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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo!
![]() Da ich hier noch nichts darüber gelesen habe, aber gerade selber leider die Erfahrung gemacht habe, möchte ich die Informationen teilen: Das Flaggenzertifikat vom BSH gibt es nun nur noch für Boote der CE-Kategorie A oder B! Mein Antrag für ein Kategorie C-Boot wird zurückgewiesen werden. Ich habe auch mit dem BSH telefoniert und man bedauert diese Regelung, aber es gibt dort keinen Entscheidungsspielraum mehr. In den Antragsformularen ist das noch nicht enthalten, sie sollen aber demnächst überarbeitet werden. Immerhin wird die vorausgezahlte Gebühr erstattet. Hier der relevante Auszug aus dem Schreiben des BSH: "Ein Flaggenzertifikat wird gemäß § 3 d) Flaggenrechtsgesetz (FlRG) nur für Seeschiffe erteilt. Seeschiffe müssen die Anforderungen an die Kategorien A oder B der CE-Seetauglichkeitseinstufung der Richtlinie 2013/53/EU des europäischen Parlamentes und des Rates (Sportbootrichtlinie) erfüllen. |
#2
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Hallo Mario,
ich glaube, bei denen handelt es sich nur um Seeschiffe, und da sind wir dann bei der A oder B Kategorie. Einstufung C ist zwar für die Küste (obwohl sowieso nix bez. Küste bei der Zertifizierung steht, sondern nur Wellenhöhe und Wind). Ich frage mich nur, wie es mit älteren Schiffen aussehen soll, die noch keine CE Konformitätserklärung haben. Wie werden die den eingestuft? Alle D oder was? ![]() Ich habe meins bei WSV registriert, da gibt's solche Fragen nicht. Gruß, Gregor |
#3
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Ja vom Prinzip her würde das auch Sinn ergeben, aber mein "altes" Boot der Kategorie C hat vor 4 Jahren noch problemlos ein Flaggenzertifikat erhalten. Nun bin ich überrascht, dass das auf einmal nicht mehr geht.
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#4
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![]() Zitat:
Wird wohl ne neue Verwaltungsrichtlinie sein,alles in allem sind beim BSH in Hamburg auch nur wenige Leute mit der Erteilung der Flaggenzertifikate für Sportboote befasst.Unter umständen soll das ja noch verschlankt werden und dann muss man einiges an Arbeit abwehren. gruss hein |
#5
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ich hab im September noch ein F-Zertifikat für ein Klasse-C Boot bekommen.... und ja es sollen wenig Personen damit beschäftigt sein. so wie ich es bei den Telefonaten herausgehört habe, können die nur zu zweit sein.
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MfG, Frank. |
#6
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Moin
Ich muss zugeben hier nicht wirklich firm zu sein ... aber nach meinem Kenntnisstand (weil es bei mir so ist) habe ich den Eigentumsnachweis und die Berechtigung (und Verpflichtung?) den Adenauer zu führen durch den Eintrag meines nicht CE-Zertifizierten 11,5 Meter Schiffes in das Seeschiffsregister (Hamburg). Hab´ ich da was nicht verstanden oder könnte das eine Lösung sein? Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch! |
#7
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Hi!
Seeschiffsregister dürfte wesentlich mehr Aufwand und Kosten verursachen als ein F-Zertifikat. Wenn F-Zertifikat nicht mehr geht, dann muss man halt den IBS holen. Das Thema war jedoch, dass das F-Zertifikat nicht mehr geht, wenn nicht Kategorie A oder B vorliegt. Alles andere ist offtopic.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#8
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![]() Zitat:
"Ein Flaggenzertifikat wird gemäß § 3 d) Flaggenrechtsgesetz (FlRG) nur für Seeschiffe erteilt" Das war doch eigentlich schon immer so. Nun gibt es halt auch eine klare Definition, was ein Seeschiff ist. Eine Taros hätte ich allerdings auch vorher schon nicht wirklich als "Flaggenzertifikatstauglich" eingestuft. mfg Martin |
#9
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![]() Zitat:
da ich gerade vor genau der Frage stand - Schiff von 1992, folglich ohne CE-Klasse, hatte ich heute morgen beim BSH angerufen. Und, was ja eigentlich auch nicht anders sein kann, ja, auch Schiffe aus der Zeit vor CE können weiter ein Flaggenzertifikat bekommen - da muss dann halt plausibel sein, dass es sich für "See" eignet. Bei einem 13m-Schiff sei das ja auch durchaus anzunehmen, wurde mir wohlwollend beschieden. Ich denke also, es wird im jedem Einzelfall darauf ankommen, dass die für die CE-Klassen beschriebenen kennzeichnenden Eigenschaften der "Seeschiffe" dem BSH gegenüber plausibel dargestellt werden. Tschüs Knut
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#10
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Der TO fährt eine Hellwig Taros:
http://www.hellwig-bootsmanufaktur.de/taros Da wird dann die Erklärung bezüglich "Seeschiff" schwierig.
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#11
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Deshalb hat Aubergino ja auch auf die Frage von Greggi geantwortet und nicht auf die Infos des TO ![]() |
#12
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Zitat:
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#13
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Naja ich finde es jedenfalls schade, dass es nun seit Kurzem strenger gehandhabt wird. Da hätte ich mein altes Flaggenzertifikat gerne behalten.
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