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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 02.02.2017, 13:28
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Standard Muss ich mein (Bei)Boot in Kroatien anmelden?

Hier die Daten:
Länge: 2,40 m Motorleistung: ca. 3 kW
Ich möchte nicht nur zwischen (Mutter)Boot und Land fahren, sondern auch schon mal in die nächste Bucht.

Fred's Seite sagt JA
http://www.bootfahren-in-kroatien.de...et-werden.html

Gebührenrechner von Sea-Help sagt NEIN:
http://www.sea-help.eu/gebuehrenrechner/



Bislang habe ich für das Beiboot immer ein separates Permit bezahlt.
Waren um die 200 Kuna. Aber brauche ich das wirklich?
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Conni (Volker)
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  #2  
Alt 02.02.2017, 13:45
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ist eine sehr interessante Frage, die wir uns in den letzten Wochen auch öfter gestellt haben.
Wir denken, ja du musst das Beiboot seperat anmelden. Aufgrund der Tatsache, dass du nicht nur zwischen Boot und Land unterwegs bist, sondern wie von dir beschrieben in eine andere Bucht möchtest.

Wie ist es denn mit der Versicherung, wenn das Beiboot eine eigene Permit hat??

Schorsch
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  #3  
Alt 02.02.2017, 13:46
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Vorab: Ich weiß nicht, ob sich aktuell da was geändert hat. Fred ist ja meistens aktueller als der ADAC, und auf Freds Homepage steht nichts mehr von der Motorenstärke...

Der ADAC schreibt noch (zumindest die bisherige Regel):

Zitat:
In Kroatien werden diverse Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit einer Motorisierung von 5 kW (6,8 PS) oder mehr erhoben.
Bedeutet: Du würfelst gerade Anmelde- und Vignettenpflicht durcheinander.
Streng gesetzlich nach der bisherigen Regel ist dein Boot anmeldepflichtig, da du mehr als Sichtweite des Mutterschiffs fährst. Sprich: eigene Heimatzulassung, nicht nur "Tender to".

Vignette brauchst du aber keine lösen, da dein Boot unter 2,50m und unter 5KW hat.

Warum die dir beim LK trotzdem was abgeknüpft haben bisher weiß ich nicht. Mich haben se in Rovinj mit einem ähnlichen Spielzeug wieder heimgeschickt...

Aber wie gesagt: Vielleicht hat sich aktuell bezüglich der Motorstärke was geändert. Das weiß ich nicht.

Schöne Grüße,
Jan
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  #4  
Alt 02.02.2017, 16:35
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Wie ist es denn mit der Versicherung, wenn das Beiboot eine eigene Permit hat??
Von meiner Versicherung bekomme ich immer eine separate Bescheinigung für das Beiboot.
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  #5  
Alt 02.02.2017, 16:39
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Gebührenrechner von Sea-Help sagt NEIN:
Ja gut, eigentlich sagt der ja nur, dass keine Gebühren anfallen.

Also muss ich anmelden, das sollte aber eigentlich nichts kosten
Kann ich kaum glauben.

Den ADAC lassen wir in solchen Fragen besser außen vor
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  #6  
Alt 02.02.2017, 17:13
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Hier die Daten:
Länge: 2,40 m Motorleistung: ca. 3 kW
Ich möchte nicht nur zwischen (Mutter)Boot und Land fahren, sondern auch schon mal in die nächste Bucht.

Fred's Seite sagt JA
http://www.bootfahren-in-kroatien.de...et-werden.html

Gebührenrechner von Sea-Help sagt NEIN:
http://www.sea-help.eu/gebuehrenrechner/



Bislang habe ich für das Beiboot immer ein separates Permit bezahlt.
Waren um die 200 Kuna. Aber brauche ich das wirklich?
Kann es sein, dass du meine Seite nicht richtig interpretiert hast ?

Darüber hinaus sind auch alle Wasserfahrzeuge mit einer Länge unter 3 Metern, jedoch mit Motoren, die eine Leistung von mehr als 5 KW haben, anmeldepflichtig.

Demnach ist dein Böötchen nicht anmeldepflichtig.
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Gruß Fred
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  #7  
Alt 02.02.2017, 17:19
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Servus!

Wie gesagt, nach "alter" Regel:

Trenne Anmelde- und Vignettenpflicht!

Anmelden im Heimatland: Ja!
Versicherung: Bei deiner Größe freiwillig, aber immer extrem empfehlenswert. Nicht aber verpflichtend.
Bootsführerschein in HR: Ja, notwendig, auch wenn in D nicht. (Bei dir zwar wurscht der Punkt - aber der Vollständigkeit halber...)
Vignette (/Permit): Nein. Nicht erforderlich.

Vielleicht kann ja Fred noch was dazu schreiben, ob sich dieses Jahr was bezüglich der Motorleistung in Verbindung mit Vignettenpflicht geändert hat. Der Text auf seiner Homepage ist da nicht wirklich eindeutig im Moment meine ich. Glaube, in den letzten Jahren stand das da auch genauer bezüglich der Motorleistung.
Aber wie gesagt: Keine Ahnung, ob sich da was geändert hat. Das weiß Fred sicher am besten, was und warum er etwas auf seine HP schreibt...

Schöne Grüße,
Jan
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  #8  
Alt 02.02.2017, 17:20
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Kann es sein, dass du meine Seite nicht richtig interpretiert hast ?

Darüber hinaus sind auch alle Wasserfahrzeuge mit einer Länge unter 3 Metern, jedoch mit Motoren, die eine Leistung von mehr als 5 KW haben, anmeldepflichtig.

Demnach ist dein Böötchen nicht anmeldepflichtig.
Hey - das ist unfair
Da stand eben noch was anderes!
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  #9  
Alt 02.02.2017, 17:22
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Ahh, da isser ja der Fred.

Moment mal: Auf deiner HP stand doch heut Nachmittag noch was anderes, oder????
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  #10  
Alt 02.02.2017, 17:23
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Anmelden im Heimatland: Ja!
Warum das denn Wo steht das
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  #11  
Alt 02.02.2017, 17:24
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Ahh, da isser ja der Fred.

Moment mal: Auf deiner HP stand doch heut Nachmittag noch was anderes, oder????
Erwischt haben wir ihn - den Fred
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  #12  
Alt 02.02.2017, 18:04
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Warum das denn Wo steht das
Wenn du es zu Hause nutzen willst, liegt bei 2,21 kW Binnen die Grenze, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen mußt du allerdings nicht anmelden, sondern nur mit Namen und Heimathafen kennzeichnen.
Du müßtest du es also im Heimatland nicht anmelden.
Wenn ich nicht irre, gilt europaweit die Mindestkennzeichnung im Heimatland.
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  #13  
Alt 02.02.2017, 18:11
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Das Thema hatte ich voriges Jahr und beim WSA angerufen .
Nein , brauchst Du nicht anmelden , wenn es als Tenderboot genutzt wird .
Schließt Spaß - und Ausflugsfahrten aus .
Registriernummer / Bezeichnung reicht : "Tender to xxx" .
Versicherungstechnisch habe ich es jedoch bei Norman nachnominiert .
Haftpflicht fällt es mit zum Hauptboot , hatte jedoch noch eine VK abgeschlossen , die von ihrer Prämie her vernachlässigbar gering war .
__________________
Gruß Peter .
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  #14  
Alt 03.02.2017, 08:47
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Das Beiboot wird nur in Kroatien genutzt.
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  #15  
Alt 03.02.2017, 09:19
iak iak ist offline
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Genauso verhielt es sich bei mir auch .
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Gruß Peter .
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  #16  
Alt 03.02.2017, 09:47
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mein 2,70 m Schlauchi mit 5 PS laut Typenschild des AB nutze ich auch schon mal für Touren ausserhalb der Sichtweite. ( z.B zum Einkaufen im nächsten Ort wenn ich länger in der Bucht liege) und habe es nicht angemeldet . Wie von Fred beschrieben ist das auch nicht notwendig wenn die beiden Kriterien <3 M und < 5KW eingehalten sind.

Die Aufkleber " tender to ......" fahre ich seit Jahren spazieren und habe sie noch nie montiert.... ( irgendwie reicht die Zeit nie wenn der Urlaub max 4 Wochen lang ist )

Wirklich Spaß machen weitere Fahrten aber nur bei Ententeich und wenn mit dem beladenen Schlauchi auch vernünftige Gleitfahrt möglich ist..
__________________
Gruß Olli
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  #17  
Alt 03.02.2017, 10:07
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Hey - das ist unfair
Da stand eben noch was anderes!
Nö - ich habe nichts geändert !
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Gruß Fred
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  #18  
Alt 03.02.2017, 10:08
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Ahh, da isser ja der Fred.

Moment mal: Auf deiner HP stand doch heut Nachmittag noch was anderes, oder????
Nein !
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Gruß Fred
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  #19  
Alt 03.02.2017, 10:41
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Ich habe gerade bei meinem Freund Mato angerufen, der sich kurz rückversichert hat. Demanch sieht es mit der Anmeldepflicht so aus :

In Kroatien werden Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit Motorisierung erhoben. (Anmeldepflicht)

Es gibt also für Boote unter 2,50 m keine Begrenzung / Einschränkung in der Motorstärke mehr.

Ich hoffe, damit Klarheit verschafft zu haben.
__________________
Gruß Fred
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  #20  
Alt 03.02.2017, 12:33
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich habe gerade bei meinem Freund Mato angerufen, der sich kurz rückversichert hat. Demanch sieht es mit der Anmeldepflicht so aus :

In Kroatien werden Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit Motorisierung erhoben. (Anmeldepflicht)

Es gibt also für Boote unter 2,50 m keine Begrenzung / Einschränkung in der Motorstärke mehr.

Ich hoffe, damit Klarheit verschafft zu haben.
Ah, OK. Hat sich also demnach wirklich geändert, oder?
Weiß ich Bescheid, dann muss ich dieses Jahr die kleine Gummiwurst auch beim LK melden...

Danke und schöne Grüße,
Jan

PS., fällt mir jetzt gerade auf:
Bisher galt ja für über 2,50m die Regel (etwa): "Außer Ruderboote und Muskelbetrieben", oder?
(Segelboote unter 2,50m vernachlässige ich jetzt mal - weiß gar nicht ob es die überhaupt gibt in der Form...)
Elektromotoren waren ja bislang auch schon als Motoren gewertet wenn ich mich recht erinnere.

Kann man dann jetzt verkürzt sagen, dass einfach auf ALLE Boote mit Motoren Gebühren erhoben werden??? Stimmt doch jetzt eigentlich so, oder?

Geändert von freerider13 (03.02.2017 um 12:38 Uhr)
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  #21  
Alt 03.02.2017, 14:51
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Kann man dann jetzt verkürzt sagen, dass einfach auf ALLE Boote mit Motoren Gebühren erhoben werden??? Stimmt doch jetzt eigentlich so, oder?
So könnte man das unmissverständlich ausdrücken.
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  #22  
Alt 03.02.2017, 17:55
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soweit ich weis, muss ich mein 2,2meter 2,6 ps nicht anmelden, kleiner als 2,5 und weniger als 5 ps


http://www.marinafuehrer.adac.de/reviere/kroatien/

zitat Gebühren

Befahrungsgebühren
In Kroatien werden diverse Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit einer Motorisierung von 5 kW (6,8 PS) oder mehr erhoben.

fred, steht auf deiner seite glaube falsch

Und dinghis mit mehr ps die ausschließlich für den direkten weg zum land dienen sind auch frei...

http://www.bootfahren-in-kroatien.de...et-werden.html

Geändert von jeenns (03.02.2017 um 18:04 Uhr)
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  #23  
Alt 03.02.2017, 18:27
freerider13 freerider13 ist offline
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Demnach und schlussfolgernd:

Für Beiboote zum direkten Landweg gelten noch die gleichen Regeln.
Für alle anderen (eigene Zulassung) muss seit neuestem auch Permit bezahlt werden sofern mit Motor - unabhängig von der Motorleistung. (!!!)

Auch, wenn andere Quellen noch eine "alte" Regel wiedergeben, ich muss gestehen: Fred hatte meist als erster die aktuellsten Informationen in der Vergangenheit.
Von daher bleibt vielleicht noch abzuwarten, ob Seahelp, ADAC, etc. die Info verifizieren und nachziehen. Aber ich persönlich denke, dass das stimmt was Fred schreibt.

Schöne Grüße,
Jan
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  #24  
Alt 04.02.2017, 09:17
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Zitat:
Zitat von jeenns Beitrag anzeigen
soweit ich weis, muss ich mein 2,2meter 2,6 ps nicht anmelden, kleiner als 2,5 und weniger als 5 ps


http://www.marinafuehrer.adac.de/reviere/kroatien/

zitat Gebühren

Befahrungsgebühren
In Kroatien werden diverse Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit einer Motorisierung von 5 kW (6,8 PS) oder mehr erhoben.

fred, steht auf deiner seite glaube falsch


Lies einfach mal Beitrag #19 !

Zitat:
Zitat von jeenns Beitrag anzeigen

Und dinghis mit mehr ps die ausschließlich für den direkten weg zum land dienen sind auch frei...

http://www.bootfahren-in-kroatien.de...et-werden.html
Das war hier nicht das Thema !
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  #25  
Alt 04.02.2017, 20:27
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Natürlich ist das Thema, zumindest gehört das dazu

Thema ist, muss ich mein Beiboot anmelden

Und Beiboote die 2,6 sind und 8 ps muss man nur für Landgang nicht anmelden
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