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  #1  
Alt 16.08.2017, 09:57
weana1 weana1 ist offline
Captain
 
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Boot: Bayliner 2855 Ciera
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Standard Boot privat herborgen

Hallo wertes Forum,
ich hätte da wieder mal eine Frage und würde gerne auf Eure Erfahrungen bzw. Wissen zugreifen:
ich möchte mein Boot, Bayliner 2855, in Kroatien einem Freund für ca. 2 Wochen Urlaub borgen. Unentgeltlich selbstverständlich.
Ist habe da was gelesen von notarieller Vollmacht mit Übersetzung etc.
Und auch das Thema Schwarzcharter ist mir auch schon untergekommen.
Ist dies in Kroatien möglich? Was müsste ich alles an Genehmigungen einholen?
Gibt's für mich als Österreicher andere Bestimmungen als für Deutschland? etc. ect.
Könntet Ihr mir da bitte weiterhelfen?
Vielen danke im voraus für Eure Mühen
LG
Michael
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  #2  
Alt 16.08.2017, 10:43
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
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Boot: z.Zt. mal ohne
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Standard

Ich hatte vor ein paar Jahren ein ähnliches Problem und habe einfach den Kollegen ganz offiziell in den IBS als Miteigner eintragen lassen.
Kostet nur nen paar Euro und somit waren jegliche Diskussionen mit wem auch immer über Schwarzverchartern etc. erledigt.
__________________
Gruß - Georg
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  #3  
Alt 17.08.2017, 12:03
weana1 weana1 ist offline
Captain
 
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Boot: Bayliner 2855 Ciera
188 Danke in 94 Beiträgen
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In Österreich müsste ich, nach ersten Erkundigungen, meinen Kollegen in den Seebrief eintragen lassen und das Boot neu zulassen. Für einmal herborgen viel Aufwand.

LG
Michael
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  #4  
Alt 17.08.2017, 12:30
Thomas S Thomas S ist offline
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Boot: Sea Ray 265 DAE
6.968 Danke in 2.363 Beiträgen
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Herborgen ?? Würde ich im Leben nicht machen !
Die drei W´s-Weib,Wagen,Werkzeug lieber um ein B erweitern..

Ist aber ganz alleine deine Entscheidung..Aber mal im Ernst,wie sieht es eigentlich neben der kroatischen Seite versicherungstechnisch aus ?
__________________
Gruß Thomas S

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  #5  
Alt 17.08.2017, 12:48
Benutzerbild von Grabbelwasser
Grabbelwasser Grabbelwasser ist offline
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Boot: TullioAbbate Winner 30
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Hallo Michael,

beim Hafenamt Pula, bzw. im meinem Fall mit der Anmeldung über Mato vom Aquamarin in Medulin gibt es inzwischen ein einfaches Formblatt, das Deinen Bekannten bevollmächtigt, Dein Boot während Deiner Abwesenheit zu nutzen und zu führen. Dazu sind lediglich alle Ausweisdaten und entsprechende Unterschriften erforderlich.
Mehr ist an Bürokratie nicht mehr nötig!
Das würde ich einfach mit einem Anruf in Deinem zuständigen Hafenamt hinterfragen.

Die Versicherung ist eine ganz andere Sache...dies ist natürlich durch Dich mit Deiner Versicherung zu organisieren, eine Abdeckung mit gleichen Leistungen im Falle eines Führens des Bootes durch Deinen Freund zu gewährleisten.
Hab ich auch und ist natürlich überhaupt kein Problem.

Viel Erfolg.
Peter

Geändert von Grabbelwasser (17.08.2017 um 13:16 Uhr)
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  #6  
Alt 17.08.2017, 15:14
weana1 weana1 ist offline
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Hallo Peter,
vielen Dank. Werde ich mal nachfragen.
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  #7  
Alt 17.08.2017, 19:46
Benutzerbild von uncle_cadillac
uncle_cadillac uncle_cadillac ist offline
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*off topic*

Herborgen ist so ein schönes Wort. Dafür bewundere ich euch, dass ihr aus so normalen Worten wie "borgen" sowas Schönes wie "herborgen" macht.

Oder gibt es bei euch einen Unterschied zwischen "borgen" und "herborgen"?
__________________
Viele Grüße
Uwe
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  #8  
Alt 17.08.2017, 19:53
weana1 weana1 ist offline
Captain
 
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Na ja, bei uns gibt's "ausborgen" und eben "herborgen"
bei einfach "borgen" ist ja das nicht so klar....
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  #9  
Alt 11.05.2018, 09:24
dave87 dave87 ist offline
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Hallo,

Ich würde auch gerne mit dem Boot meines Bruders nach Italien fahren. Ich habe gehört das ich am besten eine "Vollmacht" von ihm mitnehme. Gibt es für so eine Vollmacht irgendwo eine Englische Vorlage? Was muss ich beachten? Kennt sich hier jemand aus?

lg vom Bodensee
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  #10  
Alt 11.05.2018, 09:36
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von uncle_cadillac Beitrag anzeigen

Oder gibt es bei euch einen Unterschied zwischen "borgen" und "herborgen"?
Ist wie biegen und verbiegen, oder sprechen und versprechen....
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  #11  
Alt 11.05.2018, 10:14
horstj horstj ist offline
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Hallole,
wie oben beschrieben ist das kein dunkler Zauber, wieso auch:
- mögliche Beschränkungen wegen "Charter" sind landesspezifisch wie oben beschrieben
- Eigentumsnachweise beachten, da der Freund/Freundin diese ja nicht hat entsprechende Vorkehrungen treffen, wobei ein gemeinsamer Eintrag im IBS schon recht aufwendig ist
- Versicherungen Haftpflicht und Kasko klären. Entweder Bootsversicherungen mit weiterem Fahrer ergänzen oder der Freund/Freundin braucht eine eigene Versicherung
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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  #12  
Alt 11.05.2018, 11:19
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
... Versicherungen Haftpflicht und Kasko klären. Entweder Bootsversicherungen mit weiterem Fahrer ergänzen oder der Freund/Freundin braucht eine eigene Versicherung
Bei wem seiner Versicherung ist denn der Fahrer namentlich eingetragen

In meinem Vertrag gibt es nur die "Führerscheinklausel", in der vom Schiffsführer lediglich der amtlich vorgeschrieben Befähigungsnachweis gefordert wird.
WER das ist ist egal.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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Alt 11.05.2018, 22:56
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Wenn das Boot privat und unentgeltlich vorübergehend jemand anderem überlassen wird, dann sollte es doch genügen, wenn der Halter des Bootes dem Nutzer eine schriftliche Bestätigung darüber ausstellt, die der Nutzer mitzuführen hat.
Also ”hiermit erlaube ich Herrn Soundso mein Boot mit Kennzeichen Soundso in der Zeit von dann bis dann zu nutzen“.
In einigen Ländern ist dies zumindest bei Autos sogar Vorschrift, wenn der Halter des Fahrzeugs sich nicht unter den Insassen befindet. So einen Zettel habe ich mir sogar von meinem auf Usedom lebenden Onkel in deutscher und polnischer Sprache ausstellen lassen (gibt Vordrucke im Internet), wenn ich mit seinem Motorrad die Ostseeküste bis Misdroy oder Kolberg fahre.
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