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#1
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Hallo zusammen,
ich bin jetzt seit zwei Stunden hier am suchen und leider nicht fündig geworden. Meine Rettungswesten (Secumar 250N) sind jetzt 10 Jahre alt, wurde alle zwei Jahre gewartet und bekommen nun leider keinen TÜV mehr. Sie haben aber noch nie ausgelöst. Eigentlich benötige ich diese nicht, da ich zu 99% in flachen Gebieten fahre, aber sie sind in Holland halt vorschrift. Nun meine Frage: Kann ich die Westen weiter nutzen oder müssen die zwingend Tüv haben? Alle Richtlinien die ich jetzt gelesen habe, sagen nur aus das eine Ohnmachtssichere Weste für jede Person an Bord vorhanden sein muss, aber nichts zum Tüv. |
#2
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Ich habe bis heute noch keinen TÜV für ne Automatikweste gesehen (was nicht heisst, dass es das nicht gibt ![]() Auch schreibt niemand Automatikwesten vor in NL - eine Michelin-Männchen-Weste erfüllt die Anforderungen genauso (Ohnmachtssicher ist nicht gleich Automatik). Aber ganz gleich ob Flach- oder Tiefwasser: wenn Du über Bord gehst und dir den Kopf anhaust, versäufst Du in beliebiger Wassertiefe - also kein Grund, keine Weste (welcher Bauart auch immer) zu benutzen. Ansonsten bist Du mit deinen Westen gut bedient ... allenfalls wegen Alterung könntest Du mal über ein paar Neue nachdenken. Für den Binnenbereich bekommst Du die ab 60 oder 70 € das Stück - da lohnt nicht mal die Wartung alle 2 Jahre. Besser neu.
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Mast- und Schotbruch! |
#3
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Ja, TÜV ist blöde ausgedrückt, ich meine das Prüfsiegel, Wartungssiegel wie auch immer.
Der Rest ist mir schon klar, auch das die Westen mit 250N nicht gleich Ohnmachtssicher bedeutet. War halt nur das was ich gefunden hatte. Nur warum gibt es denn ein Prüfsiegel wenn es niemand überprüft? |
#4
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Und wie das so ist bei freiwilligen Prüfzeichen - der Sinn erschließt sich häufig über den Geldbeutel. Wobei ich mir auch vorstellen kann, dass Du für die Wartung bezahlst und das Prüfsiegel einfach dazu bekommst.
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Mast- und Schotbruch! |
#5
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Der Vater von einem guten Freund hat beim WSA Heidelberg gearbeitet. Als er in Rente ging, bekam ich seine Automatikweste.
Beim WSA darf niemand mitfahren der nicht eine geprüfte Weste hat. Wenn die Weste abgelaufen ist gibt's für den Zeitraum der Prüfung Ersatzwesten. Meines Wissens ist auch in der Berufsschifffahrt die Prüfung vorgeschrieben und wird auch kontrolliert.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#6
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Wenn Du kontrolliert wirst und das Prüfzeichen ist abgelaufen gilt das wie "keine Weste dabei".
Mein Tipp: Hol Dir wartungsfreie Feststoffwesten.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#7
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In welchem niederländischen Regelwerk oder Gesetzestext gibt es eine solche Vorschrift? Und wenn Du grad dabei bist ... welche deutsche Vorschrift für Freizeitboote beinhaltet das?
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Mast- und Schotbruch!
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#8
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steht irgendwo das die Weste geprüft werden muss ?
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#9
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https://www.secumar.com/wp-content/u...esten_2010.pdf Gruß, Frank ![]()
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme ![]() |
#10
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Im Boote-Forum.
Auf der Weste.
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#11
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naja da stehe viel aber irgendwo muss es ein Gesetz geben die es mir auch vorschreibt eine Prüfung in einem bestimmten Intervall durchzuführen.
sonst nehme ich ne Plakette hier vom Geschäft und klebe diese drauf gilt dann wieder 10 Jahre.... Übrigens Kochsalz hat ein Verfallsdatum. Meist nur 2 Jahre obwohl es schon 5 Mio. Jahre alt ist....
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#12
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ich habe noch nie gehört, das in NL das Datum der letzten Wartung überprüft wurde
es wäre aber schon blöde wenn die Weste wegen Altersschwäche platzt, wenn du sie doch mal brauchst, oder noch schlimmer ein Gast trägt sie und ertrinkt deswegen da ist man mit Feststoffwesten doch im Vorteil
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#13
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OK, nun mal ernsthaft - irgendeinen Beleg für Deine Behauptung?
Und Boote-Forum ist solange nicht als Beleg akzeptabel bis Du - an Eides statt - versicherst, immer einen aktuelle Ausdruck an Bord mitzuführen ![]()
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Mast- und Schotbruch! |
#14
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Sowohl in D wie auch generell in NL gibt es keine Ausrüstungspflicht für Sportboote.Insofern völlig Latte, was und ob du ne Schwimmweste mitnimmst. Ausnahme sind die schnellen Motorboote. Hier wird ua jeweils eine Schwimmweste in " gutem Zustand und Betriebsbereit" gefordert.(schnelle Motorboote NL)
Bei ner alten Weste ohne Wartungsnachweis kann es passieren, das die Einsatzbereitschaft vorgeführt werden muss. MW nach reicht da aber das Vorhandensein einer intakten ( Indikatoren) Aufblasvorrichtung und das manuelle Aufblasen der Weste als Nachweis. Funzt die Weste allerdings nicht mehr, gibts das Bußgeld für ohne Weste, findet die Polizei nen altes Loch oder total ermüdetes Material gibts beim Bußgeld noch nen "Hauptgang" dazu. ( WG Vorsatz, Betrug, Täuschung der Polizei oder so)
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#15
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Erst einmal Danke an alle.
Zitat:
Hier auf Seite 12 Aber nichts von gutem Zustand, Geprüft und so. |
#16
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Ich vermute, dass es gar keine weiteren Bestimmungen zur Prüfung der Rettungswesten gibt:
Für schnelle Motorboote ist im BPR (Artikel 8.03) nur das Mitführen von Rettungswesten vorgeschrieben. Mehr steht dort nicht dazu. Dagegen wird im BPR (Artikel 1.08) für die Berufsschiffahrt explizit auf die Anforderungen an Rettungswesten gemäß Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUO) verwiesen. Dort stehen die entsprechenden EN-Normen und auch, dass die Überprüfung nach Herstellervorgabe zu erfolgen hat. Da bei Sportbooten aber eben nicht darauf verwiesen wird, gilt das auch nicht für Sportboote. Auch die "Herstellervorgabe", dass die Westen in gewissen Abständen zu prüfen sind, ist dann wiederum nicht verbindlich, wenn auch ggf. sinnvoll.
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#17
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Hallo,
was Frank meint, ist höchstwahrscheinlich aus einem Zusammenhang mit der Berufsschifffahrt gerissen. TÜV ist in der Berufsschifffahrt die Untersuchungskommision und dabei sind auch Vertreter der Berufsgenossenschaft. Diese Vertreter schauen genau auf solche Vorschriften- da es aber diese in der Hobbyschifffahrt nicht gibt, ist auch ein TÜV Siegel in der Sportbootfraktion nicht erforderlich. Da entscheidet der Bootsführer allein, was ihm das Leben seiner Crew wert ist. Hätte ich man- ist wahrscheinlich dann zu spät. Gruß Bernhard
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The rest is silence. |
#18
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http://http://www.compass24.de/unsere-serviceleistungen-fuer-skipper-und-boot
Hier werden Westen überprüft. |
#19
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eine Rettungsweste bringt eh nur was wenn sie getragen wird. das sollte jedem Klar sein. Es ist ja schön wenn man welche dabei haben soll. aber was bringt diese im Notfall wenn sie sauber im Staufach verstaut ist. Da bringt auch kein TÜV-Siegel was.
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#20
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#21
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Sollen gut erreichbar sein...Seite 12.
![]() Männers, das Jüngste Gericht und Luzifer - die regeln das... ![]()
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#22
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#23
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Mal schauen ob noch einer die Frage vom TE beantworten
kann ohne im Trüben zu fischen ![]()
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts. ![]() |
#24
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Boote für Zehntausende Euros fahren aber an 40 Euro für die Wartung alle 2 Jahre sparen, Geiz ist geil..........
Muss immer alles irgendwo geregelt werden muss es immer irgendwo stehen ? Gesunder Menschenverstand sollte doch wohl ausreichen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#25
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das eine hat nichtsd mit dem anderen zu tun. Nur weil man wissen will wo die Reglung steht heißt noch lange nicht, dass man sich nciht dran halten will oder wenn es keine gibt, dass man die Teile nicht trotzdem Prüft.
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