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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Grundmeier Trailer / Bitte um Hilfe Betriebserlaubnis bzw.ABE
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und würde mich sehr über eure Hilfe freuen. Ich heiße Remo, bin 46 Jahre alt und wohne in Hamburg. Schon seit Jahren habe ich von einem eigenen Boot geträumt und nun endlich ist der Traum in Erfüllung gegangen. Seit knapp einem Monat besitze ich nun eine 1999er Bayliner 2052 mit einem 4.3 Liter (EFI) Motor. Pünktlich zum Saisonende sozusagen Das Boot wurde mir mit einem Grundmeier Trailer (Doppelachser, 2T) von 1994 verkauft. Zugelassen und mit TÜV bi 2017. Den Fahrzeugschein habe ich bekommen, aber leider keine Betriebserlaubnis oder ähnliches. Wurde vom Verkäufer (Händler) abgetan, für 35,- Euro bekomme ich beim Amt eine neue… Ich Idiot bin da drauf "reingefallen" Nun war ich gestern in Hamburg beim Verkehrsamt und es kam wie es kommen musste... Ohne Betriebserlaubnis keine Ummeldung... Jetzt stelle ich mit Erschrecken fest, dass Firma Grundmeier nicht mehr existiert und ich habe keine Idee, wie ich an eine Zweitschrift kommen könnte… Kann mir da vielleicht jemand helfen? Mit einer Kopie oder Ähnlichem? Ich danke euch im voraus, Remo Geändert von Remo2052 (06.10.2016 um 21:31 Uhr) |
#2
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Zitat:
Du hast doch immerhin noch einen Fahrzeugschein; können die beim SVA anhand der vorhandenen Daten nicht einfach eine neue Zulassungsbescheinigung 1+2 ausstellen?? mfg Martin |
#3
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Es gibt ja für trailer keinen Brief oder ähnliches. Ich denke dein Ansprechpartner wird zuerst das kba sein.
Auch solltest du dir vom Vorbesitzer eine Eidesstattliche Erklärung unterschreiben lassen das die Papiere verloren gegangen sind. Mfg Nico
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9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen "du bist verrückt". Die 10. Stimme summt die Melody von Tetris |
#4
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Biste dir da ganz sicher?
Also ich habe 2014 für meinen Trailer bei der Zulassung eine Zulassungsbescheinigung Teil II bekommen. Wäre ja früher mal nen Brief gewesen. Läuft denn jetzt wahrscheinlich unter ähnliches.
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Bis denn dann denn der Sven |
#5
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ich habe vor wenigen Tagen meinen Trailer (BJ 2015), den ich in Holland mit dem Boot gekauf habe bei der Zulassungsstelle umgemeldet und auch keinen Teil II bekommen. Liegt das vielleicht daran, dass ich ein grünes Kennzeichen erhalten habe? Zum Thema des Thread-Erstellers: man wollte mir den Trailer zunächst auch nicht zulassen und mich damit zur Einzelabnahme zum TüV schicken. Als ich auf das beiliegende Fomular "EC Certificate of conformity" verwies, ging es dann doch. Es ist allerdings die Fahrgestellnummer in diesem Formular eingetragen, so dass es Dir vermutlich nichts bringen würde, wenn Du einen mit identischem Trailer findest, der Dir eine Kopie macht. Aber die Vollabnahme beim TüV müsste sicher gehen.
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#6
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HI,
EC COC Papier sind natürlich perfekt, damit bekommt man alles angemeldet. Aber die müssen die Hersteller erst seit kurzem mitgeben. Verlust vom Vorbesitzer brauchst Du nur bestätigen lassen, wenn deine Fahrzeugscheine verloren wären. Gibt drei Möglichkeiten: 1. TÜV stellt neue ABE aus, weil sie den Trailer in der DAtenbank des KBA finden können (siehe hier, da gehts um Grundmeier Trailer: http://www.neptun22.de/forum/viewtopic.php?f=2&t=3729 2. Du findest eine ABE, bspw. über das Forum hier, oder segeln-forum.de oder yacht.de 3. Vollgutachten vg,
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#7
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Das ist Quark. Ich habe hier die Kfz-Briefe bzw. ZB II für einen ungebremsten 750Kg-Kasten, einen 2.5to-Humbaur Autotransportanhänger und für den grün beschilderten 1.3-Tonner meiner Seadoo liegen. Für den 3.5to-Grundmeier habe ich allerdings auch nur eine BE+ZB1. Wüßte allerdings nicht was dagegen spräche, auch dafür eine ZB2 ausstellen zu lassen, wenn man Wert darauf legt.
mfg Martin |
#8
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Vielen Dank für eure Reaktionen, klasse!
Der TÜV in Hamburg scheint da extrem zickig zu sein, trotz aller Freundlichkeit total ungelenk… Obwohl der Trailer aktuell TÜV hat, bewegen die sich nicht einen Zentimeter. Eine COC Bescheinigung habe ich leider nicht, sonst wäre alles fein. Das Problem ist, dass der Trailer noch in Prerow angemeldet ist. Da habe ich beim Amt angerufen, die waren sehr nett. Trotzdem müsste ich dahin, für die Eidesstattliche Erklärung (386 km eine Tour) Geht nicht anders, sagt die hamburger Zulassungsstelle… Wenn ich dann die Eidesstattliche Erklärung habe, die ja die Voraussetzung ist, ist ja aber noch immer das Problem da, dass Grundmeier Pleite ist. Also keine Chance auf eine Zweitschrift oder ähnliches. Ich bin also über jede Art von Kopie einer Betriebserlaubnis extrem Dankbar, vielleicht kann ich die dann damit bequatschen @Martin. gerne Deinen Scan per PN an mich, vielen Dank @Horsti: Das Thema bei neptun22 habe ich schon gesehen und mich auch direkt da angemeldet. Leider muss mich da (um zu antworten) erst der Admin freischalten, darauf warte ich gerade. Vielleicht findet sich hier ja doch noch jemand, der einen Trailer meiner Bauart hat Ich danke euch im voraus, Remo Geändert von Remo2052 (07.10.2016 um 11:14 Uhr) |
#9
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Ja, der Händler. Der muss sogar.
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Beste Grüße John |
#10
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Ansonsten zum Tüv und als Eigenbau anmelden.
Natürlich gab es 1994 einen Brief und einen Fahrzeugschein für den Anhänger. Du weißt doch wo der Anhänger zum Schluß angemeldet war. Vielleicht kann man von dem Straßenverkehrsamt etwas erfahren.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#11
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Der "Händler" ist leider ein komischer Vogel...
Habe bereits mit den letzten Besitzern gesprochen, die haben den Trailer damals in Prerow OHNE Betriebserlaubnis umgemeldet bekommen... Der Händler hat also keine Betriebserlaubnis gehabt... Wollte sich zwar drumm kümmern (hat er dem Vorbesitzer versprochen), aber nun weiß ich warum er das nicht getahn hat... Ich hoffe weiter auf Hilfe hier, danke euch |
#12
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Zitat:
Zitat:
Ich habe jetzt spaßenshalber mal bei userer örtlichen Dekra Niederlassung anfgerufen. Wenn die Zulassung da ist, der Trailer ein ordenliches Typenschild hat, welches auch noch zu der Zulassung passt und der Trailer in einem entsprechendem Zustand ist, Termin machen, vorbei kommen und ca. 50 bis 100 € mitbringen. Keine Rede von COC oder eidesstattlicher Versicherung.
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Bis denn dann denn der Sven Geändert von fjordtaucher (07.10.2016 um 11:56 Uhr) |
#13
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Hi,
das ist ja die Möglichkeit 3. Also Vollgutachten. Da werden ausgehend vom Typenschild die Bauteile einzeln begutachtet und geprüft, ob sie zu den Kennwerten passen. Schlecht oder sehr teuer kann es dann werden, wenn bspw. Hersteller/Lastwerte der Achse nicht identifizert werden können. Daher auch 50-250€ nach meiner Erfahrung.
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#14
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Der sprach nicht von Vollgutachten, sondern nur von der Neuausstellung der Betriebserlaubnis auf Basis der vorhandenen Zulassung.
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Bis denn dann denn der Sven |
#15
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Hi,
o.k. der TO kann ja berichten. M.W. kann eine (A)BE nur der Hersteller oder eben eine Zulassungsbehörde (=KBA oder Zulassungsstelle) rauslassen. Dekra/TÜV usw. liefern die Gutachten nach § 21 StVZO. Bei den Zulassungsstellen wird das auch so beschrieben: https://www.friesland.de/buergerserv...tml?myMedium=1 http://www.lra-ffb.de/lra/verkehr/zu...zbetrieb.shtml Aber bekanntlich ist das regionale durchaus unterschiedlich scheints...
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#16
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Wohl wahr.
Ich habe den einen meiner Trailer auch nur mit der Zulassung umgeschrieben bekommen.
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Bis denn dann denn der Sven |
#17
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-Wo steht der Hänger? Bekommst Du ihn auch so ausgehändigt?
Auf wen ist er noch zugelassen? Wenn Du ihn ausgehändigt bekommst würde ich den Hänger abholen, Ummeldung geht nicht, also auf den bisherigen zugelassen stehen lassen und den Händler zum Handeln zwingen. Und wenns letztlich nur ein paar Euros für die Dekra werden. |
#18
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Hallo Remo,
die Verlusterklärung muss derjenige abgeben, auf den der Trailer derzeit zugelassen ist und zwar bei der Zulassungsstelle, bei der der Trailer derzeit zugelassen ist. Dafür muss er dort aber nicht persönlich erscheinen. Kann er auch per Post machen und eine Kopie vom BPA (Perso) mitsenden. Dann lässt er sich die ZB2 zusenden und sendet diese dir dann zu. Und du holst dir vom Händler das Geld dafür Übrigens hast du einen 2,5 t Trailer, nicht 2 T. Ich kann dir mein Gutachten für den 2,5 t von 1995 senden. Ist bei der Fahrgestellnummer aber einige Nummern weiter und hat eine andere Länge als deiner. Von daher mache es, wie ich es oben beschrieben habe.
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Viele Grüße Thomas |
#19
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Ich habe Aktuell genau das gleiche Problem nur das ich der Verkäufer bin.
Ich habe beim gebraucht Kauf des Trailers keine Probleme gehabt diesen umzumelden. Hab jetzt alles 500km weiter verkauft und der Käufer bekommt den Trailer jetzt nicht umgemeldet. Als ich bei der Zulasungstelle angerufen habe, haben sie nichts davon gesagt das sie mir was ausstellen können ( da können wir nichts mache ) nur der Tüv oder der Hersteller.
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Grüße Matthias |
#20
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Zitat:
ich hatte diese WOche so viel beruflich zu tun, bitte entschuldige die späte Antwort. Mit diesem Gutachten würdest Du mir unglaublich helfen. Sehr sehr gerne als PN an mich, vielen Dank im voraus. Ich schreibe am Wochenende mal für alle, was der aktuelle Stand ist. DANKE an Alle für eure tollen Reaktionen Sehr nett!!! Gruß Remo |
#21
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Zumindest steht das Boot samt Trailer jetzt trocken in der Halle
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#22
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Zitat:
So etwas läßt sich nicht am Telefon oder Internet klären. Da sollte man schon persönlich hinfahren und dann eventuell sogar den Chef verlangen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
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