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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo zusammen.
Hab mal ne kurze Frage bezüglich Schwimmkörper an Pontonbooten. Hat jemand persönlich Erfahrung damit ein Pontonboot als Kleinfahrzeug zuzulassen, bei dem Spundfässer als Schwimmkörper verbaut sind? Habe jetzt hier und da gelesen das es nicht möglich ist, dann liest man wieder- wenn von außen nicht erkennbar ist das es sich um einzelne Teile handelt, also verkleiden müsste man sie schon, dann ist es zulassungfähig. Hintergrund ist das ich mir ein kleines "Wochenendboot" bauen möchte. Es soll maximal so 10 Tge im Jahr zum Einsatz kommen. Darum ist eine Investition von 2000€+X für eine fertige Pontonanlage für meine Zwecke nicht sinnvoll. Danke schonmal. P.S.: Ich schätze mal das ich der millionste bin der die Frage hier stellt und entschuldige mich schonmal im Voraus.
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Gruß Thomas |
#2
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solange es noch keinen TÜV für Boote gibt, außer in Süddeutschland
ist es egal womit du dein Boot baust
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#3
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Ist zwar kein Pontonboot geht aber auch
![]() ![]() mfg der Bootspeti ![]()
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#4
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Nimm einfache PE- Rohre vom Baustoffhandel. Die gibt es auch in gescheiten Längen, und günstig. Rechne mal den Auftrieb von zwei 500-mm-Rohren in 4 Meter Länge.
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#5
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Hat denn jemand Erfahrung mit der offiziellen Zulassung als Kleinfahrzeug? Hab beim WSA DU nachgefragt, die haben gesagt ein Floß ist nicht zulassungfähig. Hab dann gesagt das es ein Pontonboot werden soll. Leider hab ich noch keine weitere Antwort bekommen.
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Gruß Thomas
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#6
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Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Machen und gucken, was passiert!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#7
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![]() Zitat:
Es geht hier immer um Regestrierung und nicht um Zulassung als Sportboot. Echte Zulassungen gibt es nur auf dem Bodensee und anderen Sondergewässern. Die WSAs können nur als Sporboot regestrieren was auch ein Boot ist und solche eher als "schwimmende Anlage"zu betrachtenden Flöße sind eben keine Boote. Ganz praktisch ist es auch so,dass meistens die im Fahrbetrieb wirkenden Kräfte auf die Verbindungen solcher "Auftriebskörperflöße"von Selbstbauern unterschätzt werden. Bei den WSAs stellen sich deshalb bei dem Versuch so etwas als Boot anzumelden die Nackenhaare hoch. gruss hein Geändert von hein mk (24.07.2016 um 13:44 Uhr)
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#8
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Ich hab auf der Internetseite von Technus folgende Bilder gefunden. Da sieht es so aus als ob ein Pontonboot eine Kennzeichnung hat.
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Gruß Thomas |
#9
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Zwei dicke Rohre mit einer Plattform dazwischen würde ich als Katamaran anmelden und die Bezeichnung "Floß" völlig vermeiden. Auch würde ich, bei Nachfragen nicht von Rohren sondern Rundrümpfen sprechen und die Bretter die da quer drüber sollen, sind ein Deck.
Gruß Willy
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#10
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Giligan hat Recht: der Ton macht Musik und - Frechheit siegt.
![]() Gruß Rolf
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#11
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Moin
Bei den Pontonbooten handelt es sich aber um Schwimmkörper und Rahmen,Beams und Decks deren Verbindung untereinander über fast jeden Zweifel erhaben sind,so dass man das als Sportboot regestrieren lassen kann.Das ist bei solchen Konstruktionen aus einzelnen Fässern fast nie der Fall zu mal da oft mit irgendwelchen flatterigen Dachlattengestellen hantiert wird die m.E.schon beim ernsthaften anschauen auseinander fallen. gruss hein
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#12
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Gruß Thomas |
#13
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Argumentieren kannst du mit allem Möglichen. Die Frage ist halt, ob das jemanden beeindruckt, der die Entscheidung darüber trifft, ob deinem Wasserfahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt wird oder eben nicht.
Und du musst nicht davon ausgehen, dass die "binnenschiffahrtsrechtliche" Definition eines Floßes mit der von Wikipedia gelieferten Definition übereinstimmt. Es wird doch wohl Probleme gegeben haben mit solchen Fahrzeugen, oder warum sonst dürfen die Stellen, die im allgemeinen amtlich ankerkannte Kennzeichen vergeben dürfen, diese Kategorie von Wasserfahzeugen nicht mehr mit Kennzeichen versehen? Was spricht denn für Plastikfässer als Auftriebskörper? Nichts, absolut nichts, außer das sie schwimmen und fast nichts kosten. Wer also das billigste Material verwendet, der steht halt zunächstmal pauschal in Verdacht, auch andere Komponenten seines Wasserfahrzeugs und dessen ganze Konstruktion nachlässig zu handhaben. Egal, ob das im Einzelfall zutrifft, oder nicht, egal, ob das ggf. auf schierer Ahnungslosigkeit beruht oder auf Rücksichtslosigkeit gegenüber den Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer. Ob dir hier der erhoffte "goldene Trick" - falls es den gibt - verraten wird, ist wohl fraglich. Vielleicht entbrennt auch eine (leidenschaftliche und zugleich sinnlose Kneipen-) Diskussion darüber, ob man Vorschriften einhalten sollte oder ob man gerade das Gegenteil anstreben sollte. (Solche Diskussionen gab es nicht selten.) Ich denke, du solltest dich entweder von der Fässer-Idee verabschieden und was Taugliches bauen oder halt durch die WSA tingeln und sehen, ob dir irgendwo ein Kennzeichen zugeteilt wird.
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Gruß, Günter |
#14
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Danke erstmal für die ganzen Tipps und Meinungen. Hat mir weitergeholfen ����.
Wie von Heimfried vorgeschlagen wird die Idee mit den Fässern erstmal wieder verworfen. Ich werd mal wieder von mir hören lassen, wenn ich weiter gekommen bin. Danke und Gruß Thomas
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Gruß Thomas |
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