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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Frage zu Lichterführung
Vorab: Ich habe die SuFu genutzt. Die Vielfalt der Meinungen, die kontroversen Diskussionen haben mich so verunsichert ... , dass ich für mein konkretes Beispiel die Fragen stellen möchte. Also, bitte nicht steinigen ...
Boot (Art Badeboot), 5,5 m lang, Einsatz ausschließlich binnen, teilweise auf Landeswasserstraßen. Ist die Lichterführung, wie auf der Skizze gezeigt, zulässig? Oben: Rundumlicht, darunter: BB/StB-Leuchte. In Fahrt (Dunkelheit) beide Leuchten an, beim Angeln nur die Rundumleuchte weiß. Vielen Dank. Wolfgang |
#2
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Zitat:
nein das Rundumlicht muss 1m höher sein als die Seitenlichter
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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Allein das Rundumlicht sollte für das Boot schon. genügen
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M.f.G. harry
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#4
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Volker, also müsste ich das Grün/Rote direkt aufs Deck setzen ... (vor den Mast)!?
Wolfgang PS: Volker, hast Du noch den 1, 2, Booth-Schalter in Betrieb? |
#5
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Harry, auch für die Fahrt? Das weiße Dingens ist ja gerade mal 9 cm im Durchmesser ..!?
Wolfgang |
#6
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Für Fahrten auf Bundeswasserstrasse benötigst du BSH zugelasene Laternen.
Näheres dazu gibts in den www Katalogen der Lampenhersteller HELLO oder Aquasignal Die 9 cm Durchmesser haben auch die zugelassenen Laternen, als Glühlampe muss eine 21W Langkörper Glühlampe rein
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M.f.G. harry
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#7
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ja und zu P.S. ja
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#8
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Auszug aus BSH Broschüre Lichterführung:
3. Ausnahme Alternativ zu 1. und 2. können auf Maschinenfahrzeugen unter 7 Meter Länge und nicht mehr als 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit geführt werden: • ein weißes Rundumlicht • Seitenlichter (zwingend, wenn technisch machbar) 4. Im Geltungsbereich der SeeSchStrO: Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die aufgrund der Bauart keine Lichter wie o.g. führen können, z.B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge oder kleine Boote mit Motoren ohne Lichtmaschine, dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren – es sei denn, es liegt ein Notstand vor. In diesem Fall muss eine elektrische Leuchte (z.B. eine leistungsstarke Taschenlampe) oder eine Laterne mit weißem Licht ständig gebrauchsfertig mitgenommen werden, die zur Vermeidung eines Zusammenstoßes rechtzeitig gezeigt werden muss. §10 (3) SeeSchStrO
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Gruß Thomas
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#9
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Ich habe mich durch endlose Diskussionsthemen zum Thema Elektrik gelesen, mir hat die Birne gebrummt. Da habe ich auch die überwiegende Kontra-Meinung zu den Dingern gelesen, aber auch Deine Pro-Meinung. Da ich so ein Teil liegen habe und es auch einbauen werde, würde ich mal wegen einiger Fragen auf Dich zu kommen. Wenn's recht ist ...
Wolfgang |
#10
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Hier gibt es die BSH-Broschüre Lichterführung zum Download. Damit dürfte alles klar sein.
http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf
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Gruß Thomas
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#11
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Zitat:
1. Ich kann mehr als 7 Knoten fahren. Also fällt 3. Ausnahme weg !? 2. Da das Boot nur eine Anordnung vorn auf dem Deck erlaubt, muss ich also dafür eine Lösung finden. Ich kann ja nicht ständig eine Havarie vortäuschen, um ein Provisorium nutzen zu können. Ich sehe schon, das wird ausgehen wie in den einschlägigen Themen, die schon behandelt wurden. Wolfgang |
#12
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Zitat:
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#13
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Eines wollte ich noch hinzufügen, da du ja schreibst nur "Binnen" unterwegs zu sein: Normalerweise müssen Binnen das Topp- u. Hecklicht auf gleicher Höhe wie die Seitenlichter sein. Allerdings wird es mittlerweile als Ausnahme akzeptiert, wenn das Topp- und Hecklicht als 360 Grad Rundumlicht 1m über den Seitenlichtern geführt wird. Die Rechtsgrundlage, oder falls dir mal jemand ein Bussgeld aufdrücken will, findest du hier: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....13/index.html Die ist ein Auszug aus der aktuellen BinSchstrO.
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Gruß Thomas
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#14
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Zitat:
Hallo Wolfgang, da du ja nur Binnen unterwegs bist, fällt ja grundsätzlich die SeeSchStrO weg. M.E. brauchst du überhaupt keine Lampe anzuschrauben, darfst dann aber nur Tags und bei guter Sicht fahren. Ansonsten gilt für dich als Motorfahrzeug über 7 Knoten oder 13km/h bei Nacht die BinnenSchStrO. An deiner Stelle würde ich am Bug eine Zweifarben-Lampe installieren und auf deinem Anfangs gezeichneten Mast ein weisses 360 Grad Licht. Achte darauf, das die Lampen eine BSH-Zulassung oder zumindest ein Ankersymbol oder ein Steuerrad haben. Nicht alle Lampen von Hella oder Aquasignal erfüllen diese Bedingungen.
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Gruß Thomas
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#15
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Zitat:
Wolfgang |
#16
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#17
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Zitat:
Wobei meine leicht abweichend Lichterführung, Zweifarblaterne am Bug, gut einen Meter weiter hinten und knapp einen Meter höher die Buglaterne und eine Hecklaterne, noch nie beanstandet wurde. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#18
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Vielen Dank für die Antworten. Ich habe hier diese beiden Lampen liegen. Allerdings haben die nur DHI und RINA draufstehen. Das Rundumlicht hat einen Anker, das Zweifarbenlicht nicht. Also heisst das, wieder Geld in die Hand nehmen ...
Wolfgang |
#19
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Zitat:
Auf dem Rhein ist das Ankersymbol oder neuer das Steuerrad vorgeschrieben.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#20
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Vielleicht noch mal eine ergänzende Frage/Auslegungsfrage: Wenn ich die Zweifarbenleuchte ganz unten am Lichtmast anbringe, dann einen Meter drüber die Rundumleuchte, ist dann der Vorschrift Genüge getan oder muss die ZL auf dem Deck aufgebracht sein? Volker hatte zwar bestätigt, dass die Lampe auf das Deck muss, aber vielleicht gibt es da eine Lücke/Interpretationsmöglichkeit ...
Der Hintergrund dieser Frage ist, dass ich den Lichtmast steckbar machen möchte. Wenn eine Nachttour geplant ist, dann soll er rauf, wenn ausschließlich tagsüber gefahren wird, bleibt er ab. An der Zweifarbenleuchte ist zwar so eine Lasche dran, an der sie aufgesteckt werden kann, aber da bleibt eben immer das Gegenstück, das am Deck montiert ist. Das möchte ich vermeiden ... Wolfgang |
#21
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Zitat:
Wolfgang |
#22
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Zitat:
Die zweifarben halt nicht am Rhein. (wobei hier sehr viele rumfahren ohne Zulassung und es die Wapo nicht wirklich interessiert. Hauptsache Licht)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (19.09.2016 um 08:17 Uhr)
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#23
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Zitat:
Also am Sockel des Mastes die zweifarben und oben das Rumdumlicht ist OK
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#24
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Danke, Volker. Das ist ja mal eine gute Nachricht!
Wolfgang |
#25
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Wolfgang, sehe es bitte nicht zu eng, 1m unterhalb der Rundumleuchte sind bei gemessenen 93 cm auch noch tolerierbar. Kann mir nicht vorstellen, das die WSP da exakt nachmisst.
DHI Kennzeichnung sollte auf Binnenwasserstrassen auch zulässig sein, wichtig dann auch das die 21W Glühlampe eine Langkörper Aussführung ist und auf 2 SM sichtbar ist. Vergleiche mal die Werftbauten aus den USA z.B., was für "Funzeln" da verbaut sind, die werden auch akzeptiert, zumindest sollange sie funktionieren.....wollte aber hiermit keinen ......"Rattenschwanz" rauslassen.
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M.f.G. harry Geändert von Lombardini (19.09.2016 um 15:50 Uhr)
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