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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 11.09.2016, 17:49
Goggy_DLG Goggy_DLG ist offline
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Standard Ausnahme bei Gewitter?

Hallo,

wir haben heute mit der Familie einen Bootsausflug gemacht und einen wunderschönen Tag auf dem Wasser mit Baden und Sonnen verbracht. Wir hielten uns bei gutem Wetter küstennah ungefähr 3sm nördlich von der Hafeneinfahrt von Ploce auf.
Gegen 16.00 Uhr haben wir die Rückreise angetreten. Als wir die Hafeneinfahrt von Ploce passierten und ins Neretvatal schauen konnten, staunten wir nicht schlecht, weil genau von dort eine Gewitterwand mit bereits sichtbaren Blitzen auf uns zukam. Bis zum Bootsliegeplatz in Rogotin sind es von da aus noch mindestens 5Km. Mit den maximal erlaubten 12 km/h dauert das fast eine halbe Stunde. Um es vorweg zu nehmen, normalerweise halte ich mich grundsätzlich an die Speedlimits, hier allerdings hatte ich einfach nur Muffe und habe den Hebel auf den Tisch gelegt. Denn lieber mit der kroatischen Entenpolizei in die Diskussion kommen, als das das Boot mit 5 Personen besetzt vom Blitz getroffen wird. Hat da jemand Erfahrungen, ob diese Ausnahmesituation eine Geschwindigkeitsübertretung zulässt?
Gott sei Dank sind wir zwar pudelnass aber gesund im Hafen angekommen. Polizei haben wir auch keine gesehen.
Bin auf Eure Erfahrungen und Kommentare gespannt.

Viele Grüße

Goggy
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  #2  
Alt 11.09.2016, 18:58
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Skilsö Skilsö ist offline
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Standard

Wie heißt das noch einmal "Not kennt kein Gebot".

Ich glaube zwar nicht dass es eine gesetzliche Regelung dafür gibt aber bei einer glaubhaften Argumentation kann ich mir sehr gute Chancen vorstellen dass die WaschPo sich überzeugen lässt.
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Gruß Jürgen
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  #3  
Alt 11.09.2016, 20:50
Thom@s Thom@s ist offline
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Naja
Ich denke ein Gewitter gilt nicht als gerechtfertigter Notstand.
Denke einmal Du fährst deine hochschwangere Frau ins Krankenhaus und überschreitest die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Jetzt wirst Du geblitzt: Zahlst Du trotzdem komplett. Gilt einfach rechtlich nicht. Gleiche Situation, aber Du wirst von der Streife aufgehalten. Dann ist es sicher "Ermessensache" des Beamten. Rein rechtlich müsste er Dir den Strafzettel aufbrummen, aber wer würde das tun. Ähnlich stelle ich mir das in der Gewittersituation vor. Rechtlich müsstest Du blechen, aber vermutlich wird jeder hier das Auge zudrücken. 100% verlassen kann man sich da aber nie.
Gefühlt hätte ich aber auch so gehandelt wie Du.
Lieber gesund im Hafen, als wegen einer möglichen Strafe ein Risiko eingehen.
VG
Thomas
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  #4  
Alt 11.09.2016, 20:57
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von Goggy_DLG Beitrag anzeigen
Hallo,

Hebel auf den Tisch gelegt. Denn lieber mit der kroatischen Entenpolizei in die Diskussion kommen, als das das Boot mit 5 Personen besetzt vom Blitz getroffen wird.
Goggy
Ermessensspielraum,
aber da die Jungens sich auch nicht gerne rösten lassen wollen, haben die sich längst noch viel eher Dank besserer Wetterkenntnisse in ne Kneipe bei Chips und Pivo verpisst, nix Kontrolla,

gruss dieter
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  #5  
Alt 11.09.2016, 20:59
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dodl dodl ist offline
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Jeden Tag schlafen Tausende Bootsfahrer irgendwo im Gewitter auf ihrem Boot. Von Ausnahmesituation kann da keine Rede sein.

Die Polizei wird aber bei dem Wetter auch lieber im Büro bleiben, also alles cool...

cu
martin
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  #6  
Alt 13.09.2016, 05:35
Goggy_DLG Goggy_DLG ist offline
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Hallo,

scheint dieses Jahr ein Gewitterjahr zu sein, nach den Erfahrungen vom Vortag haben wir gestern die Wetterentwicklung intensiver verfolgt und das gestrige Gewitter in der Kneipe in Opuzen mit Blick auf die Neretva genossen. Aus sicherer Warte aus ein beeindruckendes Naturschauspiel.

Viele Grüße aus Rogotin

Goggy
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  #7  
Alt 13.09.2016, 05:50
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Zitat:
Zitat von Thom@s Beitrag anzeigen
Naja
Ich denke ein Gewitter gilt nicht als gerechtfertigter Notstand.
Denke einmal Du fährst deine hochschwangere Frau ins Krankenhaus und überschreitest die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Jetzt wirst Du geblitzt: Zahlst Du trotzdem komplett. Gilt einfach rechtlich nicht.
VG
Thomas
Das stimmt nicht.

Ein Freund von mir wurde mit viel zu hoher Geschwindigkeit mit dem Auto geblitzt (in Deutschland) und hat sich damit rausgewunden, dass seine Freundin Atemnot hatte und er auf dem Weg ins Krankenhaus war.
Das ging vor Gericht und er wurde freigesprochen, obwohl er natürlich nicht beweisen konnte, dass er im Krankenhaus war. Lediglich ein Attest lag vor, dass die Freundin unter Asthma litt...
Er hat gar nix bezahlt.

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Pedro



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  #8  
Alt 13.09.2016, 07:45
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht.

Ein Freund von mir wurde mit viel zu hoher Geschwindigkeit mit dem Auto geblitzt (in Deutschland) und hat sich damit rausgewunden, dass seine Freundin Atemnot hatte und er auf dem Weg ins Krankenhaus war.
Das ging vor Gericht und er wurde freigesprochen, obwohl er natürlich nicht beweisen konnte, dass er im Krankenhaus war. Lediglich ein Attest lag vor, dass die Freundin unter Asthma litt...
Er hat gar nix bezahlt.

Atemnot = Lebensbedrohender Notstand
Geburt ist das Nicht.

Da liegt ein großer Unterschied in den Fällen.
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  #9  
Alt 13.09.2016, 08:04
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Atemnot = Lebensbedrohender Notstand
Geburt ist das Nicht.

Da liegt ein großer Unterschied in den Fällen.

Blitzschlag ist auch Lebensbedrohend, und darum geht es ja hier
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  #10  
Alt 13.09.2016, 08:07
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Blitzschlag ist auch Lebensbedrohend, und darum geht es ja hier
Erst wenn er einschlägt (was sehr unwahrscheinlich ist) wird er zur Lebensgefahr.
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  #11  
Alt 13.09.2016, 08:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Erst wenn er einschlägt (was sehr unwahrscheinlich ist) wird er zur Lebensgefahr.
Mann Volker, jetzt weiß ich wie Du zu Deinen fast 16.000 Einträgen kommst...

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Alt 13.09.2016, 08:20
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Mann Volker, jetzt weiß ich wie Du zu Deinen fast 16.000 Einträgen kommst...

Naja beim letzten Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule wurde uns genau beigebracht was ein Lebensbedrohender Notstand ist und was nicht.

Da ging es um Fahrten zum Feuerwehrhaus und überhöhte Geschwindigkeit und was vom Gericht akzeptiert wird und was nicht.

Da wurden auch Beispiele aus der Praxis für Privatpersonen genannt. Unter anderem Fahrt zum Krankenhaus.

Offener Bruch = keine Lebensbedrohende Situation = keine Regelverstöße akzeptiert (wobei mir da auch einige Regeln egal wären)
Herzinfarkt = Akute Lebensgefahr = Verkehrsregeln können unter Beachtung der Sorgfaltspflicht gebrochen werden.
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Alt 13.09.2016, 08:31
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In diesem Fall würde ich aber auch keine Rücksicht auf Geschwindigkeitsbeschränkungen nehmen, zumal (wie hier schon erwähnt) die Entenbobbys vermutlich eh zu der Zeit im schützenden Hafen sind

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  #14  
Alt 13.09.2016, 08:45
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
In diesem Fall würde ich aber auch keine Rücksicht auf Geschwindigkeitsbeschränkungen nehmen, zumal (wie hier schon erwähnt) die Entenbobbys vermutlich eh zu der Zeit im schützenden Hafen sind

Naja was man machen würde und was erlaubt ist, stehen immer auf verschiedenen Blättern.
ich würde vermutlich auch Gas geben.

lieber später mit dem Richter diskutieren als einen Schaden zu nehmen.
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  #15  
Alt 13.09.2016, 09:05
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Ein Bekannter ist auf Rab in voller Gleitfahrt durch geschwindigkeitsbeschränkte Strecken gebrettert. Der Grund: Sein Kind war in ein Pittermännchen getreten und hatte schon Lähmungserscheinungen. Prompte wurde er von der Polizei gestoppt. Als er den das erklärt hatte warfen die sofort alle Leinen los und meinten nur er solle sich richtig beeilen.
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  #16  
Alt 13.09.2016, 09:22
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Zitat:
Zitat von vargtimmen Beitrag anzeigen
Ein Bekannter ist auf Rab in voller Gleitfahrt durch geschwindigkeitsbeschränkte Strecken gebrettert. Der Grund: Sein Kind war in ein Pittermännchen getreten und hatte schon Lähmungserscheinungen. Prompte wurde er von der Polizei gestoppt. Als er den das erklärt hatte warfen die sofort alle Leinen los und meinten nur er solle sich richtig beeilen.
naja beim Petermännchen hätte ich es verstanden.
aber wenn er auf ein 10-Liter-Kölschfass getreten ist....

Sorry Steilvorlage
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  #17  
Alt 13.09.2016, 09:53
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
In diesem Fall würde ich aber auch keine Rücksicht auf Geschwindigkeitsbeschränkungen nehmen, zumal (wie hier schon erwähnt) die Entenbobbys vermutlich eh zu der Zeit im schützenden Hafen sind
Viel wichtiger ist ja, daß da keine Schwimmer, Badebootfahrer etc. mehr unterwegs sein dürften, wegen denen es diese Geschwindigkeitsbeschränkung überhaupt gibt.

Bei mir bringt es ja nicht viel wenn ich den Hebel auf den Tisch lege, aber wenn ich so einem Unwetter ausweichen könnte, würde ich es auch tun.

Geändert von wolf b. (13.09.2016 um 10:27 Uhr)
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  #18  
Alt 13.09.2016, 12:08
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Ich bin schon mal von der kroatischen Polizei gestoppt worden, als ich wegen einer pechschwarzen, schnell näher kommenden Gewitterfront mit Fullspeed aus den Kornaten durch die Brücke zwischen Pasman und Ugljan Richtung Kukljica gebrettert bin, wo eigentlich 8 sm vorgeschrieben sind - und in der Bucht hinter der Brücke lag dann das Polizeiboot....

Die winkten mich 'ran, kurzer Dialog (auf kroatisch):

Ich: "Sie müssen mir nichts sagen, ich weiß, ich bin viel zu schnell, aber wir haben Angst vor dem Gewitter und wollen nur noch schnell um die Ecke nach Hause."
Der Polizist: "Schon klar, aber nimm' hier wenigstens etwas Gas weg - viel Glück, vielleicht schaffst Du es ja noch bis Kukljica!"

Wir sind dann auch noch trockenen Bootes zuhause angekommen. Natürlich war das kein Notstand - aber dafür, dass man mit einem offenen 6-m-Boot nicht gerne in ein Gewitter gerät, dafür hat auch ein kroatischer Polizist Verständnis. Von Rechts wegen hätte er mich zur Kasse bitten können. Hat er aber nicht.
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  #19  
Alt 13.09.2016, 12:12
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Ich bin schon mal von der kroatischen Polizei gestoppt worden, als ich wegen einer pechschwarzen, schnell näher kommenden Gewitterfront mit Fullspeed aus den Kornaten durch die Brücke zwischen Pasman und Ugljan Richtung Kukljica gebrettert bin, wo eigentlich 8 sm vorgeschrieben sind - und in der Bucht hinter der Brücke lag dann das Polizeiboot....

Die winkten mich 'ran, kurzer Dialog (auf kroatisch):

Ich: "Sie müssen mir nichts sagen, ich weiß, ich bin viel zu schnell, aber wir haben Angst vor dem Gewitter und wollen nur noch schnell um die Ecke nach Hause."
Der Polizist: "Schon klar, aber nimm' hier wenigstens etwas Gas weg - viel Glück, vielleicht schaffst Du es ja noch bis Kukljica!"

Wir sind dann auch noch trockenen Bootes zuhause angekommen. Natürlich war das kein Notstand - aber dafür, dass man mit einem offenen 6-m-Boot nicht gerne in ein Gewitter gerät, dafür hat auch ein kroatischer Polizist Verständnis. Von Rechts wegen hätte er mich zur Kasse bitten können. Hat er aber nicht.
Ja der gesunde Menschenverstand und die Gesetzgebung gehen oft unterschiedliche Wege.
Zum Glück sind es Menschen die die Einhaltung der Gesetze kontrollieren und die haben manchmal die Freiheit ihren gesunden Menschenverstand vor die Paragraphen zu stellen.
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  #20  
Alt 13.09.2016, 12:23
Janus Janus ist offline
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Aber du weißt ja: Ein deutscher Beamter darf nichts annehmen, nicht mal Vernunft!
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  #21  
Alt 13.09.2016, 19:50
Goggy_DLG Goggy_DLG ist offline
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Hallo,

Vielen herzlichen Dank für Eure Kommentare und Statements, ich glaube richtig gehandelt zu haben und würde es in vergleichbaren Situationen wieder so machen.

Viele Grüße aus Rogotin

Goggy
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  #22  
Alt 14.09.2016, 14:56
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Zitat:
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Natürlich war das kein Notstand - aber dafür, dass man mit einem offenen 6-m-Boot nicht gerne in ein Gewitter gerät, dafür hat auch ein kroatischer Polizist Verständnis. Von Rechts wegen hätte er mich zur Kasse bitten können. Hat er aber nicht.
Du musst aber schon zugeben das da auch ein wenig Deine kroatischen Sprachkenntnisse sowie Dein in Kroatien zugelassenes Boot mitgespielt haben.
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Gruß

Stefan
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