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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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eBay-> Falscher Artikel geliefert-> welche Rechte habe ich?
Moin.
Ich habe bei eBay ein Diagnosegerät gekauft, per PayPal bezahlt unf auch prompt geliefert bekommen. Allerdings besitz das Gerät nich den beworbenen Softwarestand und kann die Protokolle die mir wichtig sind nicht lesen. Der Verkäufer antwortete, ob das Gerät überhaupt von ihm sei und das aber alles kein Problem sei und über die von ihm nachgereichte INet Seite könne ein upgrad gefahren werden und alles sei gut. Nun steht im Kleingedruckten der Site das ein Upgrading meines Geräts nicht möglich sei und das Display anschließend keine Anzeige mehr hätte. Der Verkäufer schreibt: "...doch das geht". Ich will von ihm nun das Gerät mit dem beworbenen Softwarestand, welches ich schließlich bezahlt habe und verspüre keine Lust auf fernöstliche Computerexperimente von denen ich keine Ahnung habe. Nun schrieb er: ... schick zurück. Wir prüfen die Angelegenheit und erstatten gegebenenfalls die Kaufsumme". Hmmm? Bei mir klingeln die Alarmglocken. Die Konversation soll an eBay virbei laufen. Die Rücksendekosten soll ich tragen. Und letztendlich bin ich mir sicher ( Bauchgefühl) er behauptet ich hätte das Gerät gegen ein Altes ausgetauscht. Wie gehe ich richtig vor?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#2
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Ist schon ein wenig seltsam- an Deiner Stelle würde ich den sichereren regulären Weg über Ebay gehen.
Sich später nach gescheiterten inoffiziellen Verhandlungen mit ner Beschwerde an Ebay zu wenden geht oft schlecht für den Käufer aus.
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#3
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An Ebay wenden,Fall eröffnen,Käuferschutz in Anspruch nehmen!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#4
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Das juristisch korrekte Vorgehen auf Grundlage eines (vermuteten) Sachmangels ist eine Sache. Das wird aber mit dem höheren Zeitaufwand verbunden sein.
Ist es ein Händler? Dann nimm lieber dein Widerrufsrecht in Anspruch und schicke es zurück. Dazu frage einfach einen Retourenzettel an, vielleicht kriegst du ihn. Ansonsten investiere in das Rückporto (verfolgbares Paket), dass ist das geringere Übel. (Die 40,- EUR Warenwertgrenze gibt's seit 2014 nicht mehr.)
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#5
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Sehe ich alles genau so. Allerdings: Wie kann ich mich vor der Behauptung schützen, ich hätte den zurückgesendeten Artikel ausgetauscht?
Edit: Ja, ist ein Händler.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#6
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Du kaufst was und es ist defekt (im Sinne von: entspricht nicht der Beschreibung).
Wenn Du reklamierst, kann der Verkäufer nachbessern/reparieren oder ein Ersatzgerüt schicken. Wenn er das nicht kann oder will, muss er den Kaufpreis erstatten. Oder Du widerrufst den Kauf (nur als Privatkäufer, nur bei nicht-speziell gefertigten Artikeln, ...) und schickst den Artikel zurück. Für beide Fälle gilt: seit Sommer 2014 muss der Käufer die Rücksendekosten zahlen, es sei denn, der Verkäufer übernimmt sie kulanterweise.
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Viele Grüße Michael
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#7
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wenn das gelieferte Gerät nicht der Beschreibung in der Verkaufsanzeige entspricht, kann/muss der Händler nachbessern (Mangel). Dazu muss er das Gerät natürlich zu sehen bekommen. Der Händler muss die Portokosten tragen, wenn der Mangel berechtigt war. Falls nicht natürlich nicht. Wer daher bei den RÜcksendekosten in "Vorleistung" geht ist nicht geregelt.
Allerdings gilt immer die Vorgabe der SChadensmiimierung. Bei einem GErät für sagen wir mal 50€ ist es daher auch plausibel, dass bspw. unter telefonischer Unterstützung durch den Händler ein Softwareupdate durchgeführt wird, bevor das Gerät hin -und her geschickt wird. Ebenso wie bei Beschädigungen an Paketen sollte man Falschlieferungen direkt dokumentieren. Pakete sofort beim Paketboten, sonst helfen Fotos oder Zeugen. Bei elektrischen und elektronischen Geräten schreiben Händler am besten die Seriennummer auf die Rechnung.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#8
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Wie kann ich mich vor der Behauptung "Artikel ausgetauscht" schützen? Geht es echt nur mit Zeugen beim Unboxing?
Wenn ich ein Firm -und upgrading mache, ist bei einem Funktionsschaden keine Produkthaftung mehr vorhanden. Und wenn schon auf der Herstellerseite gewarnt wird...
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#9
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...warum sollte der Verkäufer behaupten das Du das Gerät vertauscht hättest ?
(Gerade gelesen, es liegt an deinem Bauch ) Möglich ist zwar Alles, aber ich würde das Teil erst einmal zurück schicken und abwarten was dann passiert. Nicht jeder Händler ist ein schlechter Mensch
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Grüße Richard
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#10
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Weil ich nun einige Mal mit ihm geschrieben habe und sich bei mir der Eindruck verhärtet.
Er hat ein Diagnosegerät zu einem Toppreis angeboten und bewirbt es mit einer Alleinstellung in diesem Segment. Er liefert ein Gerät das aber nur das kann, was alle anderen in der Preisklasse auch können und empfiehlt ein Softwareupgrad auf einer Seite die ausdrücklich darauf hinweist, dass das Gerät anschließend nicht miehr richtig funktioniert und sozusagen vom Handheld auf PC-Schnittstelle degradiert wird. Das will und brauche ich nicht. Ich denke das ist eine Masche. Mache ich es kaputt oder verändere den Auslieferungszustand habe ich keine Rechte mehr.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#11
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Das klingt aber so als ob das Angebot schon in einem Graubereich angesiedelt ist. Das Upgrade, welcher Art auch immer, scheint ja dann auch nicht vom Hersteller zu kommen? Damit wäre ja eh jede Gewährleistung weg, es sei denn der Anbieter des Upgrades bietet eine gesonderte Gewährleistung.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#12
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Geh den offiziellen Weg einer Rücklieferung und fordere über paypal Dein Geld zurück. Der Artikel scheint nicht so wie beschrieben.
Zuviel zu schreiben kann da schädlich sein. Wenn der Händler das als so einfach erachtet, warum spielt er die Funktionen zum Verkauf nicht selber auf? Viel Glück und wenig Lehrgeld wünsche ich Dir. Guido
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#13
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Wenn ich auf der Herstellerseite solche Warnhinweise lesen würde, tät ich dem Verkäufer/ Händler das "Update" überlassen. Allein schon aus Gründen der Gewährleistung /Garantie- egal aus welchen Gründen dir das Gerät später mal defekt gehen sollte.
Ich würde auf einen gebrauchsfähigen Auslieferungszustand -wie beworben- pochen
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#14
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Man kann innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung vom Verkauf zurück treten, einfach bei Ebay den Reiter Artikel zurückgeben anklicken und gut ist.
Wenn der Artikel nicht wie beworben funktioniert, dann trägt der Verkäufer immer die Versandkosten, auch wenn er dies im Vorfeld ausschließt. Dann bekommst Du ein Rücksendeetiket und alles ist gut. Hatte ich vor kurzem 2 Mal bei Ebay, kurze Komunikation mit dem Verkäufer und die Sache lief!
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Gruß Hubert
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#15
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Scheint alles etwas dubios, Fakten wie
- Link zur Auktion? - oder Artikelnummer? - Gewerblicher Handler oder 'halbprivater' Kellerbetrieb? Sonst ist das stochern im Trüben... Per Paypal bezahlt ist schon mal gut - Streitfall und dann geht es weiter. Dein Geld retten kannst Du, den Käufer zwingen etwas zu liefern, was Deinen Vorstellungen an den Artikel entspricht, ist nur etwas für Masochisten mit Zeit im Überfluß... Aber alles nur Nebelgestocher ohne die Fakten des Anbieters / Artikellinks.
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#16
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Zitat:
Wir drehen uns im Kreis . Genau das habe ich von ihm gefordert. Draufhin kam halt die Antwort: Das sei aber ungewöhnlich, ob das Gerät überhaupt von ihm stamme? Das Gerät verkaufen viele, dazu auch deutlich billiger. Allerdings halt nicht mit dem versprochenen Softwarestand. Mein Bauch hat sich nun folgendes vom Verkäufer rausgehört: Du hast das gelieferte 1.6 gegen ein altes 1.5 getauscht und versuchst nun bei mir armen Händler eine fiese Nummer. Schick mir mal mein geliefertes 1.6 zurück und ich gucke mal.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#17
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Zitat:
Hä? Du bist dubios. Welche Fakten brauchst Du um einen Hinweis geben zu können, wie man sich gegen Austauschbeschuldigungen wehrt. Und das sind nicht meine Vorstellungen, sondern zugesicherte Eigenschaften eines Kaufvertrages. Ich schreibe doch keine Daten des Verkäufers in einem öffentlichen Forum....tzzz.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#18
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Vor Amazon habe ich bei eBay gearbeite.
Auf keinen Fall etwas an eBay vorbei machen, sonst verlierst du den PayPal Käuferschutz!!!!!! Gehe in "Mein eBay" dort auf deine Käufe und dann auf den Artikel. Rechts müsste jetzt die Schaltfläche "Diesen Artikel zurückgeben" stehen. Wenn nicht, da ist ein kleiner Link und da drunter findest du "Problem melden". Da schilderst du was nicht ok ist und fertig. Nun läuft die Maschine an und du machst das was das System von dir verlangt. Und KEINE Kommunikation ausserhalb von eBay! Denn es wir der Punkt kommen, an dem ein eBay Mitarbeiter den Fall in die Hand bekommt und da muss er deine Kommunikation lesen können, um für dich zu entscheiden. Also alles ganz easy, aber lass dich bloß nicht auf irgendwelche komischen Deals mit dem Verkäufer ein. Gib das Ding zurück und kaufe ein anderes.
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Viele Grüße Uwe
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#19
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Zitat:
Du schreibst weder, ob das Gerät neu oder gebraucht ist, noch ob es ein privater oder gewerblicher Verkäufer war... Du schreibst ja z.B. immer 'Verkäufer' nicht 'Händler'... Mit den gemachten Angaben wird man Dich hier zwar moralisch bestätigen können aber die Antworten gehen im Ernstfall komplett am tatsächlichen Sachverhalt vorbei... Auch zu "Austauschbeschuldigungen" müsste man Details haben... Ob die Eigenschaften rechtswirksam zugesichert sind, wird auch niemand ohne den Auktionstext bewerten können... "Ich schreibe doch keine Daten des Verkäufers in einem öffentlichen Forum" Ein Link auf eine Ebayauktion sind keine persönlichen Daten des Verkäufers... Also, ich bleibe dabei, außer den Kristallkugelwahrsagern kann anhand Deiner Angaben niemand hier eine qualifizierte Aussage treffen. Und jetzt kannst Du mich gerne auf Deine 'Ignorierliste' setzen
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#20
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Zitat:
Zu deinem Hauptanliegen des unterstellten Betruges kannst du im Ernstfall eine EV (eidesstattliche Versicherung) schreiben. Die hat einen sehr hohen rechtlichen Stellenwert im Sinne eines Beweises. Entspricht die nicht der Wahrheit ist das eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden kann.
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Gruß Christian * Wenn ich nicht hier bin, bin ich aufm Kahn. * |
#21
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Der hält Dich doch hin und will Dich verunsichern.
Widerrufsrecht ausüben - dringend innerhalb der Frist Bei eBay Fall aufmachen - Artikel entspricht nicht der Bescheibung Noch keine negative Beurteilung abgeben - evtl. Durchblicken lassen das die noch kommt. Das hilft in 99 % aller Fälle. Wenn es kein Händler ist musst Du halt auf den ersten Schritt verzichten. Solange der Fall bei eBay nicht erledigt ist wird Ihm PayPal kein Guthaben mehr auszahlen.
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#22
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Ich schliesse mich meinen Vorrednern an. Auf jeden Fall:
++An Ebay wenden, Fall eröffnen, Käuferschutz in Anspruch nehmen!++ Nur den Artikel zurücksenden wenn der Fall von Dir bei ebay gemeldet wurde, und der Verkäufer Dir ein Rücksendeticket für einen versicherten Rückversand zukommen lässt. Nur dann gehst Du kein Risiko ein. Klappt schon, viel Glück! Gruss Mitch
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#23
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... und das Rücksendepaket am besten mit Zeugen einpacken und den zur Post bringen lassen, nicht dass Du zufällig einen Stein zurückgesendet hast, weil der Verkäufer samt Zeuge nur einen solchen beim Auspacken vorgefunden hat...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#24
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Zitat:
Ich habe mal per eBay ein Doppelarmaturenpanel verkauft. Funktionierte tadellos und bei der Beschreibung fotografierte ich sogar die Rückseite mit der (serienmäßig gestempelten) Fahrgestellnummer meines Boots an den Anzeigen. Nach ein paar Tagen bekam ich den Kram, mit dem Vermerk zurück, dass die Anzeigenadeln "klebten" und damit defekt sein. Die Fahrgestellnummer auf der Rückseite gehörte nicht zu meiner Bayliner... Ich hatte das Nachsehen, weil er 2 Zeugen lieferte, die beim Auspacken und Montieren (war eine Werkstatt) dabei waren. Von daher: Ich mache Fehler nicht getne 2x.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#25
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Waren die Armaturen dann ausgetauscht ?
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