht mehr unfallfrei ist und bewusst diese Tatsache verschwiegen hat, um den Käufer zum Kauf des Fahrzeuges zu veranlassen. Letztlich sollte noch erwähnt werden, dass bei jedem Haftungsausschluss der Parteiwille ausgelegt werden muss. War es der Wille der Vertragsparteien, die Gewährleistungsansprüche vollumfänglich für jede Situation auszuschließen, so müssen die Partien dies deutlicher als die Angabe „gekauft wie gesehen“ im Kaufvertrag festhalten. Eine Abweichung über die Angaben des Fahrzeugs liegt vor? Liegt eine Abweichung über die Angaben des erworbenen Fahrzeugs/der Kaufsache im Kaufvertrag vor, ist es kein Grund zur Sorge – auch wenn ein Haftungsausschluss durch den Zusatz „gekauft wie gesehen“ vereinbart wurde. Viele Käufer vergessen dabei, dass gewisse Tatsachen, die im Rahmen des Kaufvertrages vereinbart wurden, auch bei einem Haftungsausschluss vorliegen müssen. Anderweitige Mängel, die beim Erwerb des Fahrzeuges, folglich als das Fahrzeug vor dem Kauf besichtigt wurde und gesehen hätte werden können, sind von der Gewährleistungspflicht des Verkäufers ausgeschlossen. Das wäre bspw. der Fall, wenn das Lenkrad schmutzig/alt wäre, hätte der Käufer kein Anspruch, dass dieser sauber gemacht/ ersetzt wird, weil er es beim Kaufen gesehen hat. Der Käufer hätte dann Anspruch auf Gewährleistung oder womöglich auf Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Verkäufer ihm Eigenschaften zugesichert hätte und diese nicht vorliegen. Ergibt sich eine deutliche Abweichung der Eigenschaften, die dem Käufer durch Verkäufer zugesichert wurden, hat der Käufer Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Es muss sich um einen Mangel handelt, welcher beim Kauf von einem Nichtsachverständigen nicht gesehen werden konnte. Der Käufer sollte dem Verkäufer über den Mangel in Kenntnis setzen, den Mangel bei ihm detailliert anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels einräumen. Am besten konkret das Datum benennen. Weigert sich der Verkäufer den Mangel zu beseitigen, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und seinen Kaufpreis zurückverlangen. Zug im Zug mit der Übergabe der Kaufsache an dem Verkäufer. Grüße
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#11
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Der Spiegel ist das Hinterteil wo der Motor hängt hinten richtig? Wir haben seitlich alles bis auf's Gelcoat runter geschliffen, sieht soweit ok aus, werde heute paar Fotos davon machen. Sry was genau sind Stringer?
Werde nach Walters Beiträgen mal schauen wenn ich Zeit finde, momentan möchte ich das Boot erst mal schnell Dicht bekommen da es die nächsten Tage und heute regnen soll und die Böcke nicht sicher aussehen, daher die Frage welchen Epoxid sollte ich da benutzen und welches Sikaflex? Und soll ich außen Abschleifen und dann mit Epoxid die Risse verschließen und dann mit Sikaflex rüber und denn Gummi wieder raufsetzen oder nur mit Sikaflex außen arbeiten? MFG. calle |
#12
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Zitat:
Zuerst alles raus was rott ist und keine Angst vor Löcher im Boot, GFK ist ein geiles Material zum reparieren Poliester reicht übrigens, billiger und viel unkomplizierter zum verarbeiten Jürg
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wer faul sein will, muss schlau sein! |
#13
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Hallo Calle,
also zunächst mal gilt hier wohl der Verdacht des schweren Betrugs. Ich würde den Verkäufer mit Hilfe eines Anwaltes vor Gericht zerren da dies nach Vorsatz und in voller Absicht wahr dir was aufzuschwatzen wo man nichts mehr machen kann.Das wird die größte Baustelle deines Lebens glaubs mir, wo fängst du an und wo hörst du auf. Hier mal ein kleiner Auszug um den Sachverhalt: Gekauft wie gesehen zu erläutern bei einem Autokauf. Bei einem Boot ist es dasselbe aus der Nummer kommt dein Verkäufer nicht mehr raus da er mit Sicherheit die Mängel kannte und einen suchte der weniger davon versteht als er: Also einziger Weg ist Anwaltlich vertreten lassen sofern du Rechtschutz im Vertrags und Sachenrecht hast. Ansonsten kostet es etwas mehr aber du hast diese Ruine vom Hof. Hier mal lesen bitte: Was bedeutet der Haftungsausschluss „gekauft wie gesehen“ aus rechtlicher Hinsicht? Bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern ist im Gegensatz zu Unternehmern ein Haftungsausschluss in Bezug auf jegliche Gewährleistungsansprüche möglich. Ein solcher Haftungsausschluss kann mit dem Zusatz „gekauft wie gesehen“ in den Kaufvertrag wirksam einbezogen werden. Mit einer solchen Klausel haftet der Verkäufer nur noch in bestimmten Situationen (arglistige Täuschung, Abweichungen zwischen der vereinbarte und der übereignete Beschaffenheit der Kaufsache). D.h. der Verkäufer kann mit dem Haftungsausschluss „gekauft wie gesehen“ grundsätzlich die Gewährleistung nur für solche Mängel ausschließen, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung (zumutbare Untersuchung) der Kaufsache – ohne Zuziehung eines Sachverständigen – auffallen würden. Liegt jedoch ein Mangel vor, der bei ordnungsgemäßer Besichtigung nicht aufgefallen ist bzw. nicht auffallen konnte, kann sich der Verkäufer mit seinem Haftungsausschluss nicht von seinen Gewährleistungspflichten befreien. Mängel in diesem Sinne wären bspw. Eigenschaften, die der Verkäufer dem Käufer falsch ausgesagt hat (gelogen, geschwiegen oder womöglich über gewisse Eigenschaften getäuscht hat). Der Käufer hat auch bei einem Haftungsausschluss „gekauft wie gesehen“ Anspruch die Kaufsache in dem Zustand zu erhalten, in dem er und der Verkäufer sie vereinbart haben. Daher ist es stets empfehlenswert im Kaufvertrag festzuhalten, welche vertragliche Beschaffenheit die Kaufsache enthält. Daher sollte insbesondere bei einem Autokauf darauf geachtet werden, dass im Kaufvertrag eine detaillierte Beschreibung des Fahrzeuges vorliegt. Folgende Angaben sollten aufgenommen werden: Angabe über Mängel und Beschädigung des Fahrzeuges Angaben über einen Import des Fahrzeugs, Angaben über die Erstzulassung (Datum), Angaben über die Anzahl der bisherigen Fahrzeughalter, Angaben über die technischen Daten des Fahrzeugs, Angaben über die technischen funktionsfähigen Geräte des Fahrzeugs, Angabe über die Farbe und Lackierungsart des Fahrzeugs, Angabe über das Baujahr des Fahrzeugs, Angabe über die Kraftstoffart des Fahrzeugs, Angaben über die Anzahl der Türen des Fahrzeugs, Angaben über den Kilometerstand, Angabe über die Schadstoffklasse und Angabe über das Fahrzeugmodell (Fahrzeugnummer). Diese Angaben sind die häufigsten Angaben, die bei einem Autokauf aus Käufersicht, gestellt werden und letztlich auch dazu beitragen, ob der Käufer sich für den Erwerb des Fahrzeugs entscheidet oder dagegen. Diese Angaben über das Fahrzeug beeinflussen somit die Kaufentscheidung deutlich. Eine Falschangabe durch den Verkäufer, kann diesen dazu verpflichten, gewährleistungspflichtig zu werden. Lügt der Verkäufer in einen dieser Angaben und täuscht dem Käufer eine andere Eigenschaft am Fahrzeug vor, bestärkt die Lüge den Käufer zum Kauf des Fahrzeuges, so kann sich der Verkäufer nicht – trotz des Haftungsausschlusses – beim Vorliegen eines Mangels von seiner Gewährleistungspflicht befreien. In solchen Fällen hat der Verkäufer arglistig den Mangel verschwiegen, weil er Kenntnis von der falschen Angabe oder bspw. Kenntnis darüber hatte, dass das Fahrzeug bspw. nicht mehr unfallfrei ist und bewusst diese Tatsache verschwiegen hat, um den Käufer zum Kauf des Fahrzeuges zu veranlassen. Letztlich sollte noch erwähnt werden, dass bei jedem Haftungsausschluss der Parteiwille ausgelegt werden muss. War es der Wille der Vertragsparteien, die Gewährleistungsansprüche vollumfänglich für jede Situation auszuschließen, so müssen die Partien dies deutlicher als die Angabe „gekauft wie gesehen“ im Kaufvertrag festhalten. Eine Abweichung über die Angaben des Fahrzeugs liegt vor? Liegt eine Abweichung über die Angaben des erworbenen Fahrzeugs/der Kaufsache im Kaufvertrag vor, ist es kein Grund zur Sorge – auch wenn ein Haftungsausschluss durch den Zusatz „gekauft wie gesehen“ vereinbart wurde. Viele Käufer vergessen dabei, dass gewisse Tatsachen, die im Rahmen des Kaufvertrages vereinbart wurden, auch bei einem Haftungsausschluss vorliegen müssen. Anderweitige Mängel, die beim Erwerb des Fahrzeuges, folglich als das Fahrzeug vor dem Kauf besichtigt wurde und gesehen hätte werden können, sind von der Gewährleistungspflicht des Verkäufers ausgeschlossen. Das wäre bspw. der Fall, wenn das Lenkrad schmutzig/alt wäre, hätte der Käufer kein Anspruch, dass dieser sauber gemacht/ ersetzt wird, weil er es beim Kaufen gesehen hat. Der Käufer hätte dann Anspruch auf Gewährleistung oder womöglich auf Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Verkäufer ihm Eigenschaften zugesichert hätte und diese nicht vorliegen. Ergibt sich eine deutliche Abweichung der Eigenschaften, die dem Käufer durch Verkäufer zugesichert wurden, hat der Käufer Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Es muss sich um einen Mangel handelt, welcher beim Kauf von einem Nichtsachverständigen nicht gesehen werden konnte. Der Käufer sollte dem Verkäufer über den Mangel in Kenntnis setzen, den Mangel bei ihm detailliert anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels einräumen. Am besten konkret das Datum benennen. Weigert sich der Verkäufer den Mangel zu beseitigen, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und seinen Kaufpreis zurückverlangen. Zug im Zug mit der Übergabe der Kaufsache an dem Verkäufer. Grüße |
#14
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@Hesekaia
Im Kaufvertrag wurde nix festgehalten außer der Spruch "Gekauft wie gesehen". Der Vertrag ist von hier: http://www.avery-zweckform-fachshop....-A4-ar926.aspx Könnt ihr mir jetzt sagen ob die Arbeitsweise ok ist oder sollte ich da anders ran? Wie gesagt möchte es heute Dicht bekommen da es heute und die Tage regnet und es von den Böcken runter muss. MFG. calle |
#15
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Zitat:
Und nass ist es eh ja schon Jürg
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wer faul sein will, muss schlau sein! |
#16
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Zitat:
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#17
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Na jetzt hast du ja genug Antworten bekommen. Die Frage ob es dich lohnt musst du Dir selber stellen da Du ja keinen Kaufpreis nennst. Ich Rate Dir auch von Sofortmaßnahmen ab auch wenn es mittlerweile Dein Boot ist und du auch in Klagefall weiteren Schaden vermeiden solltet, dehalb kauf die ne gescheite Plane und pack erstmal ein. Desweiteren stellt sich die Frage ob deine ""Baustelle/Werft am See A Standfest und B auch für eine solche Aktion ausreichend ist mal abgesehen das dein Schleifstaub auch im See landen wird.
Wäre schön mal ein paar Bilder im ganzen zusehen. So mal aus dem Bauch raus ...1000€ sind da nix.
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#18
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Ja sehe ich auch so äußerst kritisch das ganze da wird er um eine komplettrestaurierung nicht rumkommen dazu steht das Boot öffentlich zugänglich für jeden keine gute Wahl.
OK was solls Meinungen sind verschieden und letztendlich können wir nur Ratschläge erteilen. Viel Glück wünsche ich Dir und stell mal ab und zu Bilder ein ok Grüße
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#19
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Ich werde jetzt los eine Plane besorgen und diese über das Boot spannen. Vorher werde ich gucken in wie weit das Schwarze Zeug vorgedrungen ist in dem ich eine kleine Schwarze stelle schleife, vielleicht hab ich ja Glück was ich bezweifle und dahinter ist es noch bisschen weiß. Dann werde ich mich nach einer Rechtsberatung umschauen. Falls dabei nix raus kommen sollte werde ich abklären müssen ob das Boot dort stehen bleiben darf für weitere arbeiten oder ob es da weg muss. Dann werde ich überlegen ob es Sinn macht dort was zu reparieren oder ob ich es als Bastel Boot weiter verkaufe. Vielen Dank aufjedenfall für eure Beratung, muss das jetzt erst mal alles verarbeiten im Kopf, unfassbar alles.
MFG. calle |
#20
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Ja Calle hol dir wenigstens rechtlichen Rat ein schaden kann es nicht hast ja schon einen immensen Schaden und finanziellen Verlust sowiso. Hoffentlich kennst du denjenigen nicht noch persönlich denn dann wirds hässlich ist leider meistens so da sind schon einige freundschaften den Bach runter.
Grüße |
#21
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Hallo Calle meine Samba ist etwas älter und hat auch ihre Macken was Dichtigkeit bei Regen betrifft, dieses sind bei mir allerdings "nur" Kleinigkeiten wie Beschläge und Fenstereinfassungen.
Gehe nach jedem Starkregen gucken und Sauge die 2-3 Liter Wasser unter den Sitzbänken ab. Der Kreuzboller am Bug ist so ein Kandidat der zu Undichtigkeit neigt bei Regen, einfach mal abschrauben, reinigen, und neu eindichten, schon wird es weniger Wasser welchen bei Regen eindringt. Der Riss ist für mich nicht zu identifizieren, da ich nicht erkennen kann wo dieser liegt und ob das nicht nur abgeplatzte Farbe ist, das sieht man erst wenn der Rumpf geschliffen ist. Wenn Riss, lässt sich das relativ leicht reparieren, jedoch sollte er erst freigelegt werden und die enden mit einer Bohrung versehen werden bevor du da was raufschmieren tust. Halte mich mal auf dem Laufenden. Habe dir auch eine PN geschickt
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Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor https://youtu.be/n7VFLzD8r4o
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#22
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Wenn Du unbedingt dieses Boot / diesen Typ haben willst, reparier's. Ein Boot kann man immer flicken.
Wenn's nicht zwingend DAS sein muss, stell's dem Typ wieder auf den Hof. Dass diese Schäden keine frischen sind sieht jeder Depp, hier greift das Stichwort "verdeckter Mangel". Mit "auf den Hof stellen" meine ich in diesem Fall "lass Deinen Anwalt ein nettes Briefchen schreiben", der formuliert das schon so, dass dem Verkäufer schnell klar wird, nicht zwingenderweise auf Aufrecht- erhaltung des Vertrags pochen zu wollen. Unter dem Strich bleiben Dir ein paar Optionen: 1) Boot zurück mit allem Pipapo (Anwalt usw) 2) Boot wie es ist als Bastelburg verkloppen (Lehrgeld) 3) Boot günstig flicken und nutzen oder verkaufen 4) Boot ordentlich wiederaufbauen 1) - 3) geht halbwegs schnell und ist halbwegs nerven- wie geldbeutelschonend, dafür wenig befriedigend. 4) wird dauern, diese Saison kannst gedanklich schonmal abschreiben und es wird Geld kosten, aus dem Bauch heraus mehr, als Du für das Boot bezahlt hast - gerade wenn noch wenig Ahnung von der Materie Boot vorhanden ist, wirst Du viel, sehr viel Zeit aufwenden müssen. Früher hatte ich ja auch mal so meinen Dickkopf, heute weiß ich, dass das Einzige auf der Welt, was nicht mit Geld zu bezahlen ist, neben dem Lachen eines kleinen Kindes meine Nerven sind. Deswegen muss ich entweder Bock auf so eine Restaurierung haben oder ich geb's meinem Anwalt und hak's gedanklich ab.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#23
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Früher hatte ich ja auch mal so meinen Dickkopf, heute weiß ich, dass das Einzige auf der Welt, was nicht
mit Geld zu bezahlen ist, neben dem Lachen eines kleinen Kindes meine Nerven sind. Deswegen muss ich entweder Bock auf so eine Restaurierung haben oder ich geb's meinem Anwalt und hak's gedanklich ab. Sehr gut geschrieben Erik, das ist auch meine Lebends einstellung geworden.
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Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor https://youtu.be/n7VFLzD8r4o |
#24
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Moin Calle,
das Thema ist einfach, wie stark ist Dein Wunsch gerade dieses Boot zu besitzen. Den Rechtsweg würde ich mal ausklammern. Boot 41 Jahre alt- verkauft als Bastlerobjekt. Welcher Richter straft da wirklich den Verkäufer? Die Arbeiten sind ansich schnell erledigt, wenn Du davor Angst hast, musst ein Neueres beim Händler kaufen. Lies Dir mal die Resto Beiträge hier. Ami Boote Baujahr Anfang der 90er, bei denen Stringer und Böden durchgefault sind und und und. Hol Dir einen Multimaster und einen Hartmetallteller zum Fliesenkleber entfernen. Damit kannst relativ staubfrei runterschleifen und hast gleich die richtige Körnung. Nimm Polyesterharz und Glasmatten, bzw Glasgelege. mit Epoxydharz arbeiten ist ohne Erfahrung schwieriger und Du brauchst zum weiterarbeiten möglichst Diamantwerkzeuge. Die Meisten, die immer von Epoxydharz bei Reparaturen schreiben, haben offensichtlich noch nicht richtig damit repariert Den Festigkeitsunterschied und den Adhäsionsunterschied bzw die Penetration wirst Du bei dem Kahn nie merken. Gruss Micha
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#25
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EDIT Mein Beitrag hat länger gedauert als der von Micha, Micha hat es eigentlich beantwortet.
Anwalt= 1 bezahlen 2 Ausgang ungewiss ( Kann ggfls. dicht gewesen sein bei Übergabe . Wohl nicht nachweisbar, denn Du hast über dem Riß befindlichen Schichten entfernt und die Gummileiste abgemacht. 3 Du hast kein fahrbares Boot Instantsetzen Zeitdauer 1 Stunde Kosten 30 € GFK Risse am Kiel - Beschädigungen sind durch punktuellen Druck von außen entstanden. Risse tief ausschleifen wie bei einer Holzschäftung . Nix auf das alte Polyester aufbringen außer Matte und Polyester. Glatt schleifen und gut ist . Laß die Finger von Epoxy, mit dem Polyester machst Du keine Fehler, es geht schnell und der Kahn besteht eh aus Polyester . Wenn Du Dir das nicht zutraust lass es einen Bootsbauer machen, das ist ne Lachnummer für den. Zeitdauer 3 Stunden Kosten 40 € -Undichtigkeit unter der bereits entfernten Gummileiste Die Nahtstelle sauber reinigen, anschleifen und mit Druckluft ausblasen Mit Pantera (auch auf feuchten Untergründen zu gebrauchen) nicht mit SIKA) absielen. 1 x Aceton 2 Kartuschen Pantera ca 40€ Danach die Gummi?leiste mit Pantera aufkleben. Dann ist und bleibt das dicht. Beim Riss innen sind die Kosten schon in Position Kielrep. enthalten Zeit max 1/2 Tag ---Falls der Riss über das Holzteil am Rissende geht so sollte das Holz erst entfernt werden. An den innen sichtbaren Rissstellen das lose GFK wegschleifen bis sauberes GFk Laminat vorhanden ist. Dann einen Schäftungsschliff an den Übergängen erzeugen. (Leicht schräg langsam in die Tiefe gehen und mit Polyester und Matten wieder aufüllen. Danach verschleifen und ggfls das Holz zurückbauen. Passendes Werkzeug und handwerkliche Fähigkeit vorausgesetzt, sind beides nicht da so lass Dir helfen.
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Ich bin nicht blöd. Ich hab nur soviel Pech beim denken. Erhard Geändert von holzwurm (28.06.2016 um 15:12 Uhr) Grund: Micha war schneller, mein Grottendeutsch etwas geändert |
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