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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#1
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Außenborder umrüsten legal oder nicht?
Guten Abend in die Runde,
mich beschäftigt seit einiger Zeit eine Frage: Thema Außenborder umrüsten z. B. von 5/6 auf 8 PS. Ist es legal, wenn man den SBF See/ Binnen hat oder erlischt generell die ABE, wenn man den Motor verändert? Im Netz stehen viele Threads zum Thema umrüsten, aber zum rechtlichen Aspekt wird so gut wie gar nichts gesagt. Habt Ihr da vielleicht etwas zur Hand? Oder einfach beim nächsten WSA nachfragen? Gruß Vincent |
#2
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Einfach machen.
Ist ja heutzutage nicht mal mehr führerscheinrelevant. Und prüfen, welche Leistung bei der Versicherung gemeldet ist. Gruß Torben |
#3
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Hallo und guten Abend...GrunAir hat RECHT. Einfach machen... interessiert erstmal niemanden mehr, solange Du nicht über die 15PS kommst und die Versicherung gedeckt ist.
Welchen AB hast Du. Einen Mercury 2Takt?... lässt sich sehr gut auf die 8PS Variante umrüsten. Er hat ohnehin schon in der 5/6PS Variante 2 Zylinder und >200ccm. Es gab (soweit) ich weiß einen recht günstigen Umrüstsatz. Vg Dirk |
#4
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Hallo Thorben & Dirk,
danke für eure Antworten! Also einfach, wenn man das Boot versichert die offizielle PS Zahl angeben und alles ist ok? Das ist gut zu wissen. Dachte bislang immer, dass das wie beim Rollertuning illegal wäre. Motor habe ich noch keinen. Es werden halt viele Angeboten, die umgerüstet wurden. Gerade bei den 6 - 8 PSlern. Klar würde ich auch 15 PS nehmen suche aber im unterem Preissegment. Man sollte den AB auch tragen können. Von welchen Mercury Modellen sprichst du Dirk? Für Wenigfahrer bei gutem Wetter an der Küste würde theoretisch so einer ausreichen oder? https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-...53719-211-2728 Gruß Vincent |
#5
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Zitat:
Wenn der Motor umgerüstet wird, ohne daß hierfür eine vom Hersteller zugelassene Umrüstbescheinigung besteht verliert der Motor nach der Umrüstung seine CE-Konformität. Wahrscheinlich interessiert das eh kein Schwein, aber man sollte sich nicht darauf verlassen. Sollte es bei einem Unfall dazu kommen daß Gutachter den Motor untersuchen könnte ein Versicherer den Versicherungnehmer in Regress nehmen - zu Recht. Und wenn bei einem Unfall Menschen zu Schaden gekommen sind steigt die Wahrscheinlichkeit exponentiell daß die Versicherer versuchen werden an ihr Geld zu kommen....alles sehr hypothetisch. -the mechanic- |
#6
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Ich habe meinen Motor von einem authorisierten Händler mit offizieller Rechnung umbauen lassen.
Da der baugleiche Motor in der Variante: 80, 100 & 115 PS verkauft wird, lautet die Konformitätserklärung auch über genau diese “Motorreihe“. Für den Hersteller ist es einfacher eine Baureihe zu bescheinigen, als jede einzelne Motorvariante. Gruß Torsten Gesendet von meinem FRD-L19 mit Tapatalk
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Gruß 'Zippo |
#7
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Hm ok,
und wie findet man das mit der Konformitätserklärung heraus und der Motorreihe? Beim Hersteller einfach anfragen? Viele Besitzer von umgerüsteten ABs haben meist auch keine Belege mehr vom Umbau. Das leider häufig der Fall, wenn man nachfragt, was bearbeitet wurde. Gruß Vincent |
#8
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Beim Hersteller fragen geht immer! Oft sind diese auf den Herstellerseiten online verfügbar.
Gesendet von meinem FRD-L19 mit Tapatalk
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Gruß 'Zippo |
#9
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Richtig, wenn man nicht auf dem Rhein fährt. Hier gilt nach wie vor die 5 PS Grenze.
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#10
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Ebenso auf Ruhr und Lahn
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#11
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Zitat:
ich war von den Mercury 6-15PS Zweitakt-Motoren aus Mitte der 90er sehr, sehr begeistert. Alle noch gut tragbar… Leistung satt (Dank 2 Zylinder und >200ccm) und von der Wartung unproblematisch. Du musst diese eben mit Gemisch fahren. 1:100. Wie lange die Motoren gebaut wurden kann ich gar nicht sagen aber waren sicherlich die letzten 2takt in dieser PS-Klasse von Mercury oder Mariner (baugleich). Wenn Du Dich beim Mercury am Baujahr ab 1994 oder 1995 hältst, dann sind das die angesprochenen Motoren. Durch die Anhebung der Führerscheinfreiheit vor ein paar Jahren auf 15PS wirst Du den o.g. angesprochenen Mercury 15 und in gutem Zustand auch kaum zum guten Kurs kriegen, da die meisten Eigentümer wissen, was sie da jetzt haben aber beim 5/6/8 und 10PS ist es evtl. einfacher. Augen auf Ebay & Co. auf halten. Jetzt sind die Sommerferien langsam zu Ende und da kannst Du Glück haben. Die Nachsaison spielt Dir für den Kauf in die Hände. Vg Dirk |
#12
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Zitat:
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#13
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Hallo,
vielen Dank für die ganzen Antworten. Benötigt man die Konformitätserklärung zwingend? Bin da gerade etwas verwirrt. Im Netz habe ich schon gesehen, dass manche Händler für ein Ersatzdokument Gebühren haben wollen. Und zu der PS Angabe. Wenn ich mein Schlauchi anmelden oder eine Versicherung abschließen möchte, einfach die korrekte PS Angabe machen richtig? Es wird ja danach gefragt. Binnen werde ich sehr wahrscheinlich so gut wie gar nicht fahren. Eher Ostsee küstennah bei Super Wetter. Gruß Vincent |
#14
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Hallo,
welche ABE soll denn erlöschen. Und die CE Konformität ist auch nur für die Anmeldung relevant. Für meine ersten beiden Boot war keine CE Konformität erforderlich und wenn du ein Boot selbst baust ist diese ebenfalls nicht erforderlich. Für die Versicherung ist nur die Leistung relevant. Wie du die erreichst ist denen ziemlich egal. Nach der Leistung berechnet sich der Versicherungspreis und darum geht's. Was soll da eine CE Konformität. Christian |
#15
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.............und wo hast du das denn her ?
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Gruß Rolf |
#16
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Aus den Wassersport Merkblättern zu den Revieren die man runterladen kann.
Lahn: http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...blatt-Lahn.pdf Ruhr: http://www.brd.nrw.de/verkehr/schiff...2011_DinA5.pdf |
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