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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 13.04.2017, 16:49
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
Admiral
 
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Standard Fahrzeug aus Zwangssicherungsverkauf kaufen, welche Risiken???

Ich möchte so ein Auto kaufen.
Es gibt keinen Brief oder sonstige Papier dazu.
Was muss ich beachten?
Fahrgestellnummer beim kba abfragen wegen Diebstahl?
Was passiert wenn in einem Jahr oder auch kurz nach dem Kauf plötzlich jemand mit dem Brief um die Ecke kommt?
Kann mir da jemand helfen wie ich Verfahren muss?

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Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #2  
Alt 13.04.2017, 16:57
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
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Standard

Was ist denn ein Zwangssicherungsverkauf?
Falls das Fahrzeug aus einer gepfändeten Masse kommt, ist alles kein Problem. Der Gerichtsvollzieher händigt die ein beglaubigtes Schreiben aus, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug "frei rechte Dritter" ist. Mit dem Wisch ab zum Verkehrsamt u d neue Papiere beantragen.

Ist es allerdings eine unternehmerische Zwangssicherung aus ausbleibender Bezahlung eines Werklohns. (Werkstatt behält Auto, weil Rep.-Rechnung nicht bezahlt), muss ein formaljuristisches Prozedere eingeleitet werden, in dem ein Gericht die Sache frei gibt.

Oder du musst halt nach sehr lange Standzeit ohne ersichtlichen Eigentümer ein Aufbietung beim Verkehrsamt beantragen
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #3  
Alt 13.04.2017, 17:06
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
Admiral
 
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Das hab ich mich auch gefragt.
Der Besitzer hat mietschulden und deshalb soll das Auto verkauft werden.
Mir ist etwas mulmig bei der Sache.
Wobei ich auch gerade erst am Anfang der Verhandlungen stehe.

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  #4  
Alt 13.04.2017, 17:26
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Der Vermieter hat das Auto für ausstehende Mietschulden einbehalten?
Ich meine das ist so nicht rechtens.
Frage lieber einen Fachanwalt, das Thema ist ziemlich komplex.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #5  
Alt 13.04.2017, 17:34
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
Captain
 
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Vermieterpfandrecht - Details siehe hier:
http://www.mietrecht.org/mietschulde...terpfandrecht/
Deshalb ist Jörgs Tipp der richtige: Frag nen Anwalt
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Grüße, Andreas
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  #6  
Alt 13.04.2017, 17:43
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Ein Auto (Fahrzeug, sogar ein einfacher Hänger), das gar schonmal in D zugelassen war,

ohne Papiere zulassen:

Geht eh net. Da reisst der Ölfilm bei den Behörden erstmal. Und es geht ne Meldung an alle möglichen Organe raus und du hast ein Problem am Hals.

Zu Recht.

Franky, der nen Boot und nen Trailer von nem renommierten Hafenbesitzer gekauft hat, der das dafür einbehalten hat weil der Vorbesitzer 10 Jahre seine Liegeplatzschulden nicht bezahlt hat, und den Scheiss einfach stehen / schwimmen lassen hat.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (13.04.2017 um 17:53 Uhr)
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  #7  
Alt 13.04.2017, 17:53
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Der Vermieter hat das Auto für ausstehende Mietschulden einbehalten?
Ich meine das ist so nicht rechtens.
Frage lieber einen Fachanwalt, das Thema ist ziemlich komplex.
Ich würde mich aus meinem Verständniss von kaufmännischer Ethik solchen Kontrukten fernhalten und meine Fahrzeuge auf handelsüblichen Weg gebraucht oder auch neu erwerben.

Vielleicht fällt ja noch ne gute Einbauküche ab....
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LG
Frank
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  #8  
Alt 13.04.2017, 18:13
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Fahrzeug aus Zwangssicherungsverkauf kaufen, welche Risiken??? Ich möchte so ein Auto kaufen.
Jetzt sag erst mal, ob das eine offizielle Versteigerung ist oder doch ein Hinterhofgeschäft.

Bei offiziellen Versteigerungen gehst du keinerlei Risiko ein.
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  #9  
Alt 13.04.2017, 18:49
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Nein keine Versteigerung.
Der Besitzer, welcher keine Papiere mehr hat, hat dem Vermieter das Fahrzeug überlassen um es zur Tilgung der Schulden zu verkaufen.
Meine Angst ist nun das er nach meinem Kauf auf einmal wieder mit den Papieren um die Ecke kommt und das Auto zurück fordert.

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  #10  
Alt 13.04.2017, 18:53
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Shearline Shearline ist offline
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Vor 8 oder 9 Jahren hab ich mal einen 530er aus einer Pfändung erworben. Das ging allerdings alles ordnungsgemäß und reibungslos über ein Gericht.

Ohne einen sauberen Exekutions- oder Pfändungstitel würde ich soetwas jedoch bleiben lassen. Da wäre mir das Risiko viel zu hoch, dass irgendetwas schiefgeht und man am Ende ohne gültige Eigentumsübertragung und auch noch ohne Geld dasteht.

Ich würde Dir dringend von so einem Geschäft abraten.
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Cheers, Ingo
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  #11  
Alt 13.04.2017, 18:53
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Dass man als Besitzer eines KFZ keine Papiere mehr hat ist ja schon dubios, oder?
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  #12  
Alt 13.04.2017, 19:01
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Dass man als Besitzer eines KFZ keine Papiere mehr hat ist ja schon dubios, oder?
Würde ich auch so sehen wenn es mir mit meinen trailerpapieren nicht auch schon so ergangen wäre... [emoji35]


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  #13  
Alt 13.04.2017, 19:01
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Dass man als Besitzer eines KFZ keine Papiere mehr hat ist ja schon dubios, oder?
Die Papiere wird immer noch die Bank haben ...
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  #14  
Alt 13.04.2017, 19:11
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Gut, ihr habt mir gut weiter geholfen, ich muss mir das nochmal gut überlegen...

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  #15  
Alt 13.04.2017, 19:23
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rollow112 rollow112 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ein Auto (Fahrzeug, sogar ein einfacher Hänger), das gar schonmal in D zugelassen war,

ohne Papiere zulassen:

Geht eh net. Da reisst der Ölfilm bei den Behörden erstmal. Und es geht ne Meldung an alle möglichen Organe raus und du hast ein Problem am Hals.
Geht doch!

In solchen Fällen wir ein "Scheunenfund" draus gemacht und beim Straßenverkehrsamt
wird eine eidesstattliche Erklärung unterschrieben. Dann zum TÜV und neue Papiere für die Anmeldung mitnehmen.

Hasenfuß dabei ist, dass der Eigentümer (falls er ermittelt wird oder sich bei der Behörde meldet) immer noch der Besitzer des Fahrzeugs ist, wenn er gültige Papiere vorlegen kann.

In Deinem Fall würde ich, wie bereits geschrieben, einen Rechtsanwalt dazu befragen. Kaufst Du das Auto und der Besitzer kommt irgendwann mit dem Kfz-Brief um die Ecke
musst Du ihm das Auto wieder aushändigen.

Ist schon eine windige Sache - vielleicht macht Dein Verkäufer und der Schuldner auch gemeinsame Sache

Kohle weg und Auto auch.
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Beste Grüße von
Martin

"Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung."
(Kaiser Wilhelm II - 1859-1941)
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  #16  
Alt 13.04.2017, 20:05
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Nein keine Versteigerung.
Der Besitzer, welcher keine Papiere mehr hat, hat dem Vermieter das Fahrzeug überlassen um es zur Tilgung der Schulden zu verkaufen.
Meine Angst ist nun das er nach meinem Kauf auf einmal wieder mit den Papieren um die Ecke kommt und das Auto zurück fordert.

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Lass ihn eine "eidesstattliche Versicherung" über den Verbleib der Papiere machen.
Dem Vermieter bietest Du eine Kaufvertrag mit Zahlung nach reibungsloser Anmeldung an.
Lügt der Eigentümer, begeht er eine Straftat. Der Eigentüner streicht erst die Schuldsumme i.H. des Fahrzeugswerts, wenn zugesagte Eigenschaften zutreffen.

Da der Eigentümer des Fzs mit im Boot ist, kann man da schon ein sicheres (für dich) Geschäft formen.
Ich würde die Vorgehensweise mit einem Juristen besprechen -wenn der Geschäftswert einen angemessenen Rahmen besitzt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #17  
Alt 13.04.2017, 20:10
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Der Besitzer, welcher keine Papiere mehr hat,...
Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Lass ihn eine "eidesstattliche Versicherung" über den Verbleib der Papiere machen.
Klar ... das bringt es dann ...

Ohne Papiere kann er ja nicht mal nachweisen, daß das Fahrzeug sein Eigentum ist und er zu irgend was berechtigt ist . Da hilft dir (und ihm) dann auch keine "e.V.".

Lass die Finger wech ...
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  #18  
Alt 13.04.2017, 20:15
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Die Zulassungsdokumente sind kein Eigentumsnachweis.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #19  
Alt 13.04.2017, 20:22
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Gut, ihr habt mir gut weiter geholfen, ich muss mir das nochmal gut überlegen...

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Eigentlich gibts da nix zu überlegen. Lass es, ist gesünder.

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Gruß, Klaus

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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
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  #20  
Alt 14.04.2017, 11:14
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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1.018 Danke in 491 Beiträgen
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Das Fahrzeug kannst du kaufen, sofern die Geschichte über einen Anwalt oder Gerichtsvollzieher läuft, sonst können sich Probleme auftun und damit wäre das Auto und dein Geld weg.
Ich habe schon viele Sachen die Sicherungsübereignet (Beschlagnahme) waren gekauft unter anderem vom Zoll oder der Staatsanwaltschaft, da waren auch Fahrzeuge dabei für die Gabe es keine Schlüssel oder Papiere mehr war später alles kein Problem diese zu Ordern.
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  #21  
Alt 14.04.2017, 11:42
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Nein keine Versteigerung.
Der Besitzer, welcher keine Papiere mehr hat, hat dem Vermieter das Fahrzeug überlassen um es zur Tilgung der Schulden zu verkaufen.
...
Die Sache eckt.

Erst war es ein Verkauf eines Gutes aus einer Zwangssicherung.
Nun ist es eine Überlassung.
Wer ist eigentlich der Verkäufer?
Ist der überhaupt Eigentümer oder sonst verfügungsberechtigt geworden? Wie weist er das nach. wenn es keine Papiere gibt?

Wenn das Ganze noch dazu besonders günstig ist, dann riecht das schon schlecht von ferne.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #22  
Alt 14.04.2017, 13:26
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Finger weg.

Sonst haben wir hier in ein paar Wochen den nächsten Thread. [emoji6]


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Viele Grüße
Michael
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  #23  
Alt 14.04.2017, 14:13
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von rollow112 Beitrag anzeigen
Geht doch!

...................
wird eine eidesstattliche Erklärung unterschrieben. Dann zum TÜV und neue Papiere für die Anmeldung mitnehmen.
Natürlich geht´s irgendwann.

Bei mir ging´s auch.

Aber der Weg ist lang.

Und wenn es geklappt hat herscht aber auch Rechtssicherheit.
Da Sorgen die Ämter schon vorher dafür.
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Viele Grüße Fränkie

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  #24  
Alt 14.04.2017, 17:24
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Klar geht es, wenn der Eigentumsübergang (z.B. Kaufvertrag) nachgewiesen werden kann -auch ohne Zulassungsdokumente Dann kann das Fahrzeug beim Verkehrsamt aufgeboten werden, dauert 6 Wochen.

Allerdings sind die Begriffe Halter, Besitzer und Eigentümer der Sache aus dem Text nicht zu entnehmen bzw. verdreht, sodass entweder von vornerein etwas falsch verstanden oder plump gelogen wurde.

Ich gehe mal vom Zweiteren aus.

Aber grundsätzlich ist es so das wenn lückenlos der Eigentumsübergang nachgewiesen wird, per eidesstattlicher Versicherung ein Fahrzeug auch ohne Brief und Schlüssel aufgeboten werden kann.

Die Zulassungsdokumente weisen nur den Halter und nicht den Eigentümer aus.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #25  
Alt 14.04.2017, 18:20
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Klar geht es, wenn der Eigentumsübergang (z.B. Kaufvertrag) nachgewiesen werden kann -auch ohne Zulassungsdokumente Dann kann das Fahrzeug beim Verkehrsamt aufgeboten werden, dauert 6 Wochen.

Allerdings sind die Begriffe Halter, Besitzer und Eigentümer der Sache aus dem Text nicht zu entnehmen bzw. verdreht, sodass entweder von vornerein etwas falsch verstanden oder plump gelogen wurde.

Ich gehe mal vom Zweiteren aus.

Aber grundsätzlich ist es so das wenn lückenlos der Eigentumsübergang nachgewiesen wird, per eidesstattlicher Versicherung ein Fahrzeug auch ohne Brief und Schlüssel aufgeboten werden kann.

Die Zulassungsdokumente weisen nur den Halter und nicht den Eigentümer aus.
Ich muss das alles zweifelsfrei klären, da habt ihr vollkommen recht.
In einer guten Woche habe ich einen Termin bei ihm.
Da bin ich gespannt....

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Gruß,Schwarznase ...

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